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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich,
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
DER STADT MONTABAUR FÜR DAS RECHNUNGSJAHR 1972 vom 19. April 1972.
Aufgrund der §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A- Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom lo. April 1972 und nach Genehmigung durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises vom 19.4.1972 - Az.: o29-9oo (5o) für das Rechnungsjahr 1972 folgende Haushaltssatzung erlassen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
I. INHALT DER SATZUNG § 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1972 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 6.367.621 DM
in der Ausgabe auf 6.367.621 DM
außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 2.368.5oo DM
in der Ausgabe auf 2.368.5oo DM
festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Grundsteuer A Hebes. 2oo v.H.
b) für Grundstücke Grundsteuer B Hebes.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und
-kapital Hebes.
b) Lohnsummensteuer Hebes.
c) Gewerbemindeststeuer jährl.
3. Hundesteuer jährlich
1. Hund 6o, - DM, 2. Hund 9o, - DM, jeder weitere Hund 12o, — DM.
22o v.H.
27o v.H. 5oo v.H. 12,- DM
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5oo.ooo DM festgesetzt.
- In diesem Höchstbetrag sind -, -- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 1.417.5oo, - DM festgesetzt. Er soll nach
dem Haushaltsplan für folgende Zwecke' verwendet werden:
Altstadtsanierung
Wohnungsbau
Straßenbau
Grunderwerb
Wasserbau
241.5oo DM 176.000 DM 4oo.ooo DM 2oo.ooo DM 4oo.ooo DM
STELLENPLAN
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde vom
Stadtrat am lo.4.1972 beschlossen.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 eine Woche lang und zwar vom 22.4. - 2.5.1972 während der Dienststunden montags - freitags täglich von 8.oo - l2.oo Uhr und 14.oo - 16.3o Uhr im Rathaus, Zimmer 17 öffentlich aus.
Montabaur, den 19. April 1972
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgerm, (Siegel)
GENEHMIGT:
Gleichzeitig wird gern. § 3 der LVO über die Eirhebung der Realsteuern der Gemeinden vom 2.11.1965 (GVB1,
S. 227) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit 5oo v.H. für das RJ. 1972 erteilt.
Montabaur, den 19.4.1972 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises L.S. In Vertretung:
gez. Weinbach, Reg.Rat z.A.|
Bekanntmachung
DER HAUSHALTSSATZUNG DES HOSPITALFONDS MONTABAUR FÜR DAS RECHNUNGSJAHR 1972
Aufgrund des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 99 Abs. 2 der Gemeindeordnung Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rhld.Pfalz i.d. Fassung vom 25 . 9.1964 (GVB1. S. 145) wird für das Rechnungsjahr 1972 folgende Haushaltssatzung bekanntgemacht:
HAUSHALTSSATZUNG
des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1972 vom 19.4.1972
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1972 wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 294.168,-- DM
in den Ausgaben auf 294.168,-- DM
außerordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 1.73o.l68 DM
in den Ausgaben auf 1.730.168, DM
festgesetzt.
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf-537.5oo DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan zur Teilfinanzierung des Alters- heimerweiterungsbaues verwendet werden.
/[ontabaur, den 19.4.1972 Siegel)
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
GESEHEN MONTABAUR, den 19.4.1972 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises I.V. gez. Weinbach, Reg.Rat z.A. (S.)
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 der Gemein^j Ordnung Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rhein'f land-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. H0|| vom 22.4. - 2.5.1972 während der Dienststunden monhl bis freitags täglich von 8.oo bis 12.oo Uhr und 14.oo bis 16.3o Uhr im Rathaus, Zimmer 17 öffentlich aus, Montabaur, den 19.4.1972
Stadtverwaltung Montabaur Siegel gez. Mangels, Bürgermeist#'
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Aufgrund der §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfali Teil A - Gemeindeordnung- in der Fassung vom 25.Sept,I 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates'. vom lo.4.1972 für das Rechnungsjahr 1972 folgende Haushaltssatzung erlassen:
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