Ausgabe 
5.2.1972
Seite
1476
 
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§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind Ordnungs­widrigkeiten im Sinne des § 76 (2) Ziff. 1 des Viehseucnen- gesetzes. Sie körinen mit einer Geldbuße bis zu 3o. ooo. -- DM geahndet werden.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

i.V. gez. Weinbach, RR. z. A.

3. Fundsachen:

Am Montag, dem 31.1.1972 wurden im Talweg folgende Gegenstände gefunden:

1 Portemonnaie mit Bügelverschluß und 32,76 DM Inhalt;

1 Lippenstift Labello;

1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel VW Nr. 36 K o9o und Türschlüssel A 8, sowie ein Anhängezeichen mit nicht zu entziffernden Initialen.

Der Verlierer kann die Fundsachen nach Vorlage eines Eigentumsnachweises bei der Gemeindeverwaltung abholen.

4. Schneeräum- und Streupflicht:

Das anhaltende winterliche Wetter gibt mir Veranlassung, wiederum auf die Ortssatzung über die Reinigung und Rein­haltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in dar-Ge­meinde Horressen aufmerksam zu machen.

Hiernach sind die Bürgersteige und die Fahrbahn von Schnee freizuhalten. Der Schnee kann an den Fahrbahnrändern gela­gert werden; Straßenrinnen und Kanaleinlässe sind freizuhal­ten. Bei Tauwetter ist für freien Abzug des Wassers in den Rinnen und Kanaleinläufen zu sorgen.

Die Straßenreinigungspflicht schließt die Verpflichtung ein, bei Glatteis und Schneeglätte mit Sand, Asche oder an­deren abstumpfenden Stoffen zu streuen. Die Streupflicht erstreckt sich auf den Bürgersteig und - soweit solche nicht vorhanden sind - auf einen mindestens 1 m breiten Streifen auf beiden Seiten der Fahrbahn.-" 1 Die Verkehrssicherheit muß mindestens von 7,oo bis 22. oo Uhr gewährleistet sein. Das Streuen muß so oft wiederholt werden, als es zur Erreichung des Zweckes erforderlich ist.

5. Errichtung von Bauwerken ohne Genehmigung:

Es ist festgestellt worden, daß in letzter Zeit des öfteren Baumaßnahmen an Gebäuden durchgeführt und Bauwerke ohne die erforderliche baupolizeiliche Genehmigung er­richtet wurden.

Ich fordere hiermit alle Betroffenen auf, unverzüglich, spätestens bis zum 2o. Februar entsprechende Anträge bezw. Nachträge bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.

Nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins bin ich gehalten, Anzeige beim Kreisbauamt zu erstatten.

Im Norden:

Nordgrenze der Wegeparzelle 24o6/3 entlang der Süd­grenze von 2284/1 teilweise.

Im Osten:

Ostgrenze des Weges 24o6/3 und entlang der Westgrenze von 1629, 163o, 1631, 1632, 1633, 1634, 24o7/2, 1582, 1583, 1584, 24lo, 1585, 1586, 1587, 3/1588, 4/1588,

1589, 159o und 1591, dann den Weg 21/2411 überquerend und an seiner Südgrenze entlang bis zum Feldweg 2386 und an dessen Ostgrenze weiter entlang 2385 und 1458, Ostgrenze des Grabens 2391/1 Südgrenze des Grabens 2391/1 teilweise und entlang der östlichen Grenze von 1476.

Im Süden:

Nördl. Grenze Feldweg 2392, dann östl. Grenze Feldweg 2387/2 und Südgrenze der Flurstücke 2387/2 und 2383/2, von dort an der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 1272, an der östlichen Grenze des Grabens 2381/1 entlang, dann die Südgrenze des Grabens 2381/1 und an der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 1251 entlang, die Grabenteil­parzelle l7o/2 einschließend und rechtwinklig abbiegend entlang der Südgrenze von 161/4, 161/3 und 161/2, Westgrenze 161/2 und an der Südseite der Breslauer Straße 22oo bis zur L 312 (Hauptstraße).

Im Westen:

Ostgrenze der L 312 (Hauptstraße) entlang der Flurstücke 22oo, 1563, 1571/4, 1571/3, 11/1571, 2o/2411, 1579,

Graben 24oo, 1281, 1282, 1283, Feldweg 24o7/3, 1284/1, 1285/1 und Feldweg 24o6/3 bis zum Ausgangspunkt der Grabenspitze 2284/1

Aushang am 28. 1. 1972 Nz Abnahme am 15. 3.1972 Nz.

gez. Unterschr. (Bürgermeister)

RUPPACH-GOLDHAUSEN

GOTTESDIENSTORDNUNG:

Samstag, den 5.2.1972

19, 3o Uhr Amt für Hildegard Schmidt

Sonntag, den 6. 2.1972

lo. 3o Uhr Amt für die Leb. u. Verst. d. Farn. Zerfas Werktagsgottesdienste werden vermeldet!

Samstag, den 12.2.1972

19. 3o Uhr Amt für Farn. Peter Henkes IV. und verst. Angehörige

Sonntag, den 13. 2.1972

lo. 3o Uhr Amt für Verstorbene nach Meinung

STAHLHOFEN

6. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Saubitz-Wurstwiese".

BEKANNTMACHUNG Horressen, den 28. 1. 1972

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.1.1972 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Saubitz/Wurstwiese mit Begründung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsentwurfs mit Begründung erfolgt nach § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 14. 2.1972 bis einschl. 14. 3.1972 während der Dienst­stunden im Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht.

GOTTESDIENSTORDNUNG:

5. Sonntag im Jahreskreis - 6. Februar 1972 14. oo Uhr Andacht der Rosenkranzbruderschaft

Kollekte für die Werke der CARITAS

Montag, den 7. 2.1972

7. 3o Uhr Stiftungsmesse nach Meinung der reduzierten Stiftungen des Kirchenfonds

Dienstag, den 8. 2.1972

7. 3o Uhr Hl. Messe für Peter Thomi und ++Kinder

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit schriftlich eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll erklärt werden.

Mittwoch, den 9. 2. 1972

18. oo Uhr Jahramt für den gefallenen Josef Ferdinand und Vater

Das Planungsgebiet "Saubitz/Wurstwiese" umfaßt die frühe­ren Einzelbauleitpläne "Saubitz" und "Wurstwiese" und liegt in den Fluren 3, 7 und 12.

Donnerstag, den lo. 2.1972 (Hl. Scholastika) 7. 3o Uhr Hl. Messe für Peter Roos

Es wird wie folgt begrenzt: