Ausgabe 
28.5.1971
Seite
1008
 
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damit Horressen vor dieser Kommission bestehen kann. Bewertet werden insbesondere

a) die Gestaltung und Pflege von Wohn- und Wirt­schaftsgebäuden, Höfen, Zuwegungen, Toren, Mau­ern, Zäunen usw.

b) Grabzeichen, Grabeinfassungen;

c) Vor- und Wohngärten, Gemüse- und Obstgärten;

d) Blumenschmuck an Fenstern, Baikonen , Treppenauf­gängen und in Hofräumen;

e) Ordnung und Sauberkeit bei Wirtschaftsgebäuden, Hof­räumen, Vor- und Hausgärten, Gemüse- und Obst­gärten, Zuwegungen, Dungstätten usw.

Beim Studium dieses Katalogs wird bestimmt jeder fest­stellen, daß auch bei ihm das eine oder andere noch ge­tan werden kann, um das Gesamtbild und den Gesamt­eindruck zu verbessern.

Es handelt sich hier nicht darum, den Ehrgeiz der Gemeinderäte, der Verwaltung oder des Verkehrs- und Verschönerungsvereins zu befriedigen. Die Verschöne­rungsmaßnahmen sollen vielmehr dazu dienen, allen Dorfbewohnern Freude zu bereiten und die Liebe zur angestammten Heimat wieder wachzurufen und zu för­dern.

In diesem Sinne rufe ich die gesamte Bevölkerung zur Mitarbeit auf.

Offenlage

des Bebauungsplanentwurfes "Hirtengarten"

Der Bebauungsplanentwurf "Hirtengarten " liegt in der Zeit vom 2. Juni 1971 bis einschließlich 2.Juli 1971 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Offenlage wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 7.5.1971 beschlossen.

Das Planungsgebiet wird begrenzt:

Im Norden:

Nord- und Ostgrenze des Flurstückes 1293/2, dann die Waldstraße Flurstück 2375/5 überquerend, Nordgrenze der Flurst. 1349/2 und 135o/15, Ostgrenze der Flurst. 135o/15, 135o/14, 135o/ll und 135o/lo, dann den Gra­ben 2363 überschneidend und entlang der Nordgrenze der Flurst. 1242 bis 1222;

Im Osten:

Westseite der Koblenzer Straße, Flurst. 2362;

Im Süden:

Südseite des Feldweges Flurst. 2379, Süd- und Westseite teilweise des Weges Flurst. 2375/5 und Südseite des Flurst. 13o7/l Im Westen:

Westseite der Flurstücke von 13o7/l bis 1293/2 einschl. bis zum Ausgangspunkt.

Es wäre wünschenswert, daß jeder, der Interesse an der Bauplanung der Gemeinde hat, den Plan an Ort und Stelle einsieht, damit das "dumme Geschwätz" über Sonderinteressen von bestimmten Gemeinderatsmitgliedern in diesem Plangebiet endlich aufhört. Die nötigen Er­läuterungen dazu werde ich auf . Wunsch geben.

Allgemein zeugt es von wenig demokratischer Gesinnung und Verantwortungsgefühl, wenn über alles mögliche emeckert wird, auf der anderen Seite aber anscheinend ein sonderliches Interesse zur Information an der "Quel­le" (sprich Gemeinderatssitzung) besteht. Sonst könnten die Zuschauersitze in den einzelnen Gemeinderatssitzun­gen nicht permanent leer sein.

Das Recht zur Kritik steht nach meiner Ansicht nur dem­jenigen zu, der sich vorher bestmöglich informiert hat, der aber dann auch zur Mitarbeit und zur Übernahme von Verantwortung bereit ist.

Spe r rmüllabf uhr

Termin für die nächste Sperrgutabfuhr für den Monat Juni 1971 ist MITTWOCH, der 2. Juni 1971.

beabsichtigt, in der Zeit vom 7.6. bis 11.6.1971 ein Manöver in einem größeren Raum , in den u.a. auch der Unterwesterwaldlcreis einbezogen ist, durchzuführen.

Es werden eine größere Anzahl Räder- und Kettenfahrzeuge sowie zwei Düsenflugzeuge eingesetzt. Die Flughöhe be­trägt allgemein ca. 5oo Fuß, bei Zielflügen ca. 3oo Fuß über der Erde.

Die Streitkräfte biwakieren in Waldungen. Außerdem sol­len in Dörfern Unterkünfte bezogen werden. In beiden Fällen setzt sich die Manöverleitung mit den zuständi­gen örtlichen Stellen in Verbindung. Erdarbeiten werden nur für sanitäre Zwecke durchgeführt.

Sprechtag d, Landesversicherungsanstalt

Für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter ein­schließlich der Handwerker findet der nächste Sprechtag am

DIENSTAG, dem 1. Juni 1971, in der Zeit von 8.3o - 12.oo Uhr im Landratsamt statt.

Auskunftersuchende werden gebeten, alle Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

Haushaltssatzung und -plan 1971

Auf Grund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 hat die Ge­meindevertretung am 8.5.1971 für das Rechnungsjahr 1971 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden unverändert wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftl.

Betriebe (Grundsteuer A) 2oo v.H.

b) für Grundstücke (B) 22o v.H.

Gewerbesteuer:

a) nach Cewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 26o v.H.

b) Gewerbemindeststeuer: 12, - DM

Hundesteuer:

r. Huncf IS',-" DM , 2. Hund: 27,- DM, jeder weitere Hund 36,- DM.

§ 3 Kassenkredite: ./.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 21.ooo,- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für Zwecke des Straßen­baues verwendet werden.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. Stellenplan

Die Gemeinde wird ehrenamtlich verwaltet.

Haushaltsplan und -Satzung liegen in der Zeit von Dienstag, den 1. Juni 1971 bis einschl. Dienstag, den 8. Juni 1971 während der Dienststunden auf dem Bürger­meisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen zum Haushaltsplan 1971 und zu den Besprechungspunktemdqr letzten Gemeinderatssitzungen erscheinen im nächsten Heft.

gez. Merz, Bürgermeister.

617.630,-- DM 617.630 ,- DM

116.000,-- DM 116.000,-- DM

Manöver ausländischer Streitkräfte

Eine in der Bundesrepublik stationierte belgische Einheit