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| Montabaur -5- j SONNTAG
i 7.3o Uhr: Frühmesse als Amt für Leb. u.Verst.
f der Farn. Heibel - Schäfer
| 9.3o Uhr: Amt für verst. Ewald Piroth
I Kollekte am nächsten Sonntag für die Werke der Caritas. Bitte evtl. Änderungen bei Vermeidung und Aushang beachten!
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1 VEREINSMITTEILUNG
TSV Eigendorf 19o4 e. V.
Der von der Generalversammlung beschlossene Ausflug 1972 wurde auf
SAMSTAG, 3o. September 1972 festgelegt.
Es wird um etwa 8.oo Uhr morgens gestartet. Die erste f Etappe führt in den Raum Bonn. Der Abschluß findet ; in Uckerath a. d. Sieg statt. Hier kann ausgiebig getanzt
f werden.
Die Fahrt ist für Vereinsmitglieder frei. Das Abendessen 1 in Form einer kalten Platte wird ebenfalls vom Verein | übernommen.
r Alle schulentlassenen Jugendlichen und alle Erwachsenen 1 sind zur Mitfahrt eingeladen.
f Anmeldung möglichst sofort (spätestens aber bis 23.9.1972) I im Damen- und Herren-Salon ROLSHOVEN, Mittelstraße ; oder bei Frau Schwarz (Waldstraße).
( Weitere Informationen werden auf diesem Wege laufend gegeben.
die Gebühr für jeden cbm Wasser 8o DM. Außerdem wird eine Zählermiete in Höhe von 6, - DM jährlich erhoben. Bleibt die Gebühr nach dem Verbrauch unter den Pauschalsätzen, wie sie beim Fehlen des Wasserzählers nach Abs. (2) zu berechnen wäre, so sind 75 % der Pauschalsätze als Mindestgebühr zu entrichten.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1.1.1972 in Kraft.
(2) Die übrigen Vorschriften der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 24.5.1965 werden nicht geändert. Montabaur, den 22.8.1972
Stadtverwaltung Montabaur gez. MANGELS, BUrgerm.
GESEHEN:
(Keine Bedenken)!
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Kommunalaufsicht Az.: o29-o2o-(47)
Montabaur, den 13.7.72 gez. Unterschrift.
GROSS- und KLEINHOLBACH Gottesdienstordnung f. Groß-u. Kleinholb.
Sa. 26.8.
7.oo Uhr: Hl. Amt für Franz Ferdinand und Salve
Jahresgedächtnis.
19.oo Uhr: Hl. Amt als Jahresgedächtnis für Anna
Hübinger.
Männergru ppe
Alle Männer, die nicht mehr aktiv Sport treiben, aber gerne fit bleiben möchten, werden zu einem Gespräch am
MONTAG, 28. August 1972 im Schankraum der Turnhalle 2o.oo Uhr eingeladen.
Wir wollen dort gemeinsam besprechen, was wir unternehmen können, wer die Gruppe leiten soll und an j welchem Wochentag man sich künftig zum Sport treffen [ will.
” Es können alle mittun, die Mitglied des TSV sind oder ■ es noch werden.
Der Vorstand
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ETTERSDORF
So. 27.8. - 21. Sonntag der Jahresreihe.
9.oo Uhr: Hochamt und kurze Andacht
Haussammlung: Seraph. Liebeswerk u. Päpstl.Missionswerk der Kinder.
MONTAG, 28.8.
7.oo Uhr: Hl. Messe für Familie Reusch u. Weimer.
DIENSTAG, 29.8.
7.oo Uhr: Hl. Messe für Franziska Weimer und ++
Angeh.
MITTWOCH, 3o. 8.
17.oo Uhr: in Klhb.: Hl. Amt für Eheleute Kuhn
DONNERSTAG, 31.8.
8.oo Uhr: Krankenkommunion
16.00 Uhr: Hl. Beicht..
19.3o Uhr: Hl. Amt für Christian Fasel und Söhne
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^ Satzung v. 22. 8.1972 der Stadt Montab.
i für den Stadtteil Ettersdorf zur Ändemng der Satzung über ■ den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über | die Abgabe von Wasser vom 24.5.1965 (1. Änderung)
1 Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (Teil A des 1 Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas- J s ung vom 25.9,1964, GVB1. S. 145) in Verbindung mit 1 5 16 Durchführungsverordnung - Gemeindeordnung (GVB1.
| Rheinland-Pfalz S. 251) vom 3.12.1964 und der §§ 1,
I 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- I Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit [ gültigen Fassung wird auf Beschluß des Stadtrates vom f 4.7.1972 folgende Satzung erlassen:
! § 1
her § 16 Abs. 1 der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und Uber die Abgabe von Wasser i vom 24.5.1965 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
FREITAG, 1.9. Herz-Jesu-Freitag 7.oo Uhr: Herz-Jesu-Amt, Litanei und hl. Segen.
SAMSTAG, 2.9. Hl.Messe zur schmerzhaften Mutter u. Salve. 7.oo Uhr.
19.oo Uhr: Hl. Messe für Johanna Ferdinand
HEILIGENROTH
£ath. Karramt Heiligenroth
JONNTAG, 21. Sonntag im Jahreskreis, 14.Sonntag lach Pfingsten, 27.8.
9.3o Uhr: Hochamt für die Pfarrgemeinde.
Tauffeier mit Segen.
,3.3o Uhr:
MONTAG, den 28.8. Hl. Bischof Augustinus.
8.oo Uhr: Hl. Messe Stiftung f.d. + Ehel.Karl
Fein u. + .Tochter Änne.
§ 16
Berechnung, Fälligkeit und Hebung der Gebühren i (1) Für die Benutzung der Wasserleitung wird eine Gebühr erhoben. Sie ist das Entgelt für die Bereithaltung des Anschlusses und die verbrauchte Wassermenge. Die Berechnung der Gebühr erfolgt entweder nach der Wassermessung ; jjutch Hauswasserzähler oder nach den festgelegten Pauschalsätzen. Bei eingebauten Wasserzählern beträgt
DIENSTAG, 29. 8. Fest der Enthauptung des Hl. Johannes des Täufers.
6.45 Uhr: Schulmesse - Stiftung f.d. + Ehel.Adam
und Margaretha Hahn
MITTWOCH, den 3o.8.
8.oo Uhr: Gemeinschaftsmesse der Frauen. Stiftung
f. d. Ehel.Josef u.Cäcilia Herzmann- Schlotter u.+ Kinder.

