Ausgabe 
10.9.1971
Seite
1190
 
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kanostag, 18.9.

ig -19 Uhr Tagung aller Pfarrgemeinderäte des Wester- Lides in der Hauptschule Rennerod. Sonntag, 19.9, Kreuzfest in Rennerod. Alle Jugendlichen und Erwachse- p sind dazu eingeladen.

TSV Eigendorf

Abteilung Tischtennis

um Samstag, dem 11.9. beginnt für die Tischtennis- jportler die Saison 1971/72, an der der TSV mit dem liößten Aufgebot teilnimmt, das jemals gestellt wer- |en konnte. Es spielen 4 Seniorenmannschaften, je : Mannschaft der Damen und Jugend sowie 2 Schüler- Lnnschaften.

£u Saisonbeginn kommt es in der 2.Kreisklasse gleich |iim Duell der beiden Elgendorfer Teams. In der Kreisklasse muß die zweite Mannschaft zum Mitauf- Iteiger nach Nauort, wo es sehr schwer sein wird, zum Irfolg zu kommen. Die erste Mannschaft reist zur DJK lerdorf, die in der vergangenen Saison nur einen llatz besser stand, so daß ein Punktgewinn durchaus mög­lich erscheint.

jereits am Freitag bestreitet die Damenmannschaft ihr |rste$ Punktspiel zuhause gegen die DJK Betzdorf. Hier : eine Prognose nicht möglich, da beide Mannschaften |ch völlig unbekannt sind,

letzten Sonntag nahm der TSV mit einer großen il von Schülern und Jugendlichen an den Kreisrang- Jstenspielen in Miehlen teil. Dabei erreichten Fein u.

Schmidt die Plätze 3 und 5 bei der Jugend,

Iharlotte Westphal wurde zweite bei den Mädchen*

|m Donnerstag schlug eine Elgendorfer Mannschaft i einem Freundschaftsspiel die Gäste vom VfB Kölbin- len hoch mit lo:2.

jreiw. Feuerwehr

liermit wird nochmals an den Ausflug der Freiwilligen perwehr am nächsten Sonntag, dem 12. Sept. 1971 [innert. Treffpunkt: Bürgermeisteramt um 9.15 Uhr. hktlichkeit erwartet

der Wehrführer.

HORRESSEN

lekanntm achungen:

Vinter- u. Weihnachtsbeihilfe 1971

|fc Heizung für die Wintermonate ist nicht im Regel- Itz für die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebens- Iterhalt (S ozialhilfe) enthalten; hierfür wird deshalb eine Inmalige Beihilfe als Pflichtleistung gewährt.

tihilfe für die Beschaffung von Winterbrand erhalten: Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,

Der gleiche Personenkreis im Rahmen der Tuber­kulose nhilfe und

Minderbemittelte, deren Einkommen das des k Personenkreises zu a) nicht oder nur geringfügig li überschreitet.

8 e Winterbeihilfe an die Sozialhilfeempfänger wird auto- fetisch ausgezahlt; für Minderbemittelte bedarf es hier- ' eines besonderen Antrages.

| e Winterbeihilfe beträgt 1971 voraussichtlich:

(leinstehende 15o,-- DM

Pilien bis zu 3 Personen 2oo,-- DM

|milien über 3 Personen 25o,-- DM

lundsätzlich kann Winterbeihilfe nur der erhalten, der | n Bedarf an Winterbrand selbst decken muß. Wer als ßlfeempfänger zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört, f keinen Anspruch auf Winterbeihilfe, fachlich Alleinstehende können Winterbeihilfe nur |halb erhalten, weil sie neben der Beschaffung von pterbrand auch für die sonstigen Kosten der selbstän- l e n Haushaltsführung aufkommen müssen.

Die Weihnachtsbeihilfe an Minderbemittelte wird nur auf Antrag gewährt; Empfänger von Sozialhilfe erhalten die weinnachtsbeihilfe von Amts wegen.

Sie betrug im Jahre 197o für:

a) den Haushaltungsvorstand bzw. Allein­stehende 6o, - DM,

b) Haushaltsangehörige je 3o, - DM

c) Personen in Anstalts- und Familien-

Pflege 3o, - DM.

Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung vorrätig. Sie müssen bis spätestens 5. Oktober 1971 beim Landrats­amt vorliegen.

Jugend­theater zum Stadttheater Koblenz

Auch in diesem Jahre führt das Kreisjugendamt Monta­baur Jugendtheaterfahrten zum Stadttheater Koblenz durch. Hieran können sich alle Jugendlichen im Kreis­gebiet bis zum Alter von einschl. 25 Jahren beteiligen.

Die Teilnehmer werden in den Heimatorten abgeholt und nach dort wieder zurückgebracht.

Der Preis für lo Besuche einschl. Fahrtkosten beträgt 56,- DM. Dieser Betrag ist in je 2 Raten von 28,- DM am 1.11.1971 u. 2.1.1972 bei der Kreiskasse einzuzahlen.

Anmeldungen müssen bis zum 15.9.1971 beim Kreisjugend­amt erfolgen. Antragsvordrucke sind bei der Gemeinde­verwaltung erhältlich.

Ebenso wie zum Stadttheater Koblenz bietet das Kreis­jugendamt Besuche und Fahrten zu den Aufführungen der Landesbühne Rheinland-Pfalz in Montabaur an. Abonnementskarten für lo Vorstellungen sind für den 1. Platz 18, 5o DM,

den 2. Platz 15, 75 DM,

den 3. Platz 13,- DM

erhältlich.

Die Spielpläne des Stadttheaters und der Landesbühne sind im Aushang zu ersehen.

Neue Friedhofs­und Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juli 1971 eine neue Friedhofssatzung und eine neue Gebührensatzung zur Friedhofssatzung beschlossen.

Die von der Aufsichtsbehörde genehmigten Ausfertigungen beider Satzungen liegen in der Zeit vom 13. September 1971 bis einschl. 2o. September 1971 während der Dienst­stunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wäre wünschenswert, wenn sich möglichst viele Bürger insbesondere über die neue Gebührensatzung, die zum Teil erhebliche Gebührenerhöhungen vorsieht, persönlich informieren.

Sollte nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist nicht in aus­reichendem Maße von der Einsichtnahme Gebrauch ge­macht worden sein, so werden die wesentlichen Änderun­gen gegenüber dem bisherigen Recht an dieser Stelle erläutert und kommentiert.

Der Artikel "Agrarstrukturelle Vorplanung" befindet sich unter Montabaur auf Seite 4!

Gottesdienstordnung Horressen

24. Sonntag im Jahreskreis, (15.n.Pf.) 12. - 19.9.71 SAMSTAG

15.oo Uhr Taufen

19.oo Uhr Sonntagsmesse: Amt f.Ehel.Joh.Pehl

SONNTAG 8. 3o Uhr

MONTAG 8.oo Uhr

DIENSTAG 19.3o Uhr

Amt f.leb. u.verst.Mitglieder des Lebend. Rosenkranzes

Schulmesse (4. Schulj.)

Fest Kreuzerhöhung

Abendmesse: Gestift.Jahramt zu Ehren der