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HOLLER
Gottesdienstordnung
SAMSTAG, 29.4.1972
17. oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Amt für. leb. u. verst. Angeh. (KR)
SONNTAG, 3o.4.1972 - 4. SONNTAG NACH OSTERN Keine Frühmesse!
9.3o Uhr Hochamt 14. oo Uhr Eröffnung der Maiandacht
MONTAG, 1.5.1972 - JOSEF DER ARBEITER 8.oo Uhr Amt für die Leb. u. Verst. der Farn. Engers- Blech
DIENSTAG, 2.5.1972 - ATHANASIUS 7.oo Uhr Amt nach Meinung
MITTWOCH, 3.5.1972 - PHILIPPUS UND JAKOBUS APOSTEL
19.15 Uhr Jahr amt für Peter Perne
DONNERSTAG, 4.5.
Kein Gottesdienst 17.oo Uhr Beichtgelegenheit 19.15 Uhr Maiandacht
FREITAG, 5.5.1972 - HERZ-JESU-FREITAG Schülgottesdienst
7.45 Uhr Hl. Messe für die Gefallenen u. Vermißten
SAMSTAG, 6.5.1972
17.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Amt für Margarethe Kemper
SONNTAG, 7.5.1972 - 5. SONNTAG NACH OSTERN Keine Frühmesse!
Kollekte für unsere Kirche.
9.3o Uhr Hochamt
Keine Andacht!
beschlusses vom lo. März 1972 wird folgende Satzung erlassen:
§ 1
§ 16 Abs. 1 der vorbezeichneten Satzung erhält folgende F assung:
Für die Benutzung der Wasserleitung wird eine Gebühr (Wassergeld) erhoben. Sie ist das Entgeld rur die Bereithaltung der Anlagen und die verbrauchte Wassermenge. Die Berechnung der Gebühr erfolgt entweder nach der Wassermessung durch - Hauswasserzähler oder nach den in Abs. 2 testgelegten Erfahrungssätzen. Das Wassergeld beträgt je cbm Wasser 1,-- DM. Außerdem wird - soweit Wasserzähler vorhanden sind - eine .'Zählermiete in Höhe von 6, — DM jährlich erhoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.
Holler, den lo. April 1972 Gemeindeverwaltung (S.) gez. Molsberger - Bürgermeister
Keine Bedenken:
Montabaur, den 5. April 1972 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises (S.) Abt. 1 a Az.: o29-o2o (33)
I. A. gez. Wilhelmi
Diese Satzung wurde am lo. April 1972 ortsüblich bekanntgemacht und hat in der Zeit vom lo.4.1972 bis 2o.4.1972 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen, Hierauf ist öffentlich hingewiesen worden.
Holler, den lo. April 1972 Gemeindeverwaltung (S.) gez. Molsberger - Bürgermeister
Bekanntmachung
Die Schulneulinge werden am Donnerstag, dem 4. Mai 1972 um 8.oo Uhr durch Herrn Dr. Staudt in der Schule untersucht.
Die Eltern werden gebeten, vorher Größe und Gewicht der Kinder festzustellen.
Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 28.4.1972 ( um 2o. oo Uhr ( in der Gastwirtschaft Engers statt.
Tagesordnung:
Am gleichen Tag werden die Kinder nachmittags um 14.oo Uhr auf ihre geistige Schulreife hin getestet. Mitzubringen ist ein Bleistift,
Holler, den 21.4.1972 Gemeindeverwaltung (S.) gez. Molsberger - Bürgermeister
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Gebühren- und Beitragssatzung der Gemeinde Holler über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage
2. Wahl von 2 Gerichtsmännern
3. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen und Geschworenen
4. Anteil zu den Kosten der Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen im Naturpark Nassau
5. Mitgliedschaft der Gemeinde beim Deutschen Roten Kreuz
6. Verlängerung des Jagdpachtvertrages (Markwald) auf 12 Jahre
7. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG.
Holler, den 21. April 1972 Gemeindeverwaltung Holler Molsberger - Bürgermeister
Satzung
vom lo. April 1972 zur Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und üher die Abga- be von Wasser vom 6. Januar 1971 .
Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 - GVB1. S. 145 - und der §§
1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11,1954 S. 139 - in der jetzt gültigen Fassung und des Gemeinderats-
HORRESSEN
Bekanntmachungen
1. ÖFFENTLICHE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE VON STEUERERKLÄRUNGEN FÜR DAS KALENDERJAHR 1971
Die Erklärungen für die Einkommensteuer, für die einheitliche ; und gesonderte Feststellung des Gewinns bzw. der Einkünfte 1 für die Körperschaftssteuer, für die Gewerbesteuer und für die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1971 sind bis zum 31.5,72 bei den Finanzämtern abzugeben. Für Steuerpflichtige mit Gewinnen aus Land- und Forstwirtschaft endet bei abweichen- | derr Wirtschaftsjahren die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ab" lauf des dritten Kalendermonats, der auf den Schluß des Wirt' schaftsjahres 1971/72 folgt. Einzelheiten sind aus dem Aushang an der Bekanntmachungstafel zu ersehen.
2. SPRECHTAG DER ARBEITER UND HANDWERKER RENTENVERSICHERUNG
Den nächsten Sprechtag hält die Landesversicherungsanstalt j Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, am Dienstag, dem ! 2. Mai 1972 von 8.3o - 12. oo Uhr im Landratsamt (Erdgeschoß) ab.
3. SPERRMULLABFUHR Termin für die nächste Sperrgutabfuhr im Ortsteil Horressen
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