Ausgabe 
3.12.1971
Seite
1355
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche. Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich,

5411 Weltersburg, Hauptstraße 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr.

A nzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

ALLGEMEINE NACHRICHTEN

Bek anntm ac hung

A u fwe rt u ngs a u sg le ich bei B e t r i e b s a u fg a be

19 7°

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verord­nung zur Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Ge­setz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft vom 12. November 1971 (BGBl. I S. 1797) sind die Fristen zur Beantragung des Aufwertungsausgleiches bei Betriebsaufgabe im Jahre 197o nochmals eröffnet worden.

Im einzelnen gilt folgendes:

Landwirtschaftliche Erzeuger, also Alterskassen- Mitglie­der und Nicht-Alterskassen-Mitglieder (d.h. solche, die einen Betrieb von mehr als 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche auf ihre Rechnung unabhängig von der gewähl­ten Rechtsform bewirtschäftet haben),

oo die das Vierfache der Mindesthöhe nach dem Ge­setz über eine Altershilfe für Landwirte nicht überschritten und

oo im Jahre 197o ihre landwirtschaftliche Nutzfläche

an andere landwirtschaftliche Erzeuger veräußert odei auf mindestens 12 Jahre verpachtet oder als Päch­ter oder sonstiger Nutzungsberechtigter zurückge­geben haben, können anstatt der unmittelbaren Aus­gleichsleistungen einen einmaligen Betrag je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche erhalten, wenn

oo der vom übernehmenden landwirtschaftlichen Erzeu­ger bis dahin bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb das Zweifache der genannten Mindesthöhe nicht unterschritten oder

oo durch die Landaufnahme mindestens das Dreifache erreicht hat.

Der einmalige Betrag beläuft sich bei einer Abgabe der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahre 197o auf 394,2o DM je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. Landwirtschaftliche Erzeuger, die ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen ganz oder teilweise erstmals im Jahre 197o aufgeforstet haben, können ebenfalls anstelle der unmittelbaren ( Ausgleichsleistungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 394,2o DM je ha der aufgeforsteten Fläche erhalten, wenn

oo die Erstaufforstung der Verbesserung der Agrar- oder der Infrastruktur dient.

Eine bereits für das Jahr 197o erhaltene unmittelbare Aus­gleichsleistung wird auf die einmalige Abfindung ange­rechnet.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei ihrer landwirt­schaftlichen Alterskasse.

Wichtig ist, daß diejenigen landwirtschaftlichen Erzeuger, die wegen der genannten Betriebsaufgabe oder erstmaligen Aufforstung im Jahre 197o einen einmaligen Betrag erhalten wollen, spätestens bis zum

5. Dezember 1971

bei der für sie zuständigen landwirtschaftlichen Alterskas­se schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag stellen. Da das Ende der Ausschlußfrist (5. Dezember 1971) auf einen Sonntag fällt, genügt es auch, wenn der An­trag spätestens am Montag, dem 6. Dezember 1971 bei der landw. Alterskasse eingeht oder auf dem Postweg (mit Postkarte oder Brief) mit Poststempel des 6. Dezem­ber 1971 abgesandt wird. Sie erhalten dann von der Alterskasse einen Vordruck mit den erforderlichen Fragen und Erläiterungen.

Der einmalige Betrag wird nur gewährt, wenn der Antrag­steller eine Ausfertigung dieses Vordruckes ausgefüllt und. unterschrieben bis spätestens zum

15. Januar 1972

bei der Alterskasse eingereicht hat. Da das Ende der Aus­schlußfrist (15. Januar 1972) auf einen Sonnabend fällt, genügt es auch, wenn der Vordruck am Montag, dem 17.Januar 1972, bei der Alterskasse eingeht oder mit Poststempel des 17. Januar 1972 abgesandt wird.

Wegen der Unterlagen, die dem ausgefüllten Vordruck bei­zufügen sind, erkundigen Sie sich bitte ebenfalls bei ihrer landw. Alterskasse.

Halten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Fristen genau ein, da bei Fristversäumnis Ihrem Antrag nicht ent­sprochen werden kann.

Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen-Nassau, 35 Kassel, Murhardstraße 18

Deutsche Bundespost

Postamt Montabaur

"Weihnachlswunschzettel der Deutschen Bundespost":

Die Post weiß, was man in der Weihnachtszeit von ihr er­wartet. Sie hat sich darauf vorbereitet, aber zaubern kann sie nicht. Sie ist auf die verständnisvolle Mithilfe ihrer Kunden angewiesen und erlaubt sich deshalb, ihre Weih­nachtswünsche vorzutragen.

So helfen Sie der Bundespost, den Spitzenverkehr zu mei­stern:

1. Sie liefern Ihre Sendungen frühzeitig ein, und zwar Päckchen und Pakete nach der DDR mit Berlin (Ost) bis 2. Dezember; bitte beachten Sie die bekannten Merkblätter mit den "Hinweisen für Geschenksendungen die es a^d Postschaltern gibt;

Pakete an Empfänger in der Bundesrepublik mit Berlin (West) bis 11. Dezember;

Päckchen und Massendrucksachen bis 13. Dezember; Briefe und Postkarten bis 2o. Dezember.

2. Sie wählen zur Einlieferung die verkehrsschwächeren Tageszeiten, nämlich die Vormittags- oder die frü­hen Nachmittagsstunden.

3. Sie verpacken die Sendungen gut und adressieren sie deutlich und vollständig:

mit der Postleitzahl, auf Paketen in 5 cm großen Ziffern;

- mit einem kleinen "x" vor der Postleitzahl bei allen Sendungen in die DDR einschließlich Ostberlin;

- mit dem Nationalitätszeichen für Kraftfahrzeuge vor der Postleitzahl im Auslandsverkehr, und zwar bei

Belgien B Liechtenstein FL

Dänemark DK Norwegen N

Finnland SF Österreich A

Frankreich F Schweden S

Italien I Schweiz CH

4. Sie können auch frühzeitig eingelieferten Päckchen und Paketen den Charakter der Weihnachtssendung ge­ben, wenn Sie die Aufklebezettel mit der Aufschrift "Weihnachtspost! Bitte erst am 24. öffnen" verwenden, die an den Postschaltern für Sie bereitliegen.

5. Sie liefern Kalender, Prospekte, Kataloge und Waren­sendungen zu Werbezwecken bis 13. Dezember oder, wenn sie zeitlich und thematisch nicht an Weihnach­ten gebunden sind, erst nach dem 27. Dezember ein. Wurfsendungen können vom 15. - 31. Dezember nicht angenommen werden.

Am Dienstag, dem 7.12.1971 um 14.oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstraße 3, Mütterbe­ratung statt. Dr. Blaufuß, Medizinaldirektor.