Ausgabe 
2.4.1971
Seite
889
 
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FREITAG, den 9.4.71 - Karfreitag - (Fast- und Abstinenztag)

15.oo Uhr Karfreitagsliturgie

lO.oo Uhr Beichtgelegenheit

17.oo Uhr Beichtgelegenheit

SAMSTAG, den lo.4.1971 17.oo Uhr Beichtgelegenheit

20. oo Uhr Osternachtfeier

Amt für die Pfarrgemeinde

HORBACH

Wir gratulieren!

Herr Lukas Adam wird am 5. April 81 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch!

HORRESSEN

Bekanntmachungen

GEMEINDERATSSITZUNG:

Am Freitag, dem 2.4.1971, findet abends um 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Gemeinderatssit­zung mit folgender Tagesordnung statt:

a) Beschlußfassung über die Schlußabrechnung des II. Bauabschnittes der Ortskanalisation und des III. Bau­abschnittes der Wasserversorgung.

b) Beschlußfassung über die Schlußabrechnung mit der Firma Hirschberger, Altendiez über die im Jahre 1970 durchgeführten Straßenbauarbeiten.

c) Verschiedenes.

Im nichtöffentlichen Teil werden Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten besprochen.

KINDERZUSCHUSS ODER WAISENRENTE FÜR KINDER,

DIE DAS 18. LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN:

Es wird nochmals daraufhingewiesen, daß nach dem ab 1.6.1970 geltenden Recht (Gesetz zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistung für verheiratete Kinder vo'm 25.1.1970) Kinderzuschuss und Waisenrente über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus auch dann zu gewähren ist, wenn das Kind bereits verheiratet ist. Die Heirat hat also auf die Gewährung des Kinderzuschusses oder der Waisenrente keinen Einfluß mehr.

Das Gesetz ist am 1.6.1970 in Kraft getreten. Kinderzu­schüsse und Waisenrenten, auf die nunmehr wegen der wegfallenden Heiratsklausel Anspruch besteht, können frühestens von diesem Zeitpunkt an gewährt werden. Ledig­lich in den Fällen, in denen der Anspruch auf Kinderzu­schuss oder Waisenrente schon vorher geltend gemacht und darüber am 1.6.1970 noch keine unanfechtbare Ent­scheidung getroffen war, kommt eine Nachzahlung für die Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betracht.

Bei Anträgen auf Wiedergewährung der Waisenrente hat der Antrag Einfluß auf den Beginn der Leistung; denn die Wiedergewährung kann nur vom Beginn des Antragsmonats an verlangt werden. Personen, die bisher einen Antrag auf Wiedergewährung der Waisenrente nicht gestellt haben, weil ein Anspruch auf Grund der Heiratsklausel nicht ge­geben war, könnten dadurch Nachteile erleiden. In dem Gesetz vom 25.1.1971 ist deshalb bestimmt worden, daß die in der Zeit vom 1.6.70 bis 27.1.72 gestellten An­träge auf Wiedergewährung der Waisenrente als am 1.6.70 gestellt gelten.

Merz

Bürgermeister

Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen e. V. 1963

Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen e. V. 1963 ladet alle seine Mitglieder, Freunde und Gönner zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 2.4.71,

20. oo Uhr, im Saale Klein, Horressen, ein. Die für Februar und März angesagten Versammlungen mußten wegen Erkrankung der Vorstandsmitglieder kurzfristig ab­gesagt werden,

Wir bitten um regen Besuch.

Der Vorstand Günther, 1. Vorsitzender

Elternabend in der Verbandsschule Horressen - Eigendorf

Am Mittwoclj, dem 24.3.1971, fand in der Verbands­schule ein Elternabend für die Eltern der Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahres statt.

Fräulein Link und Herr Greif begrüßten in herzlicher Weise alle Anwesenden und wiesen daraufhin, daß die von Kreis, Gemeinde und Eltern bereitgestellten Gelder zur Erholung der Kinder sinnvoll verwandt worden seien.

Dann zeigte Herr Mock eine sehenswerte Dias-Reihe.

Die Zuschauer erlebten die Kinder und ihre Lehrkräfte beim Tagesablauf im Sonnenhof und bei Wanderungen auf die Höhen der Umgebung. Sie nahmen teil an Fahrten zum Feldberg, ins Uhrenmuseum, nach Freiburg, an den herrlichen Vierwaldstätter See und in die moderne und saubere Stadt Luzern. Die Erklärungen von Herrn Mock wurden erweitert durch das Vorlesen von Aufsätzen, in denen die Kinder ihre Beobachtungsgabe und ein beacht­liches Schilderungsvermögen bewiesen.

Den zweiten Teil des Abends füllten zwei humoristische Theaterstücke aus, die das schauspielerische Talent der Schüler offenbarten.

Alle Zuschauer waren von diesen Darbietungen begeistert und hatten die Gewißheit, daß die Kinder während ihres Schwarzwaldaufenthaltes um manches wertvolle Erlebnis reicher geworden waren.

w. Stricker Oberlehrer

Gottesdienstordnung Horressen

Palmsonntag in der Passion (4. - 12.4.1971)

SAMSTAG

16.30 Uhr bis 18.oo Uhr Beichtgelegenheit (Pater) 19.oo Uhr Sonntagsmesse: 1. Janramtf. Frau Marg.

Ritz

SONNTAG

8.30 Uhr Palmweihe und Amt f. Verstorbene der

Familie Braun - Ickenroth

13.30 Uhr Andacht

MONTAG

8.oo Uhr Hl. Messe f. Marg. Schaaf 10.oo Uhr Kommunionstunde (Verbandschule) DIENSTAG

8.oo Uhr Amt f. verst. Mitglieder des lebendigen Rosenkranzes GRÜNDONNERSTAG

19.oo Uhr Abendmahlsamt f. Franz Hahn

anschl. Anbetung bis 22. oo Uhr KARFREITAG (Fast- und Abstinenztag)

9*00 Uhr Beichtgelegenheit

15.oo Uhr Karfreitagsliturgie

KARSAMSTAG

21.30 Uhr Osternachtsfeier als Amt f. Joh. Adam

Roos und verst. Angeh.

OSTERSONNTAG

7.30 Uhr Frühmesse f. Anna Meuer

9.30 Uhr Amt f. Ehel. Jos. Normann III.

13.3oUhr Osterandacht

OSTERMONTAG

7.30 Uhr Frühmesse f. verst. Ehel. Wilhelm Mai

9.30 Uhr Amt f. Alois Ferdinand

Herzlichen Dank für alle Spenden zur Misereor-Kollekte

SG Horressen /Eigendorf

TuS Arzbach : SG Horressen/Elgend. 2:0

Ohne Walter Ebert, Hans Werner Normann und Max Schneckenbühl fuhr unsere Mannschaft nach Arzbach. Die immer noch an ihren Verletzungen laborierenden Hubert Bach, Elmar Görg und Ottmar Normann waren mit von der Partie und wurden auch eingesetzt. Das so wirklich letzte Aufgebot unserer Elf war von Beginn andern voll aufspielenden und hart einsteigenden Gastgeber unter­legen. Hinzu kam noch eine vage Leistung des Unpar­teiischen. Unsere völlig umgestellte Mannschaft hatte sich noch nicht ganz eingefunden, als der Gast in der 5. Minu­te in Führung ging. In der 35. Minute gelang ihm sogar das 2:0. Unsere Mannschaft, die nun etwas besser ins Spiel kam, mußte sogleich wieder zurück stecken. Hubert Bach verletzte sich erneut und mußte durch H. Ferdinand