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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ab Kennzahl 5ooo und alle anderen Versicherungsrenten - arten.
Zahlzeiten für Versicherungsrenten: Schalter 4 von 8.3o - ll.oo Uhr.
Rattenbekämpfung
Am 26. und 27. April 1971 wird von der Stadtverwaltung Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.
Das Gift wird auf allen städtischen Grundstücken, an Kanälen und Bachläufen ausgelegt.
Wir bitten alle Haus- und Grundstücksbesitzer, die ebenfalls Ratten auf ihren Grundstücken festgestellt haben, die Stadtverwaltung davon in Kenntnis zu setzen und sich dieser Bekämpfungsaktion anzuschließen.
Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, an den beiden vorgenannten Tagen ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sind.
Montabaur, den 16. April 1971
Stadtverwaltung Montabaur
als Ortspolizeibehörde
gez. Mangels, Bürgermeister.
Bekanntm ac hung
In der Zeit vom 24. April bis etwa 22. Mai werden auf Grund des Bundesgesetzes über eine Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) im gesamten Bundesgebiet statistische Befragungen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen erfolgenden Haushaltsbefragungen ist es, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend bevöl- kerungs- und erwerbsstatistischen Daten zu gewinnen.
Im Gegensatz zu den in größeren Zeitabständen erfolgenden Volkszählungen wird bei Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Haushalte werden durch eine Zufallsauswahl ermittelt.
Eine wesentliche Erleichterung für die Befragten besteht darin, daß die Haushaltsvorstände die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen müssen. Diese Arbeit wirdv.bes- ders geschulten Beauftragten des Statistischen Landesamtes vorgenommen.
Alle volljäirigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhaltungspflicht unterliegen, zu erteilen. Die Befragten werden gebeten, den Beauftragten des Statistischen Landesamtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit verpflichtet - die not wendigen Auskünfte bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.
Montabaur, den 2o. April 1971
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Auf die an der Bekanntmachungstafel in der Rathausvorhalle aushängende Bekanntmachung des Finanzamtes Montabaur wegen Einsendung der Lohnsteuerkarten 197o wird besonders aufmerksam gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung werden die Arbeitgeber verpflichtet, die ausgeschriebenen Lohnsteuerkarten 197o, soweit diese nicht den Arbeitnehmern ausgehändigt wurden, in der Zeit vom 31.5. bis 15.6,1971 an das Finanzamt einzusenden.
Im Aufträge; gez.Unterschrift.
Rentenzahlungen
Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat Mai 1971 wie folgt ausgezahlt:
27. April 1971,
Schalter 1 von 9.oo-ll.oo Uhr
28. April 1971,
1. Zahlung (nur Arbeiter-Renten bis Kennzahl 4999)
29. April 1971,
2. Zahlung (nur Arbeiter-Renten
Ve rsorgu ngsre nte n: Ve rsiche rungsre nte n:
Versicherungsrenten:
Stadtratssitzung
vom 15.4.1971, 18.3o Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
Beschluß über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "Große Alberthöhe HI” .
2. Anlage eines Parkstreifens vor der Volksschule
3. Bericht über den Zustand der Heizungsanlage in der Volksschule
4. Einschulung der Grundschulklassen von Reckenthal und des 5. und 6. Schuljahres der Volksschule Holler in die Volksschule der Stadt Montabaur.
5. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben.
Punkt 1 der Tagesordnung betr.: Einleitung des Bauumlegungsverfahrens "Große Alberthöhe III".
Sachbearbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter: Stadtbaumeister Kaltenhäuser.
Antrag:
Der Sradtrat wolle beschließen:
Der Rat der Stadt Montabaur beschließt gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 2o. 1.1961 (GVB1. S. 23) die Einleitung der Umlegung für das Baugebiet "Große Alberthöhe III".
Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte, die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke;
Gemarkung Montabaur
Flur Flurstück Grundbuchbezeichnung
Band Blatt
‘27
4o59 tlw.
5
2ÖI
4o6o tlw.
5
2ol
4o61 tlw.
5
2ol
4o7o tlw.
5
2 ol
5874 tlw.
55
2278
5876 tlw.
55
2278
38
4525/1
52
2189
4528/1
55
2292
453o/2
54
2277
453o/4
51
216o
4531/2
54
2277
4532/3
51
2161
4532/4
45
1997
4534/6
lo
451
4534/7
2o
964 A
4535/2 tlw.
37
1756
31/4542
2o
962
32/4542
23
lllo A
1/4543
55
2278
2/4543
55
2278
3/4543
55
2278
17/4544
55
2278
6o58
55
2278
51
265 tlw.
55
2278
266 tlw.
55
2278
267 tlw.
39
1798
38
18/4544
24
1174
19/4544
42
1913
2o/4544
26
1289
21/4544
13
617 C
4545/1
55
2278
4546
24
1189 B
4547
55
2278
4548
42
19o2
•4549
21
loo4
455o
55
2278
4551
55
2278
4552
55
2278
4553
55
2278
4554
16
763
4555
26
1266
8/4556
55
2278

