Ausgabe 
21.4.1972
Seite
1582
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: DRUCK UND VERLAG : Linus Wittich, 5411 Weitersburg, Hauptstraße 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o.

Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17. oo Uhr. Anzeigen- Annahmeschluß: dienstags 8 .oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

übersenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- tag bis I 8.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann am Wahltag auch dem Wahlvorsteher des für die Durchführung der Briefwahl für sämtliche 11 Stimmbezirke des zukünftigen Stadtgebietes bestimmten Wahlraumes - Joseph-Kehrein-Schule Montabaur, Gelbach­straße - bis I 8.00 Uhr übergeben werden.

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl. Dieses Merkblatt enthält für die Briefwähler sehr wichtige Hinweise über die Durch­führung der Briefwahl bei der Wahl zum Stadtrat.

W ahlbekanntmachung

i.

Am 23. April 1972 findet die Wahl zum Stadtrat der Stadt Montabaur statt.

Die Wahlzeit dauert von 8 .oo bis 18.oo Uhr.

II.

Die Stadt Montabaur bildet 4 Stimmbezirke, und die am Wahltage in das Gebiet der Stadt Montabaur eingeglieder­ten sieben Gemeinden: Bladernheim, Eigendorf, Eschel­bach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn bilden 7 Stimmbezirke - insgesamt 11 Stimmbezirke.

Die 4 Stimmbezirke der Stadt sind wie folgt eingerichtet:

Für Stimmbezirk Nr. I Wahlraum:

Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstraße 1, Festsaal

Für Stimmbezirk Nr. II

Wahlraum: Amtsgericht Montabaur,

Bahnhofstraße 47, Erdgeschoß, links, Zi. 2 und 4

VI.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder Wahlberechtigte hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Wahlhandlung möglich ist. Montabaur, den 11. April 1972

Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Wahlbekanntmachung

i.

Am 23. April 1972 findet die Wahl zur Verbandsge­meindevertretung der Verbandsgemeinde Montabaur statt. Die Wahlzeit dauert von 8 .oo bis 18. oo Uhr.

II.

Die Stadt Montabaur bildet 4 Stimmbezirke, und die am Wahltage in das Gebiet der Stadt Montabaur eingeglieder­ten sieben Gemeinden: Bladernheim, Eigendorf, Eschel­bach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn bilden 7 Stimmbezirke - insgesamt 11 Stimmbezirke . Die 4 Stimmbezirke der Stadt sind wie folgt eingerichtet:

Für Stimmbezirk Nr. III

Wahlraum: Gaststätte "Zur Sommerwiese,

Limburger Straße 1

Für Stimmbezirk Nr. I Wahlraum:

Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstraße 1, Festsaal

Für Stimmbezirk Nr. IV

Wahlraum: Staatl. Gymnasium, Wölfchesbitz

str. Konferenzzimmer

In den übersandten Wahlbenachrichtigungen sind Stimm­bezirk und Wahlraum angegeben.

III.

Ein Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrich­tigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mit­zubringen.

IV.

Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes für die Wahl zum Stadtrat einen blauen Wahlumschlag und einen weißen Stimmzettel.

Der weiße Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat enthält unter Listen-Nrn. die Bezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvor­schläge.

Der Wähler hat für jede Wahl eine Stimme; er kennzeich­net in dem weißen Stimmzettel durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis den Wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den blauen Wahlum­schlag eingelegt werden.

V.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt (einschl. der 7 Stadtteile) oder durch Briefwahl teil­nehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, rpuß sich von der Stadtverwaltung die erforderlichen Briefwahlunterlagen be­schaffen und seinen Wahlbrief so rechtzeitig an den Wahl­leiter der Stadt Montabaur, 543 Montabaur, Rathaus,

Für Stimmbezirk Nr. II Wahlraum:

Für Stimmbezirk Nr. III Wahlraum:

Für Stimmbezirk Nr. IV Wahlraum:

Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstraße 47, Erdgeschoß links, Zimmer 2 und 4

Gaststätte "Zur Sommerwiese'' Limburger Straße 1

Staatl. Gymnasium, Wölfches- bitzstr. Konferenzzimmer

In den übersandten Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbe- zirk und Wahlraum angegeben.

III.

Ein Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein­getragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubrin-

Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes für die Wahl zur Verbandsgemeindevertretung einen blauen Wahl­umschlag und einen grünen Stimmzettel. Der grüne Stimmzettel für die Wahl zur Verbandsgemeindevertre­tung enthält unter Listen-Nrn. die Bezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge.

Der Wähler hat für jede Wahl eine Stimme; er kennzeich­net in dem grünen Stimmzettel durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis den Wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den blauen Wahlurn- schlag eingelegt werden.

V.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an

der WaW