Ausgabe 
23.4.1971
Seite
929
 
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Instandsetzungs-u. Modernisiert Darlehen

In der letzten Ausgabe "Rund um Montabaur hat Herr Bürgermeister Merz, Horressen, Tips zur Ortsverschöne­rung gegeben, die sicherlich auch für Eigendorf gelten. Auch wir sollten uns für die nächsten Jahre das Ziel set­zen "Unser Dorf soll schöner werden". Sicherlich findet sich auch der eine oder andere bereit, einige Stunden für diese Sache zu opfern. Ich bitte daher um besonde­re Beachtung dieses Artikels.

Das Land Rheinland-Pfalz hat auch für das Jahr 1971 einen Betrag zur Förderung von Instandsetzungs- und Modemisierungsarbeiten an erhaltungswürdigen Wohnge­bäuden zur Verfügung gestellt* Diese Gebäude müssen vor dem 21.6.48 bezugsfertig gewesen sein. Die Instand­setzungsarbeiten können auch Schönheitsreparaturen u.a. beinhalten*

Diese Mittel sind für einen Personenkreis bestimmt,die ein gewisses Einkommen nicht übersteigen,d.h. Antragsteller jährlich bis 9.ooo,--

Ehefrau jährlich bis 2.4oo, -

Darlehensbeträge können bis zu DM 8 . 000 ,--bei Ein- und Zweifamilienhaus,

DM 3.5oo,-- je Wohnung bei Mehrfamilienhaus beantragt werden.

Die Darlehen werden mit 1,5 % p. a. verzinst und müs­sen innerhalb von 15 Jahren getilgt werden. Für Ver­waltungskosten fallen an

a) einmaliger Betrag von 1 %

b) laufende Kosten von o, 5 °7o

Die Interessenten an diesem vorzüglichen Angebot müssen bis 3o.4.71 beim Landratsamt Montabaur, Abt. Woh­nungsbau u. Siedlungswesen, vorsprechen.

Tanz am l.Mai in der Gemeindehalle

Der Vereinsring Eigendorf ruft auch in diesem Jahr zu einer Tanzveranstaltung auf, die unter dem Motto "Tanz in den Mai" steht. Wenn die Gemeindeverwal­tung schon jetzt auf dieses Tanzvergnügen aufmerksam macht, so geschieht dies nicht nur, um die Jugend zu einem geselligen Beisammensein einzuladen, sondern ganz besonders auch die älteren Jahrgänge. Denken wir daran, daß das Tanzen nicht nur für die notwendige Entspannung sorgt, sondern- und das ist sehr wesent­lich - eine ärztlich empfohlene Therapie bei Herz- und Kreislaufbeschwerden ist, ähnlich dem Ausgleichs­sport, der auch nur der Gesundung oder Gesunderhaltung des Körpers dient.

Des anderen mache ich darauf aufmerksam, daß der Er­lös dieser Veranstaltung der Gemeinde zufließt. Der Ver­einsring hat sich wieder der Mühe unterzogen, um die jetzt nachträglich eingebaute Entlüftung des Gemeinde­saales zu bezahlen.

Für den uneigennützigen Einsatz für das Dorf spreche ich den Ortsvereinen für diese Initiative Lob und Anerkennung aus und begrüße, daß dieser Einsatz für unsere Halle,ein Dienst an der Allgemeinheit, aus freien Stücken ins Le­ben gerufen wurde.

Ich würde mich besonders freuen, wenn dieses Tanzver­gnügen entsprechend honoriert würde.

Bekanntm ac hung

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am kommenden Dienstag, dem 27.4.1971, abends um 2o Uhr im Bürgermeisteramt statt. Die Tagesordnung sieht vor:

1) Protokoll der letzten Sitzung

2) Beschluß Uber die Änderung des Flächennutzungs­planes,

3) Beschluß über den einheitlichen Satz von Erschlies- sungs- und Ausbaubeiträgen

4) Unterhaltung Friedhof (neue Lagerstelle für das Handwerkszeug usw;)

5) Unterhaltungsarbeiten am Kulturzentrum

6 ) Verschiedenes,

Winkenbach, Bürgermeister.

Bekanntm achung

über die Einsendung der Lohnsteuerbelege 197o an das Finanzamt.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausge­schriebenen Lohnsteuerbelege 19,70 (Lohnsteuerkarten, Lohnzettel, Lohnsteuerüberweisungsblätter), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, an das Finanzamt einzusenden. Die Lohnsteuerkarten und Lohnzettel sind in der Zeit vom 31. Mai bis 15. Juni 1971 an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1971 ausgeschrieben worden ist. In den Fäl­len, in idenen dieses Finanzamt nicht festgestellt werden kann, sind die Lohnsteuerbelege grundsätzlich an das auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte 197o bezeichnete Finahzamt einzusenden. Die LohnsteuertTEerweisungsblätter sind in dem vorstehend bezeichnten Zeitraum stets an das Finanzamt der Betriebsstätte einzusenden. Bei Beach­tung dieses Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung eines vom Arbeitnehmer gewünschten Lohn- steuerüberweisungsblatts und ggf. Lohnzettels durch Aus­händigung der Lohnsteuerkarte 197o an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes An­schreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeit­gebers beizufügen.

Die Arbeitnehmer, die sich im Besitz der Lohnsteuerkarte 197o befinden, sind ebenfalls verpflichtet, diese bis zum 15. Juni 1971 einzusenden, und zwar an das Finanzamt, in dessen Bezirk sie am 2o. September 197o ihren Wohn­sitz hatten. Sie haben dabei ihre Wohnung am 2o. Sep­tember 197o anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau in Mainz vom lo. Februar 1971 S 2384 A - IV/3 (Ministerial­blatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 5/1971 Sp. 249 ff. Bundessteuerblatt 1971 I S. 114).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Ab­fassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und ins­besondere in Spalte 9 des Abschn. VI der Lohnsteuerkarte 197o die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzu­geben.

Koblenz, im April 1971 Oberfinanzdirektion Koblenz

Kirmes 1971 in Eigendorf

Der Vereinsring wird auch in diesem Jahr die Kirmes wie­der ausrichten. Unsere Freunde aus Sellrain kommen auch in diesem Jahre wieder. Sie werden wesentlich zum Ge­lingen unserer Veranstaltungen mitwirken. Es kommt der Musikverein und eine Tanzgruppe.

Wir rechnen mit insgesamt ca. 5o Personen. Nachdem wir nunmehr auf eine bereits dreijährige Freundschaft mit gegenseitigen Besuchen zurückblicken können, nehmen wir an, daß unsere österreichischen Freunde wieder bei ihren vorjährigen Gastgebern untergebracht werden können.

Die Quartierfrage zufriedenstellend zu lösen, hat Gerze Robert freundlicherweise wieder übernommen. Sollte je­mand, der bisher noch keinen Gast aufnehmen konnte, in diesem Jahre ein Quartier zur Verfügung stellen wollen, so wende er sich bitte an den Quartiermeister.

Für die Kirmes werden noch weitere freiwilligen Helfer benötigt. Wir appellieren an die alten Helfer aber auch an solche, die noch nicht dabei waren. Wir bitten da­rum, nicht unbedingt nein zu sagen, wenn der ein oder andere noch angesprochen wird.

Das Kirmesprogramm wird an dieser Stelle noch ausführ­lich bekanntgegeben.

Gottesdienstordnung Eigendorf

3. Sonntag der Osterzeit (25.4.-2.5.71)

SAMSTAG

17.oo Uhr Beichtgelegenheit

I 8.00 Uhr Vorbereitungsandacht der Erstkommunikanten

und Eltern.