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DIENSTAG, den 26.1,1971 - Polykarp - 7.00 Uhr Stiftungsmesse nach Meinung
MITTWOCH, den 27.1.1971 - Johannes Chrysostomus - 19.oc Uhr Amt für verst. Herrn Pfr. Anton Kexel
DONNERSTAG, den 28.1.1971 7.oo Uhr Amt für verst. Angehörige der Farn.
Stahl
FREITAG, den 29.1,1971 - Franz von Sales - 8.oo Uhr Schulgottesdienst
Hl. Messe für eine Kranke
SAMSTAG, den 3o.1.1971 - Mariensamstag - 17.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Amt zur Danksagung.
HORRESSEN
BEKANNTMACHUNGEN Kanalanschlüsse i, d. Kirchstraße
Es ist mir bekannt geworden, daß noch einige Anlieger der Kirchstraße ihre Abwässer auf weiten Umwegen und durch fremdes Eigentum der Ortskanalisation zuführen,
Die Inanspruchnahme fremden Eigentums war nur so lange begründet, als keine Anschlußmöglichkeit in der Kirchstraße bestand. Der Kanal in der Kirchstraße ist aber bereits seit einigen Jahren verlegt. Somit besteht für jeden Anlieger die Möglichkeit und - wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks darauf drängt- die Verpflich tung nach der Ortssatzung sein Grundstück auf Weisung der Gemeinde auf dem technisch richtigen und kürzestem Wege anzuschließen.
Ich bitte deshalb alle Betroffenen, ihren Kanalanschluß an den Kanal in der Kirchstraße zu verlegen, sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
Mittlerweile darf ich als bekannt voraussetzen, daß im zeitigen Frühjahr mit dem Ausbau der Kirchstraße begonnen wird. Es muß jedem einleuchten, daß danach ein Aufbruch der Straße zur Verlegung einer Anschlußleitung nicht mehr vertretbar ist.
Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß beim Verfüllen der Gräben für die Verlegung eines Hausanschlusses bereits heute ordnungsgemäß verdichtet und abgestampft werden muß ( d.h. alle 3o cm) um spätere Absenkungen an diesen Stellen der Straße zu vermeiden.
Hausklärgruben
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung zu 1) und nach Fertigstellung der Gesamtkanalisation mit Anschluß an die Kläranlage der Stadt Montabaur Ende des vergangenen Jahres weise ich darauf hin, daß nunmehr evtl, noch bestehende Hausklärgruben nach der Ortssatzung nicht mehr benutzt werden dürfen, sondern ein unmittelbarer Anschluß ohne Zwischenklärung erfolgen muß.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird jedem einleuchten, wenn er sich vor Augen hält, daß vorgeklärte Abwässer bereits durch den chem. Umwandlungsprozeß wesent lieh schwieriger in der Gesamtkläranlage zu behandeln sind.
Sperrgutabfuhr
Am MONTAG, dem 25. Januar 1971 findet ab 7 Uhr morgens die monatliche Sperrgutabfuhr in der bekannten Art und Weise statt.
Ich bitte alle Mitbürger dringlich, diese so bequeme Einrichtung auch zu benutzen und nicht samstags noch Zeitungen, Zeitschriften, Pappkartons und ähnliches zur Ablagerung auf dem gemeindlichen Müllplatz anzufahren.
Wegen der Begriffsbestimmung verweise ich auf die dies- bezügl. Veröffentlichungen in diesem Rahmen.
Der Müllplatzaufseher ist angewiesen, ab 1.2.1971 derartige sperrigen Güter in Zukunft auf dem gemeindl. Müllplatz nicht mehr anzunehmen. Denken Sie doch bitte auch an Ihr eigenes Portemonnaie. Sie bezahlen nämlich
doppelt, weil in den Müllabfuhrgebühren eine monatliche!
Sperrgutabfuhr enthalten ist. I
Gemeinderatssitzung
Am FREITAG, dem 22. Januar 1971 findet abends um
2o Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Gemeinde-
ratssitzung mit folgender Tagesordnung statt:
Ö f fe nt liehe r Te il:
1) “ Beschlußfassung über die Fertigstellung der Berliner
Straße von der Westerwaldstraße bis zur Parkstraße sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr ] nach den Bestimmungen des BBauG und § 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen in der Gemeinde Horressen;
2) Beschlußfassung über die I. Änderung des Bebauungsplanes Wurstwiese als Satzung;
3) Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsver fahrens im Plangebiet Wurstwiese nach § 47 BBauG und d er I. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG.
4) Beschlußfassung über den Bebauungsplan Saubitz als Satzung;
5) Antrag des Revierförsters auf Aufforstung von Brachland hinter dem gemeindl. Müllplatz.
6) Beratung und Beschlußfassung über über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Rechnungsjahr 197o;
7) Beratung über das Ergebnis der Verhandlungen mit der Stadt Montabaur über einen gemeindlichen Zusammenschluß;
8) Beratung und Beschlußfassung über die Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur während der Freiwilligkeitsphase;
9) Beratung über die Befestigung des Weges am Walde vor der Abteilung 1 A 1 und die Befestigung des Parkplatzes an der Kirchstraße;
10) Verschiedenes: Anfragen, Mitteilungen, Anregungen.
Nichtöffentlicher Teil:
1) Verwendung der treiwerdenden Wohnung Heiser im ehemaligen Schulgebäude ab 1.2.1971;
2) Grundstücksangelegenheiten
3) Persönliche Angelegenheiten von Bürgern der Gemeinde.
gez. Merz, Bürgermeister.
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung Horressen
3. Sonntag im Jahreskreis ( 24. - 31.Jan. 1971 ) SAMSTAG
19.oo Uhr Sonntagsmesse : Amt f. Marg. Sanner, best. v. Jahrgang
SONNTAG 8„3o Uhr
13.3o Uhr
MONTAG
Amt f. Frau Kath. Glasner u. Sohn Peter.
Andacht um die Wiedervereinigung im Glauben
Weltgebetswoche um die Wiedervereinigung im Glauben vom 18. - 25.1.
7.oo Uhr
8.oo Uhr 14„oo Uhr
Hl. Messe n. Meinung des Ingolstädter Meßbundes.
Schulmesse ( 6. Schj.)
Amt n. Meinung der Eheleute Peter Diel
DIENSTAG 15.oo Uhr 19.3o Uhr
MITTWOCH 8.oo Uhr
DONNERSTAG 7.oo Uhr 15.oo Uhr 17.oo Uhr 19.3o Uhr
Kommunionstunde ( 1. Schj.)
Abendmesse : Amt f. Frau Marg. Schaaf best, vom Armenseelenbund
Hl.Messe f. Verstorbene, bestellt vom Armenseelenbund *
Amt f. Ehel. Adolf Klein
Trupprunde d. Jungpfadfinder i.Eigendorf
Meßdienerstunde
Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche
FREITAG
7.oo Uhr Amt zu Ehren der Mutter Gottes

