Ausgabe 
17.12.1971
Seite
1382
 
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EWALD SCHMIDT Filialdirektor Siershahn

Auf dem Kasernenhof

ist es zu spät....

den Staat für sich selbst prämienbegünstigt sparen zu lassen. Wenn Sie aber 12 Monate vor Ihrer Einberufung zum Pflicht-Wehrdienst einen prämienbegünstigten Sparvertrag abschließen, erhalten Sie nach den gesetzlichen Vorschriften (auf Antrag) für die Dauer der Wehr­pflicht die Sparraten bis zur Höhe von 15% Ihres letzten Nettoeinkom­mens vom Staat erstattet (maßgebend ist der Durchschnitt des vergan­genen Jahres).

Das bedeutet: ein besseresGeschäft können Sie gar nicht machen, 'benn der Staat zahlt nicht nur die Sparraten, sondern gewährt darüber hinaus hierauf auch noch die Prämie.

Wenn Sie genau wissen wollen, welche Vorteile der Prämiensparvertrag für Sie hat, besuchen Sie uns bitte. Wir beraten Sie gern.

Wenns um Geld geht

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