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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber: DRUCK UND VERLAG:* Linus Wittich,
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GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr, Anzeigen-Annahme- schluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Satzung
über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur vom 8. Dezember 1964
Die Straßenreinigung im Stadtgebiet von Montabaur wird von vielen Anliegern sehr nachlässig ausgeführt. Vor bestimmten öffentlichen und privaten Gebäuden wird beobachtet, daß seit Monaten keine Reinigungsarbeiten mehr ausgeführt wurden. Die Anzeigen benachbarter Anlieger, die sich durch diese Verschmutzung belästigt fühlen, mehren sich.
Säumige Grundstücksbesitzer werden nachdrücklich aufgefordert, in Zukunft die regelmäßige Reinigung von Bürgersteig und Straßenrinne nach den Satzungsvorschriften auszuführen.
Das bedeutet, daß nicht nur vor Sonn- und Feiertagen, sondern auch nach jeder größeren Straßenverschmutzung gekehrt werden muß. Die Reinigungspflicht erstreckt sich selbstverständlich auch auf bebauten oder nicht bebauten Grundbesitz, der an sonstigen Stellen im Stadtgebiet liegt oder von Mietern genutzt wird. Die notwendige Aufmerksamkeit ist dabei auch den Seitenwegen, Gassen und Ählchen zu widmen, die selbstverständlich ebenfalls der Reinigungspflicht unterliegen. Hier gilt die Bestimmung, daß die Anlieger jeweils bis zur Mitte der Wegeführung zu kehren haben. Sind an solchen Grundstücken dritte Personen reinigungsverpflichtet, wird um Mitteilung an die Ortspolizeibehörde gebeten.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Straßenreinigung wird ab sofort durch einen kommunalen Vollzugsbeamten der Stadtverwaltung regelmäßig überwacht.
Die Bevölkerung wird gebeten, der Reinhaltung des Stadtgebietes im allgemeinen u, auch im eigenen Interesse die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.
Mangels, Bürgermeister.
Rdschr. StV Rh.-Pf. Nr. 2/1972 v. 28.2.1972 (Az. 9ol- 52-4o)
Aufruf des Statistischen Bundesamtes:
"Die Lohnsteuerkarte 1971 wird dringend benötigt!
Die Lohnsteuerkarte 1971, die alle Arbeitnehmer erhalten haben, ist auf Grund des § 29 (2) der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nach Ablauf des Kalenderjahres 1971 dem Finanzamt zu übersenden. In diesem Jahr ist die vollständige Rückgabe der Lohnsteuerbelege von besonders großer Bedeutung, da anhand dieser Erhebungsunterlagen eine neue Lohnsteuerstatistik durchgeführt wird. Um die Voraussetzung für das Gelingen dieser Statistik zu schaffen, ist es erforderlich, daß den Finanzämtern auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer übersandt werden, die 1971 nur zeitweilig oder kurzfristig in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und deren Arbeitslohn unter der Besteuerungsgrenze lag. Auch alle Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Jahres 197T. selbst im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte sind, werden aufgefordert, diese auf jeden Fall dem Finanzamt abzuliefern, und zwar auch dann, wenn die von der Gemeindebehörde ausgestellte Karte ohne Eintragung blieb.
Die in der Lohnsteuerstatistik gewonnenen Ergebnisse sind nicht nur für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke
von Bedeutung; sie geben auch
Aufschluß über die Einkommensverteilung und Steuerbelastung und liefern damit Unterlagen für künftige steuerpolitische Überlegungen und Entscheidungen. Ein unvollständiger Rückfluß der Lohnsteuerkarten an die Finanzämter führt nicht nur zu unrichtigen statistischen Ergebnissen für alle Lohnsteuerpflichtigen, sondern hat vor allem auch nachteilige Folgen für die Ermittlung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Es ist daher von großer Bedeutung, daß den Finanzämtern alle Lohnsteuerkarten zur Weiterleitung an die Statistischen Landesämter zur Verfügung stehen".
Landesbühne Rhld. Pf. , Neuwied
Intendant Conrad Dahlke
Die Landesbühne bringt am DIENSTAG, 28.3.1972 um 2o.oo Uhr in Montabaur, Theatersaal der Jos.-Kehre in- Schule
AUGUST AUGUST, AUGUST Eine Zirkusvorstellung von Pavel Kohout
Das ist die Parabel unseres Lebens: ein Spiel vom Menschen, der getötet wird, weil er seinen Traum verwirklichen will.
Der uralte, ewig junge Traum der Kleinen, der Besitzlosen, einmal nur schöpferisch zu sein, geachtet zu werden. Doch solange es Mächtige gibt, Leute, die Macht besitzen und nicht gewillt sind, auch nur ein Quentchen davon preiszugeben, ist allein die Initiative zu eigener Leistung schon tödlich.
Mit seinen Zauberstücken verwirrt und entwaffnet er jeden, der ihm Böses will. Schließlich weckt er den wütenden Neid des Stallmeisters, der keine Phantasie hat (von Phantasie stehe "nichts in seinem Vertrag", sagt dieser entschuldigend), und er weckt die barbarische Wut des Direktors. Die Vernichtungsmaschinerie läuft an.
Ein Zirkusstück, ein Stück, das lachen macht und weinen Ein Mensch, ein Narr, ein dummer August, einer der die Hiebe kriegt, gegängelt wird, greift nach den Sternen. Glaubt unerschütterlich an seinen Traum, unbelehrbar.
Man schmunzelt über seine Späße, seine Komik, seine Tricks, und hat ein Würgen im Halse. In dieses Clowns Manege vollzieht sich Weltgeschehen.
Pavel Kohout, geb. am 2o.7.1928 in Prag, wohnhaft in Prag. Autor von 2 Gedichtsammlungen, 15 Theaterstücken und Bühnenbearbeitungen, außerdem publizistisch tätig.
Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 7.
Mitteilung
der Kreisverwaltung Unterwesterwald
Regierungsrat Weinbach Beauftragter für Montabaur!
Regierungsrat z.A. Walter Weinbach (29) wurde von Land- rat Dr. He inen zum Beauftragten und Wahlleiter für die nach dem 12. Verwaltungsvereinfachungsgesetz gebildete Verbandsgemeinde Montabaur bestellt.
Weinbach, dem als Dezernent beim Landratsamt Montabaur neben den Abteilungen Polizeiverwaltung, Landwirtschaft, Prüfungswesen, Finanzen und Kassenwesen auch die Abteilung Gemeindeaufsicht untersteht, wird damit bis zur konstituierenden Sitzung der Verbandsgemeindevertretung die Aufgaben des Verbandsbürgermeisters wahrnehmen. Als Wahlleiter für die Verbandsgemeindewahl am 23.4.1972 wird der Beauftragte im Rathaus der Stadt Montabaur bis zum Wahlsonntag an jedem Dienstag und Donnerstag von 15.oo Uhr bis 17.oo Uhr Sprechstunde halten. Er steht in der Sprechzeit zur Beantwortung aller die Wahl betref' fenden Fragen zur Verfügung.
_ BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärztlicher Sonntagsdienst
für SONNTAG, den 19. März 1972 - Frau Dr.Perscheid, Montabaur, Dillstraße. Tel. 3374

