Ausgabe 
1.10.1971
Seite
1223
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche. Herausgeber: DRUCK und VERLAG: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o. Verantwortlich für den Inhalt: GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Haupt­straße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr,

Anzeigen-Annahrneschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Nachdem die Appelle an die Bevölkerung, den Wasserver­brauch aufgrund des derzeitigen Wassermangels einzu­schränken, um die Trinkwasserversorgung nicht zu gefähr­den, nur in geringem Umfang beachtet wurden, wird hiermit bis auf Widerruf gemäß § 14, Absatz 1 der Sat­zung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die städtische Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 2o.4.1966 das Waschen von Autos sowie das Bespren­gen von Gärten und Grünflächen untersagt.

Zuwiderhandlungen können bis zu eintausend Deutsche Mark geahndet werden.

Montabaur, den 23. Sept. 1971

Stadtverwaltung Montabaur -Wasserwerk- gez. Mangels, Bürgermeister.

Bekanntmachung

Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unse­rer Stadt am ' j

DONNERSTAG, dem 7. Oktober 1971, ab 7.oo Uhr, in i der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt.

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Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich ] die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unter­bringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit : diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Be- : Schädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht ' werden können. [ i

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Zu dem Begriff "Sperrgut" gehören u.a. Möbelstücke,Ses­sel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppichs! in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinderwagen, r Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswagen, Verpak- kungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach , 1 zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind, "J

Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Ab­fälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus ge­werblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör :! und Ersatzteile, ferner Bauelemente , Bauschutt,Flaschen, ; Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.

Repräsentative Boden- nutzungsnacherhebung 1971

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteer­hebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 4o5) und des Än­derungsgesetzes vom 23. Dezember 197o (BGBl. I S. 1876) wird jährlich im Oktober eine Bodennutzungs- nacherhebung durchgeführt. Sie erfolgt als Stichprobener­hebung. Insgesamt werden nur etwa lo v.H. aller Betriebe einbezogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.

Die Nacherhebung erfaßt

den Anbau von landwirtschaftlichen Zwi­schenfrüchten aufgegliedert nach Pflanzen­arten und Pflanzengruppen.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forst­wirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirt­schaftlich genutzt werden.

An alle in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Oktober 1971 ein Betriebs­bogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig aus­zufüllen und spätestens am 14. Oktober 1971 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.

Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundes­zwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Den mit der Durchführung der Frhebung beauftragten Per­sonen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung.

Nach § 12 Abs. 2 StatGes ist die Weiterleitung von Ein­zelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes­und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.

Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bord­steinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßen­verunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behin j derung unterbleibt.

Montabaur, den 27. Sept. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Taubensperre

Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVB1. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 1. bis 28. Oktober 1971 Taubensperre angeordnet.

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Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß i ; ; sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen kann r;

Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperr­zeit täglich ab 15. oo Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinaus gehenden Sportveranstaltung geschieht. L

Manöver ausländischer Streitkräfte

Eine in der Bundesrepublik stationierte amerikanische Einheit beabsichtigt, in der Zeit vom l.lo. bis 31.12.

1971 eine Fernmeldeübung in einem größeren Raume des ! Landes Rheinland-Pfalz, in den auch der Unterwesterwald: kreis einbezogen ist, durchzuführen.

Es werden Räderfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsstörun- gen ist nicht zu rechnen. j

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Sprechtag ^

für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter ;

einschließlich Handwerker. j

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsan- [ stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den i nächsten Sprechtag am

DIENSTAG, dem 5. Oktober 1971, von 7.3o - 12. oo Uhr | im Landratsamt (Erdgeschoß) ab. |

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, sämtliche Ver- i sicherungsunterlagen mitzubringen. I

Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflich­tet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhält­nisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Montabaur, den 23.9.1971

Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister.

Landesbühne Rhl. Pf. , Neuwied j

Intendant Conrad Dahlke. |

Die LandesbUhne bringt am Montag, 4. Okt. 1971 um ' 2o.oo Uhr in Montabaur, Festsaal der Jos. Kehrein- j Schule " Der Mann des Schicksals" Komödie j von George Bernard Shaw. ;