Ausgabe 
30.4.1971
Seite
953
 
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herzlichen

dank

für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke, die mir am Tage meiner

1. HL. KOMMUNION in freundlicher Weise über­bracht wurden.

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HABEN SIE SCHON DIE DANKSAGUNG FÜR IHR KIND ZUR KOMMUNION ODER KONFIRMATION AUFGEGEBEN!

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Allen, die am Tage meiner

KONFIRMATION

an mich dachten und mich mit Glückwünschen, Geschenken und Blumen so sehr erfreuten, sa­ge ich, auch im Namen meiner Eltern, herzlichen Dank.

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bis dorthin. Im Jahre 1946 ließ sich zunächst in Ghckenbach, dann im Stahlhofener R.A.D. - Lager der aus Holler stammende praktische Arzt Dr. Josef Staudt nieder. Er erwarb sich schnell das Vertrauen seiner Patienten und zählt heute fast alle Bewohner des Buch­finkenlandes, des Gelbachtales und der Kirchspiele Holler und Stahlhofen zu seinem Patientenkreis. Am Dienstagabend ehrte ihn die DRK-Blaskapfelle in seinem Untershausener Anwesen mit einem Ständchen zu seinem 25-jährigen Ortsjubiläum.

Kath. Pfarrgem. St. Wendelin, Stahlhofen

4. Sonntag der Osterzeit. 2. Mai 1971 8 .oo Uhr Frühmesse als Amt zur immerwährenden Hilfe

lo.oo Uhr Hochamt zur Danksagung

3.5. MONTAG

7.3o Uhr Hl. Messe für Adolf Bosch

4.5. DIENSTAG (Hl. Monika)

7.3o Uhr Hl. Messe für verstorbene Eltern der Fami­lie Staudt.

5.5. MITTWOCH

I 8.00 Uhr Jahramt für Frau Maria Merzig, geb. Stahlhofen

6.5. DONNERSTAG (Priestertag)

7.3o Uhr Hl. Messe

7.5. HERZ-JESU* FREIT AG

7.3o Uhr Hl. Messe für Lebende u. Verstorbene

der Familie Valentin Homann (Daubach)

8.5. HERZ-MARIÄ-SA MST AG

7.3o Uhr Hl. Messe für Eheleute Adolf Diel

18.00 Uhr Beichte

9.5. - 5. Sonntag der Osterzeit

8 .oo Uhr Frühmesse

lo.oo Uhr Hochamt

UNTERSHAUSEN

Pockenschutzimpfung 1971

Am Montag, dem 3. Mai 1971 um 15.2o Uhr wird in der ehem. Schule die Pockenschutzimpfung 1971 durchgeführt. Impfpflichtig für die Erstimpfung sind alle Kinder des Geburtsjahrganges 197o, für die Wiederimpfung alle Kin­der des Geburtsjahrganges 1959. Die Erziehungsberechtig­ten werden nobhmals auf die Gründe für die Zurück­stellung von der Impfung, welche ihnen bereits bekannt­gemacht wurden, hingewiesen,

Sperrmüll

Es ist notwendig, nochmals darauf hinzuweisen, daß es verboten ist, Sperrmüll am Rande des Müllplatzes abzu­laden. Wer gegen diese Anordnung künftig verstößt, muß mit einer Geldstrafe rechnen.

Ruhebänke

Mit Beginn der warmen Jahreszeit wurden die Ruhebänke aus ihrem Winterlager geholt und aufgestellt. Sie bieten allen Spaziergängern in der näheren Umgebung eine willkommene Rastmöglichkeit. An dieser Stelle wird nochmals gebeten, dieses Gemeingut zu schonen.

gez. Söllner, Bürgermeister.

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