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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche. Herausgeber: DRUCK und VERLAG: Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o. Verantwortlich für den Inhalt: GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr,
Anzeigen-Annahrneschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Nachdem die Appelle an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch aufgrund des derzeitigen Wassermangels einzuschränken, um die Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden, nur in geringem Umfang beachtet wurden, wird hiermit bis auf Widerruf gemäß § 14, Absatz 1 der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die städtische Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 2o.4.1966 das Waschen von Autos sowie das Besprengen von Gärten und Grünflächen untersagt.
Zuwiderhandlungen können bis zu eintausend Deutsche Mark geahndet werden.
Montabaur, den 23. Sept. 1971
Stadtverwaltung Montabaur -Wasserwerk- gez. Mangels, Bürgermeister.
Bekanntmachung
Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am ' j
DONNERSTAG, dem 7. Oktober 1971, ab 7.oo Uhr, in i der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt.
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Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich ] die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit : diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Be- : Schädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht ' werden können. [ i
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Zu dem Begriff "Sperrgut" gehören u.a. Möbelstücke,Sessel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppichs! in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinderwagen, r Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswagen, Verpak- kungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach , 1 zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind, "J
Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör :! und Ersatzteile, ferner Bauelemente , Bauschutt,Flaschen, ; Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.
Repräsentative Boden- nutzungsnacherhebung 1971
Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 4o5) und des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 197o (BGBl. I S. 1876) wird jährlich im Oktober eine Bodennutzungs- nacherhebung durchgeführt. Sie erfolgt als Stichprobenerhebung. Insgesamt werden nur etwa lo v.H. aller Betriebe einbezogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.
Die Nacherhebung erfaßt
den Anbau von landwirtschaftlichen Zwischenfrüchten aufgegliedert nach Pflanzenarten und Pflanzengruppen.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
An alle in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Oktober 1971 ein Betriebsbogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig auszufüllen und spätestens am 14. Oktober 1971 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Den mit der Durchführung der Frhebung beauftragten Personen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung.
Nach § 12 Abs. 2 StatGes ist die Weiterleitung von Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundesund Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behin j derung unterbleibt.
Montabaur, den 27. Sept. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Taubensperre
Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVB1. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 1. bis 28. Oktober 1971 Taubensperre angeordnet.
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Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß i ; ; sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen kann r;
Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15. oo Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinaus gehenden Sportveranstaltung geschieht. L
Manöver ausländischer Streitkräfte
Eine in der Bundesrepublik stationierte amerikanische Einheit beabsichtigt, in der Zeit vom l.lo. bis 31.12.
1971 eine Fernmeldeübung in einem größeren Raume des ! Landes Rheinland-Pfalz, in den auch der Unterwesterwald: kreis einbezogen ist, durchzuführen.
Es werden Räderfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsstörun- gen ist nicht zu rechnen. j
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Sprechtag ^
für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter ;
einschließlich Handwerker. j
Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsan- [ stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den i nächsten Sprechtag am
DIENSTAG, dem 5. Oktober 1971, von 7.3o - 12. oo Uhr | im Landratsamt (Erdgeschoß) ab. |
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, sämtliche Ver- i sicherungsunterlagen mitzubringen. I
Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Montabaur, den 23.9.1971
Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister.
Landesbühne Rhl. Pf. , Neuwied j
Intendant Conrad Dahlke. |
Die LandesbUhne bringt am Montag, 4. Okt. 1971 um ' 2o.oo Uhr in Montabaur, Festsaal der Jos. Kehrein- j Schule " Der Mann des Schicksals" Komödie j von George Bernard Shaw. ;

