Ausgabe 
19.3.1971
Seite
860
 
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Alle Versuche, eine Änderung des bestehenden

Zustandes herbeizuführen, scheiterten mit dem Hinweis,

daß die Landesverteidigung halt gewisse Notwendigkeiten

mit sich brächte, die von dem Bürger im Interesse des I Gemeinwohls hingenommen werden müßten.

I warum aber bezieht man auf der anderen Seite des | Gemarkungsgebietes in den Naturpark Nassau mit ein? f Es scheint, daß hier zur rechten Zeit die notwendige I Koordination gefehlt hat und hier besonders die Natur- f schutzbehörde offensichtlich nicht alles getan hat, um die ( Umwelt von Horressen zu schützen. Was soll eigentlich

das Gerede von Umweltschutz und Raumordnung, wenn

' von den zuständigen Behörden die primitivsten Grundforde- j rungen mißachtet werden? Ist man, wenn solches ge- \ schehen kann, mit seinen Forderungen überhaupt noch | glaubwürdig? j

Doch nicht genug damit, daß man der Gemeinde vor die Haustür eine solche Anlage setzt !Es kommt noch schlim­mer!

Auf meinen Vorschlag, den alten Schießplatz einzuebnen und das Gelände für private oder öffentliche Zwecke frei­zugeben, erhielt ich von dem zuständigen Finanzbauamt die Information, daß auf dem Gelände gemäß Planungs­auftrag des Bundesministers für Verteidigung vom 25.Io.

1966 der Neubau eines Lagerbereiches für Geräteeinheiten vorgesehen sei.

In ihrer Sitzung vom 6.11.1970 hat sich die Gemeinde­vertretung mit dem Fall befaßt und mich beauftragt, alle nur möglichen Schritte einzuleiten, um das geplante Projekt zu verhindern.

Entsprechend diesem Auftrag habe ich die Herren Landtags­abgeordneten Pfeil und Schweitzer, und die untere Natur­schutzbehörde eingeschaltet und um Unterstützung der Gemeinde bei ihren Bemühungen zur \£rhinderung des Vorhabens gebeten.

Dem Finanzbauamt Koblenz-Ehrenbreitstein habe ich mit­geteilt, daß die Gemeindevertretung und mit ihr die esamte Bevölkerung mit Entsetzen und Bestürzung von en Absichten der Bundeswehr Kenntnis genommen hat, nunmehr auch am entgegengesetzten Ende der Gemarkung militärische Anlagen zu errichten, deren militärischer Wert im Ernstfall auf Grund der ungünstigen Lage sehr zweifelhaft ist.

Es bleibt darauf hinzuweisen, daß die Verwirklichung dieses Vorhabens einen weiteren Schandfleck im Naturpark Nassau schaffen würde, daß der so oft gepriesene Natur­genuß erheblich beeinträchtigt und die Bemühungen des Kreises auf dem Fremdenverkehrssektor unterlaufen wür­den.

Noch ist es früh genug, sich gegen die Einkreisung mit militärischen Anlagen zu wehren.!

Noch ist es Zeit, das Planungsvorhaben zu stoppen und die Installierung an anderer geeigneterer Stelle beispiels­weise in unmittelbarer Nähe des Kasernengeländes in Montabaur zu veranlassen!

Wenn die Regierungen mit ihren Forderungen nach über­örtlicher Raumplanung und Umweltschutz glaubwürdig bleiben wollen, so muß die Errichtung weiterer militäri­scher Anlagen im Herzen eines Naturparks unter allen Umständen verhindert werden!

gez. Merz, Bürgermeister.

Sicherung des Schulweges

zur Verbandsschule Horressen/Elgendorf durch totale Sperrung einziger Ausweg?

Es ist bereits verschiedentlich über den Ausbau des Schulweges diskutiert worden. Angeheizt wurde die Dis­kussion regelmäßig in den Wintermonaten durch den schlechten Fahrbannzustand (zu eng)! und das Fehlen eines Bürgersteiges für diejenigen Kinder, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen müssen.

Des öfteren bereits hat das Kreisschulamt die Gemeinde auf ihre Verkehrssicherungspflicht hingewiesen und so die Verantwortung für Sicherheit der Kinder abzuwälzen

versucht. ,

Es ist doch eine Tatsache, daß dieser Weg zunehmend

als nächster Verbindungsweg zur Nachbargemeinde Eigendorf benutzt wird, daß zahlreiche Eltern ihre Kinder wegen des weiten Anmarschweges mit dem Auto zur Schule bringen, daß die Lehrer ebenfalls mit ihren Fahr­zeugen die Schule anfahren und last not least der Schul­bus die Schüler der Gastgemeinden Untershausen, Stahl­hofen, Daubach über diesen Weg antransportiert.

Will man unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ernsthaft bestreiten, daß dieser Weg überörtliche Bedeu­tung hat und sein Ausbau deshalb nicht alleine der Gemeinde Horressen angelastet werden darf, die zusam­men mit der Nachbargemeinde Eigendorf wahrlich genü­gend Opfer bis zur Grenze ihrer finanziellen Leistungs­fähigkeit gebracht hat?

Wer konzipiert eigentlich solche Objekte, indem mitten in die Landschaft eine zweifellos sehr moderne Schule gebettet wird, ohne die ausreichende verkehrsmäßige Er­schließung zu sichern?

Die Gemeinde Horressen hat jedenfalls alles erdenkliche getan, um den Ausbau der Straße oder zumindest doch die Anlage eines Bürgersteiges zum Schutze der Kinder zu verwirklichen.

Sie hat am 16.3.197o die Übernahme der Trägerschaft für diese Ortsverbindungsstraße durch den Kreis beantragt! Ergebnis: Der Antrag wurde mit Schreiben vom 9.9.197o abgelehnt.

Sie hat am 1. Juli 197o die Gewährung eines Landeszu­schusses beantragt, nachdem die neugefaßten Richtlinien für die Gewährung von Landeszuschüssen zu wichtigen kommunalen Bauvorhaben an Straßen die Gewährung von Zuschüssen zu derartigen Objekten ausdrücklich vorsahen!

Ergebnis: Der Antrag wurde am 11.9.197o vom Ministeri­um für Wirtschaft und Verkehr unter Hinweis auf andere förderungswürdigere Maßnahmen abgelehnt.

Daraufhin wurden die beiden Landtagsabgeordneten Pfeil und Schweitzer eingeschaltet!

Ergebnis: Keine Antwort von Herrn MdL Pfeil.

Die Bemühungen von Herrn MdL Schweitzer sind bisher nach mündlicher Mitteilung ergebnislos!

Herr Landrat Dr. Heinen hat in Mainz interveniert! Er­gebnis: gleich null!

Mit Schreiben vom 16.3.70 u. 18.9.1970 wurde die Ge­währung eines Kreiszuschusses zu dem Projekt beantragt! Ergebnis: Eine Antwort steht heute noch aus!

Dabei steht heute bereits so gut wie fest, daß diese mit einem Aufwand von rund 1,7 Millionen Mark vor3 1/2 Jahren errichtete Schule nach Errichtung der Hauptschule in Montabaur allerhöchstem noch als 2 oder 3-zügige Grundschule genutzt werden kann. Diese Schule wird von den jetzigen Trägergemeinden nicht einmal mehr zur Hälfte belegt werden können.

Die Bildung eines neuen Schulverbandes unter Beteiligung weiterer Gemeinden oder gar die Übernahme der Träger­schaft durch die Verbandsgemeinde wird unumgänglich sein, wenn dieses Bauwerk - was wohl niemand verant­worten kann - nicht gänzlich leerstehen soll.

Will man es unter diesen Aspekten der Gemeinde Hor­ressen ernsthaft zumuten, allen schon heute für die künf­tigen Schulträger durch den Bau einer vernünftigen Zu­fahrtsstraße in Vorlage zu treten?

Oder muß erst - was Gott verhüten möge - Schaden an Leib und Leben der Kinder eintreten, bis man höheren Orts hellhörig wird?

Oder spielen gar parteipolitische Gründe eine Rolle für die mangelnde Unterstützung durch Land und Kreis?

Fest steht auf alle Fälle:

1) Der Ausbau der Straße und die Anlage eines Bürgersteiges ist eine zwingende Notwendigkeit.

2) Die Gemeinde Horressen ist wegen ihres hohen Verschuldungsgrades nicht in der Lage, den Aus­bau ohne Mithilfe von Kreis und Land zu überneh­men. Sie hat auf Grund der überörtlichen Bedeu­tung dieser Maßnahme Anspruch au:f diese Mithilfe nicht zuletzt auch deshalb, weil sie durch die enorme Kreisumlage von rund