Ausgabe 
5.1.1972
Seite
1412
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur - 2 -

RUND UM MONTABAUR

erscheint freitags jeder Woche-

Herausgeber: Druck und Verlag, Linus Wittich

5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622 - 4o55/56.

Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5.

Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411, Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 17. oo Uhr.

Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8 . oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Durchführung

der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1972/73

Nach dem Erlaß des Ministers für Soziales, Gesundheit und Sport vom 3o. 8.1972 soll in der Zeit vom 6.11.1972 -

I. 3.1973 eine erneute Schluckimpfung in 2 Impfgängen durchgeführt werden. Der 2. Impfdurchgang ist aus dem nachstehenden Impfplan zu ersehen.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kos te nlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d. H. die Kleinkinder des Geburtsjahres 1971, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1972 vom 4. Lebensmonat an;

b) alle Kinder des 4. Schuljahres, soweit sie an der Impfung im November 1972 noch nicht teilgenommen haben, sollen an einer Wiederholungsimpfung (Auf­frischungsimpfung) teilnehmen, d. h. nur bei einem Impfgang (1. oder 2. Impfgang).

Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, können ebenfalls zu den angegebenen Terminen an der Impfung teilnehmen.

Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt, müs­sen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Ein- verständniserklärung abgeben!

Für die Erziehungsberechtigten der Kleinkinder werden die Merkblätter und die Einverständniserklärungen im Impflokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur (Rathaus), Zimmer 8 , ausgegeben.

Den Kindern des 4. Schuljahres werden von den Schulen die Merkblätter mit den Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten ausgehändigt, die bei der Impfung abgegeben werden müssen.

Bereits vorhandene Impfbücher sind mitzubringen. So­fern noch keine Impfbücher vorhanden sind, werden diese bei der Impfung ausgestellt.

IMPFTERMINE Freitag, den 12.1.1973:

lo.45 Uhr im Stadtteil Ettersdorf für die Kleinkinder in der Gastwirtschaft Brühl, Ettersdorf

II. oo Uhr im Stadtteil Bladernheim für die Kleinkinder

in der Gastwirtschaft Herbst, Bladernheim

Dienstag, den 16.1.1973

13. 3o Uhr für die Kinder des 4. Schuljahres,soweit sie an der Impfung im November 1972 noch nicht teil­genommen haben, und alle Kleinkinder der Stadtteile Horressen und Eigendorf in der Ver­bandsschule Horressen/Elgendorf

Mittwoch, den 17.1.1973:

lo. 00 - für die Kleinkinder von Montabaur und die 12.oo Uhr Stadtteile Eschelbach, Reckenthal, Wirzenborn im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur

14 .00 - für die Schüler des 4. Schuljahres von Monta- 16.3o Uhr baur und die Stadtteile Eschelbach, Ettersdorf, Bladernheim, Reckenthal, Wirzenborn,

soweit sie an der Impfung im November 1972 noch nicht teilgenommen haben, im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur.

Montabaur, den 2o. 12.1972

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur Mangels (Verbandsbürgermeister)

Amtliche Bekanntmachung

Übertragung von Aufgaben auf die Verbandsgemeinde­verwaltung.

Zur Unterrichtung der Bürgerschaft in den zur Verbands­gemeinde Montabaur gehörenden Gemeinden wird mitge­teilt, daß im Zuge der Übernahme weiterer Verwaltungs­geschäfte durch die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur ab 1. Januar 1973 die Beurkundung und Sachbearbei- tung aller personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) in den bisherigen Standesamtsbezirken

Großholbach Holler

Nentershausen Gackenbach

Niedererbach Eitelborn

beim Standesamt in Montabaur (Rathaus) erfolgt. Diese Regelung gilt auch für die Gemeinde Kadenbach, die bisher zum Standesamtsbezirk Arzbach gehörte.

Infolge Auflösung der Gemeindekassen zum 1. Januar 1973 werden auch die Kassengeschäfte der verbandsangehörigen Gemeinden ab diesem Zeitpunkt von der Verbanasge- meindekasse Montabaur übernommen.

Die Erhebung sämtlicher Steuern und Abgaben, die bis­her an die Gemeindekassen (Stadtkasse) gezahlt wurden, erfolgt ab dem genannten Zeitpunkt durch die Ver­bandsgemeindekasse.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, ihre Zah­lungen unter Angabe des genauen Verwendungszweckes - bei Steuern und Abgaben die Konto-Nummer, bei allen anderen Zahlungen die Haushaltsstelle oder Hebenummer usw. - an die Verbandsgemeindekasse Montabaur zu leisten.

Bei der Menge der anfallenden Zahlungen ist die genaue Angabe des Verwendungszweckes unbedingt erforderlich, damit die Beträge richtig gdjucht werden können.

Die Verbandsgemeindekasse unterhält folgende Bankver­bindungen:

Kreissparkasse Montabaur Nass. Sparkasse Montabaur Volksbank Montabaur Postscheckamt Frankfurt /M.

Nr. 5oo ol7 Nr. 8o3 000 212 Nr. I 08 Nr. I 08 00 .

Durch die Schließung des Barschalters ab 1. November 1972 können bei der Verbandsgemeindekasse keine Bar­zahlungen geleistet werden!

Zur Erteilung von Auskünften stehen die Bediensteten der Kasse während der Kassenstunden montags - freitags 8.00 - 12.oo Uhr zur Verfügung.

543 Montabaur, den 21. Dezember 1972

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels (Verbandsbürgermeister)

Amtliche Bekanntmachung

Betr. : Schließung des Hallenbades Montabaur

Das Hallenbad der Stadt Montabaur wird in der Zeit vom 2.1.1973 bis 21.1.1973 einschließlich zur Durchführung der Generalüberholungs- und Grund­reinigungsarbeiten geschlossen.

543 Montabaur, den 2o. 12.1972

V erbandsgemeindeverw altung Im Namen der Stadt Montabaur Mangels (Verbandsbürgermeister)