-7-
kanostag, 18.9.
ig -19 Uhr Tagung aller Pfarrgemeinderäte des Wester- Lides in der Hauptschule Rennerod. Sonntag, 19.9, Kreuzfest in Rennerod. Alle Jugendlichen und Erwachse- p sind dazu eingeladen.
TSV Eigendorf
Abteilung Tischtennis
um Samstag, dem 11.9. beginnt für die Tischtennis- jportler die Saison 1971/72, an der der TSV mit dem liößten Aufgebot teilnimmt, das jemals gestellt wer- |en konnte. Es spielen 4 Seniorenmannschaften, je : Mannschaft der Damen und Jugend sowie 2 Schüler- Lnnschaften.
£u Saisonbeginn kommt es in der 2.Kreisklasse gleich |iim Duell der beiden Elgendorfer Teams. In der Kreisklasse muß die zweite Mannschaft zum Mitauf- Iteiger nach Nauort, wo es sehr schwer sein wird, zum Irfolg zu kommen. Die erste Mannschaft reist zur DJK lerdorf, die in der vergangenen Saison nur einen llatz besser stand, so daß ein Punktgewinn durchaus möglich erscheint.
jereits am Freitag bestreitet die Damenmannschaft ihr |rste$ Punktspiel zuhause gegen die DJK Betzdorf. Hier : eine Prognose nicht möglich, da beide Mannschaften |ch völlig unbekannt sind,
letzten Sonntag nahm der TSV mit einer großen il von Schülern und Jugendlichen an den Kreisrang- Jstenspielen in Miehlen teil. Dabei erreichten Fein u.
Schmidt die Plätze 3 und 5 bei der Jugend,
Iharlotte Westphal wurde zweite bei den Mädchen*
|m Donnerstag schlug eine Elgendorfer Mannschaft i einem Freundschaftsspiel die Gäste vom VfB Kölbin- len hoch mit lo:2.
jreiw. Feuerwehr
liermit wird nochmals an den Ausflug der Freiwilligen perwehr am nächsten Sonntag, dem 12. Sept. 1971 [innert. Treffpunkt: Bürgermeisteramt um 9.15 Uhr. hktlichkeit erwartet
der Wehrführer.
HORRESSEN
lekanntm achungen:
Vinter- u. Weihnachtsbeihilfe 1971
|fc Heizung für die Wintermonate ist nicht im Regel- Itz für die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebens- Iterhalt (S ozialhilfe) enthalten; hierfür wird deshalb eine Inmalige Beihilfe als Pflichtleistung gewährt.
tihilfe für die Beschaffung von Winterbrand erhalten: Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,
Der gleiche Personenkreis im Rahmen der Tuberkulose nhilfe und
Minderbemittelte, deren Einkommen das des k Personenkreises zu a) nicht oder nur geringfügig li überschreitet.
8 e Winterbeihilfe an die Sozialhilfeempfänger wird auto- fetisch ausgezahlt; für Minderbemittelte bedarf es hier- ' eines besonderen Antrages.
| e Winterbeihilfe beträgt 1971 voraussichtlich:
(leinstehende 15o,-- DM
Pilien bis zu 3 Personen 2oo,-- DM
|milien über 3 Personen 25o,-- DM
lundsätzlich kann Winterbeihilfe nur der erhalten, der | n Bedarf an Winterbrand selbst decken muß. Wer als ßlfeempfänger zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört, f keinen Anspruch auf Winterbeihilfe, fachlich Alleinstehende können Winterbeihilfe nur |halb erhalten, weil sie neben der Beschaffung von pterbrand auch für die sonstigen Kosten der selbstän- l e n Haushaltsführung aufkommen müssen.
Die Weihnachtsbeihilfe an Minderbemittelte wird nur auf Antrag gewährt; Empfänger von Sozialhilfe erhalten die weinnachtsbeihilfe von Amts wegen.
Sie betrug im Jahre 197o für:
a) den Haushaltungsvorstand bzw. Alleinstehende 6o, - DM,
b) Haushaltsangehörige je 3o, - DM
c) Personen in Anstalts- und Familien-
Pflege 3o, - DM.
Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung vorrätig. Sie müssen bis spätestens 5. Oktober 1971 beim Landratsamt vorliegen.
Jugendtheater zum Stadttheater Koblenz
Auch in diesem Jahre führt das Kreisjugendamt Montabaur Jugendtheaterfahrten zum Stadttheater Koblenz durch. Hieran können sich alle Jugendlichen im Kreisgebiet bis zum Alter von einschl. 25 Jahren beteiligen.
Die Teilnehmer werden in den Heimatorten abgeholt und nach dort wieder zurückgebracht.
Der Preis für lo Besuche einschl. Fahrtkosten beträgt 56,- DM. Dieser Betrag ist in je 2 Raten von 28,- DM am 1.11.1971 u. 2.1.1972 bei der Kreiskasse einzuzahlen.
Anmeldungen müssen bis zum 15.9.1971 beim Kreisjugendamt erfolgen. Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ebenso wie zum Stadttheater Koblenz bietet das Kreisjugendamt Besuche und Fahrten zu den Aufführungen der Landesbühne Rheinland-Pfalz in Montabaur an. Abonnementskarten für lo Vorstellungen sind für den 1. Platz 18, 5o DM,
den 2. Platz 15, 75 DM,
den 3. Platz 13,- DM
erhältlich.
Die Spielpläne des Stadttheaters und der Landesbühne sind im Aushang zu ersehen.
Neue Friedhofsund Friedhofsgebührensatzung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juli 1971 eine neue Friedhofssatzung und eine neue Gebührensatzung zur Friedhofssatzung beschlossen.
Die von der Aufsichtsbehörde genehmigten Ausfertigungen beider Satzungen liegen in der Zeit vom 13. September 1971 bis einschl. 2o. September 1971 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wäre wünschenswert, wenn sich möglichst viele Bürger insbesondere über die neue Gebührensatzung, die zum Teil erhebliche Gebührenerhöhungen vorsieht, persönlich informieren.
Sollte nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist nicht in ausreichendem Maße von der Einsichtnahme Gebrauch gemacht worden sein, so werden die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht an dieser Stelle erläutert und kommentiert.
Der Artikel "Agrarstrukturelle Vorplanung" befindet sich unter Montabaur auf Seite 4!
Gottesdienstordnung Horressen
24. Sonntag im Jahreskreis, (15.n.Pf.) 12. - 19.9.71 SAMSTAG
15.oo Uhr Taufen
19.oo Uhr Sonntagsmesse: Amt f.Ehel.Joh.Pehl
SONNTAG 8. 3o Uhr
MONTAG 8.oo Uhr
DIENSTAG 19.3o Uhr
Amt f.leb. u.verst.Mitglieder des Lebend. Rosenkranzes
Schulmesse (4. Schulj.)
Fest Kreuzerhöhung
Abendmesse: Gestift.Jahramt zu Ehren der

