Ausgabe 
22.9.1972
Seite
1798
 
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Montabaur -2-

RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5. Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr, Anzeigen- Annahmeschluß;dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufforderung der Wehrpflichtigen

DES GEBURTSJAHRGANGS 1954 ZUR PERSÖNLICHEN MELDUNG

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrepu­blik ohne Berlin) haben, wehrpflichtig. Sie haben sich nach Aufforderung durch die Erfassungsbehörde zur Er­fassung persönlich zu melden (§ 15 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes).

Die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1954 sind zum Wehrdienst aufgerufen.

Männliche Personen können nach § 15 Abs. 6 des Wehr­pflichtgesetzes bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erfaßt werden. Tag des Beginns der Erfassung -Stichtag- ist der 18.9.1972.

Die aufgerufenen Wehrpflichtigen und männlichen Perso­nen, die am Stichtag ihre Hauptwohnung in Montabaur haben, werden aufgefordert, sich wie nachstehend ange­geben bei der Unterzeichneten Erfassungsbehörde in MONTABAUR, Rathaus, Zimmer 8, persönlich zu melden.

Die gleiche Aufforderung ergeht an Wehrpflichtige und männliche Personen, die ohne feste Wohnung von Ort zu Ort ziehen und sich am Stichtag in Montabaur aufhal­ten.

Wehrpflichtige und männliche Personen, die sich während des Erfassungszeitraums in Montabaur aufhalten, ohne hier eine Hauptwohnung zu haben, können sich gleichfalls melden und dadurch ihre Meldepflicht gegenüber der für ihre Hauptwohnung zuständigen Erfassungsbehörde erfüllen. (Nur bei Gemeinden mit Seehäfen:

Wehrpflichtige und männliche Personen, die als Besatzungs- mitglieder auf Seeschiffen fahren, haben sich unverzüg­lich bei der Erfassungsbehörde (bei dem Seemannsamt) des Hafens im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes zu melden, den das Schiff nach dem Stichtag anläuft)

Zur persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder der Reisepaß mitzubringen.

Für etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Wehrdienst aus persönlichen insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen sind die zur Begründung erforder­lichen Unterlagen mitzubringen.

Die anläßlich der Erfassung entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung, werden den Wehrpflichtigen und männlichen Personen durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet Arbeitnehmern, die bei einem Arbeitgeber im Geltungsbereich des Wehrpflicht- gesetzes beschäftigt sind, wird das Arbeitsentgelt auf Grund des § 14 Abs. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes von ihrem Arbeitgeber weitergezahlt; sie haben ihm von der Aufforderung zur Erfassung unverzüglich Kenntnis zu geben. Wehrpflichtigen Arbeitnehmern, die nicht unter das Ar­beitsplatzschutzgesetz fallen, insbesondere Grenzarbeitneh­mern, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienst­ausfall von der Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet.

Schwerbeschädigte im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes und andere, die nicht nur vorübergehend um wenigstens 5o vom Hundert in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind (Schwerbehinderte), sind von der persönlichen Meldung befreit, wenn sie der Erfassungsbehörde bis zu dem für sie bestimmten Erfassungs-

| termin unter Angabe ihres Vor- und Familiennamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift folgendes mittei- len:

a) Schwerbeschädigte:

Datum und Aktenzeichen des letzten Bescheides über die Erwerbsminderung sowie die Stelle, die den Bescheid erlassen hat, oder, falls ein solcher Bescheid nicht ergangen ist, Datum und Listen- Nummer des gültigen Schwerbeschädigtenausweises und die ausstellende Behörde;

b) Schwerbehinderte:

Datum und Listen-Nummer des gültigen Ausweises für Schwerbehinderte und die ausstellende Behörde.

Wehrpflichtige und männliche Personen, die der Auffor­derung, sich zu melden, nicht Folge leisten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 45 des Wehrpflicht gesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

543 Montabaur, den 14. Sept. 1972

(Siegel) Stadtverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde.

Sperr gut abfuhr

Wir geben bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich der Stadtteile Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn

am MONTAG, dem 25. September 1972 in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr er­folgt.

Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegen stände, die sich nicht in den MUllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädi­gungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden können.

Zu dem Begriff "Sperrgut" gehören u. a. Möbelstücke, Sessel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinder - wagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswaren, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.

Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Ab­fälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus ge - werblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente , Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.

Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bord­steinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßen Verunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behin- derung unterbleibt.

Montabaur, den 18. September 1972 Stadtverwaltung Montabaur

gez. MANGELS, Bürgermeister.

Versteigerung

Am MONTAG, dem 25. September 1972, nachmittags 15.oo Uhr, werden im Sitzungssaal des Rathauses (Zimmer Nr. 4) in Montabaur, Großer Markt, die nach- bezeichneten gepfändeten Sachen, nämlich:

1) 1 Walter Rechenmaschine

2) 2 Schreibtische

3) 2 Bürostühle

4) 1 Tisch

5) 2 Stühle

6) 2 Holzaktenschränke

7) 1 Stahlschrank

8) 1 Schreibmaschinentisch

9) 2 Maschinenständer

10) 1 Winkelschreibtisch

11) 1 Holzaktenschrank

12) 1 BUrosessel

13) 1 Olympia-Rechenmaschine