herzlichsten Glückwünsche! Theaterverein Edelweiß Montabaur.
Die neue Straßenverkehrsordnung
3. Fortsetzung !
8. Halten und Parken: i) Es gibt 2 Halteverbotszeichen:
Bild 283 = uneingeschränktes Halteverbot, verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn;
Bild 286 = eingeschränktes Halteverbot, verbietet grundsätzlich das Halten auf der Fahrbahn.
Ausnahme; zum Ein- oder Aussteigen.
zum Be- und Entladen.
b) Es gibt kein Parkverbotszeichen.
Zum Parken ist der Seitenstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, § 13 Abs. 4.Gilt auch für das Halten.
c) Durch Zusatzschild kann das Halten auf dem Seitenstreifen verboten werden.
d) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt, § 12 Abs. 2
Fahrzeug wird verlassen, wenn es gegen unbefugte Benutzung nach § 14 Abs, 2 gesichert wird,
e) Halten ist u.a. verboten
1. auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen,
2. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
3. in scharfen Kurven, § 12 Abs. 1 StVO.
4. auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, § 18 Abs. 8 StVO
für zweite Kinder von 7.8oo,- DM auf 13.2oo, - DM angehoben. Demnach erhält derjenige, der nicht mehr als 2 Kinder hat, vom 1. 9.197o an Kindergeld für sein zweites Kind, wenn sein Jahreseinkommen im Kalenderjahr 1969 nicht mehr als 13.2oo,- DM betragen hat.Unter Jahreseinkommen ist bei Lohnsteuerpflichtigen der Bruttoarbeitslohn zu verstehen, von dem aber bestimmte Freibeträge abzusetzen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, daß bei einem Bruttoarbeitslohn bis zu 13.84o,- DM die Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Darüber hinaus können weitere Steuerfreibeträge berücksichtigt werden. Bei Personen, die zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, darf der zu versteuernde Einkommensbetrag zuzüglich Kinderfreibeträge den Betrag von 12.000,- DM nicht überstiegen haben (12.ooo, - DM + 1.2oo, - DM Angleichungsbetrag = 13.2oo,- DM).
Ferner erhalten ab 1.9.1970 Pflegeeltern für ihre Pflegekinder, die ihrem Haushalt angehören, und mit denen sie auf längere Dauer familienähnlich verbunden sind, Kinder geld selbst dann, wenn sie zum Unterhalt der Kinder nicht beitragen.
Das Kindergeld muß beim Arbeitsamt schriftlich beantragt werden. Da der Antrag nur für längstens 6 Monate rückwirkend gilt, muß er also bis 31.3.1971 gestellt sein, wenn das Kindergeld ab September 197o gezahlt werden soll. Antragsvordrucke sind beim Arbeitsamt erhältlich, das gerne auch jede gewünschte Auskunft erteilt.
BLADERNHEIM
f) Parken ist verboten
1. auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber Grundstücksein- oder -ausfahrten,
2. vor und hinter Andreaskreuzen agO bis zu 5o m,
3. auf Vorfahrtstraßen agO,
4. bei Fahrstreifenbegrenzung, wenn für den fließenden Verkehr weniger als 3 m frei bleiben, §
12 Abs. 3
g) Das Zeichen "Parken auf Gehwegen", Bild 315, verbietet das Parken auf der Fahrbahn, § 12 Abs. 3.
h) Es ist platzsparend zu parken, gilt auch für das Halten, § 12 Abs. 5 StVO.
i) Wo Parkscheiben vorgeschrieben sind, darf nur mit ihnen geparkt werden, § 13 Abs. 2 StVO.
Das Arbeitsamt gibt bekannt:
Wichtiger Termin zur Beantragung des Kindergeldes.
Anträge müssen beim Arbeitsamt schriftlich gestellt werden.
Hochburg der CDU
Die CDU errang bei der Landtagswahl 87,3 % aller Stimmen (= 62' Die letzte Wahl hatte nur 51 Stimmen oder 83,8 % fii die CDU ergeben. Aber auch die SPD konnte ihren Stimmenanteil von 6,6% ( 4 Stimmen) auf lo % (7 Stimmen) steigern. Die FDP ging diesmal leer aus, die NPD sank von 6 auf 2 Stimmen. DFU und DKP erhielten noch nie eine Stimme in Bladernheim.
BODEN
SPD um. Io v. H, gestiegen
Die Landtagswahl hatte in Boden folgendes Ergebnis;
CDU 191 Stimmen (73,8 °Jo), vor 4 Jahren 177 Stimmen ( 80 , 4 %). SPD 63 Stimmen (24,2 %), vor 4 Jahren 31 Stimmen (14,1 %) FDP 1 Stimme (o,4 %), vor 4 Jahren ! 2 Stimmen (o,8 %). Die NPD fiel von 5 % (11 Stimmen) auf o,8 % (2 Stimmen).
Nachdem während der letzten Monate durch Presse, Rundfunk und Fernsehen wiederholt auf die Verbesserungen der Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld hingewiesen wurde, erinnert das Arbeitsamt an die rechtzeitige . Antragstellung. Zur Klarstellung wird nachstehend auf die Änderungen nochmals eingegangen:
Zunächst wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld
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Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung SONNTAG, 28.3.
9.oo Uhr Amt für Eheleute Johann und Anna Müller und Kinder Misereor-Kollekte 14.15 Uhr Andacht
DIENSTAG, 3o.3.
19.3o Uhr Stiftungsamt für Eheleute Johann Adam Wolf
FREITAG, 2.4.
19.3o Uhr Herz-jesu-Amt für die Lebenden und Verstorbenen des Rosenkranzvereins.
SONNTAG, 4.4. Palmsonntag 9.oo Uhr Amt für Willi Schmitt und verstorbene Angehörige
Kommunionunterricht: Dienstag 9.oo Uhr (Schule)
Krankenkommunion: Freitag 18.oo Uhr. Beichtgelegenheit: Freitag vor der Abendmesse.

