Ausgabe 
22.1.1971
Seite
723
 
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DIENSTAG, den 26.1,1971 - Polykarp - 7.00 Uhr Stiftungsmesse nach Meinung

MITTWOCH, den 27.1.1971 - Johannes Chrysostomus - 19.oc Uhr Amt für verst. Herrn Pfr. Anton Kexel

DONNERSTAG, den 28.1.1971 7.oo Uhr Amt für verst. Angehörige der Farn.

Stahl

FREITAG, den 29.1,1971 - Franz von Sales - 8.oo Uhr Schulgottesdienst

Hl. Messe für eine Kranke

SAMSTAG, den 3o.1.1971 - Mariensamstag - 17.oo Uhr Beichtgelegenheit

19.oo Uhr Amt zur Danksagung.

HORRESSEN

BEKANNTMACHUNGEN Kanalanschlüsse i, d. Kirchstraße

Es ist mir bekannt geworden, daß noch einige Anlieger der Kirchstraße ihre Abwässer auf weiten Umwegen und durch fremdes Eigentum der Ortskanalisation zuführen,

Die Inanspruchnahme fremden Eigentums war nur so lange begründet, als keine Anschlußmöglichkeit in der Kirch­straße bestand. Der Kanal in der Kirchstraße ist aber be­reits seit einigen Jahren verlegt. Somit besteht für jeden Anlieger die Möglichkeit und - wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks darauf drängt- die Verpflich tung nach der Ortssatzung sein Grundstück auf Weisung der Gemeinde auf dem technisch richtigen und kürzestem Wege anzuschließen.

Ich bitte deshalb alle Betroffenen, ihren Kanalanschluß an den Kanal in der Kirchstraße zu verlegen, sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen.

Mittlerweile darf ich als bekannt voraussetzen, daß im zeitigen Frühjahr mit dem Ausbau der Kirchstraße begon­nen wird. Es muß jedem einleuchten, daß danach ein Aufbruch der Straße zur Verlegung einer Anschlußlei­tung nicht mehr vertretbar ist.

Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß beim Ver­füllen der Gräben für die Verlegung eines Hausanschlus­ses bereits heute ordnungsgemäß verdichtet und abge­stampft werden muß ( d.h. alle 3o cm) um spätere Ab­senkungen an diesen Stellen der Straße zu vermeiden.

Hausklärgruben

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung zu 1) und nach Fertigstellung der Gesamtkanalisation mit Anschluß an die Kläranlage der Stadt Montabaur Ende des vergan­genen Jahres weise ich darauf hin, daß nunmehr evtl, noch bestehende Hausklärgruben nach der Ortssatzung nicht mehr benutzt werden dürfen, sondern ein unmittel­barer Anschluß ohne Zwischenklärung erfolgen muß.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird jedem einleuch­ten, wenn er sich vor Augen hält, daß vorgeklärte Ab­wässer bereits durch den chem. Umwandlungsprozeß wesent lieh schwieriger in der Gesamtkläranlage zu behandeln sind.

Sperrgutabfuhr

Am MONTAG, dem 25. Januar 1971 findet ab 7 Uhr mor­gens die monatliche Sperrgutabfuhr in der bekannten Art und Weise statt.

Ich bitte alle Mitbürger dringlich, diese so bequeme Einrichtung auch zu benutzen und nicht samstags noch Zeitungen, Zeitschriften, Pappkartons und ähnliches zur Ablagerung auf dem gemeindlichen Müllplatz anzufahren.

Wegen der Begriffsbestimmung verweise ich auf die dies- bezügl. Veröffentlichungen in diesem Rahmen.

Der Müllplatzaufseher ist angewiesen, ab 1.2.1971 derarti­ge sperrigen Güter in Zukunft auf dem gemeindl. Müll­platz nicht mehr anzunehmen. Denken Sie doch bitte auch an Ihr eigenes Portemonnaie. Sie bezahlen nämlich

doppelt, weil in den Müllabfuhrgebühren eine monatliche!

Sperrgutabfuhr enthalten ist. I

Gemeinderatssitzung

Am FREITAG, dem 22. Januar 1971 findet abends um

2o Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Gemeinde-

ratssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

Ö f fe nt liehe r Te il:

1) Beschlußfassung über die Fertigstellung der Berliner

Straße von der Westerwaldstraße bis zur Parkstraße sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr ] nach den Bestimmungen des BBauG und § 7 der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen in der Gemeinde Horressen;

2) Beschlußfassung über die I. Änderung des Bebau­ungsplanes Wurstwiese als Satzung;

3) Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsver fahrens im Plangebiet Wurstwiese nach § 47 BBauG und d er I. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG.

4) Beschlußfassung über den Bebauungsplan Saubitz als Satzung;

5) Antrag des Revierförsters auf Aufforstung von Brach­land hinter dem gemeindl. Müllplatz.

6) Beratung und Beschlußfassung über über- und außer­planmäßige Ausgaben für das Rechnungsjahr 197o;

7) Beratung über das Ergebnis der Verhandlungen mit der Stadt Montabaur über einen gemeindlichen Zu­sammenschluß;

8) Beratung und Beschlußfassung über die Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur während der Freiwillig­keitsphase;

9) Beratung über die Befestigung des Weges am Walde vor der Abteilung 1 A 1 und die Befestigung des Parkplatzes an der Kirchstraße;

10) Verschiedenes: Anfragen, Mitteilungen, Anregungen.

Nichtöffentlicher Teil:

1) Verwendung der treiwerdenden Wohnung Heiser im ehemaligen Schulgebäude ab 1.2.1971;

2) Grundstücksangelegenheiten

3) Persönliche Angelegenheiten von Bürgern der Ge­meinde.

gez. Merz, Bürgermeister.

Kirchliche Nachrichten

Gottesdienstordnung Horressen

3. Sonntag im Jahreskreis ( 24. - 31.Jan. 1971 ) SAMSTAG

19.oo Uhr Sonntagsmesse : Amt f. Marg. Sanner, best. v. Jahrgang

SONNTAG 83o Uhr

13.3o Uhr

MONTAG

Amt f. Frau Kath. Glasner u. Sohn Pe­ter.

Andacht um die Wiedervereinigung im Glauben

Weltgebetswoche um die Wiedervereinigung im Glauben vom 18. - 25.1.

7.oo Uhr

8.oo Uhr 14oo Uhr

Hl. Messe n. Meinung des Ingolstädter Meßbundes.

Schulmesse ( 6. Schj.)

Amt n. Meinung der Eheleute Peter Diel

DIENSTAG 15.oo Uhr 19.3o Uhr

MITTWOCH 8.oo Uhr

DONNERSTAG 7.oo Uhr 15.oo Uhr 17.oo Uhr 19.3o Uhr

Kommunionstunde ( 1. Schj.)

Abendmesse : Amt f. Frau Marg. Schaaf best, vom Armenseelenbund

Hl.Messe f. Verstorbene, bestellt vom Armenseelenbund *

Amt f. Ehel. Adolf Klein

Trupprunde d. Jungpfadfinder i.Eigendorf

Meßdienerstunde

Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche

FREITAG

7.oo Uhr Amt zu Ehren der Mutter Gottes