Ausgabe 
9.6.1972
Seite
1654
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich, 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel.o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o. Verantwortlich für den Inhalt:

Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17.oo Uhr. Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Polizeiliche Zuständigkeit

im Vollzug des Tierseuchengesetzes; hier: Viehseuchen­polizeiliche Anordnung (VA) über das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine, Rinder und Hausgeflügel vom 26. Juli 1965 (GVB1. S. 178).

Zum Schutze gegen die Übertragung der Schweinepest, der Maul- und Klauenseuche sowie der Hühnerpest, wurde für das Land Rheinland-Pfalz die obige VA erlas­sen. Sie enthält folgende wichtigen Bestimmungen:

1 .

Speiseabfälle aus Einrichtungen mit Gemeinschafts­verpflegung, beispielsweise aus Kasernen, Kantinen, Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern sowie Speise­abfälle, die in mehreren Haushaltungen gesammelt worden sind, dürfen in Betrieben, die gewerblichen Handel mit Schweinen, Rindern oder Hausgeflügel treiben, nicht verfuttert werden.

Die Verfütterung solcher Abfälle ist ohne besondere Auflagen erlaubt in solchen Betrieben, die keine Schweinezucht betreiben und in denen nicht mehr als insgesamt lo Schweine und Rinder sowie 5o Stück Hausgeflügel gleichzeitig gehalten werden.

In allen übrigen Betrieben ist die Verfütterung von Speiseabfällen der genannten Art nur dann gestattet, wenn die Abfälle spätestens 24 Stunden nach ihrem Einbringen oder Anfall in dem Betrieb, in dem sie verfüttert werden sollen, durch Erhitzen entseucht werden, wobei entweder eine Temperatur von loo Grad Celsius für die Dauer von lo Minuten oder eine Temperatur von 9o Grad Celsius für die Dauer von 6o Minuten erreicht werden muß.

Die Betriebe, für die die Erhitzung der Abfälle vorgeschrieben ist, haben vor dem erstmaligen Erhit­zen dem zuständigen Veterinäramt ihre Absicht anzuzeigen und nachzuweisen, daß sie über die für eine ordnungsgemäße Entseuchung der Speise­abfälle erforderlichen Einrichtungen und Ausstattun­gen verfügen.

Die unerhitzten Speiseabfälle dürfen in diesen Be­trieben nur an Plätzen aufbewahrt und erhitzt wer­den, die undurchlässige, leicht zu reinigende und zu entseuchende Böden sowie gegebenenfalls ent­sprechende Wände aufweisen. Die Abfälle dürfen mit Schweinen, Rindern und Hausgeflügel sowie mit Futter für diese Tiere nicht in Berührung kom­men. Nach dem Erhitzen sind die Speiseabfälle unverzüglich von dem Erhitzungsplatz zu entfernen.

Ladeflächen, auf denen noch nicht erhitzte Speise­abfälle in die Betriebe nach Nr. 3 transportiert worden sind, sowie Gegenstände dieser Betriebe, die mit den nicht erhitzten Speiseabfällen in Berührung gekommen sind, müssen vor Beendigung des Erhit- zens mit heißem Wasser gründlich gereinigt und anschließend mit 2-prozentiger Natronlauge ent­seucht werden. Der Erhitzungsplatz ist stets vor Beendigung des Erhitzens entsprechend zu reinigen ( und zu entseuchen. Eine Behandlung nach Nr. 3 ist für Transportbehälter nicht erforderlich, wenn sie in geschlossenen Erhitzungseinrichtungen zusam­men mit den Speiseabfällen erhitzt werden.

sind in Betrieben nach Nr. 3 dauerhaft und deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

Die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen nach dem Viehseuchengesetz geschieht nicht immer mit dem nöti­gen Nachdruck. Vor allem mangelt es an der Überwa­chung der angeordneten Maßnahmen. Das gilt insbeson­dere für Maßnahmen der Desinfektion und der unschäd­lichen Beseitigung der infektiösen Tierkörper, aber auch auf anderen Gebieten der Seuchenbekämpfung. So be­richtete z.B. ein Veterinäramt an die Bezirksregierung, daß die zuständige Ortspolizeibehörde die Beachtung der o.a. Viehseuchen polizeilichen Anordnung, die das Verfüttern von Speiseabfällen an Rinder, Schweine und Geflügel regelt, nicht überwacht hat, wodurch die Schweinepest zum Ausbruch kam und der öffentlichen Hand einen Schaden von 60.000,-- DM verursachte.

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b

Wir weisen darauf hin, daß gemäß § 3 der VA die Be­triebe, die der Erhitzungsvorschrift unterliegen, ihre Absicht erhitzte Speiseabfälle zu verfüttern, dem Vete­rinäramt in Montabaur anzuzeigen haben.

Stadtverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Abt. II, A*z.: 182-oo

gez. Mangels, Bürgermeister.

Personenstandsfälle im Monat Mai 1972

a) GEBURTEN:

Elena Corinna Hermann, Wirges, Christian-Heibel-Str.24 Michaela Hildegard Fetz, Oberelbert, Unterwesterwald­kreis,

Peter Johann Falkner, Montabaur, Rheinstr. 1 Dennis Kuznik, Montabaur, Eigendorfer Str. 29 Patrik Udo Quirmbach, Moschheim, Bodener Str. 2 Beatrix Elisabeth Santen, Hundsdorf, Hauptstr. 4 Katja Gertrud Intra, Montabaur, Steinweg 51 Liane Maria Schober, Moschheim, Bahnhofstr. 16 Oliver Bernd Stammler, Montabaur, Bahnhofstr. 26 Anja Flügel, Weltersburg, Nr. 29 Sascha Fasel, Girkenroth, Bergstr. 14 Thomas Rechner, Montabaur, Stadtteil Bladernheim, Hauptstraße 13,

Eva Ingeborg Braun, Girod, Ortsteil Kleinholbach, Mittel str. 2o

John Allef, Selters, Karl Str. 26 Claudia Böckel, Holler, Im Kappesgarten Karsten Schwarz, Montabaur, Eschelbacher Str. 2 Alexandra Martina Rudnick, Wirges, Walter Liebrich- Straße 3

Michael Günter Meurer, Montabaur, Stadtteil Honessen, Kirchstr, 19,

Heidrun Schmidt, Niederelbert, Hauptstr. 7 Astrid Kaiser, Dornburg, Ortsteil Frickhofen, Blasiusstr. 3 Anke Pommerenke, Mogendorf, Im Kettengarten Gaby Gollan, Montabaur, Mons-Tabor-Str. 46

b) EHESCHLIESSUNGEN:

Antonius Jürgen Simon, Oberelbert und Monika Reifen­berger, Montabaur,

Edelbert August Blaufuß, Montabaur und Rosa Maria Brüll geborene Dill, Montabaur.

Theodor Aloysius Kraus, Montabaur, Stadtteil Reckenthal| und Waldtraut Anna Gohlke geborene Alper, Montabaur, Stadtteil Reckenthal.

Nikolaus Dieter Reuter, Siershahn und Hannelore Kahl, Montabaur, Stadtteil Eschelbach.

Klaus Willi Ortseifen, Montabaur und Blanka Hartmann, Herschbach.

beide wohnhaft in Montabaur.

Adolf Werner Kaltbeitzer, Heiligenroth und Ursula Gabriele Glaser, Montabaur, Stadtteil Horressen.

Werner Paul Paulus, Montabaur, Stadtteil Eigendorf und Jutta Margit Berger, Montabaur, Stadtteil Horressen. Stefan Josef Lenz, Holler und Doris Erika Fetz, Welschnei dorf.

Schweine, an die Speiseatfälle verfüttert werden,

c) STERBEFÄLLE:

Therese Schatz geb. Pilsl, Montabaur, Altenheim, 84 J*| Johann Jakob Gläßer, Kaden, Ortsstr. 72, 73 J. Friedrich Wilhelm Winkler, Heiligenroth .Kirchstr. 15 > 68 Jahre,

Johann Josef Hannappel, Montabaur, Steinweg 11, 75 I. Therese Josephine Ortseifer, Girod, Nr. 41, 58 Jahre.

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