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MITTWOCH, den 28.4.1971 - Paul vom Kreuz - 7^00 Uhr Amt für verst. Lehrer Georg Gremp
Kein Abendgottesdienst.
15 .oo Uhr Altennachmittag
DONNERSTAG, den 29.4.1971
7.oo Uhr Amt für Antonius Hübinger nebst Leb.
und verst. Angehörigen
FREITAG, den
8 .oo Uhr 19.15 Uhr
3o.4.1971 - Katharina von Siena - Schu lgotte sd ie ns t
Hl. Messe für Katharina Schmidt Eröffnung der Maiandachten
SAMSTAG,
8 .oo Uhr
17.oo Uhr 19.oo Uhr
den 1.5.1971 - Sankt Josef, der Mann der Arbeit.
Hl. Messe für Nikolaus u. Anna Kaiser nebst verst. Angehörigen Beichtgelegenheit 1. Jahramt für Peter Perne
Telefonhäuschen auf ge stellt
Vor dem Bürgermeisteramt wurde ein Telefonhäuschen aufgestellt. Noch aber kann nicht telefoniert werden, weil der Fernsprechapparat noch nicht installiert wurde.
Wasserwerk eingezäunt
Mit Jägerzäunen wurden in diesen Tagen die Quellfassung und der Hochbehälter der neuen Wasserversorgungsanlage eingezäunt.
Nur noch Grundschule in Holler
Da im kommenden Schuljahr in der Hollerer Schule in zwei Klassen im 1. bis 6 . Schuljahr fast 9o Kinder unterrichtet werden müßten, beabsichtigt das Kreisschulamt, das 5. und 6 . Schuljahr nach den Sommerferien in die Montabaurer Hauptschule zu überführen;
Allerdings wird dies nur möglich sein, wenn die Realschule fristgemäß bezogen werden kann und die sogenannte Katharinenschule durch die Joseph-Kehrein-Schule belegt werden kann.
HORRESSEN
BEKANNTMACHUNGEN
Betreten
der Sportplatzböschung verboten!
Die Gemeinde und der Sportverein Horressen haben in gemeinsamer Arbeit die Sportplatzböschung direkt am Waldesrand eingeebnet und eingesät.
Das Betreten der Böschung ist daher ab sofort strengstens verboten. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu belehren und ihrer Aufsichtspflicht insoweit nachzukommen. Sie haften für einen evtl. Schaden, den ihre Kinder anrichten.
Instand-
setzungs-u. Modernisierungsdarlehen
des Landes für Altbauwohnungen:
Das Land gewährt auch in diesem Jahre wiederum Darlehen zur Förderung von Inst and set zun gs- und Modernisierungsarbeiten an erhaltungswürdigen, vor dem 21.6.1948 bezugsfertig gewordenen Wohngebäuden.
Als Antragsteller kommen nur natürliche Personen in Frage, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Darlehn sind mit 1,5 v.H. jährlich zu verzinsen und innerhalb von 15 Jahren zu tilgen. Außerdem ist ein lfd. Verwaltungskostenbeitrag von o,5 v.H. jährlich und ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v.H. zu entrichten.
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 3o.4. 1971 mit dem Landratsamt, Abteilung Wohnungsbau- und Siedlungswesen in Verbindung zu setzen.
Einsendung
der Lohnsteuerbelege 197o an das Finanzamt.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 197o (Lohnsteuerkarten, Lohnzettel, Lohnsteuerüberweisungsblätter), soweit sie nicht dem Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, an das Finanzamt einzusenden und zwar in der Zeit vom 31.5.1971 bis 15.6.1971 an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1971 ausgeschrieben worden sind. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, sind die Lohnsteuerbelege grundsätzlich an das auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte 197o bezeichnete Finanzamt einzusenden.
Auch die Arbeitnehmer, die sich im Besitz der Lohnsteuerkarte 197o befinden, sind verpflichtet, diese bis zum 15.6.1971 einzusenden und zwar an das Finanzamt, in dessen Bezirk sie am 2o.9.197o ihren Wohnsitz hatten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau in Mainz v. lo.2.1971 S 2384 A - IV/3 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 5/ 1971 Sp. 249 ff. Bundesste uerblatt 1971 I S. 114).
Repräsentativstatistik
der Bevölkerung und des Erwerbslebens.
In der Zeit vom 24. April bis etwa 22. Mai werden im gesamten Bundesgebiet statistische Befragungen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen erfolgenden Haushaltsbefragungen ist es,, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Daten zu gewinnen.
Im Gegensatz zu den in größeren Zeitabständen erfolgenden Volkszählungen wird beim Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Haushalte werden durch eine Zufallsauswahl ermittelt.
Öffnungszeiten der Gemeindekasse
Die Gemeindekasse bleibt aus persönlichen Gründen am Samstag, dem 24.4.1971 geschlossen. Zahlungen können an diesem Tage nicht entgegengenommen werden.
Kinde r Spielplatz
Der neu errichtete Kinderspielplatz am Sportplatz soll am Sonntag, dem 25.4.1971, 11. oo Uhr, im Rahmen einer kleinen Feier, an der sich die Ortsvereine, die Verbandsschule und der Kindergarten beteiligen, durch den Hochw. Herrn Pfarrer eingeweiht und anschließend seiner Bestimmung übergeben werden. Es bleibt zu hoffen, daß der Wettergott die Fertigstellung der restlichen Arbeiten in dieser Woche zuläßt.
Die Bevölkerung, ganz besonders natürlich die Kinder, sind zu dieser Feier eingeladen.
Eine wesentliche Erleichterung für die Befragten besteht darin, daß die Haushaltsvorstände die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen müssen. Diese Arbeit wird von besonders geschulten Beauftragten des Statistischen Landesamtes vorgenommen.
Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhaltungspflicht unterliegen, zu erteilen.
Die Befragten werden gebeten, den Beauftragten des Statistischen Landesamtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit verpflichtet - die notwendigen Auskünfte ■ bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.
gez. Merz Bürgermeister.

