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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel.o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o. Verantwortlich für den Inhalt:
GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17. oo Uhr, Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
Die in der konstituierenden Sitzung der Verbandsgemeindevertretung am 15.5.1972 gewählten Verbandsbeigeordneten
Herr Heinz Reusch, Bürgermeister, wohnhaft in Eitelborn, Triftstraße 6,
Herr Hermann Fetz, Zimmermeister, wohnhaft in Welschneudorf, Waldstraße 15,
sind aufgrund des § 48 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 4o DVO zu § 48 GO nach ihrer Wahl aus der Verbandsgemeindevertretung ausgeschieden.
Gemäß § 39 des KWG in Verbindung mit § 67 der KWO werden für die Ausgeschiedenen als Ersatzleute aus dem Wahlvorschlag der CDU in die Verbandsgemeindevertretung einberufen:
Herr Joachim Perk, Bau-Ingenieur, wohnhaft in Neuhäusel, Römerstraße 13, CDU
Herr Jakob Spitzhorn, Angestellter, wohnhaft in Oberelbert, Im Wiesengrund 1, CDU
Gegen diese Berufung kann jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach der amtlichen Bekanntmachung der Einberufung beim Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur schriftlich Einspruch erheben. Montabaur, den 25. Mai 1972
Mangels, Verbandsbürgermeister.
Bekanntmachung
Die in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 15.5,1972 gewählten Beigeordneten
Herr Franz Kraemer, Kaufmann, wohnhaft in Montabaur, Herderstraße 2,
Herr Karl Morschheuser, , Drogist, wohnhaft in Montabaur, Großer Markt 21,
haben nach ihrer Wahl auf ihr Mandat als Ratsmitglied verzichtet bzw. sind aufgrund des § 48 Abs. 2 GO aus dem Stadtrat ausgeschieden.
Gemäß § 39 des KWG in Verbindung mit § 67 der KWO werden für diese ausgeschiedenen Ratsmitglieder als Ersatzleute in den Stadtrat einberufen:
für die SPD als Nachfolger von Herrn Franz Kraemer:
Herr Georg Groß, Verwaltungsange wohnhaft in Montabaur, Von-Orsn
;estellter, ieck-Str. 5
für die CDU
als Nachfolger von Herrn Karl Morschheuser: Herr Franz-Josef Lieser, Kreisamtmann, wohnhaft in Montabaur, Karl-Walter-Str. 3
Gegen diese Berufung kann jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach dieser amtlichen Bekanntmachung beim Bürgermeister der Stadt Montabaur schriftlich Einspruch erheben.
Montabaur, den 25. Mai 1972
Stadtverwaltung Montabaur MANGELS, Bürgermeister als Gemeindewahlleiter.
Eröffnung der Freibadanlage des Hallen-u. Freibades Montabaur
Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades Montabaur ist ab
MONTAG, dem 29. Mai 1972
eröffnet.
Da sie nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfügt, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlechten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freibades erforderlich sein, wird dies durch einen entsprechenden Aushang am Eingang zum Hallen- und Freibad bekanntgegeben.
Ab 29.5.1972 gilt folgender Badezeitenplan: a) FÜR DIE SCHWIMMHALLE
MONTAG
vormittags geschlossen
Familienbad
14.oo
-
19.oo
Uhr
19.oo
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2o. 3o
Uhr
Bundeswehr
DIENSTAG
7.oo
_
9.oo
Uhr
Bundeswehr
9.oo
“
14.oo
Uhr
Familienbad und Schulen
14.oo
-
19.3o
Uhr
Familienbad
19.3o
21. oo
Uhr
Vereinsbad (TuS)
MITTWOCH
7.oo
_
9.oo
Uhr
Bundeswehr
9.oo
“
14.oo
Uhr
Familienbad und Schulen
14.oo
-
2o. oo
Uhr
Familienbad
2o.oo
-
21.3o
Uhr
Frauenbad
DONNERSTAG 7.oo
9.oo
Uhr
Bundeswehr
9.oo
-
14.oo
Uhr
Familienb. u. Schule
14.oo
-
2o. oo
Uhr
Familienbad
2o.oo
-
21.3o
Uhr
Vereinsb. (VSG)
FREITAG
7.oo
_
9.oo
Uhr
Bundeswehr
9.oo
“
14.oo
Uhr
Familienbad und Schulen
14.oo
-
19.3o
Uhr
Familienbad
19.3o
-
21.oo
Uhr
Vereinsbad (DLRG'
SAMSTAG
7.oo
-
13.oo
Uhr
Familienbad und Schulen
13.oo
-
19.oo
Uhr
Familienbad
19.oo
-
2o.oo
Uhr
Vereinsbad (TSC)
SONNTAG
9.oo
-
19.oo
Uhr
Familienbad
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b) FÜR DAS FREIBAD
Es ist gleichzeitig täglich (außer montags am Vormittag) von 9.oo bis 19.oo Uhr geöffnet. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Schwimmhalle und des Freibades ohne Beschränkung der Badezeit. Die Eintrittspreise
werden nicht geändert und gelten gleichzeitig für Hallen- und Freibad. Die Badezeitbeschränkung wird bk
iung wird bis zum Ende der Freibadesaison aufgehoben. Für den Fall, daß wegen schlechten Wetters die Freibadeanlage kurzfristig geschlossen werden muß, behält sich die Verwaltung bei Überbelegung der Halle vor, die eingeschränkte Benutzungszeit vorübergehend wieder einzuführen.
Die Eintrittskarten sind wie bisher an den Kartenautomaten zu lösen-, die Freibadekasse ist nur an Sonntagen und bei besonders starkem Besuch geöffnet.
Der Schwimmunterricht fällt während der Freibadesaison aus. Anmeldungen werden jedoch weiterhin entgegengenommen.
Montabaur, den 25. Mai 1972
Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister
Landesbühne Rhld. Pfalz, Neuwied
Intendant Conrad Dahlke
Die Landesbühne bringt am DONNERSTAG, 8. Juni 1972,
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