Ausgabe 
7.4.1972
Seite
1565
 
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Auf Stellung

des Bebauungsplanes "Hemchen"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21. Januar 1971 den Beschluß zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Trä­ger öffentlicher Belange für den Bebauungsplanentwurf Hemchen" nach § 2 Abs. 5 BBauG, gefaßt. Gleichzeitig wurde die Grenze des Plangebietes verändert, indem das Grundstück Flur 1 Parzelle 336 aus dem Planbereich heraus­genommen wurde. Mit der Verwirklichung dieses Bauleitpla­nes wird bereits heute der 1. Schritt zur Verwirklichung des langfristigen Investitionsplanes der Gemeinde vollzogen.

Informationen.

Am 27.3.1972 trat der Gemeinderat von Horressen zu sei­ner voraussichtlich letzten Sitzung in der Geschichte des Dorfes zusammen. Auf dem Programm standen:

1. ) Entscheidung über die Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf W S au bitz/Wurstwiese" und Beschlußfassung des Planentwurfs als Satzung;

2. ) Beratung und Beschlußfassung über Haushaltssatzung

! und Haushaltsplan 1972;

3. ) Antrag des Fanfarenzuges auf Gewährung eines Zu­schusses für die Anschaffung einheitlicher Kleidung;

4. ) Antrag des Mandolinenvereins auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines Musikinstrumentes;

5. ) Antrag der freiw. Feuerwehr auf Bewilligung von Mitteln für die Vervollständigung der Ausrüstung;

Im nichtöffentlichen Teil standen Anträge von Bürgern zur Beratung an.

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Mit derselben Einmütigkeit, die diesen Gemeinderat immer dann besonders auszeichnete, wenn es um grundsätzliche Dinge, um das Wohl und Wehe der Bürgerschaft, um die Interessenvertretung der gesamten Bevölkerung ging, wur­den folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Die erhobenen Einwendungen und Bedenken werden als unbegründet zurückgewiesen. Der Bebauungsplan- entwurf wurde als Satzung beschlossen. Die Umle­gung ist bereits im Gange.

2) Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden verabschiedet. Der Plan sieht vor:

a) im ordentlichen Haushalt: Einnahmen und Ausga­ben von je 499.76o,-- DM,

b) im außerordentlichen Teil: Einnahmen und Aus­gaben von je 2l5.5oo,- DM.

Die Steuerhebesätze bleiben unverändert. Das gleiche gilt für die Hundesteuer.

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 92.295,- DM festgesetzt. Nach Genehmigung des Planes durch die Aufsichtsbe­hörde werden die wichtigsten Positionen des Haushalts erläutert. Es sei aber bereits heute darauf hingewie­sen, daß der Ausbau der Bürgersteige an der L 312 nur durchführbar ist, wenn die betroffenen Grund­stückseigentümer zur unentgeltlichen Abgabe des Grund und Bodens bereit sind.

Die Erwartung der Gemeinde ist begründet darin, daß seinerzeit im Hinblick auf die gleichmäßige Behand­lung aller Grundstückseigentümer des Ortskerns keine Ausbausatzung erlassen wurde, die zur Umlage der Kosten für den Bau der Bürgersteige auf die Anlieger berechtigt hätte. Was im gesamten Dorfgebiet mög­lich war, müßte sich auch hier verwirklichen lassen, nämlich die kostenlose Zurverfügungstellung des erforderlichen Geländes. Der größte Teil der Anlieger hat auch spontan seine Zustimmung erklärt. Die Un­entschlossenen mögen bedenken, welchen Schaden sie dem Dorfe zufügen können, wenn sie an ihrer ableh­nenden Haltung festhalten.

p Dem Fanfarenzug wird ein Zuschuß von 75o, - DM Üund 1/3 der Kosten), dem Mandolinenverein ein

solcher von 15o, - DM (ebenfalls rund 1/3 der Kosten) bewilligt.

Der Feuerwehr werden Mittel zur Vervollständigung der Ausrüstung in Höhe von 9oo, - DM zur Verfügung gestellt.

Nach Beendigung der Sitzung traf man sich noch zu ei­nem gemütlichen Umtrunk in der Gastwirtschaft Pohl­mann. Eines steht fest: die Gemeinde Horressen geht auf Grund der Leistungen dieses ,Gemeinderates wohlvor­bereitet zur Stadt Montabaur. Von dieser Stelle aus sei deshalb von mir aus ein herzliches Wort des Dankes ge­sagt für die Unterstützung und die Mitarbeit in den letz­ten 3 gewiß nicht leichten Jahren. Gewaltiges ist gelei­stet worden. Die Gemeinde Horressen darf ohne Überheb­lichkeit als eine der Fortschrittlichsten im Kreisgebiet bezeichnet werden. Die eigentlichen "Früchte" der ge­leisteten Arbeit aber werden sich in den nächsten 4 Jah­ren zeigen und hoffentlich "geerntet Verden können"

gez. Merz, Bürgermeister.

STAHLHOFEN

Wohnungsnot im Walde

Zur Beseitigung der dringendsten "Wohnungsnot" in der gefiederten Welt wurden in den vergangenen Wochen im Bereich der Revierförsterei Stahlhofen vom Vogel­schutzbeauftragten Josef Roth 45 neue Nistkästen ange­bracht. Besonders die Eltern werden gebeten, Kinder über den Nutzen unserer Vogelwelt zu unterrichten und ihnen einzuprägen, wie unsinnig mutwilliges Beschädigen oder nur Hantieren an Nistkästen ist.

Kath. Pfarrei Stahlhofen

GOTTESDIENSTORDNUNG WEISSER SONNTAG , 9. April 1972

10.4. MONTAG

7.3o Uhr: Hl. Messe nach Meinung

11. 4. DIENSTAG

7.3o Uhr: Stiftungsjahramt für Eheleute Ignaz Peter

Neuroth und Eheleute Johann Bartolomäus Neuroth

12.4. MITTWOCH

l8.oo Uhr: Jahramt für Peter Stendebach und Eltern

13.4. DONNERSTAG

7.3o Uhr: Hl. Messe für Egidius Stahlhofen

14.4. FREITAG

7.3o Uhr: Hl. Messe für Franziska Meuer geb.

Gombert.

In Ettersdorf: 19.3o Uhr Amt für Leben­de und Verstorbene der Familie Wolf

15.4. SAMSTAG

7.3o Uhr: Amt für Karl Kelterich und ++ Angehöri­

ge

16. oo Uhr: Beichte

16.4. SONNTAG

8.oo Uhr: Frühmesse als Amt für Josef Pehl

lo.oo Uhr: Hochamt für Katharina Neuroth, geb.

Schuster.

NACHTRAG ZU HORRESSEN

Gottesdienstordnung Horressen

WEISSER SONNTAG, 9. - 16.4.72 SONNTAG

7.30 Uhr: Frühmesse für Ehel. Karl und Anna Bast

9.30 Uhr: Amt: 1.Jahramt für Anna Trumm

DIENSTAG

15. 3o Uhr: Kommunionstunde