-4-
r
Konvikt kein Gymnasium.
Die Oberste Landesplanungsbehörde von Rheinland-Pfalz hat eine sehr instruktive Schrift "Raumordnung in Rheinland-Pfalz” herausgegeben. Eine schöne Luftbildaufnahme zeigt das Konvikt. Bildunterschrift: "Gymnasium Montabaur".
Aus dem Polizeibericht
U n f a 11 f 1 üc h t i g e r ermittelt.
Pkw-Fahrer befuhr die Bahnhofstraße in Montabaur. Bei km 19,559, streifte er einen, dort ordnungsgemäß abgestellten Pkw, und beschädigte diesen erheblich. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, konnte jedoch später ermittelt werden.
Gendarmeriekommando kannte keine Ruhepause
Innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gend.-Kommandos Montabaur ereigneten sich infolge der Witterungsverhältnisse (plötzlich einsetzender Schneefall) 7 Verkehrsunfälle, bei denen nicht unerheblicher Sachschaden entstand und zwei Personen leicht verletzt wurden.
Neue Straßenverkehrsordnung
2. Fortsetzung!
7. Vorfahrt:
a) 2 Regeln: 1. rechts vor links, gilt nicht für Feld- und
Waldwegebenutzer gegenüber Straßenbenutzer,
2. Beschilderung.
b) Wenn Beschilderung, dann grundsätzlich jede Kreuzung
und Einmündung sowohl positiv als auch negativ, und zwar innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Ausnahmen: Wenn Feldwege oder Waldwege aus Sicherheitsgründen negativ beschildert werden, kann u.U. auf eine pos. Beschilderung verzichtet werden. Evtl, auch, wenn sich Kreuzungen und Einmündungen häufen und bei pos. Beschilderung Verwirrung entstehen könnte.
c) Warte pflichtiger:
Er muß durch Fahrverhalten zu erkennen geben, daß er warten wird;
er darf den Vorfahrtberechtigten weder gefährden noch wesentlich behindern;
er darf sich an unübersichtlichen Kreuzungen oder Einmündungen vortasten.
d) Vorfahrtberechtigter:
Es gibt kein Voriahrtsrecht;
muß verzichten, wenn er Fehlverhalten erkennen kann;
muß bei bes. Verkehrslage verzichten, § 11; muß an nicht einsehbaren Einmündungen Seitenabstand zum Fahrbahnrand einhalten, um Vortasten des Warte pflichtigen zu ermöglichen,
e) Alle Fahrzeuge sind untereinander gleichberechtigt. Ausnahme; Fußgänger mit Fahrzeug muß stets warten.
BODEN
Kirchliche Nachrichten
SONNTAG, 21.3.
9.oo Uhr 8-Tage-Amt für Johann Müller DIENSTAG, 23.3.
19.3o Uhr Amt für Johann und Katharina Neller
FREITAG, 26.3.
19.3o Uhr Amt für Willi Schmitt und Angehörige
SONNTAG, 28.3.
9.oo Uhr Amt für Eheleute Johann und Anna Müller und Kinder.
Misereor-Kollekte !
BODEN/RÜBENACH
Am Samstag, dem 2o.3.71, findet in Boden im Vereinslokal Keller ein Freundschaftskampf zwischen den Ringerstaffeln des ASV Boden und des ASV Rübenach statt. Kampfbeginn ist wie gewohnt um 2o.3o Uhr. Obwohl die Mannschaft aus Rübenach den Verbandskampf in Boden sehr hoch verlor, was nicht zuletzt durch die schwache Besetzung bedingt war, ist diesmal mit voller Besetzung auf beiden Seiten zu rechnen. Daher wird es bestimmt zu spannenden Kämpfen kommen, die sicher die Begeisterung der Zuschauer finden werden.
Mit sportlichen Grüßen : ASV Boden
DAUBACH
ALLGEMEINE NACHRICHTEN
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.3.1971
Der Rat beschloß, den Müllabfuhrvertrag mit der Firma Willi Böckling zu tätigen.
Weiter wurde die Müllabfuhrsatzung ausgearbeitet und hierüber Beschluß gefaßt. Die wichtigsten Punkte sind: 14-tägige Abfahrt (Mittwoch).
Gebühren:
für das 5o ltr.-Gefäß jährlich DM 14,-- für das 35 ltr.-Gefäß jährlich DM 12, —
Diese Gebühren sind nachträglich, vierteljährlich unaufgefordert an die Gemeindekasse zu entrichten.Benutzungszwang besteht für jedes Grundstück, auf dem Hausmüll anfällt.
Die Müll-Satzung liegt z.Zt. der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Danach wird sie -nach öffentlicher Bekanntmachung- zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Sie soll zum 1. April 1971 in Kraft treten.
Man war sich auch in dem Punkt einig, die Müllgefäße durch die Gemeinde anzuschaffen. Durch eine größere Sammelbestellung wird der Preis etwas günstiger. Die Meldung bei der Gemeinde ist abgeschlossen und die Lieferung vergeben.
Der Termin zur Abholung der Müllgefäße kann erst nach der Lieferung bekanntgegeben werden. Der Kaufpreis ist bei Abholung zu entrichten.
Im Punkt "Verschiedenes" der Tagesordnung konnte einigen Wünschen und Anträgen der Bürger Rechnung getragen werden.
Zum Thema "Unser Dorf soll schöner werden” einigte man sich darauf, im Garten Herbert Wolf, wo früher die Pumpe stand, jetzt eine Sitzecke einzubauen.
H. Wolf ist bereit, von seinem Garten einen Meter für den Gehweg abzutreten, was ihm von den Fußgängern sicherlich sehr gedankt wird.
Die Tagesordnung enthielt nur einen nichtöffentlichen Punkt, der wegen noch bestehender Unklarheiten in dieser Sitzung nicht behandelt werden konnte.
Achtung, Kraftfahrer!
Die BERGSTRASSE, von der schon der Name zu erkennen gibt, daß es sich um eine Steilstrecke handelt, ist an beiden Einmündungen ausdrücklich und deutlich mit dem Schild VERKEHRS VERBOT und dem Zusatzschild " Für Anlieger frei" versehen. Bürger unserer Gemeinde beklagen sich darüber, daß das Durchfahrtverbot nicht beachtet wird, wodurch oft gefährliche 'Situationen heraufbeschworen werden. Um den Kraftfahrern das Durchfahrtverbot nachdrücklich klar zu machen, wird in Zukunft mit polizeilichen Maßnahmen ^u rechnen sein. Allen Daubachern und auswärtigen "Übeltätern" wird zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten dringend empfohlen, sich eingehend mit dem Bußgeldkatalog ^u^befassen!

