Ausgabe 
14.5.1971
Seite
980
 
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HORBÄCH

Die Altweibereiche

- bei Horbach

Ein Dorfsymbol und was man sich davon erzählt.

Das Symbol der Gemeinde Horbach ist eine knorrige alte Eiche mit einem darauf sitzenden Vögelchen, einem Buchfink. Warum wohl?

Der Buchfink

Die Horbacher sind seit altersher ein sangesfrohes Völk­chen. Dies und die in den nahen Wäldern zahlreich vorkommenden Buchfinken sind wohl Ursprungsmöglich­keiten dafür, daß der Buchfink Symbol aller Horbacher

wurde.

Hier wohnen die "Buchfinken". Ihr Name hat den um­liegenden Dörfern den Namen "Buchfinkenland" aufge- prägt.

Die Altweibereiche

Dieser unter Naturschutz stehende uralte Baum war einst Mittelpunkt der Gemarkung des im 16.Jahrhundert wüst gewordenen Dorfes Willgenhausen. Der noch leben­de Baum hatte in 1 m Höhe einen Umfang von 7 m; nun, da er abgestorben und die Rinde fehlt, ist er auf 6,35 m zurückgegangen.

Einst nannte man diesen Baum "Fabeleiche". Und wirk­lich spinnen sich um ihn allerlei Sagen. Den Namen "Altweibereiche" soll er in den Revolutionsjahren um 1848 erhalten haben, doch gibt Lehrer i.R. Bernhard Eufinger in dem nachfolgenden Beitrag eine andere Deutung:

War dort ein Tiergehege?

Er schreibt: Bei Kempenich in der Eifel liegt das Dorf Weibern. Sein Name hat in keiner Weise etwas mit dem Hauptwort "Weib" zu tun. Auf alten Inschrif­ten lautet er "Wibern". Das b ist in der Mundart aus v entstanden, welches wie w ausgesprochen wurde, also "Wiwem. Bei Himmerod hieß in alten Zeiten eine bestimmte Waldstelle "Wiwere". Ein lateinischer Schriftsteller, Ammianus Marcellinus, schreibt davon: "Infra saepta, quae appellant vivaria", d.h. innerhalb eines Geheges, das die Leute vivaria nennen. Dieses lateinische Wort kommt von dem Eigenschaftswort vivus, d.h. lebend. Es bezeichnet ein Gehege, in dem man lebende Tiere hielt, also ein Tiergehege. Demzu- folge gab es schon in früherer Zeit einen Tiergarten oder Weidengehege an dem Orte, und aus dem Aus­druck vivarium wurde mit der Zeit "Weibern.

Das könnte eine andere Erklärung des Namens der al­ten Eiche im Horbacher Wald ermöglichen. Der Baum muß schon zur Zeit der Zerstörung des nahen Dorfes Wilgenhausen eine stattliche Krone, freistehend, wie der tieffeichende alte Astwuchs zeigt, gewesen sein. Vielleicht war er Schattenbaum im Weidegehege des Dorfes und die Kinder mögen gern in seinem Schatten gespielt haben.

Frauen als Baumfäller?

Die volkstümliche Erklärung, daß die Horbacher Frauen in den unruhigen 48er Jahren versucht hätten, den Baum zu fällen, hat doch wenig Wahrscheinlichkeit für sich. Man müßte doch Hiebstellen am Stamm erken­nen können. Außerdem hätten sich die ehemaligen "Waldmänner von Horbach wohl nicht damit begnügt, beim Herdfeuer zu bleiben, während ihre Frauen als "Holzhacker" auszogen. Das wäre ja blamabel, wenn nicht ehrenrührig für die Männer, und man sollte ihnen das nicht Zutrauen.

Bäume.

Ihr Alter ließe sich an den Jahresringen, der Chronik des Baumes, genau feststellen wie die guten und ma­geren Jahre. Anders läßt sich das Alter nur schätzen. Den tragischen Untergang des Dorfes erlebte die Eiche als schon alter Baum. Vielleicht machte sie Ent­stehung und Untergang des Dorfes wie auch des Deut­schen Reiches mit. Beim Ende des Reiches warf sie die letzten Blätter und Eicheln ab; doch wächst aus ihren Früchten eine neue Generation empor. Symbolhaft reckt sich der Schicksalsbaum über den Jungwuchs und spricht aus seinen kahlen Ästen zum nachdenklichen Wandersmann, Damit, was der Baum aus seinem lan­gen Leben erzählen könnte, ließen sich Bücher schrei­ben, möchte man nur seine Sprache verstehen".

Spielvereinigung 192o Horbach e. V.

Bekanntmachung!

Gemäß § 7 At>s. l Vereinssatzung berufe ich hiermit die diesjährige Mitglieder-/Generalversammlung für FREITAG, den 14. Mai 1971, 2o.l5 Uhr in das Vereinslokal Girmann in Horbach ein.

Tagesordnung:

3.

Totengedenken

Aussprache zum vergangenen Spieljahr 197o/71 Kassenbericht

Entlastung des Vorstandes, Wahl von 2 Kassen­prüfern

Neuwahl des Vorstandes gern. §§ 7, Abs. 2, 3; 8; 9 Abs. 2 VS;

(KurtE.Meuer )

( Winfr.Wilhelmi, Winden)

( Werner Reichwein )

(Erich Sprenger-G.Hassen­teufel )

Neuwahl des erweiterten Vorstandes gem.§§ 7 (2,3) 8; 9 (2) VS;

Vorsitzender stellvertr. Vors.

c) Kassierer

d) Schriftführer

a)

b)

a)

b)

Betreuer: Senior- I. - Mannschaft Betreuer Senior- II-Mannschaft

c) Betreuer A-Jug.

d) Betreuer B-Jug.

e) Betreuer C-Jug.

f) Zeugwart

I. Beisitzer

II. Beisitzer

( Alois Wilhelmi )

( Winfr. Reimann)

( Erich Sprenger )

( Heinz Wagner )

( Peter Daun )

( E. Wilhelmi, - P.Ferdinand) ( Ludwig Wilhelmi I.)

( Erich Merz, Hübingen)

In (Klammern) sind bisherige Inhaber der Vorstands­ämter angegeben.

Die Wahl zu Punkt 3 TO. bedarf der Eintragung bzw. Ergänzung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Mon­tabaur.

g)

h)

5. Aussprache zur Spielsaison 1971/72

6. Anträge - Verschiedenes.

Alle Mitglieder der Spvgg, 192o Horbach e.v. sind

liermit zur Teilnahme a.d, Generalversammlung ein- reladen. Gemäß § 8 (1) VS sind Mitglieder die das 8. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt. Gern, i 9 (1) sind Mitglieder, die das 21.Lebensja.br voll- :ndet haben in den Vorstand (Pkt,3 TO.)

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genügt die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Gemäß § lo (3) sind automatisch Mitglieder des Spiel­ausschusses der Trainer, die Mannschaftsbetreuer, die Mannschaftsführer. Die Mannschaftsführer werden von den Spielern gewählt. Der Mannschaftsbetreuer der I. Senior-Mannschaft ist automatisch gern. § lo (5) Vorsitzender des Spielausschusses. Das Sportgericht bilden der Spielaus^schuß und der Vereinsvorsitzende gern. § lo (6). Der Vereinsvorsitzende führt den Vor­sitz im Sportgericht.

Mit sportlichem Gruß! gez. Meuer, Vors.

HORRESSEN

Ach, könnte sie erzählen!

Jedenfalls hatte die Eiche schon in früher Zeit besonde­re Bedeutung, daß sie nicht gefällt wurde wie andere

6. Sonntag d. Osterzeit (16. -23.5.71)

SAMSTAG 19.00 Uhr Sonntagsmesse SONNTAG 8.3o Uhr Amt f. Willi Reusch

14.3o Uhr Maiand.zugleich Bittandacht