Montabaur - 2 -
RUND UM MONTABAUR
erscheint freitags jeder Woche-
Herausgeber: Druck und Verlag, Linus Wittich
5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622 - 4o55/56.
Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5.
Verantwortlich für den Inhalt:
GERHARD WOLF, 5411, Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 17. oo Uhr.
Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8 . oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Durchführung
der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1972/73
Nach dem Erlaß des Ministers für Soziales, Gesundheit und Sport vom 3o. 8.1972 soll in der Zeit vom 6.11.1972 -
I. 3.1973 eine erneute Schluckimpfung in 2 Impfgängen durchgeführt werden. Der 2. Impfdurchgang ist aus dem nachstehenden Impfplan zu ersehen.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kos te nlos.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
a) die nachgeborenen Jahrgänge, d. H. die Kleinkinder des Geburtsjahres 1971, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1972 vom 4. Lebensmonat an;
b) alle Kinder des 4. Schuljahres, soweit sie an der Impfung im November 1972 noch nicht teilgenommen haben, sollen an einer Wiederholungsimpfung (Auffrischungsimpfung) teilnehmen, d. h. nur bei einem Impfgang (1. oder 2. Impfgang).
Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, können ebenfalls zu den angegebenen Terminen an der Impfung teilnehmen.
Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Ein- verständniserklärung abgeben!
Für die Erziehungsberechtigten der Kleinkinder werden die Merkblätter und die Einverständniserklärungen im Impflokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Rathaus), Zimmer 8 , ausgegeben.
Den Kindern des 4. Schuljahres werden von den Schulen die Merkblätter mit den Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten ausgehändigt, die bei der Impfung abgegeben werden müssen.
Bereits vorhandene Impfbücher sind mitzubringen. Sofern noch keine Impfbücher vorhanden sind, werden diese bei der Impfung ausgestellt.
IMPFTERMINE Freitag, den 12.1.1973:
lo.45 Uhr im Stadtteil Ettersdorf für die Kleinkinder in der Gastwirtschaft Brühl, Ettersdorf
II. oo Uhr im Stadtteil Bladernheim für die Kleinkinder
in der Gastwirtschaft Herbst, Bladernheim
Dienstag, den 16.1.1973
13. 3o Uhr für die Kinder des 4. Schuljahres,soweit sie an der Impfung im November 1972 noch nicht teilgenommen haben, und alle Kleinkinder der Stadtteile Horressen und Eigendorf in der Verbandsschule Horressen/Elgendorf
Mittwoch, den 17.1.1973:
lo. 00 - für die Kleinkinder von Montabaur und die 12.oo Uhr Stadtteile Eschelbach, Reckenthal, Wirzenborn im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur
14 .00 - für die Schüler des 4. Schuljahres von Monta- 16.3o Uhr baur und die Stadtteile Eschelbach, Ettersdorf, Bladernheim, Reckenthal, Wirzenborn,
soweit sie an der Impfung im November 1972 noch nicht teilgenommen haben, im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur.
Montabaur, den 2o. 12.1972
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur Mangels (Verbandsbürgermeister)
Amtliche Bekanntmachung
Übertragung von Aufgaben auf die Verbandsgemeindeverwaltung.
Zur Unterrichtung der Bürgerschaft in den zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden Gemeinden wird mitgeteilt, daß im Zuge der Übernahme weiterer Verwaltungsgeschäfte durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab 1. Januar 1973 die Beurkundung und Sachbearbei- tung aller personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) in den bisherigen Standesamtsbezirken
Großholbach Holler
Nentershausen Gackenbach
Niedererbach Eitelborn
beim Standesamt in Montabaur (Rathaus) erfolgt. Diese Regelung gilt auch für die Gemeinde Kadenbach, die bisher zum Standesamtsbezirk Arzbach gehörte.
Infolge Auflösung der Gemeindekassen zum 1. Januar 1973 werden auch die Kassengeschäfte der verbandsangehörigen Gemeinden ab diesem Zeitpunkt von der Verbanasge- meindekasse Montabaur übernommen.
Die Erhebung sämtlicher Steuern und Abgaben, die bisher an die Gemeindekassen (Stadtkasse) gezahlt wurden, erfolgt ab dem genannten Zeitpunkt durch die Verbandsgemeindekasse.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, ihre Zahlungen unter Angabe des genauen Verwendungszweckes - bei Steuern und Abgaben die Konto-Nummer, bei allen anderen Zahlungen die Haushaltsstelle oder Hebenummer usw. - an die Verbandsgemeindekasse Montabaur zu leisten.
Bei der Menge der anfallenden Zahlungen ist die genaue Angabe des Verwendungszweckes unbedingt erforderlich, damit die Beträge richtig gdjucht werden können.
Die Verbandsgemeindekasse unterhält folgende Bankverbindungen:
Kreissparkasse Montabaur Nass. Sparkasse Montabaur Volksbank Montabaur Postscheckamt Frankfurt /M.
Nr. 5oo ol7 Nr. 8o3 000 212 Nr. I 08 Nr. I 08 00 .
Durch die Schließung des Barschalters ab 1. November 1972 können bei der Verbandsgemeindekasse keine Barzahlungen geleistet werden!
Zur Erteilung von Auskünften stehen die Bediensteten der Kasse während der Kassenstunden montags - freitags 8.00 - 12.oo Uhr zur Verfügung.
543 Montabaur, den 21. Dezember 1972
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels (Verbandsbürgermeister)
Amtliche Bekanntmachung
Betr. : Schließung des Hallenbades Montabaur
Das Hallenbad der Stadt Montabaur wird in der Zeit vom 2.1.1973 bis 21.1.1973 einschließlich zur Durchführung der Generalüberholungs- und Grundreinigungsarbeiten geschlossen.
543 Montabaur, den 2o. 12.1972
V erbandsgemeindeverw altung Im Namen der Stadt Montabaur Mangels (Verbandsbürgermeister)

