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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich,
5411 Weitersburg, Hauptstr. 9 , Tel.o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o,
Verantwortlich für den Inhalt:
GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17. oo Uhr,
Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Gemäß §§24 und 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1.
S. 145) wird nachstehende Satzung in der Ausgabe der Westerwälder-Zeitung vom 9. Mai 1972 sowie durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses bekanntgemacht.
Letztere Bekanntmachung erfolgt durch Aushang während der Zeit vom 9. Mai 1972 bis 17. Mai 1972. Als Tag der Bekanntmachung gilt der 18. Mai 1972.
SATZUNG
vom 3. Mai 1972 der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr der Stadt Montabaur.
Aufgrund der §§24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit den §§ 1,
2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 13 der Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8.12.1970 in der zur Zeit geltenden Fassung wird auf Beschluß des Stadtrates vom lo.4.1972 folgende Satzung erlassen:
§ 1
§ 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 7.1.1971 erhält folgende Fassung:
Die Höhe der Müllabfuhrgebühren beträgt monatlich:
a) für ein 35-Liter-Gefäß 2,59 DM
b) für ein 5o-Liter-Gefäß 3,37 DM
c) für einen Müllgroßraumbehälter 69,43 DM
§ 2
Die Satzungsänderung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 7.1. 1971 werden nicht geändert.
Montabaur, den 3. Mai 1972 gez. Mangels, Bürgermeister.
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 3 GO)
Montabaur, den 25,4.1972
LANDRATS AMT
des Unterwesterwaldkreises
Abt. la Az.: o29-o2o (47)
( Siegel) Im Aufträge:
gez. Unterschrift
Amtl. Bekanntmachung
Gemäß §§ 24 und 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1.
S. 145) wird nachstehende Satzung in der Ausgabe der Westerwälder-Zeitung vom 9. Mai 1972 sowie durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses bekanntgemacht.
Letztere Bekanntmachung erfolgt durch Aushang während der Zeit vom 9. Mai bis 17. Mai 1972. Als Tag der Bekanntmachung gilt der 18. Mai 1972.
Satzung
vom 3. Mai 1972 der Stadt Montabaur.
zur Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt
Montabaur vom 8. Dezember 197o (1. Änderung)
Aufgrund der §§24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kom- munalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des Stadtrates vom lo. April 1972 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Der § 1 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8.12.197o wird wie folgt geändert:
Die Abfuhr wird durch Spezialfahrzeuge eines Müllbeseitigungsunternehmens an bestimmten Tagen in der Woche durchgeführt. Der Hausmüll muß in 35- oder 5o-Liter Mülleimern oder 1,1 cbm-Müllgroßbehältern (§ 8) eingefüllt sein.
§ 2
Die übrigen Vorschriften der Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8.12.197o werden nicht geändert.
§ 3
Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Montabaur, den 3. Mai 1972 gez. Mangels, Bürgermeister.
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 3 GO).
Montabaur, den 25.4.1972
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. la Az.: o29-o2o (47)
Im Aufträge: gez. Unterschrift
(Siegel)
Sprechtag
FÜR VERSICHERTE DER RENTENVERSICHERUNG DER ANGESTELLTEN
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Der Überwachungsbeauftragte der Rentenversicherung der Angestellten, Berlin-Wilmersdorf, hält den näcn Sprechtag am
MONTAG, dem 15. Mai 1972, von 9-13 Uhr im Landratsamt ab.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
Personenstandsfälle im Monat April 72
a) GEBURTEN:
Nicole Maria Tschiersnitz, Girod, Ortsteil Kleinholbach, Kapellenstr. 46b
Oliver Ramroth, Ebernhahn, In der Grimmei 19 Telefora Aguado y Marino, Niederelbert, Hauptstr. 22 Marcel Emmerichs, Montabaur, Von Orsbeck Str. 16 Michael Schilling, Montabaur, Rheinstr. 2 Anja Elsbeth Trumm, Moschheim, Hauptstr. 26 Marion Rita Thull, Ruppach-Goldhausen, Brunnenstr. 4 Santina Di Martino, Oberahr, Kreis Oberwesterwald Michael Ibron, Montabaur, Dillstr. 13 Marie Reinhold Geldner, Härtlingen, Hauptstr. 3 Armin Barbanus, Eschelbach, Weststr. 8 Mario Wüst, Elbingen, Hauptstr. 11 Mario Wirth, Ruppach-Goldnausen, Dammstr.
Michael John, Freilingen, Hohe Str. 14 Thomas Schenkelberg, Ebernhahn, Kirchstr. 2o
b) EHESCHLIESSUNGEN:
Jürgen Theuer, Montabaur und Edeltraut Agnes Assmann, Dernbach,
Franz-Norbert Hisgen, Montabaur und Sonja Barbara Schmid, Nentershausen.
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