Ausgabe 
18.12.1970
Seite
654
 
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2. Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1971,

3. Änderungen der Satzungen:

a) Beschränkung der Grundstückstiefen für die Berech­nung der Anschlußgebühr - die Höchsttiefe wurde damit auf 4o, m festgelegt,

b) Nichtberechnung der Kosten für den Einsatz des Suchgerätes u. Reparaturarbeiten ( Arbeitsaufwand des Rohrmeisters ) bei Rohrbrüchen,

4. Anschluß des Baugrundstücks ( z.Zt. noch Außenbe­reich ) an die öffentliche Wasserleitung gemäß Antrag des Engelbert Schlosser, Gackenbach,

5. Einmalige Schmutzzulage für den Wassermeister,

6. Instandhaltung der alten Wasseranlagen in den ein­zelnen Gemeinden für evtl. Notversorgung.

Die Herren Bürgermeister wurden gebeten, bei der nächsten öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuwei­sen, daß alle frostgefährdeten Wasseranschlüsse mit den Wasseruhren, frostsicher verpackt werden. Dies gilt ganz besonders für Neubauanschlüsse die nicht bezogen werden und für unbenutzte Stall- und Nebenanschlüsse. Wasser­uhr- und Leitungsschäden müssen durch die Anschlußneh­mer getragen werden.

Für 1971 geplante Neubauten und im Jahre 197o erstellte Bauten, die an das Wassernetz angeschlossen werden sol­len, müssen dem Verbandsvorsitzenden oder der Gemeinde Verwaltung - Bürgermeister - unbedingt gemeldet wer­den, damit die Mittel bereitgestellt werden können, be­sonders in den Fällen, die eine Erweiterung des Haupt­rohrnetzes erfordern.

Aufgrund des herannahenden Jahresschlusses werden alle, die noch Restzahlungen aus Wassergeld, Anschlußgebüh­ren und Anschlußersatzkosten zu leisten haben, gebeten, die fälligen Beträge bis Jahresende bei der Verbands­kasse - Gemeinderechner Wilhelmi, Gackenbach- ein­zuzahlen.

Kultur-

und Verkehrsverein u Buchfinkenland"

Zu einer Vorbesprechung für die Veranstaltungen der Fastnacht 1971 hatte der Vorstand die Vertreter der Möhnen, Gesang- und Feuerwehr-Vereine sowie die Gastwirte des Buchfinkenlandes eingeladen, und konnte eine rege Beteiligung registrieren. Die Vorbesprechung fand in der Gastwirtschaft " Westerwaldblick " Inge Daun, Horbach statt) und wurde von den Vereinsvor­sitzenden, die vollzählig erschienen waren, sehr be­grüßt.

In übereinstimmender Diskussion wurde folgender Veran­staltungskalender aufgestellt :

23.1.1971 Freiwillige Feuerwehr, Hübingen, Maskenball in der Gastwirtschaft Schlosser, Gackenbach;

30.1.1971 Spielvereinigung Horbach, Maskenball in der Gastwirtschaft Girmann, Horbach;

6.2.1971 Gastwirtschaft Schlosser, Gackenbach Maskenball;

7.2.1971 Kultur- und Verkehrsverein - Buchfinken- land - traditionelle Kappensitzung im Ferien dorf, Hübingen; ~

14.2.1971 Gesangverein Hübingen, Maskenball in der Gastwirtschaft Weidenfeiler, Gackenbach;

13.2.1971 Gastwirtschaft Daun, Horbach, Hausball;

20.2.1971 Gesangverein Horbach, Maskenball in der Gastwirtschaft Girmann, Horbach;

22.2.1971 Gesangverein Gackenbach, Rosenmontag- Maskenball, Gastwirtschaft Weidenfeiler, Gackenbach;

Für die Veranstaltung des Verkehrsvereines, wurden alle Vereine gebeten, sich an der Gestaltung des Abends zu beteiligen, was auch grundsätzlich zugesagt wurde. Aller' Voraussicht nach, wird wieder eine gute Sitzung zu erwarten sein, die wieder wie im vergangenen Jahr im Feriendorf Hübingen, stattfinden wird. Der Saal Weidenfeiler, Gackenbach, in dem ursprünglich die Ver­anstaltung 1971 steigen sollte, wird voraussichtlich die Besucher nicht fassen. Damit im Feriendorf Hübingen 1971 die Plätze ausreichen, wird eine rationellere Tisch­ordnung vorgesehen.

Zum Abschluß der Vorbesprechung konnte der Kultur- und Verkehrsverein 5 neue Mitglieder registrieren, was vom Vorstand gerne zur Kenntnis genommen und zur Nach­ahmung empfohlen wurde. Der Jahresbeitrag beträgt nur 3, - DM. Zur Fastnacht 1971 lädt der Vorstand schon jetzt freundlich " alle " e in.

Buchfinkenland tele­foniert auch weiterhin teuer

Im März dieses Jahres hat " Rund um Montabaur den Anschluß der Gemeinden Hübingen, Gackenbach, Horbach und Ettersdorf an das Ortsnetz Holzappel kritisiert, da die Zeiteinheit dieser Gemeinden zum Raume Montabaur nur 3o Sekunden beträgt. Rund um Montabaur " hat bei der Bundespost angefragt, ob es nicht möglich sei, diese Gemeinden in das Fernsprechortsnetz Montabaur einzube­ziehen. Die Bundespost verneint dies mit folgender Begrün­dung:

" Die Gestaltung des Fernsprechnetzes ist ganz bestimmten Normen unterworfen, die im wesentlichen von der Technik und dem Aufbau des Leitungsnetzes her beeinflußt werden. So muß - besonders für den Selbstwählferndienst - die größte Aufmerksamkeit auf eine sichere Sprech- und Wähl­impulsübertragung auch über weiteste Entfernungen gerich­tet werden. Das bedingt, daß die Anschlußleitungen nicht zu lang werden dürfen. Hinsichtlich der Ortsnetzbereiche kommt hinzu, daß sie zugleich Ortsgebührenbereiche sind und somit aus Gründen der Tarifgerechtigkeit nach einheit­lichen Grundsätzen gebildet werden müssen.

Die rechtsverbindlichen Bestimmungen der Fernsprechordnung sehen daher vor, daß bei der Abgrenzung der Ortsnetze gegeneinander Orte und Ortsteile grundsätzlich dem Be­reich der in der Luftlinie am nächsten gelegenen Vermitt­lungsstelle zuzuteilen sind.

Die derzeitige Ortsnetzeinteilung im Gebiet der oben an­geführten Gemeinden entspricht den Bestimmungen der Fernsprechordnung.

Die betreffenden Orte liegen 6,5 bis 9, o km von der Vermittlungsstelle Montabaur, aber nur 3,2 bis 5,2 km von der Vermittlungsstelle Holzappel entfernt. Die An­schlußleitungen der Fernsprechanschlüsse dieses Gebietes sind jetzt zur Vermittlungsstelle Holzappel geführt. Für die Umschaltung der Anschlüsse müßten neue wesentlich länge­re Kabel ausgelegt werden. Hierfür würden ganz erhebliche Mehrkosten entstehen. Wollte die Deutsche Bundespost un­ter diesen Gesichtspunkten Ihrem Anliegen entsprechen, würden andere Gemeinden nicht zögern, gleiches für sich zu beanspruchen.

Unabhängig von diesen Schwierigkeiten, die eine Umstruk­turierung des Fernmeldenetzes allgemein verhindern, ist die Deutsche Bundespost jedoch bemüht, eine neue Gebüh­renerfassungstechnik zu entwickeln, die es gestattet, die Tarifgrenzen von den Grenzen der Ortsnetze zu lösen, so daß der Frage, welchem Ortsnetz ein Ort oder Ortsteil zugeordnet ist, keine große Bedeutung mehr zukommt.

Da ein solcher Weg nur mit einer gleichzeitigen Reform des gesamten Tarifgefüges der Grund- und Gesprächsgebüh­ren gegangen werden kann, sind umfangreiche Untersuchun­gen durch eine Kommission im Gange, um über das künf­tige langfristige Tarifkonzert der Deutschen Bundespost zu entscheiden ".

Rund um Montabaur stellt dazu fest :

Die Bundespost möchte alles so lassen wie bisher . Sie scheut die Kosten einer neuen Kabelstrecke zwischen Daubach und Horbach bzw. Bladernheim und Ettersdorf.

| Die Vorschläge der Post, auch für Ortsgespräche eine Zeiteinheit einzuführen und gleichzeitig Ferngespräche zu verbilligen, sind der Öffentlichkeit bereits bekannt. Sie werden jedoch erst in vielen Jahren verwirklicht werden können.

Rund um Montabaur hat zusätzlich den Vorschlag einer Sonderregelung zwischen den Ortsnetzen Montabaur und Holzappel unterbreitet: Durch ein handvermitteltes Ferngespräch über das Fernamt ließe sich eine wesentlich günstigere Zeiteinheit festlegen.

Ähnliche Regelungen bestehen zwischen Montabaur und