Montabaur -8 -
GROSS-u. KLEINHOLBACH
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
SAMSTAG, 14.1o.
7.00 Uhr: Hl. 4-Wochenamt für Frau Thea Quirm-
bach und Salve.
19.oo Uhr: Hl. Messe für Adam und Gertrud Bendel
SONNTAG, 15.Io.: 28. Sonntag der Jahresreihe 9.oo Uhr: Hochamt
13.30 Uhr: Rosenkranzandacht
Haussammlung: Bonifatiuswerk.
MONTAG, 16.1o.
7.oo Uhr: Hl. Messe für Eheleute Johann Weber
und Verstorbene.
I 6.00 Uhr: Meßdienerstunde.
DIENSTAG, 17. Io.
7.3o Uhr: Hl. Messe für Eheleute Johann Quirm-
bach und ++ Angehörige.
19.15 Uhr: Rosenkranzandacht.
MITTWOCH, 18. Io. Lukas, Evgl.
17.oo Uhr: in Klhb.: Hl. Amt für Eheleute Johann
und Margarete Quirmbach geb. Herbst.
DONNERSTAG, 19. Io.
19.30 Uhr: Hl. 4-Wochenamt für Matthias Heimers
heim.
FREITAG, 2o.lo.
Wendelin, Einsiedler im Saarland
7.3o Uhr: Hl. Messe für Eheleute Karl Meudt und
Kinder.
19.15 Uhr: Rosenkranzandacht
SAMSTAG, 21. Io. Ursula u. Gefährtinnen 7.oo Uhr: Hl. Messe für verlassene Priester und
Salve.
19.oo Uhr: Hl. Messe für Franz Ferdinand
STAHLHOFEN
_ KIRCHLICHE NACHRICHTEN
28. Sonntag im Jahreskreis, 15. Oktober 1972
lo.oo Uhr: Hochamt als erstes Jahramt für Josef
Pehl.
MONTAG, 16. Io. (Hl. Hedwig)
7.45 Uhr: Hl. Messe für Eva Dennebaum und
++ Angehörige.
DIENSTAG, 17. Io.
7.45 Uhr: Schulmesse für Anna Grünewald
MITTWOCH, 18. Io. (Hl. Evangelist Lucas)
7.45 Uhr: Hl. Messe für die Armen Seelen
DONNERSTAG, 19. Io.
7.45 Uhr: Stiftungsamt als Jahramt für Eheleute
Adolf Klug in Daubach.
7.3o Uhr: in MT-Ettersdorf hl. Messe zu Ehren
der Gottesmutter in besonderem Anliegen.
FREITAG , 2o. Io.
7.45 Uhr:
Hl. Messe für Eheleute Adam Richard Bach und Sohn Josef.
SAMSTAG,
21 .Io.
I 6.00 Uhr:
Beichte
18.3o Uhr:
Vorabendmesse als Amt für Nikolaus Diel.
SONNTAG,
22. Io. Hl. Wendelin, Patron unserer Pfarrkirche.
lo.oo Uhr:
Hochamt für Adam Ferdinand und Sohn Josef.
14.oo Uhr:
Prozession zur Wendelinus-Kapelle;
nach der Rückkehr zur Pfarrkirche sakr. Segen. Kollekte am Samstag und Sonntag für die Wendelinus - kapelle.
TSV Eigendorf
Abteilung Tischtennis Spielplan der Vorrunde 1972/73
4.11.
19.oo Uhr TSV Eigendorf II -SG Braubach -Kehlbach
11 . 11 . 16.00 Uhr: 17. oo Uhr: 19.oo Uhr:
2o.oo Uhr:
SK Dienethal - TSV Eigendorf Schüler TuS Himmighofen - TSV Eigendorf Jugend TSV Eigendorf I - VfL Kirchen II SG Diez-Freiendiez - TSV Elgend. II TSV Eigendorf III - TTC Nauort II TuS Montabaur I - TSV Eigendorf IV
Kriegs Schadenrente über EDV
Das gemeinsame Ausgleichsamt beim Landratsamt Montabaur, zuständig für die Kreise Altenkirchen, Ober- und Unterwesterwald und ehemalige Kreis Unterlahn gibt bekannt, daß die Dateneingabe für die Berechnung und Zahlung der Kriegsschadenrente durch die EDV-Anlage bei der Lastenausgleichsbank Bonn-Bad Godesberg abgeschlossen ist.
Damit erhalten alle vom Ausgleichsamt betreuten ca. 15oo Rentner und Rentnerehepaare mre monatliche Rente von der Lastenausgleichsbank.
Die Summe der monatlichen Rentenzahlungen beläuft sich auf z.Zt. rund 4oo.ooo,-- DM.
Da die Kriegsschadenrente ab 1.1.1973 aufgrund des 25. Änderungsgesetzes zum LAG vom 24.8.1972, wie auch die übrigen Renten dynamisiert ist, d.h. jährlich prozentual den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt wird, wurde die Eingabe in die EDV-Anlage sichergestellt, daß alle KSR-Rentner im Bereich des Ausgleichsamtes Montabaur ihre jährliche Rentenerhöhung sofort erhalten.
Die Bearbeitung der Rentenunterlagen erfolgt nach wie vor durch das Ausgleichsamt in Montabaur. Aller Schriftverkehr in Kriegsschadenrentensachen ist daher nur m it dem Ausgleichsamt zu führen. Schreiben an' die Lasten- ausgleichsbank in Bonn-Bad Godesberg führen nur zu Verzögerungen in der Bearbeitung, da diese alle Schreiben unbearbeitet an die Ausgleichsämter weiterleitet.
Fristablauf für Mitteldeutsche
Das gmeinsame Ausgleichsamt beim Landratsamt Montabaur, zuständig für die Kreise Altenkirchen, Ober- und Unterwesterwald und ehemaligen Kreis Unterlahn teilt mit, daß für Flüchtlinge und Zuwanderer aus Mitteldeutschland mit dem 31.12.1972 eine wichtige Frist abläuft.
Nach dem Beweissieherungs- und Feststellungsgesetz können Schäden in Mitteldeutschland die dort als Verfolgungsschäden ab 1933, als Kri gssachschäden ab Kriegsbeginn, als Reparations-, Restitut'ons-, Zerstörungs- oder Rückerstattungsschäden entstanden sind, durch Feststellung oder Beweissicherung erfaßt werden. Dies betrifft also Schäden in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjet ektor von Berlin und in der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Ostberlin.
Anträge auf Feststellung der Vermögensschäden in diesem Gebiet können nur noch bis zum 31. Dez. 1972 gestellt werden. Es gibt keine Nachfrist für Personen, die den End- stichtag versäumt haben, auch dann nicht, wenn sie daran kein Verschulden trifft. Ohne rechtzeitige Beantragung der Schadensfeststellung gibt es keine Entschädigung.
Das Ausgleichsamt bittet daher, Anträge, soweit noch nicht geschehen,so schnell wie mögl.über die Gemeinde-bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen, evtl, lückenhaft. Fehlende Angaben können nachträglich ergänzt und fehlende Beweisunterlagen nach dem Termin nachgereicht werden.

