Ausgabe 
17.3.1972
Seite
1522
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: DRUCK UND VERLAG:* Linus Wittich,

5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Telv-.o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o.

Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr, Anzeigen-Annahme- schluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Satzung

über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtge­meinde Montabaur vom 8. Dezember 1964

Die Straßenreinigung im Stadtgebiet von Montabaur wird von vielen Anliegern sehr nachlässig ausgeführt. Vor be­stimmten öffentlichen und privaten Gebäuden wird beo­bachtet, daß seit Monaten keine Reinigungsarbeiten mehr ausgeführt wurden. Die Anzeigen benachbarter Anlie­ger, die sich durch diese Verschmutzung belästigt füh­len, mehren sich.

Säumige Grundstücksbesitzer werden nachdrücklich aufge­fordert, in Zukunft die regelmäßige Reinigung von Bürger­steig und Straßenrinne nach den Satzungsvorschriften auszuführen.

Das bedeutet, daß nicht nur vor Sonn- und Feiertagen, sondern auch nach jeder größeren Straßenverschmutzung gekehrt werden muß. Die Reinigungspflicht erstreckt sich selbstverständlich auch auf bebauten oder nicht bebau­ten Grundbesitz, der an sonstigen Stellen im Stadtgebiet liegt oder von Mietern genutzt wird. Die notwendige Aufmerksamkeit ist dabei auch den Seitenwegen, Gassen und Ählchen zu widmen, die selbstverständlich ebenfalls der Reinigungspflicht unterliegen. Hier gilt die Bestim­mung, daß die Anlieger jeweils bis zur Mitte der Wege­führung zu kehren haben. Sind an solchen Grundstücken dritte Personen reinigungsverpflichtet, wird um Mittei­lung an die Ortspolizeibehörde gebeten.

Die ordnungsgemäße Ausführung der Straßenreinigung wird ab sofort durch einen kommunalen Vollzugsbeamten der Stadtverwaltung regelmäßig überwacht.

Die Bevölkerung wird gebeten, der Reinhaltung des Stadtgebietes im allgemeinen u, auch im eigenen Interesse die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.

Mangels, Bürgermeister.

Rdschr. StV Rh.-Pf. Nr. 2/1972 v. 28.2.1972 (Az. 9ol- 52-4o)

Aufruf des Statistischen Bundesamtes:

"Die Lohnsteuerkarte 1971 wird dringend benötigt!

Die Lohnsteuerkarte 1971, die alle Arbeitnehmer erhalten haben, ist auf Grund des § 29 (2) der Lohnsteuer-Durch­führungsverordnung nach Ablauf des Kalenderjahres 1971 dem Finanzamt zu übersenden. In diesem Jahr ist die vollständige Rückgabe der Lohnsteuerbelege von besonders großer Bedeutung, da anhand dieser Erhebungsunterlagen eine neue Lohnsteuerstatistik durchgeführt wird. Um die Voraussetzung für das Gelingen dieser Statistik zu schaf­fen, ist es erforderlich, daß den Finanzämtern auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer übersandt wer­den, die 1971 nur zeitweilig oder kurzfristig in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und deren Arbeitslohn unter der Besteuerungsgrenze lag. Auch alle Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Jahres 197T. selbst im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte sind, werden aufgefordert, diese auf jeden Fall dem Finanzamt abzuliefern, und zwar auch dann, wenn die von der Gemeindebehörde ausgestellte Karte ohne Eintragung blieb.

Die in der Lohnsteuerstatistik gewonnenen Ergebnisse sind nicht nur für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke

von Bedeutung; sie geben auch

Aufschluß über die Einkommensverteilung und Steuerbe­lastung und liefern damit Unterlagen für künftige steuer­politische Überlegungen und Entscheidungen. Ein unvoll­ständiger Rückfluß der Lohnsteuerkarten an die Finanz­ämter führt nicht nur zu unrichtigen statistischen Ergeb­nissen für alle Lohnsteuerpflichtigen, sondern hat vor allem auch nachteilige Folgen für die Ermittlung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Ein­kommensteuer. Es ist daher von großer Bedeutung, daß den Finanzämtern alle Lohnsteuerkarten zur Weiterleitung an die Statistischen Landesämter zur Verfügung stehen".

Landesbühne Rhld. Pf. , Neuwied

Intendant Conrad Dahlke

Die Landesbühne bringt am DIENSTAG, 28.3.1972 um 2o.oo Uhr in Montabaur, Theatersaal der Jos.-Kehre in- Schule

AUGUST AUGUST, AUGUST Eine Zirkusvorstellung von Pavel Kohout

Das ist die Parabel unseres Lebens: ein Spiel vom Men­schen, der getötet wird, weil er seinen Traum verwirk­lichen will.

Der uralte, ewig junge Traum der Kleinen, der Besitz­losen, einmal nur schöpferisch zu sein, geachtet zu wer­den. Doch solange es Mächtige gibt, Leute, die Macht besitzen und nicht gewillt sind, auch nur ein Quentchen davon preiszugeben, ist allein die Initiative zu eigener Leistung schon tödlich.

Mit seinen Zauberstücken verwirrt und entwaffnet er jeden, der ihm Böses will. Schließlich weckt er den wütenden Neid des Stallmeisters, der keine Phantasie hat (von Phan­tasie stehe "nichts in seinem Vertrag", sagt dieser ent­schuldigend), und er weckt die barbarische Wut des Direk­tors. Die Vernichtungsmaschinerie läuft an.

Ein Zirkusstück, ein Stück, das lachen macht und weinen Ein Mensch, ein Narr, ein dummer August, einer der die Hiebe kriegt, gegängelt wird, greift nach den Ster­nen. Glaubt unerschütterlich an seinen Traum, unbelehr­bar.

Man schmunzelt über seine Späße, seine Komik, seine Tricks, und hat ein Würgen im Halse. In dieses Clowns Manege vollzieht sich Weltgeschehen.

Pavel Kohout, geb. am 2o.7.1928 in Prag, wohnhaft in Prag. Autor von 2 Gedichtsammlungen, 15 Theaterstücken und Bühnenbearbeitungen, außerdem publizistisch tätig.

Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 7.

Mitteilung

der Kreisverwaltung Unterwesterwald

Regierungsrat Weinbach Beauftragter für Montabaur!

Regierungsrat z.A. Walter Weinbach (29) wurde von Land- rat Dr. He inen zum Beauftragten und Wahlleiter für die nach dem 12. Verwaltungsvereinfachungsgesetz gebildete Verbandsgemeinde Montabaur bestellt.

Weinbach, dem als Dezernent beim Landratsamt Monta­baur neben den Abteilungen Polizeiverwaltung, Land­wirtschaft, Prüfungswesen, Finanzen und Kassenwesen auch die Abteilung Gemeindeaufsicht untersteht, wird damit bis zur konstituierenden Sitzung der Verbandsgemeindevertre­tung die Aufgaben des Verbandsbürgermeisters wahrnehmen. Als Wahlleiter für die Verbandsgemeindewahl am 23.4.1972 wird der Beauftragte im Rathaus der Stadt Montabaur bis zum Wahlsonntag an jedem Dienstag und Donnerstag von 15.oo Uhr bis 17.oo Uhr Sprechstunde halten. Er steht in der Sprechzeit zur Beantwortung aller die Wahl betref' fenden Fragen zur Verfügung.

_ BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärztlicher Sonntagsdienst

für SONNTAG, den 19. März 1972 - Frau Dr.Perscheid, Montabaur, Dillstraße. Tel. 3374