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Stimmb^zirk ■ und Wahlraum angegeben.
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III.
Ein Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen.
IV.
Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes für die Wahl zum Stadtrateinen blauen Wahlumschlag und einen weißen Stimmzettel. Der weiße Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat enthält unter Listen-Nrn. die Bezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge.
Der Wähler hat für jede Wahl eine Stimme; er kennzeichnet in dem weißen Stimmzettel durch ein Kreuz oder in I sonst erkennbarer Weise in dem hierfür vorgesehenen I Kreis den Wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will.
Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den blauen Wahlum- I schlag eingelegt werden.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt (einschl. der 7 Stadtteile) oder durch |Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der [Gemeindeverwaltung die erforderlichen Briefwahlunterla- [gen beschaffen und seinen Wahlbrief so rechtzeitig [an den Wahlleiter der Stadt Montabaur, 543 Montabaur, «Rathaus, übersenden, daß der Wahlbrief dort spätestens [am Wahltag bis 18.öo Uhr eingeht.
■Der Wahlbrief kann am Wahltag auch dem Wahlvorsteher [des für die Briefwahl bestimmten Wahlraumes -Joseph- Xehrein-Schule, Montabaur, Gelbachstraße - bis 18.oo |Uhr übergeben werden.
lit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte fein Merkblatt für die Briefwahl. Dieses Merkblatt enthält für die Briefwähler sehr wichtige Hinweise Uber "[die Durchführung der Briefwahl bei der Wahl zum »tadtrat.
pie Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisles sind öffentlich. Jeder Wahlberechtigte hat Zutritt, loweit das ohne Beeinträchtigung der Wahlhandlung mög lieh ist.
Horressen, den 18.4.1972
Die Gemeindeverwaltung Merz, Bürgermeister.
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1 ahlbekanntmachung
Iw 23. April 1972 findet die Wahl zur Verbandsgemeinde jertretung der Verbandsgemeinde Montabaur statt.
|ie W hlzeit dauert von 8.oo bis 18.oo Uhr.
J le Stadt Montabaur und die am Wahltag in das Gebiet jF Stadt Montabaur eingegliederten sieben Gemeinden: ipdernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Re ckenthal und Wirzenborn bilden 11 Stimmbezirke.
P 1 die Gemeinde Horressen ist der Wahlraum im Bürgermeisteramt eingerichtet.
B^en übersandten Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbe- un< d Wahlraum angegeben.
m.
Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des |iwir»Bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein- |“ägen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung
Wahl zur Verbandsgemeindevertretung einen blauen Wahlumschlag und einen grünen Stimmzettel. Der grüne Stimmzettel für die Wahl zur Verbandsgemeindevertretung enthält unter Listen-Nrn. die Bezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge.
Der Wähler hat für jede Wahl eine Stimme; er kennzeichnet in dem grünen Stimmzettel durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis den Wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will.
Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den blauen Wahlumschlag eingelegt werden.
V.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt (einschl. der 7 Stadtteile) oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Briefwahlunterlagen beschaffen und seinen Wahlbrief so rechtzeitig an den Wahlleiter der Stadt Montabaur , 543 Montabaur, Rathaus übersenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.oo Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann am Wahltag auch dem Wahlvorsteher des für die Briefwahl bestimmten Wahlraumes -Josef-Kehrein-Schule, Montabaur, Gelbachstraße - bis l8.oo Uhr übergeben werden.
Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl. Dieses Merkblatt enthält für die Briefwähler sehr wichtige Hinweise über die Durchführung der Briefwahl bei der Wahl zur Ver- bandsge meindevertretung.
VI.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder Wahlberechtigte hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Wahlhandlung mög lieh ist.
Horressen, den 18.4.1972
Die Gemeindeverwaltung Merz, Bürgermeister.
Gottesdienstordnung Horressen
4. Sonntag in der Osterzeit, 23. - 3o.4.1972 SAMSTAG
19.oo Uhr: Sonntagsmesse: Amt für gef. Josef
Merz und verst. Angehörige
SONNTAG
8.3o Uhr: Amt
MONTAG
8.oo Uhr: Schulmesse (3.Schuljahr)
2o.l5 Uhr: Pfarrgemeinderatsitzung
DIENSTAG
16,15 Uhr: Kommunionstunde
19.3o Uhr: Abendmesse: Amt für Ehel.Richard
Adam und verst. Angehörige.
MITTWOCH
8.oo Uhr: Hl. Messe für Alois Eichmann
DONNERSTAG 7.oo Uhr:
19.3o Uhr: 2o, 15 Uhr:
FREITAG 8.oo Uhr:
SAMSTAG 14.oo Uhr: 19.oo Uhr:
Hl. Messe für Verst. best.v. Armenseelenbund
Rosenkranz i. d. Anliegen der Kirche Kirchenchorprobe.
Amt für Franz Hahn
Brautamt Thewald-Heibel Sonntagsmesse: Amt für Ehel.Jakob Grünthaler

