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Ein Erlaß kommt in der Regel in Betracht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte muß über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig sein.
b) Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Entrichtung der Vermögensabgabe und für eine bescheidene Lebensführung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt; er beträgt jährlich
für vom 1.1.1967 vom 1.1.1969
bis 31.12.1968 bis 31.12.1969
den Abgabeschuld-
ner 4 2oo DM 4 5oo DM
den Ehegatten 1 68 o DM 1 8 oo DM
einen sonstigen
Angehörigen 84o DM 9oo DM
Bei über 7o-jährigen Abgabe Schuldnern wird ein zusätzlicher Pauschbetrag in Höhe von 9oo DM - bei Verheirateten 12oo DM - gewährt. Bei Schwerbeschädigung und bei einem wirtschaftlichen Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen.
c) Das Gesamtvermögen darf 3o.ooo DM, Bei Verheirateten und Verwitweten 45.ooo DM nicht übersteigen; es muß überwiegend aus Grundvermögen, verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, verpachtetem Betriebsvermögen oder sonstigem Vermögen bestehen. (Bei Abgabeschuldnern, die mindestens zu 8 o v.H. erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzung des Vermögens nicht an).
2. Der Erlaß wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muß für den Erlaßzeitraum 1967/1969 spätestens
am 31.,März 1971 beim Finanzamt eingehen. Die Antragsfrist ist eine Ausschlußfrist und kann nicht verlängert werden. Die Abgabeschuldner werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, den Erlaß rechtzeitig zu beantragen.
3. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck (Bezeichnung: LA-VA 54/3) zu verwenden. Das Finanzamt wird denjenigen Abgabeschuldnern,denen die Vierteljahrsbeträge der Kalenderjahre 1967, 1968 und 1969 bis zur Erlaßentscheidung gestundet worden sind, von sich aus den Vordruck übersenden. Die übrigen Abgabeschuldner, für die ein solcher Erlaß
in Betracht kommt, werden gebeten, den Antragsvordruck bei ihrem zuständigen Finanzamt anzufordern. Koblenz, im Januar 1971 Oberfinanzdirektion Koblenz
SAMSTAG
7.45 Uhr Hl. Messe für Josef Solbach (B)
SONNTAG
9.3o Uhr Amt für Lebende und Verstorbene der Farn. Adam Nink
18.3o Uhr Vierwochenamt für Maria Meuer.
VEREINSMITTEILUNGEN TSV Eigendorf 19o4 e.V.
Am Samstag, 13. Februar 1971 findet in der Gemeindehalle Eigendorf ein Maskenball statt.
Alle Mitglieder der Spielgemeinschaft Horressen- Elgendorf sind eingeladen. Aber auch alle, die gerne tanzen wollen, sind herzlich willkommen. Gute und preiswerte Getränke halten wir bereit. Unsere Sektbar ladet ein zum guten Trunk.
Es spielt eine 5-Mann-Kapelle.
Eintritt: DM 2,5o, Tanzen frei t
Trimm Dich durch Sport 1 Tanz mal wieder !!!
Gene r alve r s amm lung
des T.S.V. 19o4 e.V. Eigendorf Unsere Generalversammlung findet am FREITAG, 5. März in der Gemeindehalle statt. Die Tagesordnung wird in diesem Blatt noch bekanntgegeben.
Alle Mitglieder sind eingeladen. Bitte, schon heute den Termin vormerken.
TSV Eigendorf
Abteilung Tischtennis
Am vergangenen Sonntag fanden zum zweiten Male die Spiele um den Vereinspokal statt.
Nach den Gruppenspielen der Vorrunde hatten sich folgende Spieler für die Runde der letzten Acht qualifiziert: Meuer, Görg und Gerz von der ersten Mannschaft, die drei Jugendspieler Fein, Schmidt und Höber sowie aus der zweiten Mannschaft Seel und Westphal.
In der Gruppe 1 setzten sich dann Görg und Seel gegen Schmidt und Westphal durch, während in Gruppe 2 Meuer, Fein und Gerz am Ende punktgleich standen ( jeder mit einer Niederlage), wobei Meuer durch das schlechtere Satzverhältnis ausscheiden mußte.
Im Halbfinale schlug dann Gerz Seel sicher mit 2 : o.
In der anderen Begegnung sorgte Fein für eine Überraschung, als er Görg nach einem ausgezeichneten Spiel mit 2:1 bezwingen konnte und dadurch in das Endspiel einzog. Dort unterlag er allerdings nach einem spannenden und ausgeglichenen Spiel mit 1 : 3 gegen Gerz, der damit zum zweiten Mal den Pokal gewann.
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung Eigendorf
6 . Sonntag im Jahreskreis ( 14. - 21.2.71 )
SONNTAG
9.3o Uhr Danksagungsamt Paulus (B)
18.3o Uhr Abendmesse: Amt für Frau Maria Wittelsberger
MONTAG 7.45 Uhr
8 . oo Uhr
Hl. Messe für Verstorbene der Familie Nöller-Korzilius (B)
Schulmesse ( 8 .Schj.)
DIENSTAG
7.45 Uhr Hl. Messe f. verst. Nikolaus Schmidt u. verst. Angeh. (B)
MITTWOCH
19.3o Uhr Abendmesse: Amt für verst.Eltern der Fam.
Görg - Ewen
DONNERSTAG
7.45 Uhr Hl. Messe für Maria Rüster geb. Stüber FREITAG
7.45 Uhr Hl. Messe für Maria Ritz (B)
Am Abend traf man sich zu einem gemütlichen Beisammensein im Vereinslokal Herborn.
Wir gratulieren !
Am SONNTAG, dem 14. Februar 1971, begehen ALBERT PAULUS und Ehefrau ANTONIA geb.Böckling im Kreise ihrer Familie das hohe Fest der Silbernen Hochzeit.
Der Männergesangverein Freundschaft nimmt diesen Festtag zum Anlaß, um dem langjährigen aktiven Sänger Albert und seiner Gattin mit einem Ständ’chen am Jubelfest die persönlichen Glückwünsche des Vereines auszusprechen. Aber schon jetzt soll dem lieben Silberpaar die herzlichsten Glück- und Segenswünsche ausgesprochen werden.
Wir bedauern nur, daß unser Sangesbruder Albert aufgrund seiner schweren Krankheit jetzt nur noch zu dem Kreis der "Inaktiven " zählt. Umso herzlicher wünschen wir ihm ganz besonders Gesundheit und noch viele glückliche Jahre im Kreise seiner Familie.
MGV Freundschaft Eigendorf
Bunter Abend am 2 o. 2 . 1971 Am Fastnacht-Samstag veranstaltet der Männergesangverein Freundschaft nach alter Tradition seinen

