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Wochenende am 1. und 2. Mai zu einem Freundschaftsspiel am 2.5. um 16 Uhr in Rennerod, wo die sieggewohnten Eisbachtaler Damen ihre Siegesserie fortsetzen wollen.
1. Kreisklasse
Kadenbach - Eisbachtal Res. I am Sonntag, dem 2.5. um 15 Uhr .
Weiter spielen:
Sonntag, 2.5. Al-Jugend Spvvg. Neuwied - A2-Jug. Eisbachtal 11.oo Uhr,
Sonntag, 2.5.
B-Jug. VfL Neuwied - B-Jugend Eisbachtal lo Uhr
HÜBINGEN
It aliene r- Seelsorge
Im Feriendorf zu Hübingen trafen sich zahlreiche katholische Geistliche aus Deutschland und dem benachbarten Ausland, um über die Möglichkeiten der Seelsorge für italienische Gastarbeiter zu beraten.
HOLLER
Kath. Pfarrgemeinde Holler
Gottesdienstordnung vom 1.5.1971 - 8.5.1971
SAMSTAG, den 1.5.1971 - Sankt Josef, der Mann der
Arbeit.
8.oo Uhr Hl. Messe für Nikolaus u. Anna Kaiser nebst verst* Angeh.
17.00 Uhr Beichtgelegenheit.
19.oo Uhr 1. Jahramt für Peter Perne
SONNTAG, den 2.5.1971 - 3. Sonntag nach Ostern Keine Frühmesse!
9.3o Uhr Familiengottesdienst
14.oo Uhr Andacht
MONTAG, den 3.5.1971
7.oo Uhr Jahramt für Agnes Ferdinand und verst. Katharina Dommermuth
DIENSTAG, den 4.5.1971 -Monika- 7.oo Uhr Amt nach Meinung der Eheleule Paul u. Gertrud Grimm geh. Gedig
19.15 Uhr Maiandacht
MITTWOCH, den 5.5.1971 - Pius V-
19.15 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Farn.Domi
nikus Engers DONNERSTAG, den 6.5.1971 7.oo Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Fam.Noll -Born
17.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.15 Uhr Maianaacht
FREITAG, den 7.5.1971 - Herz-Jesu-Freitag - Schulgottesdienst
7.45 Uhr Hl. Messe für die Vermißten und Gefallenen
SAMSTAG, den 8.5.1971
19.oo Uhr 3. Seelenamt für Maria Heibel
17.oo Uhr Beichtgelegenheit
HORRESSEN
Bekanntmachungen:
Ge me inde r at s sit zung
Am Freitag, dem 3o*4.1971 findet abends um 2o Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt*: a) Beratung über den Entwurf des Auseinandersetzungsvertrages mit der Stadt Montabaur über einen
gemeindlichen Zusammenschluß b) Verschiedenes.
Pockenschutzimpfung
Am Montag, dem 3.5.1971 findet nachmittags um 13 Uhr in der Verbandsschule Horressen/Elgendorf eine Pockenschutzimpfung statt. Die Nachschau erfolgt 8 Tage später am lo. Mai 1971 um die gleiche Zeit und am selben Ort.
Zur Erstimpfung werden alle Kleinkinder aufgerufen, die älter als 3 Monate sind. Die Jahrgänge 1958 und 1959 sowie diejenigen des Jahrgangs 1957, die wegen Krankheit seinerzeit zurückgestellt wurden, müssen sich einer Wiederholungsimpfung unterziehen.
Erfassung und evtl. Ausstellung eines Impfpasses erfolgen durch die Gemeindeverwaltung Horressen.
Haussammlung
für das Müttergenesungswerk
Das Deutsche Müttergenesungswerk führt die diesjährige Muttertagssammlung in der Zeit vom 3. bis einschließlich 9. Mai 1971 durch.
Sammeln ist mühselig, aber nach wie vor notwendig.
Das Mütter-Genesungswerk als Stiftung wird immer auf Spenden anderer angewiesen sein. Erst die Sammlungsgelder bilden die Voraussetzung für alle anderen Zuschüsse.
In Zukunft werden noch mehr Gelder für zeitgemäße Mütterkuren sowie das notwendige Fachpersonal benötigt werden. Nur wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, kann den Gästen der Müttergenesungsheime die notwendige medizinische Hilfe neben Information und Beratung geboten werden.
Ich bitte deshalb alle Familien im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ihren Beitrag zu dieser zeitgemäs- sen und segensreichen Einrichtung zu leisten. Auf Wunsch werden Spendenquittungen für Spenden ab 5,-DM ausgestellt,
Sprechtag
für Versicherte der Arbeiterrentenversicherung.
Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am
DIENSTAG, dem 4. Mai 1971, in der Zeit von 8.3o - 12.oo Uhr im Landratsamt ab.
Die Auskunftsuchenden werden gebeten, alle Versicherungsunterlagen mitzubringen.
Landwirtschaftszählung 1971
Nach dem Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft vom 23.12.197o und dem Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23.6.1964 mit Änderungsgesetz vom 23.12.197o wird im Mai 1971 die Grunderhebung in der Land- und Forstwirtschaft durchgeführt.
Sie ist aus organisatorischen Gründen von der Vollerhebung, zu der sie inhaltlich gehört, getrennt worden und stellt gleichzeitig die 1971 fällige totale Bodennutzungserhebung dar.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Leiter von Betrieben mit mindestens 1 ha. landwirtschaftlich, fischwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten [ Fläche unter 1 ha, deren natürliche Erzeugungseinhei- i ten einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung j. im Wert von mindestens 4.ooo, - DM entsprechen. i
Außerdem besteht eine Auskunftspflicht für die Inhaber 1 von Betrieben und Gesamtflächen ab o, 5 ha, die ganz oder teilweise land - und forstwirtschaftlich genutzt werden. Nähere Einzelheiten enthalten die Erhebungsunterlagen.
Diese werden dem in Frage kommenden Personenkreis i.d.nächsten Tagen zugestellt mit der Bitte, diese um gehend auszufüllen uncf bis spätestens 2o.Mai 1971 an die Gemeindeverwaltung zurückzuleften,
gez. Merz, Bürgermeister.

