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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche. Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich,
5411 Weltersburg, Hauptstraße 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o.
Verantwortlich für den Inhalt:
Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr.
A nzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
ALLGEMEINE NACHRICHTEN
Bek anntm ac hung
A u fwe rt u ngs a u sg le ich bei B e t r i e b s a u fg a be
19 7°
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft vom 12. November 1971 (BGBl. I S. 1797) sind die Fristen zur Beantragung des Aufwertungsausgleiches bei Betriebsaufgabe im Jahre 197o nochmals eröffnet worden.
Im einzelnen gilt folgendes:
Landwirtschaftliche Erzeuger, also Alterskassen- Mitglieder und Nicht-Alterskassen-Mitglieder (d.h. solche, die einen Betrieb von mehr als 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche auf ihre Rechnung unabhängig von der gewählten Rechtsform bewirtschäftet haben),
oo die das Vierfache der Mindesthöhe nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte nicht überschritten und
oo im Jahre 197o ihre landwirtschaftliche Nutzfläche
an andere landwirtschaftliche Erzeuger veräußert odei auf mindestens 12 Jahre verpachtet oder als Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter zurückgegeben haben, können anstatt der unmittelbaren Ausgleichsleistungen einen einmaligen Betrag je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche erhalten, wenn
oo der vom übernehmenden landwirtschaftlichen Erzeuger bis dahin bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb das Zweifache der genannten Mindesthöhe nicht unterschritten oder
oo durch die Landaufnahme mindestens das Dreifache erreicht hat.
Der einmalige Betrag beläuft sich bei einer Abgabe der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahre 197o auf 394,2o DM je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. Landwirtschaftliche Erzeuger, die ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen ganz oder teilweise erstmals im Jahre 197o aufgeforstet haben, können ebenfalls anstelle der unmittelbaren ( Ausgleichsleistungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 394,2o DM je ha der aufgeforsteten Fläche erhalten, wenn
oo die Erstaufforstung der Verbesserung der Agrar- oder der Infrastruktur dient.
Eine bereits für das Jahr 197o erhaltene unmittelbare Ausgleichsleistung wird auf die einmalige Abfindung angerechnet.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei ihrer landwirtschaftlichen Alterskasse.
Wichtig ist, daß diejenigen landwirtschaftlichen Erzeuger, die wegen der genannten Betriebsaufgabe oder erstmaligen Aufforstung im Jahre 197o einen einmaligen Betrag erhalten wollen, spätestens bis zum
5. Dezember 1971
bei der für sie zuständigen landwirtschaftlichen Alterskasse schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag stellen. Da das Ende der Ausschlußfrist (5. Dezember 1971) auf einen Sonntag fällt, genügt es auch, wenn der Antrag spätestens am Montag, dem 6. Dezember 1971 bei der landw. Alterskasse eingeht oder auf dem Postweg (mit Postkarte oder Brief) mit Poststempel des 6. Dezember 1971 abgesandt wird. Sie erhalten dann von der Alterskasse einen Vordruck mit den erforderlichen Fragen und Erläiterungen.
Der einmalige Betrag wird nur gewährt, wenn der Antragsteller eine Ausfertigung dieses Vordruckes ausgefüllt und. unterschrieben bis spätestens zum
15. Januar 1972
bei der Alterskasse eingereicht hat. Da das Ende der Ausschlußfrist (15. Januar 1972) auf einen Sonnabend fällt, genügt es auch, wenn der Vordruck am Montag, dem 17.Januar 1972, bei der Alterskasse eingeht oder mit Poststempel des 17. Januar 1972 abgesandt wird.
Wegen der Unterlagen, die dem ausgefüllten Vordruck beizufügen sind, erkundigen Sie sich bitte ebenfalls bei ihrer landw. Alterskasse.
Halten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Fristen genau ein, da bei Fristversäumnis Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann.
Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen-Nassau, 35 Kassel, Murhardstraße 18
Deutsche Bundespost
Postamt Montabaur
"Weihnachlswunschzettel der Deutschen Bundespost":
Die Post weiß, was man in der Weihnachtszeit von ihr erwartet. Sie hat sich darauf vorbereitet, aber zaubern kann sie nicht. Sie ist auf die verständnisvolle Mithilfe ihrer Kunden angewiesen und erlaubt sich deshalb, ihre Weihnachtswünsche vorzutragen.
So helfen Sie der Bundespost, den Spitzenverkehr zu meistern:
1. Sie liefern Ihre Sendungen frühzeitig ein, und zwar Päckchen und Pakete nach der DDR mit Berlin (Ost) bis 2. Dezember; bitte beachten Sie die bekannten Merkblätter mit den "Hinweisen für Geschenksendungen” die es a^d Postschaltern gibt;
Pakete an Empfänger in der Bundesrepublik mit Berlin (West) bis 11. Dezember;
Päckchen und Massendrucksachen bis 13. Dezember; Briefe und Postkarten bis 2o. Dezember.
2. Sie wählen zur Einlieferung die verkehrsschwächeren Tageszeiten, nämlich die Vormittags- oder die frühen Nachmittagsstunden.
3. Sie verpacken die Sendungen gut und adressieren sie deutlich und vollständig:
mit der Postleitzahl, auf Paketen in 5 cm großen Ziffern;
- mit einem kleinen "x" vor der Postleitzahl bei allen Sendungen in die DDR einschließlich Ostberlin;
- mit dem Nationalitätszeichen für Kraftfahrzeuge vor der Postleitzahl im Auslandsverkehr, und zwar bei
Belgien B Liechtenstein FL
Dänemark DK Norwegen N
Finnland SF Österreich A
Frankreich F Schweden S
Italien I Schweiz CH
4. Sie können auch frühzeitig eingelieferten Päckchen und Paketen den Charakter der Weihnachtssendung geben, wenn Sie die Aufklebezettel mit der Aufschrift "Weihnachtspost! Bitte erst am 24. öffnen" verwenden, die an den Postschaltern für Sie bereitliegen.
5. Sie liefern Kalender, Prospekte, Kataloge und Warensendungen zu Werbezwecken bis 13. Dezember oder, wenn sie zeitlich und thematisch nicht an Weihnachten gebunden sind, erst nach dem 27. Dezember ein. Wurfsendungen können vom 15. - 31. Dezember nicht angenommen werden.
Am Dienstag, dem 7.12.1971 um 14.oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstraße 3, Mütterberatung statt. Dr. Blaufuß, Medizinaldirektor.

