Ausgabe 
3.3.1972
Seite
1502
 
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RUND UM MONTABAUR

erscheint freitags jeder Woche. Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9 Tel. o2622-4o55/56.

Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o.

Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr,

Anzeigen*Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

Die Stadt Montabaur hat für das Baugebiet "Große Albert- höhe IV" einen Bebauungsplanänderungsentwurf aufgestellt.

Das Planänderungsgebiet umfaßt die Grundstücke:

Flur 38:

Flurstücke: 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4524/1

(teilweise), 16/4524 (teilweise), 4512/1, 4511/1, 45o2/l teilweise die Flurstücke 6o54/l (Feldweg) und 4511/2;

Flur 51;

Flurstücke: 251 teilweise (Feldweg)

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in der Zeit

vom 22. März 1972 bis 21, April 1972 jeweils von montags bis freitags, während der Dienststun­den, zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19, (Bauverwal­tung) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 29. Febr. 1972 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Bekanntmachung

Die Stadt Montabaur hat für das Baugebiet "Wassergraben VI" einen Bebauungsplanentwurf aufgestellt.

Das Planungsgebiet umfaßt die Grundstücke: -

Flur 28:

Flurstücke: 6o47 (Biebrichsbach teilweise, ca. 7o qm) 41o8/l, 41o8/2, 41o6, 41o4/2, 41o4/5, 41o4/4, 6o49 (Graben teilweise) , 41o4/3 (teilweise ca. loo qm), 4o/41o2 (teilweise ca. 14o qm), 6o48 (Weg teilweise ca. 15 qm), 41o9/l (teilweise ca. 6o qm), 6o5o (Feldweg teilweise ca. lloo qm) 5898 (Weg teilweise).

Der Entwurf dieses Plqnes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in der Zeit

vom 22. März 1972 bis 21 April 1972 jeweils von montags bis freitags, während der Dienststun­den, zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 (Bauverwal- tung) öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorge­bracht werden.

Montabaur, den 29. Febr. 1972 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Bodennutzungsvorerhebung 1972

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteer­hebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 4o5) wird in der Zeit vom lo. bis 14. März 1972 die diesjährige Bodennutzungsvorerhebung durchgeführt. Sie erfolgt im Wege einer Fortschreibung der Erhebung des Vorjahres. Dabei erhält jeder Auskunftspflichtige seinen Betriebsbogen (Bv 1 197o - 1976), in den die eingetretenen Veränderun­gen und der neueste Stand einzutragen sind.

Gemäß § 3 des Gesetzes erfaßt die Vorerhebung die Bodenflächen, ihre Besitzverhältnisse und ihre Nutzung nach Hauptnutzungs- und Kulturarten.

Auskunftspflichtig sind alle Inhaber und Eigentümer von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o, 5 Hektar, die ganz oder teil­weise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, und die Gemeinden für alle sonstigen Bodenflächen.

Auskunftspflichtige, die bis zum lo. März 1972 noch keinen Betriebsbogen erhalten haben, werden gebeten, diesen bei der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundes­zwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegen­stand der Erhebung sind, zu gestatten.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben nach § 12 Abs. 2 StatGes an die fachlich zuständigen obersten Bundes-und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zuge­lassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.

Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Montabaur, den 28.2.1972

Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister.

Mütterberatung

Am DIENSTAG, dem 7.3.1972 um 14.oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3 Mütterbera­tung statt.

Dr. Blaufuß, Medizinaldirektor.

DLRG Kleinkinder-Schwimmen

Wie vielerorts in Rheinland-Pfalz mit Erfolg bereits durchgeführt, beginnt auch die DLRG Montabaur mit dem Schwimmunterricht für Kinder von 2 1/2 bis 6 Jah­ren.

Die Kinder haben heute häufiger als früher Gelegenheit, an Gewässern zu spielen.

Das Sei des Lehrgangs ist nicht das vollendete Schwim­men in einem bestimmten Schwimmstil, sondern die Einführung der Kinder zu einem sicheren und unbefange­nen Verhalten, auch im tiefen Wasser.

Der Lehrgang dauert 15 Stunden zu 45 Minuten und fin­det Dienstag?nach mittags statt.

Anmeldung ab Mittwoch, den 1.3. bis einschk. 4.3.72 nachmittags ab 14.oo Uhr.

Die Kinder sind bei der Anmeldung mitzubringen und dem Schwimm - Meister, J. Burkhart, Hallenbad Monta­baur, vorzustellen.

Bei der Anmeldung sind die Teilnahmegebühren zu ent­richten, (Kursgebünr, Versicherungsbeitrag und Eintritts­geld).

Heinz Meisen, Pressewart.

Staail. Gymnasium- Staall. Realschule

(Ab 1.8.1972 mit gemeinsamer Eingangsstufe)

Anmeldungen für das Schuljahr 1972/73

Anmeldungen für die Klasse 5 (Sexta) der gemeinsamen

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