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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche. Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o. Verantwortlich für den Inhalt: Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38.
Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr. Anzeigen-An- nahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
Nach der Friedhofssatzung der Stadt Montabaur vom 8. August 1966 obliegt die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist den Angehörigen der Verstorbenen.
Im Hinblick auf die Totengedenktage im Monat November bitten wir bis zum 31. Io. 1971 um Durchführung der notwendigen Reinigungs-und Pflegearbeiten an den Grabstätten. Jeder möge durch diese Arbeiten und durch die Ausschmückung der Gräber dazu beitragen, daß der Gesamteindruck der Friedhofsanlage zu den Totengedenktagen verbessert wird.
Fs wird dringend gebeten, auf den Grabstätten selbst und hinter den Anpflanzungen, Leergefäße, Handwerkszeug und sonstige Gegenstände, nicht zu verbergen.
Das Überdecken der Blumen mit Klarsichtfolien gewährt keinen Schutz gegen Frost. Es wird daher darauf hingewiesen, keine Umhüllungen zu verwenden.
In letzter Zeit kommt es häufig vor, daß Angehörige mit Kraftfahrzeugen das Friedhofsgelände befahren, um auf bequemere Art. die Grabpflege ausüben zu können. Werden derartige Übertretungen festgestellt, müssen in wohlerwogener Rücksichtnahme auf den Schutz der Totenruhe, Bestrafungen ausgesprochen werden.
Um Unfälle durch umstürzende Grabdenkmäler oder-ein- fassungen zu vermeiden, werden die Unterhaltungsverpflichteten nachdrücklich aufgefordert, die Standfestigkeit der Grabdenkmäler sorgfältig zu überprüfen und diese gegebenenfalls unverzüglich wieder instandsetzen zu lassen.
Schmuckreisig zur Abdeckung der Gräber liegt ab 27.10.1971 auf dem Friedhof bereit.
Montabaur, den 12. Oktober 1971
Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister.
4o-jähriges Dienstjubiläum
Eine vierzigjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst, davon 25 Jahre bei der Stadtverwaltung Montabaur, hat Stadtamtsrat Gilles im Oktober 1971 verbracht.
Nach der Reifeprüfung am Gymnasium Montabaur,Ostern 1931, waren damals keine rosigen Zeiten in Deutschland. Viele Berufswünsche junger Leute blieben unerfüllbar.
Der Abiturient war deshalb zufrieden, bei der Reichswehr eintreten zu können. Als aktiver Offizier im Truppensonderdienst (Verwaltung) im Heere, erlebte Herr Gilles das Ende des Krieges und die Kriegsgefangenschaft.
Am 1. Juni 1946 begann sein Dienst bei der Stadt Montabaur. Kurze Zeit war er Leiter der Stadtkasse, um dann im Finanzwesen und später als büroleitender Beamter innerhalb der Verwaltung eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen.
Unser Glückwunsch gilt einem Beamten, der seinen Beruf pflichtbewußt versieht, im Dienste seiner Vaterstadt und damit der Allgemeinheit.
Mitteilung d.Kreisverwal tung Uww.
Wildtollwut im Unterwesterwaldkreis
Nach zwei Jahren ist im Unterwesterwaldkreis wieder der erste Tollwutfall aufgetreten. Es handelt sich um einen
in der Gemarkung Wirges erlegten Fuchs. Die durch das Veterinäramt Montabaur beim Landesveterinär-Untersuchungsamt eingeleitete Untersuchung hat die Tollwut des erlegten Fuchses bestätigt.
Es ist deshalb notwendig, Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tollwut zu treffen.
Das Landratsamt hat bereits eine viehseuchenpolizeiliche Anordnung erlassen, in der die Gemeinden Wirges, Leuterod und Siershahn zum gefährdeten Bezirk erklärt wurden.
Vor der Tollwut-Gefahr kann nicht genug gewarnt werden. Hierzu folgende aufklärende Hinweise-.
Die von der Tollwut befallenen Tiere verlieren die natürliche Scheu vor dem Menschen, lassen sich unter Umständen sogar streicheln und beißen dann unerwartet. Kennzeichnende Symptome sind bei allen Tieren weiterhin die Aussonderung von Speichel sowie Abmagerung und Lähmungserscheinungen. Katzen werden oft aggressiv und unberechenbar.
Bei Haustieren tritt die Tollwut nur zu 2o Prozent auf, während das Wild -und hier vor allem der Fuchs mit 7o Prozent besonders anfällig ist. Aus diesem Grunde wird auch der Fuchsbestand in unseren Wäldern möglichst niedrig gehalten.
Hier einige Vorsichtsmaßnahmen, die in unserer wild- und waldreichen Gegend zu beachten sind:
Tote Tiere, die irgendwo aufgefunden werden, soll man auf keinen Fall anfassen, weil so eine rasche Infektion möglich ist. Plötzlich zahm erscheinende Wildtiere dürfen nicht berührt werden. Vorsicht bei zugelaufenen Hunden und Katzen!
Zur Vorbereitung geeigneter Maßnahmen ist in jedem auch nur gering verdächtigen Fall unverzüglich der Bürgermeister, der Förster oder das Veterinäramt zu verständigen.
Jeder, der mit tollwutkranken oder -verdächtigen Tieren Berührung hatte - insbesondere wenn er gebissen wurde oder wenn Speichel dieser Tiere in eine Wunde gelangt ist - sollte so rasch wie möglich einen Arzt aufsuchen, der gegebenenfalls eine Tollwut-Schutzimpfung vornehmen wird. Durch eine rechtzeitige Schutzbehandlung konnte schon manches Menschenleben gerettet werden.
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärztlicher Sonntagsdienst
SONNTAG, den 17. Oktober 1971:
Dr. Hans Heuster, Montabaur, Koblenzer Str. Io Telefon: 3141
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
SONNTAG, den 17. Oktober 1971:
Dr. Polier, Dernbach, Rheinstraße 5, Tel. 3893 Dr.Lötschert, Höhr-Grenzhausen,
Rathausstraße 53a Tel. 71o3
Apotheken- Dienst
v. Samstag, dem 16.Io, 13.oo Uhr bis Samstag, den 23.10.1971, 13.oo Uhr
A m t s - A pot he ke , Montabaur, Bahnhofstraße 9,Tel.42o6
Krankenwagen
SAMSTAG/SONNTAG, den 16./17. Oktober 1971 Zentrale, Montabaur Tel. (o26o2) 3777
Transportstelle Herschbach Tel. (o2626) 5166
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten 1 '
SONNTAG, 17.lo.71 - 29.So.i.Jahreskreis-
Sa. 18.3o Uhr Vorabendmesse - J. A. f.d.Leb. u.++
• der Farn. Jos. HtiSinger

