Keinen Pfennig fürs blaue Knie
Wer mit dem Bus oder der Straßenbahn fährt, sollte sich stets gut festhalten. Auch dann, wenn er aufsteht und zur Tür geht. Denn wer bei einem unvermuteten Bremsen des Busses oder der Bahn zu Fall kommt, erhält nichts für seine blauen Flecken, berichtet die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Ausgabe ihrer ,,BEK-Brücke”. Das Landgericht Hamburg betonte in einer Entscheidung, ein Fahrgast müsse grundsätzlich auf scharfes Bremsen gefaßt sein, das im Großstadtverkehr jederzeit erforderlich werden könnte. 4 _
Bewegung macht Spaß
Bewegung hält gesund, mahnt die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitschrift für Vertrauensleute. Wie man sich die tägliche Bewegungszeit verschafft, ob durch Gymnastik, Trimmprogramm oder lange Spaziergänge, ist zweitrangig. Möglichkeiten gibt es im Grunde genug. Der Erfolg stellt sich bald ein: der Kreislauf wird angeregt, der Stoffwechsel gefördert, die Wiederstandsfähigkeit gegen Infektionen verbessert. In Gemeinschaft, beispielsweise beim Familienwandem oder im Turn- und Sportverein, macht Bewegung noch mehr Spaß. 5.
Ein Jahresgehalt als Abfindung bei unberechtigtem Rausschmiss
Ein Unternehmen, das einen Arbeitnehmer zu Unrecht fristlos feuert, kann auf Antrag des Entlassenen zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilt werden. Als angemessen gilt ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten, berichtet die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Ausgabe ihrer „BEK-Brücke”. Diese Höchstgrenze kann bei höherem Alter des Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit überschritten werden. Wenn der „Gefeuerte” das 50. Lebensjahr vollendet und sein Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, sind 15 Monatsgehälter die Obergrenze; bei einem Lebensalter von 55 Jahren und einer zwanzigjährigen Betriebstreue kann die Abfindung 18 Monatsverdienste ausmachen. Diese Abfindungen werden netto gezahlt. ^
Telegramm genügt
Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile kann man jetzt auch per Telegramm einlegen. Die unterlegene Prozeßpartei kann so nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes bis zum letzten Tag der Frist warten, bevor sie Rechtsmittel einlegt, berichtet die Barmer Ersatzkasse in der neuesten Ausgabe ihrer „BEK-Brücke”. 7
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