Ausgabe 
5.3.1971
Seite
825
 
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l.r*

b) Sind drei Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide

Richtungen markiert, darf der linke nicht zum Über­holen benutzt werden, § 42 zu Zeichen 34o.

c) S:nd für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen markiert, dart der linke von LKW mit mehr als 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht und von Zügen mit menr als 7 m Länge (z.B. PKW mit Wohnanhänger) nur zum Linksabbiegen benutzt werden, § 42 zu Zei­chen 34o.

3. Geschwindigkeit:

_ - lgt-

a) In geschlossenen Ortschaften = 5o km/h, § 3 Abs. 3 StVO.

Ausnahme: Auf Autobahnen darf in geschlossenen Ortschatten schneller gefahren werden, § 18 Abs. 5 StVO.

b) Geschwindigkeit ist abhängig von der Sichtweite, Anhalteweg darf nicht größer als Sichtstrecke sein, § 3 Abs. 1 StVO.

Ausnahme: Auf Autobahnen muß bei eingeschalte­tem Abblend licht die Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichtes angepaßt werden, wenn besondere Umstände vorliegen: vorausfahrendes Fahrzeug, Leiteinrichtungen usw, § 18 Abs. 6 StVO.

c) Auf schmalen Fahrbahnen mit Gegenverkehr muß auf halbe Sichtweite gefahren werden, § 3 Abs. 1 StVO.

d) Kfz dürfen ohne trifftigen Grund durch Langsam­fahren den Verkehrsfluß nicht behindern , § 3 Abs. 2 StVO.

Berufswettkampf der Landjugend

Dem Aufruf des Bauernverbandes zum diesjährigen Berufs­wettkampf der deutschen Landjugend, folgten über 4o Mädchen und Jungen aus dem Ot>er- und Unterwester­waldkreis.

In den Räumen der Landwirtschaftsschule Montabaur wur­den die Teilnehmer in den Fächern "Allgemeines Wissen und fachliches Wissen und Können" von den Lehrkräften der Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen geprüft.

Die praktische Prüfung wurde in den Landwirtschaftlichen Betrieben Barmherzige Brüder zu Montabaur und Rolf Gutberiet durchgeführt.

Landrat Dr. Heinen, welcher sich auch für die Land­wirtschaft sehr interessiert, ließ es sich nicht nehmen, sich persönlich vom fachlichen und praktischen Können der heutigen Landjugend zu überzeugen.

BLADERNHEIM

Freiwillig zur Stadt

Vereinzelt ist man irrtümerlicherweise der Auffassung, die drei Gelbachtalgemeinden Wirzenborn, Reckenthal und Bladernheim müßten sich gezwungenermaßen der Stadt Montabaur anschließen, weil ihre Einwohnerzahlen jeweils unter einem Grenzwert von 3oo liegen.

Eine Bestimmung, daß solche kleinen Gemeinden zur Zeit aufgelöst werden müßten, besteht jedoch nicht. Vielmehr haben sich die drei Gemeinden, die jede für sich über eine aktive Gemeindeverwaltung und reges kommunales Leben verfügt, aus freien Stücken zum An­schluß entschlossen, weil sie darin Vorteile für beide Seiten erblicken.

BODEN

DIENSTAG, 9.3.

19.3o Uhr Amt für Peter Höber

FREITAG, 12.3.

19.3o Uhr Amt für die Lebenden und Verstorbe­

nen der Familie Alois Neuroth und Jakob Wüst

SAMSTAG, 13.3.

14.oo Uhr Brautamt Schlemmer-Stamm

SONNTAG, 14.3.

9.oo Uhr Amt für Alois Korbach

STAHLHOFEN

Falsch verstandene Kritik

hh. WAr hatten vor einigen Wochen einen kritischen Be­richt über den schlechten Ausbau der Gemeinschaftsein­richtungen im Raume Stahlhofen - Daubach - Unters- hausen veröffentlicht und dabei sogleich angemerkt, daß diese pessimistischen Ausführungen sicherlich auf Gegen­kritik stoßen würden. Allerdings hatten wir mit einer sachlich aufbauenden Kritik gerechnet, die sich nicht mit dem Bestehenden begnügen würde.

Da meint der Einsender oder die Einsenderin J.F. zum Beispiel, an den "Entstellungen" sei sehr viel zu kriti­sieren, um dann lediglich festzustellen, auch DRK-Blas- kapelle und Möhnen seien kulturtragende Vereine.

Ein anderer glaubt gar, der Abschnitt "Keine ausreichende Seelsorge" greife den zuständigen katholischen Pfarrer an, wovon mit keinem Worte die Rede war. Gerade der Ver­fasser ist von den freiwilligen und zusätzlichen Bemühun­gen der in der Pfarrei Stahlhofen tätigen Geistlichen überzeugt, weiß sich aber auch andererseits mit dem zuständigen Pfarrer einig, daß es unter den gegebenen Voraussetzungen und dem bestehenden Personalmangel einfach nicht möglich ist, eine wünschenswerte umfassen­dere Seelsorge zu verwirklichen.

Möge aber dennoch der Artikel über die Zukunftschan­cen dieser drei Dörfer dazu führen, daß jeder Bürger an seinem Platze sich Gedanken mache, was er zur Behe­bung der bestehenden Mängel beitragen kann. hh.

Gottesdienstordnung SONNTAG, 7.3.

9. oo Uhr Amt für Willi Schäfer 14.15 Uhr Andacht

ELGENDORF

Bekanntmachung

In den letzten Tagen wurden die Steueranforderungen der Gemeinde für das Jahr 1971 in die einzelnen Haushaltun­gen ausgetragen. Da auf dem Vordruck nichts über die Fälligkeit ausgesagt ist, nenne ich hiermit die Fällig­keitstermine für die 4 Quartale, sie lauten: 15.2.,

15.5., 15.8. und 15.11.

Grundsätzlich soll wenigstens zu diesen Daten mindestens je 1/4 der Gesamtsumme eingezahlt werden. Es genügt daher nicht, am Ende des Jahres den Gesamtbetrag zu bringen. Die Aufsichtsbehörde verlangt von den Gemein­debehörden, daß auf diese Zahlungstermine geachtet wird und ggf. bei Nichtbeachtung weitere Schritte unter­nommen werden.

Abschließend bitte ich, uns Härtemaßnahmen zu erspa­ren. Auf den Steueranforderungen stehen auch die Über- we isungsmöglichke iten.

Briefwahl

Ich mache hiermit nochmals auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam, so daß alle Kranke und diejeni­gen, die am 21.3.71 nicht im Wahlbezirk sind, auf diese Art von dem Wahlrecht Gebrauch machen können. Wahlrecht ist Wahlpflicht.

Wir gratulieren!

Am Mittwoch, dem 3. März 1971 wurde die Witwe Margarethe Hübinger geb. Wolf 8o Jahre alt. Zu die­sem seltenen Geburtstagsfest gratuliert auch die