Ausgabe 
2.6.1972
Seite
1646
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel.o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o. Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17. oo Uhr, Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

Die in der konstituierenden Sitzung der Verbandsgemeinde­vertretung am 15.5.1972 gewählten Verbandsbeigeordne­ten

Herr Heinz Reusch, Bürgermeister, wohnhaft in Eitelborn, Triftstraße 6,

Herr Hermann Fetz, Zimmermeister, wohnhaft in Welschneudorf, Waldstraße 15,

sind aufgrund des § 48 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 4o DVO zu § 48 GO nach ihrer Wahl aus der Verbands­gemeindevertretung ausgeschieden.

Gemäß § 39 des KWG in Verbindung mit § 67 der KWO werden für die Ausgeschiedenen als Ersatzleute aus dem Wahlvorschlag der CDU in die Verbandsgemeindevertre­tung einberufen:

Herr Joachim Perk, Bau-Ingenieur, wohnhaft in Neuhäusel, Römerstraße 13, CDU

Herr Jakob Spitzhorn, Angestellter, wohnhaft in Oberelbert, Im Wiesengrund 1, CDU

Gegen diese Berufung kann jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach der amtlichen Bekanntmachung der Ein­berufung beim Verbandsbürgermeister der Verbandsge­meinde Montabaur schriftlich Einspruch erheben. Montabaur, den 25. Mai 1972

Mangels, Verbandsbürgermeister.

Bekanntmachung

Die in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 15.5,1972 gewählten Beigeordneten

Herr Franz Kraemer, Kaufmann, wohnhaft in Monta­baur, Herderstraße 2,

Herr Karl Morschheuser, , Drogist, wohnhaft in Monta­baur, Großer Markt 21,

haben nach ihrer Wahl auf ihr Mandat als Ratsmitglied verzichtet bzw. sind aufgrund des § 48 Abs. 2 GO aus dem Stadtrat ausgeschieden.

Gemäß § 39 des KWG in Verbindung mit § 67 der KWO werden für diese ausgeschiedenen Ratsmitglieder als Er­satzleute in den Stadtrat einberufen:

für die SPD als Nachfolger von Herrn Franz Kraemer:

Herr Georg Groß, Verwaltungsange wohnhaft in Montabaur, Von-Orsn

;estellter, ieck-Str. 5

für die CDU

als Nachfolger von Herrn Karl Morschheuser: Herr Franz-Josef Lieser, Kreisamtmann, wohnhaft in Montabaur, Karl-Walter-Str. 3

Gegen diese Berufung kann jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach dieser amtlichen Bekanntmachung beim Bürgermeister der Stadt Montabaur schriftlich Einspruch erheben.

Montabaur, den 25. Mai 1972

Stadtverwaltung Montabaur MANGELS, Bürgermeister als Gemeindewahl­leiter.

Eröffnung der Freibadanlage des Hallen-u. Freibades Montabaur

Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades Montabaur ist ab

MONTAG, dem 29. Mai 1972

eröffnet.

Da sie nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfügt, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlechten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freibades erforderlich sein, wird dies durch einen ent­sprechenden Aushang am Eingang zum Hallen- und Freibad bekanntgegeben.

Ab 29.5.1972 gilt folgender Badezeitenplan: a) FÜR DIE SCHWIMMHALLE

MONTAG

vormittags geschlossen

Familienbad

14.oo

-

19.oo

Uhr

19.oo

2o. 3o

Uhr

Bundeswehr

DIENSTAG

7.oo

_

9.oo

Uhr

Bundeswehr

9.oo

14.oo

Uhr

Familienbad und Schulen

14.oo

-

19.3o

Uhr

Familienbad

19.3o

21. oo

Uhr

Vereinsbad (TuS)

MITTWOCH

7.oo

_

9.oo

Uhr

Bundeswehr

9.oo

14.oo

Uhr

Familienbad und Schulen

14.oo

-

2o. oo

Uhr

Familienbad

2o.oo

-

21.3o

Uhr

Frauenbad

DONNERSTAG 7.oo

9.oo

Uhr

Bundeswehr

9.oo

-

14.oo

Uhr

Familienb. u. Schule

14.oo

-

2o. oo

Uhr

Familienbad

2o.oo

-

21.3o

Uhr

Vereinsb. (VSG)

FREITAG

7.oo

_

9.oo

Uhr

Bundeswehr

9.oo

14.oo

Uhr

Familienbad und Schulen

14.oo

-

19.3o

Uhr

Familienbad

19.3o

-

21.oo

Uhr

Vereinsbad (DLRG'

SAMSTAG

7.oo

-

13.oo

Uhr

Familienbad und Schulen

13.oo

-

19.oo

Uhr

Familienbad

19.oo

-

2o.oo

Uhr

Vereinsbad (TSC)

SONNTAG

9.oo

-

19.oo

Uhr

Familienbad

2o.oo U Schule

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b) FÜR DAS FREIBAD

Es ist gleichzeitig täglich (außer montags am Vormittag) von 9.oo bis 19.oo Uhr geöffnet. Die Eintrittskarte be­rechtigt zum Besuch der Schwimmhalle und des Freiba­des ohne Beschränkung der Badezeit. Die Eintrittspreise

werden nicht geändert und gelten gleichzeitig für Hallen- und Freibad. Die Badezeitbeschränkung wird bk

iung wird bis zum Ende der Freibadesaison aufgehoben. Für den Fall, daß wegen schlechten Wetters die Freibadeanlage kurzfristig geschlossen werden muß, behält sich die Verwaltung bei Überbelegung der Halle vor, die eingeschränkte Benutzungszeit vorübergehend wieder einzuführen.

Die Eintrittskarten sind wie bisher an den Kartenautoma­ten zu lösen-, die Freibadekasse ist nur an Sonntagen und bei besonders starkem Besuch geöffnet.

Der Schwimmunterricht fällt während der Freibadesaison aus. Anmeldungen werden jedoch weiterhin entgegenge­nommen.

Montabaur, den 25. Mai 1972

Stadtverwaltung Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister

Landesbühne Rhld. Pfalz, Neuwied

Intendant Conrad Dahlke

Die Landesbühne bringt am DONNERSTAG, 8. Juni 1972,

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