Ausgabe 
13.10.1972
Seite
1830
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur -6'

GIROD

Bekanntmachung

Die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzungen über die Erhebung von Ausbau und Erschließungsbeiträgen lie­gen 8 Tage zu jedermanns Einsicht im Bürgermeisteramt offen.

Am MITTWOCH, dem 18.Io. 1972 findet die diesjährige Nacheichung statt. Näheres wird noch bekanntgegeben.

Ab sofort ist der Bezirks-Schornsteinfegermeister Herr Hermann Solbach wohnhaft in Eigendorf, Telefon o26o2/ 5171 für unsere Gemeinde zuständig. Um Beachtung wird gebeten.

Aus gegebenem Anlaß muß erneut darauf hingewiesen werden, daß Müll und sonstiger Abfall auf dem Müll­platz so abgelagert werden muß, daß die Gemeinde nicht laufend Planierraupen einzusetzen braucht, um Ordnung zu halten. Um für die Folge hohe Kosten zu sparen, ergeht an alle die dringende Bitte, mitzuhelfen, daß auf unseren Müllplätzen Ordnung bleibt.

Leber, Bürgermeister.

Ein neues Herrn-Hemd, Farbe: rot-gestreift ist an der Bundesbahnhaltestelle Girod gefunden worden.

Dasselbe kann beim Bürgermeister abgeholt werden.

Leber, Bürgermeister.

Bekanntmachung

Nach § 12 des Landesforstgesetzes vom 19.3.1971 ist jede Neuanlage von Wald genehmigungspflichtig. Wald im Sinne des Gesetzes ist nach dem neuen Landesforst- gesetz auch jedes Grundstück, das zur Weihnachtsbaum- zucht dient.

Neuanpflanzungen einschließlich der genannten Weih­nachtsbaumkulturen, die auf Nichtforstflächen ohne Ge­nehmigung vor dem lo.3.1971 angelegt wurden, bedür­fen nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Landesforstgesetz einer nachträglichen Genehmigung.

Das Forstamt ist durch das Ministerium für Landw., Weinbau und Umweltschutz gehalten, die infrage kom­menden Waldbesitzer auf die Rechtslage hinzuweisen und anzuhalten, die erforderlichen Anträge zu stellen. Wird die Genehmigung trotz des Hinweises nicht bean­tragt, verletzt der Waldbesitzer die ihm durch das Lan­desforstgesetz auferlegten Pflichten. Die Forstbehörde kann sodann die notwendigen Anordnungen nach § 39 Landesforstgesetz treffen.

An alle infrage kommenden Waldbesitzer, die Weih­nachtsbaumkulturen oder sonstige nicht genehmigte Aufforstungen aus den Jahren von 1951 bis 1971 besitzen, ergeht hiermit die Aufforderung einen Antrag auf nach­trägliche Genehmigung zu stellen.

Näheres ist beim Bürgermeister zu erfahren.

Leber, Bürgermeister.

Volksschule Girod

AN ALLE ELTERN IN GIROD MIT KINDERN BIS ZU 6 JAHREN !

Sehr geehrte Eltern!

Es hat sich herumgesprochen, daß die Jahre vor der Einschulung für die seelische und geistige Entwicklung des Kindes von ausschlaggebender Bedeutung sind. Rundfunk, Fernsehen und Presse bringen Beiträge zu

diesem Thema.

Um Ihnen in der Vielfalt und Verschiedenartigkeit der Angebote und Meinungen einen Einblick in die wichtigsten Zusammenhänge zu geben, lade ich Sie herzlich in die Schule ein zu einem Vortragsabend über

ERZIEHUNG IM VORSCHULALTER

für Montag, den 23. Oktober 1972, 2o. oo Uhr.

Sie sollten wissen, um was es geht, und versuchen einiges zu verwirklichen. Deshalb werden an dem Abend praktische Anregungen im Vordergrund stehen.

Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu dürfen.

gez. Felix Taufenbach, Hauptlehrer.

Ferienordnung 1972/73

Die Ferientermine für das Schuljahr 72/73 sind einschließ­lich der vier beweglichen Ferientage wie folgt festgelegt:

Herbstferien: 27. lo. 72 bis 4.11.72

Weihnachtsferien: 23.12.72 bis 8 . 1.73

Unterrichtsfrei an Fastnachtmontag und -dienstag, 5.3.73, 6.3.73.

Osterferien: 7.4.73 bis 28.4.73

Pfingstferien: 9.6.73 bis 12.6.73

Sommerferien: 28.6.73 bis 8.8.73

Die angegebenen Termine bedeuten jeweils den ersten

und letzten Ferientag.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Kath. Pfarramt Girod

Gottesdienstordnung vom 15. -22.0kt. 1972 SAMSTAG

19.oo Uhr: Vorabendmesse. A. als B.-S. Messe für

Johann Ortseifen.

21. Sonntag nach Pfingsten.

9.3o Uhr: Hochamt für die Pfarrgemeinde

13.30 Uhr: Rosenkranz-Andacht mit sakr. Segen!

Sa. abend u. So. früh (H.A.) nach den Gottesdiensten Ausgabe der Opfertüten für den "Weltmissionstag" an die Jugend und die Erwachsenen!

MONTAG, 16. lo.

I 6.00 Uhr: Schulm. A. - als B.-S.-Messe für Melchior

Schöpping.

DIENSTAG, 17. lo.:

6.55 Uhr: Hl. Messe für Rosa Noll + verst. Angeh.

MITTWOCH, 18. lo.: Fest des hl. Ev. Lukas, 2. Kl.

19.30 Uhr: Abendm. A.-als B.-S.-Messe für Emil

Eufinger.

DONNERSTAG, 19. lo. :

6.55 Uhr: Hl. Messe für Ehel. Josef + Gertr. Reusch

17.oo Uhr: Rosenkranz-Andacht (Wortgottesdienst) für

Kinder, Jugend u.Erwachsene)

FREITAG, 2o. lo.

6.55 Uhr: A.-als B.-S.-Messe für Ehel.Joh. + Marg.

Thome.

SAMSTAG, 21.lo.

6.55 Uhr: Hl. Messe für Theodor Höhn und verst. Angeh.

I 6.00 Uhr: Auss. (Monstr.) und stille Anbetung:

17.oo Uhr Salve-Andacht: Wir beten für die Anliegen

der Weltmission!

19.oo Uhr: . Vorabendm. A.-als B.-S.-Messe für Matth.

Jung-

Nächsten Sonntagr 22. Sonntag nach Pfingsten "WELTMISSIONSSONNTAG"

Gebets- und Opfertag für die Heidenmission: Koll. für die Weltmission, die allen sehr empfohlen wird.

Beichtgelegenheit: Sa.: 15.3o Uhr Kinderbeichte: 16.oo Uhr

nach der Salve-Andacht + nach der Vorabendmesse für alle.