Ausgabe 
19.11.1971
Seite
1331
 
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FRFITAG, 26.11.

19.3o Uhr Amt für Adam Paffhausen

SONNTAG, 28.11 - 1. Adventssonntag

9.oo Uhr Amt für verstorbene Eheleute Johann Keller und Sohn

ELGENDORF

Gemeinderatssitzung vom 12.11. 71

Wegen der Wichtigkeit wurde der Bericht über die Be­sprechung des Ausschusses für Verwaltungsreformfragen vom 11.11.71 im Rathaus Montabaur vorgezogen.Der Gemeinderat wurde wie folgt von mir unterrichtet:

Die Anwesenden von Montabaur waren:

2 Herren von der CDU 2 Herren von der SPD 4 Herren von der Stadtverwaltung Herr Bürgermeister Mangels.

Von Eigendorf waren erschienen:

Herr H. Jaspert

Herr Walter Görg

Herr Herbert Gerz

und Bürgermeister Winkenbach.

An den Anfang der Besprechung hat Herr Bürgermeister Mangels folgende Grundsätzlichkeiten gestellt:

1) Der Stadtrat von Montabaur wird nach wie vor zu seinen Verträgen mit Horressen und Eschel­bach stehen.

2) Der Stadtrat wird der Gemeinde Eigendorf den gleichen partnerschaftlichen Vertrag unter den gleichen Voraussetzungen anbieten. Die Stadtver­waltung wird zwar keine unmöglichen Verspre­chungen machen, aber sie wird zu ihrem Wort in den Verträgen stehen.

3) Die Verträge mit den Gemeinden Horressen und Eschelbach wurden von der Bezirksregierung Kob­lenz auch in textlicher Hinsicht genehmigt. Der Vertragstext bei einer zwangsweisen Eingemeindung (=Behördenvertrag zur Auflösung) sehe wesentlich schlechter aus.

Im Anschluß hat Herr Mangels den Auseinandersetzungs- j vertrag der Gemeinde Eschelbach zur Information stich­punktartig erläutert, dessen Wortlaut auch für den Ver­trag mit Eigendorf Verwendung finden könnte. Die 25 §§ des Vertrages behandeln:

Auflösung der Gemeinde, Bildung eines Abwicklungs­ausschusses, die Funktionen des Ausschusses , das Ortsrecht, die Steuern, die Entwicklung des Ortes, die Investitionsmaßnahmen, die gemeindlichen Einrichtungen, Friedhof, Wasserversorgung, Müll­platz, Feuerwehr, Wald, Straßenreinigung, Strom­versorgung, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Linienverkehr, Straßennamen, Bürgerrechte, Verwal­tung, Übernahme von Bediensteten, Förderung des Vereinslebens, Haushalts- und Kassenwesen und die Schlußbestimmungen.

An diese allgemein gehaltene Information wurde das Konzept von Eigendorf durchgesprochen, wobei die Reihen­folge keinerlei Aussagen zu den Prioritäten macht.

W asserhochbehälter

Da die Stadt Montabaur die gleichen Probleme hat,soll eine Aussage über den Standort und die Größe erst nach technischer Überprüfung gemacht werden. In jedem Fall hätte die Stadt Montabaur das größte Interesse, den "Stadtteil Eigendorf" mit Wasser zu versorgen. Ein größe­rer Behälter wäre billiger und alle Interessen könnten zu- friedengestellt werden.

Planung in Eigendorf

Die Plankonzeption im "Hirtengarten" wird - da sie schon begonnen ist- auch weitergeführt. Ein Bebauungsplan

" In den Rödern" müßte zunächst in der Örtlichkeit angesehen werden. Die Stadt Montabaur habe das Prinzip vom Dorf zur Stadt zu planen und nicht auseinander. Wenn der Plan "In den Rödern" nur eine Abrundung des Dorfes darstelle, dann wird selbstverständlich auch dieser Plan weitergeführt.

Ausbau der Straßen

Es wurde der Ausbau von folgenden Straßen benannt: im alten Dorfteil: Berg- und Gartenstraße, im Neubaugebiet: Bach-, West-, Brunnenstraße, Rödernweg, v.d. Forsthaus, Roter Weg und Parallelstraße zur Wald­straße.

Hierzu wurde wegen der Vielzahl der Straßen zunächst eine Ortsbesichtigung durch Herrn Stadtbaumeister Kalten- häuser und Bürgermeister Winkenbach vorgeschlagen.Dieser wird dem Stadtrat Bericht erstatten. Es müßte alsdann ein Prioritätenprogramm aufgestellt werden.

Ba ch ve rr oh ru ng , Teil II Ausbau des Schulweges Bürgersteig zum Heilborn

Hier wurde lediglich eine Bemerkung zur Dringlichkeit gemacht.

Entschärfung der Kreisstraße (Haupt- und Waldstr.)

Friedhofshalle

Kindergarten

Hierzu machte Herr Mangels folgende Ausführungen:

Der Kreis-Jugendstättenplan wird Mitte Dezember 1971 dem Kreistag vorgelegt. Nach Prüfung und Genehmigung wird er sich in jedem Falle an diesen Kreisplan halten müssen, da auch er ohne Zuschüsse keine Kindergärten bauen oder erweitern könnte. Er kann uns daher keinerlei Zusagen machen, ob unser Kindergarten erhalten werden kann.End­gültiges jedoch erst nach Bekanntgabe des Kreisplanes.

Ausbau des E rh o 1 u n g s p 1 a t ze s in d. Bornwiese

(damit ist die große Parzelle hinter dem Anwesen Richard Rieger gemeint).

Anschluß an die Gesamtkläranlagen

Ausgestaltung des Dorfbrunnens Erhaltung der Saalrechte

Herr Mangels hierzu ganz kurz: Wir haben kein Interesse, kultur. Leben zu stören, sondern zu fördern. Es stehe nichts im Wege, wie seither weiter zu verfahren, wenn die finan­ziellen Seiten geregelt sind (d.h. Einnahmen müssen die Ausgaben decken).

Beibehaltung der O r t s s a t z u n g e n

Erhaltung der Verbandsschule zum wenigsten als Grundschule

Herr Mangels: Man sollte hierzu auch noch die Turnhalle aufführen !

Erhaltung des F or s t pe r s on a 1 s

Herr Mangels zeigte aufgrund der Einwendungen durch Herrn Jaspert Verständnis für die Belange eines langjähri­gen Försters, der sein Revier mit viel Liebe und Mühe aufgebaut habe und es sei bekannt, daß die Revierförsterei einen guten Ruf habe. Dennoch werde die Stadtverwaltung an einer zentralen kommunalen Beförsterung festhalten.

Die Waldwertberechnung wurde lediglich zur Kenntnis ge­nommen. |

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Auf die Frage von Herrn Jaspert, wie es mit dem Gleich- ; heitsprinzip stände bei den Gemeinden, die einmal in j

der Freiwilligkeitsphase einen Auseinandersetzungsvertrag I

geschlossen haben und den Gemeinden, die einen zwangs- j weisen Auflösungsvertrag erhalten, antwortete Herr Mangels:: Die Letzteren hätten lediglich einen behördlichen Vertrag i bei der gesetzlichen Zwangseingemeindung, während bei ! freiwilliger Vereinbarung der Vertragstext der Stadt Monta­baur zugrunde gelegt wird. Diese zwei Sorten Vertragstexte seien eben grundlegend verschieden.

Te rminologie - Zum Schluß war die Frage, wie soll