Ausgabe 
23.4.1971
Seite
925
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

ab Kennzahl 5ooo und alle anderen Versicherungsrenten - arten.

Zahlzeiten für Versicherungsrenten: Schalter 4 von 8.3o - ll.oo Uhr.

Rattenbekämpfung

Am 26. und 27. April 1971 wird von der Stadtverwaltung Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.

Das Gift wird auf allen städtischen Grundstücken, an Kanälen und Bachläufen ausgelegt.

Wir bitten alle Haus- und Grundstücksbesitzer, die eben­falls Ratten auf ihren Grundstücken festgestellt haben, die Stadtverwaltung davon in Kenntnis zu setzen und sich dieser Bekämpfungsaktion anzuschließen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, an den beiden vorgenannten Tagen ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sind.

Montabaur, den 16. April 1971

Stadtverwaltung Montabaur

als Ortspolizeibehörde

gez. Mangels, Bürgermeister.

Bekanntm ac hung

In der Zeit vom 24. April bis etwa 22. Mai werden auf Grund des Bundesgesetzes über eine Repräsentativ­statistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikro­zensus) im gesamten Bundesgebiet statistische Befragungen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regel­mäßigen Abständen erfolgenden Haushaltsbefragungen ist es, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend bevöl- kerungs- und erwerbsstatistischen Daten zu gewinnen.

Im Gegensatz zu den in größeren Zeitabständen erfolgen­den Volkszählungen wird bei Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Haushalte werden durch eine Zufallsauswahl ermittelt.

Eine wesentliche Erleichterung für die Befragten besteht darin, daß die Haushaltsvorstände die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen müssen. Diese Arbeit wirdv.bes- ders geschulten Beauftragten des Statistischen Landes­amtes vorgenommen.

Alle volljäirigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhaltungspflicht unterliegen, zu erteilen. Die Be­fragten werden gebeten, den Beauftragten des Statisti­schen Landesamtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit verpflichtet - die not wendigen Auskünfte bereitwillig, vollständig und wahr­heitsgemäß zu geben.

Montabaur, den 2o. April 1971

Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Auf die an der Bekanntmachungstafel in der Rathausvor­halle aushängende Bekanntmachung des Finanzamtes Montabaur wegen Einsendung der Lohnsteuerkarten 197o wird besonders aufmerksam gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung werden die Arbeitgeber verpflichtet, die ausgeschriebenen Lohnsteuerkarten 197o, soweit diese nicht den Arbeitnehmern ausgehändigt wurden, in der Zeit vom 31.5. bis 15.6,1971 an das Finanzamt einzusenden.

Im Aufträge; gez.Unterschrift.

Rentenzahlungen

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat Mai 1971 wie folgt ausgezahlt:

27. April 1971,

Schalter 1 von 9.oo-ll.oo Uhr

28. April 1971,

1. Zahlung (nur Arbeiter-Renten bis Kennzahl 4999)

29. April 1971,

2. Zahlung (nur Arbeiter-Renten

Ve rsorgu ngsre nte n: Ve rsiche rungsre nte n:

Versicherungsrenten:

Stadtratssitzung

vom 15.4.1971, 18.3o Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung:

Beschluß über die Einleitung des Umlegungsverfah­rens für das Baugebiet "Große Alberthöhe HI .

2. Anlage eines Parkstreifens vor der Volksschule

3. Bericht über den Zustand der Heizungsanlage in der Volksschule

4. Einschulung der Grundschulklassen von Reckenthal und des 5. und 6. Schuljahres der Volksschule Holler in die Volksschule der Stadt Montabaur.

5. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben.

Punkt 1 der Tagesordnung betr.: Einleitung des Bauum­legungsverfahrens "Große Alberthöhe III".

Sachbearbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter: Stadtbaumeister Kaltenhäuser.

Antrag:

Der Sradtrat wolle beschließen:

Der Rat der Stadt Montabaur beschließt gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 2o. 1.1961 (GVB1. S. 23) die Einleitung der Umlegung für das Bau­gebiet "Große Alberthöhe III".

Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte, die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke;

Gemarkung Montabaur

Flur Flurstück Grundbuchbezeichnung

Band Blatt

27

4o59 tlw.

5

2ÖI

4o6o tlw.

5

2ol

4o61 tlw.

5

2ol

4o7o tlw.

5

2 ol

5874 tlw.

55

2278

5876 tlw.

55

2278

38

4525/1

52

2189

4528/1

55

2292

453o/2

54

2277

453o/4

51

216o

4531/2

54

2277

4532/3

51

2161

4532/4

45

1997

4534/6

lo

451

4534/7

2o

964 A

4535/2 tlw.

37

1756

31/4542

2o

962

32/4542

23

lllo A

1/4543

55

2278

2/4543

55

2278

3/4543

55

2278

17/4544

55

2278

6o58

55

2278

51

265 tlw.

55

2278

266 tlw.

55

2278

267 tlw.

39

1798

38

18/4544

24

1174

19/4544

42

1913

2o/4544

26

1289

21/4544

13

617 C

4545/1

55

2278

4546

24

1189 B

4547

55

2278

4548

42

19o2

4549

21

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455o

55

2278

4551

55

2278

4552

55

2278

4553

55

2278

4554

16

763

4555

26

1266

8/4556

55

2278