Ausgabe 
12.2.1971
Seite
771
 
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und fuhr gegen einen Laternenmast. Der Mast wurde beschädigt. Der Fahrer hatte sich von der Unfallstelle entfernt, konnte jedoch ermittelt werden. Der Mitfahrer wurde verletzt. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sach­schaden.

In der Koblenzer Str. in Höhe des Sportplatzes, kam es zu einem Verkehrsunfall, als eine Pkw-Fahrerin von einem Parkplatz kommend auf die B 49 auffahren wollte. Hier stieß sie mit einem in Richtung Koblenz fahrenden Pkw auf der B 49 zusammen. Personen wurden keine verletzt. Es entstand Sachschaden.

Aus unserer Partnerstadt

Steigt AS Tonnerre auf J

Die junge und glänzende Tonnerrer Fußballelf hat den Pokal im Bezirk Yonne erworben und wird nun um die Meisterschaft in Burgund spielen. Man rechnet sich gute Chancen aus*

lo ooo Franc für die Partnerschaft

üer~Tonnerrer Stadtrat hat zur Förderung der Partnerschaft Tonnerre-Montabaur in diesem Jahr lo ooo Franc bereit­gestellt.

Frau Pompidou in Tonnerre

Ende cfieses''Monats wircT^Te Frau des französischen Staats­präsidenten Pompidou nach Tonnerre kommen, um den Grundstein für ein Altersheim zu legen.

Auch in To nnerre mehr Unf älle

Im Raume'"Tonnerre kamen im vergangenen Jahr neun Menschen im Straßenverkehr ums Leben. 115 wurden ver­letzt.

4 m l ange To rte

EirTKönaitofmeister bei Tonnerre hatte 1966 den Bewoh­nern des Altersheimes eine 2 m lange Torte gebacken.

Sie wurde in den kommenden Jahren immer länger und hatte in diesem Jahr die beachtliche Länge von 4 m erreicht. Nachdem sie allerdings in 2oo Stücke zerschnit­ten worden war, blieb nicht mehr viel übrig.

BLADERNHEIM

Gelbachtal will nach Montabaur

Die drei Gelbachtalgemeinden Wirzenborn, Reckenthal und Bladernheim haben in Gemeinderatsbeschlüssen ein­stimmig beschlossen, ihre Selbständigkeit aufzugeben und sich in die Stadt Montabaur eingliedern zu lassen. Sie | erwarten zunächst eine Aussprache mit der Stadtverwal- j tung, um die anstehenden Fragen zu klären. Ein Zeit- I

punkt für die Eingemeindung ist noch nicht festgelegt, I

doch wird es sicherlich noch vor der Verwirklichung . 1 der Verbandsgemeinde sein. I

Abwartend verhält sich zur Zeit noch die vierte Gelbach­talgemeinde Ettersdorf, die bereits an den Rhein-Lahn- Kreis grenzt. In Ettersdorf verfolgt man aufmerksam und mit Wohlwollen die Bemühungen der übrigen Gelbachtal­gemeinden. Auch dort ist man bereit, die Diskvsion um eine Eingemeindung positiv zu führen.

Das Mitteilungsblatt " RUND UM MONTABAUR';" erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber; Druck und Verlag: PRIMO-Verlags­druck, Linus Wittich, 5411 Weitersburg, Haupt­straße 9, Telefon; o2622-4o55/56.

POSTANSCHRIFT-: 5413 Bendorf, Postfach 15o, Verantwortlich für den Inhalt: Helmut Schneider, 541o Höhr-Grenzhausen, In den Baumgärten lo, Telefon: 02624 / 7488, LAYOUT: Ingrid Schütz, 5413 Bendorf-Sayn.

REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17.oo Uhr,

Anzeigen-Annahmeschluß: montags 8.oo Uhr beim Verlag

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BODEN

Kirchliche Nachrichten

SONNTAG, 14.2.

9.oo Uhr Amt für den Gefallenen Josef Stamm

FREITAG, 19.2.

19.3o Uhr Gestiftetes Amt für Eheleute Johann Adam

Wolf

SONNTAG, 21.2.

9.oo Uhr Amt für Eheleute Johann Heinz

DAUBACH

Wir gratulieren I

In diesem Monat feiern Geburtstag:

Anton Frink geb. am lo.2.189o Maria Klug geb. Hofmann, geb. am 21.2.1894 Herzlichen Glückwunsch !

ELGENDORF

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Schornsteinfeger kommt

Der für uns zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister Wink­ler teilt hierdurch mit, daß die nächste Brandverhütungs­und Feuerstättenschau ab Montag, dem 15.2.1971, in Eigen­dorf durchgeführt wird. Sowohl ihm, als auch seinem Per­sonal ist Zutritt zu allen Räumen zu geben.

W ahlbek anntm ac hung

über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Land­tagswahl am 21. März 1971

Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eigendorf liegt in der Zeit vom 19.2.1971 bis 27.2.1971

und zwar: werktags in den allgemein bekannten Dienststun­den,

am Sonntag von 11 bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich im Bürgermeisteramt bzw. am Sonntag 'Waldstraße 1 aus..

Wer das Wählerverzeichnis beanstandet, kann dies während der Offenlegungszeit, spätestens jedoch bis zum 26.2.1971 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingebracht werden. Grundsätzlich werden keine Wahlbenachrichtigungen zuge­stellt.

Wahlscheine werden auf Antrag ausgestellt und zwar für den Personenkreis, der am Wahltage aus wichtigem Grunde außerhalb des Stimmbezirks sich aufhält, die nach Beginn der Auslegungsfrist verziehen, die aus beruflichen Gründen (gesundheitlich od. Alter) nicht zur Wahlurne kommen kön nen, die nicht im Wählerverzeichnis stehen und beweisen können, daß kein eignes Verschulden zum Versäumnis der Einspruchsfrist vor liegt und wenn das Wahlrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist.

Wahlscheine können bis 2o.3.1971, 12 Uhr, im Bürger­meisteramt beantragt werden.

Weitere Hinweise bei der Gemeindeverwaltung

Winkenbach, Bürgermeister

Öffentl. Bekanntmachung

betreffend Erlaß der Vermögensabgabe wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit für den Erlaßzeitraum 1967/1969 (Ab­lauf der Antragsfrist am 31. März 1971 )

1. Die Vierteljahrsbeträge der Vermögensabgabe wer­den auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsanordnung des Bundesmi­nisters der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4, LA-Kartei § 54 Karte 21) -rliegen. r c , -ts» Seite 6 !