Ausgabe 
13.10.1972
Seite
1832
 
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Montabaur -8 -

GROSS-u. KLEINHOLBACH

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

SAMSTAG, 14.1o.

7.00 Uhr: Hl. 4-Wochenamt für Frau Thea Quirm-

bach und Salve.

19.oo Uhr: Hl. Messe für Adam und Gertrud Bendel

SONNTAG, 15.Io.: 28. Sonntag der Jahresreihe 9.oo Uhr: Hochamt

13.30 Uhr: Rosenkranzandacht

Haussammlung: Bonifatiuswerk.

MONTAG, 16.1o.

7.oo Uhr: Hl. Messe für Eheleute Johann Weber

und Verstorbene.

I 6.00 Uhr: Meßdienerstunde.

DIENSTAG, 17. Io.

7.3o Uhr: Hl. Messe für Eheleute Johann Quirm-

bach und ++ Angehörige.

19.15 Uhr: Rosenkranzandacht.

MITTWOCH, 18. Io. Lukas, Evgl.

17.oo Uhr: in Klhb.: Hl. Amt für Eheleute Johann

und Margarete Quirmbach geb. Herbst.

DONNERSTAG, 19. Io.

19.30 Uhr: Hl. 4-Wochenamt für Matthias Heimers­

heim.

FREITAG, 2o.lo.

Wendelin, Einsiedler im Saarland

7.3o Uhr: Hl. Messe für Eheleute Karl Meudt und

Kinder.

19.15 Uhr: Rosenkranzandacht

SAMSTAG, 21. Io. Ursula u. Gefährtinnen 7.oo Uhr: Hl. Messe für verlassene Priester und

Salve.

19.oo Uhr: Hl. Messe für Franz Ferdinand

STAHLHOFEN

_ KIRCHLICHE NACHRICHTEN

28. Sonntag im Jahreskreis, 15. Oktober 1972

lo.oo Uhr: Hochamt als erstes Jahramt für Josef

Pehl.

MONTAG, 16. Io. (Hl. Hedwig)

7.45 Uhr: Hl. Messe für Eva Dennebaum und

++ Angehörige.

DIENSTAG, 17. Io.

7.45 Uhr: Schulmesse für Anna Grünewald

MITTWOCH, 18. Io. (Hl. Evangelist Lucas)

7.45 Uhr: Hl. Messe für die Armen Seelen

DONNERSTAG, 19. Io.

7.45 Uhr: Stiftungsamt als Jahramt für Eheleute

Adolf Klug in Daubach.

7.3o Uhr: in MT-Ettersdorf hl. Messe zu Ehren

der Gottesmutter in besonderem Anlie­gen.

FREITAG , 2o. Io.

7.45 Uhr:

Hl. Messe für Eheleute Adam Richard Bach und Sohn Josef.

SAMSTAG,

21 .Io.

I 6.00 Uhr:

Beichte

18.3o Uhr:

Vorabendmesse als Amt für Nikolaus Diel.

SONNTAG,

22. Io. Hl. Wendelin, Patron unserer Pfarr­kirche.

lo.oo Uhr:

Hochamt für Adam Ferdinand und Sohn Josef.

14.oo Uhr:

Prozession zur Wendelinus-Kapelle;

nach der Rückkehr zur Pfarrkirche sakr. Segen. Kollekte am Samstag und Sonntag für die Wendelinus - kapelle.

TSV Eigendorf

Abteilung Tischtennis Spielplan der Vorrunde 1972/73

4.11.

19.oo Uhr TSV Eigendorf II -SG Braubach -Kehlbach

11 . 11 . 16.00 Uhr: 17. oo Uhr: 19.oo Uhr:

2o.oo Uhr:

SK Dienethal - TSV Eigendorf Schüler TuS Himmighofen - TSV Eigendorf Jugend TSV Eigendorf I - VfL Kirchen II SG Diez-Freiendiez - TSV Elgend. II TSV Eigendorf III - TTC Nauort II TuS Montabaur I - TSV Eigendorf IV

Kriegs Schadenrente über EDV

Das gemeinsame Ausgleichsamt beim Landratsamt Monta­baur, zuständig für die Kreise Altenkirchen, Ober- und Unterwesterwald und ehemalige Kreis Unterlahn gibt bekannt, daß die Dateneingabe für die Berechnung und Zahlung der Kriegsschadenrente durch die EDV-Anlage bei der Lastenausgleichsbank Bonn-Bad Godesberg abge­schlossen ist.

Damit erhalten alle vom Ausgleichsamt betreuten ca. 15oo Rentner und Rentnerehepaare mre monatliche Rente von der Lastenausgleichsbank.

Die Summe der monatlichen Rentenzahlungen beläuft sich auf z.Zt. rund 4oo.ooo,-- DM.

Da die Kriegsschadenrente ab 1.1.1973 aufgrund des 25. Änderungsgesetzes zum LAG vom 24.8.1972, wie auch die übrigen Renten dynamisiert ist, d.h. jährlich prozen­tual den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen ange­paßt wird, wurde die Eingabe in die EDV-Anlage sicher­gestellt, daß alle KSR-Rentner im Bereich des Ausgleichs­amtes Montabaur ihre jährliche Rentenerhöhung sofort er­halten.

Die Bearbeitung der Rentenunterlagen erfolgt nach wie vor durch das Ausgleichsamt in Montabaur. Aller Schriftver­kehr in Kriegsschadenrentensachen ist daher nur m it dem Ausgleichsamt zu führen. Schreiben an' die Lasten- ausgleichsbank in Bonn-Bad Godesberg führen nur zu Ver­zögerungen in der Bearbeitung, da diese alle Schreiben unbearbeitet an die Ausgleichsämter weiterleitet.

Fristablauf für Mitteldeutsche

Das gmeinsame Ausgleichsamt beim Landratsamt Monta­baur, zuständig für die Kreise Altenkirchen, Ober- und Unterwesterwald und ehemaligen Kreis Unterlahn teilt mit, daß für Flüchtlinge und Zuwanderer aus Mitteldeutschland mit dem 31.12.1972 eine wichtige Frist abläuft.

Nach dem Beweissieherungs- und Feststellungsgesetz können Schäden in Mitteldeutschland die dort als Verfolgungsschä­den ab 1933, als Kri gssachschäden ab Kriegsbeginn, als Reparations-, Restitut'ons-, Zerstörungs- oder Rückerstat­tungsschäden entstanden sind, durch Feststellung oder Beweissicherung erfaßt werden. Dies betrifft also Schäden in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Deutsch­lands und im Sowjet ektor von Berlin und in der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Ostberlin.

Anträge auf Feststellung der Vermögensschäden in diesem Gebiet können nur noch bis zum 31. Dez. 1972 gestellt werden. Es gibt keine Nachfrist für Personen, die den End- stichtag versäumt haben, auch dann nicht, wenn sie da­ran kein Verschulden trifft. Ohne rechtzeitige Beantragung der Schadensfeststellung gibt es keine Entschädigung.

Das Ausgleichsamt bittet daher, Anträge, soweit noch nicht geschehen,so schnell wie mögl.über die Gemeinde-bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen, evtl, lückenhaft. Fehlende Angaben können nachträglich ergänzt und fehlen­de Beweisunterlagen nach dem Termin nachgereicht wer­den.