Ausgabe 
21.4.1972
Seite
1589
 
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Stimmb^zirk und Wahlraum angegeben.

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III.

Ein Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrich­tigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen.

IV.

Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes für die Wahl zum Stadtrateinen blauen Wahlumschlag und einen weißen Stimmzettel. Der weiße Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat enthält unter Listen-Nrn. die Bezeich­nung der Partei sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge.

Der Wähler hat für jede Wahl eine Stimme; er kennzeich­net in dem weißen Stimmzettel durch ein Kreuz oder in I sonst erkennbarer Weise in dem hierfür vorgesehenen I Kreis den Wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den blauen Wahlum- I schlag eingelegt werden.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbe­zirk der Stadt (einschl. der 7 Stadtteile) oder durch |Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der [Gemeindeverwaltung die erforderlichen Briefwahlunterla- [gen beschaffen und seinen Wahlbrief so rechtzeitig [an den Wahlleiter der Stadt Montabaur, 543 Montabaur, «Rathaus, übersenden, daß der Wahlbrief dort spätestens [am Wahltag bis 18.öo Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann am Wahltag auch dem Wahlvorsteher [des für die Briefwahl bestimmten Wahlraumes -Joseph- Xehrein-Schule, Montabaur, Gelbachstraße - bis 18.oo |Uhr übergeben werden.

lit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte fein Merkblatt für die Briefwahl. Dieses Merkblatt ent­hält für die Briefwähler sehr wichtige Hinweise Uber "[die Durchführung der Briefwahl bei der Wahl zum »tadtrat.

pie Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnis­les sind öffentlich. Jeder Wahlberechtigte hat Zutritt, loweit das ohne Beeinträchtigung der Wahlhandlung mög lieh ist.

Horressen, den 18.4.1972

Die Gemeindeverwaltung Merz, Bürgermeister.

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1 ahlbekanntmachung

Iw 23. April 1972 findet die Wahl zur Verbandsgemeinde jertretung der Verbandsgemeinde Montabaur statt.

|ie W hlzeit dauert von 8.oo bis 18.oo Uhr.

J le Stadt Montabaur und die am Wahltag in das Gebiet jF Stadt Montabaur eingegliederten sieben Gemeinden: ipdernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Re ckenthal und Wirzenborn bilden 11 Stimmbezirke.

P 1 die Gemeinde Horressen ist der Wahlraum im Bürger­meisteramt eingerichtet.

B^en übersandten Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbe- un< d Wahlraum angegeben.

m.

Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des |iwir»Bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein- |ägen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung

Wahl zur Verbandsgemeindevertretung einen blauen Wahlumschlag und einen grünen Stimmzettel. Der grüne Stimmzettel für die Wahl zur Verbandsgemeinde­vertretung enthält unter Listen-Nrn. die Bezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge.

Der Wähler hat für jede Wahl eine Stimme; er kenn­zeichnet in dem grünen Stimmzettel durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise in dem hierfür vorge­sehenen Kreis den Wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den blauen Wahl­umschlag eingelegt werden.

V.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimm­bezirk der Stadt (einschl. der 7 Stadtteile) oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Briefwahlunter­lagen beschaffen und seinen Wahlbrief so rechtzeitig an den Wahlleiter der Stadt Montabaur , 543 Monta­baur, Rathaus übersenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.oo Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann am Wahltag auch dem Wahlvorste­her des für die Briefwahl bestimmten Wahlraumes -Josef-Kehrein-Schule, Montabaur, Gelbachstraße - bis l8.oo Uhr übergeben werden.

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl. Dieses Merkblatt ent­hält für die Briefwähler sehr wichtige Hinweise über die Durchführung der Briefwahl bei der Wahl zur Ver- bandsge meindevertretung.

VI.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnis­ses sind öffentlich. Jeder Wahlberechtigte hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Wahlhandlung mög lieh ist.

Horressen, den 18.4.1972

Die Gemeindeverwaltung Merz, Bürgermeister.

Gottesdienstordnung Horressen

4. Sonntag in der Osterzeit, 23. - 3o.4.1972 SAMSTAG

19.oo Uhr: Sonntagsmesse: Amt für gef. Josef

Merz und verst. Angehörige

SONNTAG

8.3o Uhr: Amt

MONTAG

8.oo Uhr: Schulmesse (3.Schuljahr)

2o.l5 Uhr: Pfarrgemeinderatsitzung

DIENSTAG

16,15 Uhr: Kommunionstunde

19.3o Uhr: Abendmesse: Amt für Ehel.Richard

Adam und verst. Angehörige.

MITTWOCH

8.oo Uhr: Hl. Messe für Alois Eichmann

DONNERSTAG 7.oo Uhr:

19.3o Uhr: 2o, 15 Uhr:

FREITAG 8.oo Uhr:

SAMSTAG 14.oo Uhr: 19.oo Uhr:

Hl. Messe für Verst. best.v. Armen­seelenbund

Rosenkranz i. d. Anliegen der Kirche Kirchenchorprobe.

Amt für Franz Hahn

Brautamt Thewald-Heibel Sonntagsmesse: Amt für Ehel.Jakob Grünthaler