Ausgabe 
30.4.1971
Seite
951
 
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Wochenende am 1. und 2. Mai zu einem Freundschafts­spiel am 2.5. um 16 Uhr in Rennerod, wo die siegge­wohnten Eisbachtaler Damen ihre Siegesserie fortsetzen wollen.

1. Kreisklasse

Kadenbach - Eisbachtal Res. I am Sonntag, dem 2.5. um 15 Uhr .

Weiter spielen:

Sonntag, 2.5. Al-Jugend Spvvg. Neuwied - A2-Jug. Eisbachtal 11.oo Uhr,

Sonntag, 2.5.

B-Jug. VfL Neuwied - B-Jugend Eisbachtal lo Uhr

HÜBINGEN

It aliene r- Seelsorge

Im Feriendorf zu Hübingen trafen sich zahlreiche katho­lische Geistliche aus Deutschland und dem benachbarten Ausland, um über die Möglichkeiten der Seelsorge für italienische Gastarbeiter zu beraten.

HOLLER

Kath. Pfarrgemeinde Holler

Gottesdienstordnung vom 1.5.1971 - 8.5.1971

SAMSTAG, den 1.5.1971 - Sankt Josef, der Mann der

Arbeit.

8.oo Uhr Hl. Messe für Nikolaus u. Anna Kaiser nebst verst* Angeh.

17.00 Uhr Beichtgelegenheit.

19.oo Uhr 1. Jahramt für Peter Perne

SONNTAG, den 2.5.1971 - 3. Sonntag nach Ostern Keine Frühmesse!

9.3o Uhr Familiengottesdienst

14.oo Uhr Andacht

MONTAG, den 3.5.1971

7.oo Uhr Jahramt für Agnes Ferdinand und verst. Katharina Dommermuth

DIENSTAG, den 4.5.1971 -Monika- 7.oo Uhr Amt nach Meinung der Eheleule Paul u. Gertrud Grimm geh. Gedig

19.15 Uhr Maiandacht

MITTWOCH, den 5.5.1971 - Pius V-

19.15 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Farn.Domi­

nikus Engers DONNERSTAG, den 6.5.1971 7.oo Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Fam.Noll -Born

17.oo Uhr Beichtgelegenheit

19.15 Uhr Maianaacht

FREITAG, den 7.5.1971 - Herz-Jesu-Freitag - Schulgottesdienst

7.45 Uhr Hl. Messe für die Vermißten und Gefal­lenen

SAMSTAG, den 8.5.1971

19.oo Uhr 3. Seelenamt für Maria Heibel

17.oo Uhr Beichtgelegenheit

HORRESSEN

Bekanntmachungen:

Ge me inde r at s sit zung

Am Freitag, dem 3o*4.1971 findet abends um 2o Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Gemeinderats­sitzung mit folgender Tagesordnung statt*: a) Beratung über den Entwurf des Auseinandersetzungs­vertrages mit der Stadt Montabaur über einen

gemeindlichen Zusammenschluß b) Verschiedenes.

Pockenschutzimpfung

Am Montag, dem 3.5.1971 findet nachmittags um 13 Uhr in der Verbandsschule Horressen/Elgendorf eine Pocken­schutzimpfung statt. Die Nachschau erfolgt 8 Tage spä­ter am lo. Mai 1971 um die gleiche Zeit und am sel­ben Ort.

Zur Erstimpfung werden alle Kleinkinder aufgerufen, die älter als 3 Monate sind. Die Jahrgänge 1958 und 1959 sowie diejenigen des Jahrgangs 1957, die wegen Krank­heit seinerzeit zurückgestellt wurden, müssen sich ei­ner Wiederholungsimpfung unterziehen.

Erfassung und evtl. Ausstellung eines Impfpasses erfol­gen durch die Gemeindeverwaltung Horressen.

Haussammlung

für das Müttergenesungswerk

Das Deutsche Müttergenesungswerk führt die diesjährige Muttertagssammlung in der Zeit vom 3. bis einschließ­lich 9. Mai 1971 durch.

Sammeln ist mühselig, aber nach wie vor notwendig.

Das Mütter-Genesungswerk als Stiftung wird immer auf Spenden anderer angewiesen sein. Erst die Sammlungs­gelder bilden die Voraussetzung für alle anderen Zu­schüsse.

In Zukunft werden noch mehr Gelder für zeitgemäße Mütterkuren sowie das notwendige Fachpersonal benötigt werden. Nur wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, kann den Gästen der Müttergenesungsheime die notwendige medizinische Hilfe neben Information und Beratung geboten werden.

Ich bitte deshalb alle Familien im Rahmen ihrer finan­ziellen Möglichkeiten ihren Beitrag zu dieser zeitgemäs- sen und segensreichen Einrichtung zu leisten. Auf Wunsch werden Spendenquittungen für Spenden ab 5,-DM ausgestellt,

Sprechtag

für Versicherte der Arbeiterrentenversicherung.

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsan­stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am

DIENSTAG, dem 4. Mai 1971, in der Zeit von 8.3o - 12.oo Uhr im Landratsamt ab.

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, alle Versiche­rungsunterlagen mitzubringen.

Landwirtschaftszählung 1971

Nach dem Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft vom 23.12.197o und dem Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23.6.1964 mit Änderungsgesetz vom 23.12.197o wird im Mai 1971 die Grunderhebung in der Land- und Forstwirtschaft durchge­führt.

Sie ist aus organisatorischen Gründen von der Vollerhe­bung, zu der sie inhaltlich gehört, getrennt worden und stellt gleichzeitig die 1971 fällige totale Bodennutzungs­erhebung dar.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Leiter von Betrie­ben mit mindestens 1 ha. landwirtschaftlich, fischwirt­schaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen so­wie von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten [ Fläche unter 1 ha, deren natürliche Erzeugungseinhei- i ten einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung j. im Wert von mindestens 4.ooo, - DM entsprechen. i

Außerdem besteht eine Auskunftspflicht für die Inhaber 1 von Betrieben und Gesamtflächen ab o, 5 ha, die ganz oder teilweise land - und forstwirtschaftlich genutzt werden. Nähere Einzelheiten enthalten die Erhebungs­unterlagen.

Diese werden dem in Frage kommenden Personenkreis i.d.nächsten Tagen zugestellt mit der Bitte, diese um gehend auszufüllen uncf bis spätestens 2o.Mai 1971 an die Gemeindeverwaltung zurückzuleften,

gez. Merz, Bürgermeister.