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und fuhr gegen einen Laternenmast. Der Mast wurde beschädigt. Der Fahrer hatte sich von der Unfallstelle entfernt, konnte jedoch ermittelt werden. Der Mitfahrer wurde verletzt. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden.
In der Koblenzer Str. in Höhe des Sportplatzes, kam es zu einem Verkehrsunfall, als eine Pkw-Fahrerin von einem Parkplatz kommend auf die B 49 auffahren wollte. Hier stieß sie mit einem in Richtung Koblenz fahrenden Pkw auf der B 49 zusammen. Personen wurden keine verletzt. Es entstand Sachschaden.
Aus unserer Partnerstadt
Steigt AS Tonnerre auf J
Die junge und glänzende Tonnerrer Fußballelf hat den Pokal im Bezirk Yonne erworben und wird nun um die Meisterschaft in Burgund spielen. Man rechnet sich gute Chancen aus*
lo ooo Franc für die Partnerschaft
üer~Tonnerrer Stadtrat hat zur Förderung der Partnerschaft Tonnerre-Montabaur in diesem Jahr lo ooo Franc bereitgestellt.
Frau Pompidou in Tonnerre
Ende cfieses''Monats wircT^Te Frau des französischen Staatspräsidenten Pompidou nach Tonnerre kommen, um den Grundstein für ein Altersheim zu legen.
Auch in To nnerre mehr Unf älle
Im Raume'"Tonnerre kamen im vergangenen Jahr neun Menschen im Straßenverkehr ums Leben. 115 wurden verletzt.
4 m l ange To rte
EirTKönaitofmeister bei Tonnerre hatte 1966 den Bewohnern des Altersheimes eine 2 m lange Torte gebacken.
Sie wurde in den kommenden Jahren immer länger und hatte in diesem Jahr die beachtliche Länge von 4 m erreicht. Nachdem sie allerdings in 2oo Stücke zerschnitten worden war, blieb nicht mehr viel übrig.
BLADERNHEIM
Gelbachtal will nach Montabaur
Die drei Gelbachtalgemeinden Wirzenborn, Reckenthal und Bladernheim haben in Gemeinderatsbeschlüssen einstimmig beschlossen, ihre Selbständigkeit aufzugeben und sich in die Stadt Montabaur eingliedern zu lassen. Sie | erwarten zunächst eine Aussprache mit der Stadtverwal- j tung, um die anstehenden Fragen zu klären. Ein Zeit- I
punkt für die Eingemeindung ist noch nicht festgelegt, I
doch wird es sicherlich noch vor der Verwirklichung . 1 der Verbandsgemeinde sein. I
Abwartend verhält sich zur Zeit noch die vierte Gelbachtalgemeinde Ettersdorf, die bereits an den Rhein-Lahn- Kreis grenzt. In Ettersdorf verfolgt man aufmerksam und mit Wohlwollen die Bemühungen der übrigen Gelbachtalgemeinden. Auch dort ist man bereit, die Diskvsion um eine Eingemeindung positiv zu führen.
Das Mitteilungsblatt " RUND UM MONTABAUR';" erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber; Druck und Verlag: PRIMO-Verlagsdruck, Linus Wittich, 5411 Weitersburg, Hauptstraße 9, Telefon; o2622-4o55/56.
POSTANSCHRIFT-: 5413 Bendorf, Postfach 15o, Verantwortlich für den Inhalt: Helmut Schneider, 541o Höhr-Grenzhausen, In den Baumgärten lo, Telefon: 02624 / 7488, LAYOUT: Ingrid Schütz, 5413 Bendorf-Sayn.
REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17.oo Uhr,
Anzeigen-Annahmeschluß: montags 8.oo Uhr beim Verlag
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BODEN
Kirchliche Nachrichten
SONNTAG, 14.2.
9.oo Uhr Amt für den Gefallenen Josef Stamm
FREITAG, 19.2.
19.3o Uhr Gestiftetes Amt für Eheleute Johann Adam
Wolf
SONNTAG, 21.2.
9.oo Uhr Amt für Eheleute Johann Heinz
DAUBACH
Wir gratulieren I
In diesem Monat feiern Geburtstag:
Anton Frink geb. am lo.2.189o Maria Klug geb. Hofmann, geb. am 21.2.1894 Herzlichen Glückwunsch !
ELGENDORF
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Schornsteinfeger kommt
Der für uns zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister Winkler teilt hierdurch mit, daß die nächste Brandverhütungsund Feuerstättenschau ab Montag, dem 15.2.1971, in Eigendorf durchgeführt wird. Sowohl ihm, als auch seinem Personal ist Zutritt zu allen Räumen zu geben.
W ahlbek anntm ac hung
über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Landtagswahl am 21. März 1971
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eigendorf liegt in der Zeit vom 19.2.1971 bis 27.2.1971
und zwar: werktags in den allgemein bekannten Dienststunden,
am Sonntag von 11 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich im Bürgermeisteramt bzw. am Sonntag 'Waldstraße 1” aus..
Wer das Wählerverzeichnis beanstandet, kann dies während der Offenlegungszeit, spätestens jedoch bis zum 26.2.1971 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingebracht werden. Grundsätzlich werden keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
Wahlscheine werden auf Antrag ausgestellt und zwar für den Personenkreis, der am Wahltage aus wichtigem Grunde außerhalb des Stimmbezirks sich aufhält, die nach Beginn der Auslegungsfrist verziehen, die aus beruflichen Gründen (gesundheitlich od. Alter) nicht zur Wahlurne kommen kön nen, die nicht im Wählerverzeichnis stehen und beweisen können, daß kein eignes Verschulden zum Versäumnis der Einspruchsfrist vor liegt und wenn das Wahlrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist.
Wahlscheine können bis 2o.3.1971, 12 Uhr, im Bürgermeisteramt beantragt werden.
Weitere Hinweise bei der Gemeindeverwaltung
Winkenbach, Bürgermeister
Öffentl. Bekanntmachung
betreffend Erlaß der Vermögensabgabe wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit für den Erlaßzeitraum 1967/1969 (Ablauf der Antragsfrist am 31. März 1971 )
1. Die Vierteljahrsbeträge der Vermögensabgabe werden auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsanordnung des Bundesministers der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4, LA-Kartei § 54 Karte 21) -rliegen. r c , -ts» Seite 6 !

