Ausgabe 
27.11.1970
Seite
587
 
Einzelbild herunterladen

-5-

Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder - behinderung unterbleibt.

Montabaur, den 23. Nov. 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

Aufwertungsausgleich 197o-Fristverläng.

Die Fristen zur Einsendung von Erhebungsbogen für die Gewährung von Ausgleichsleistungen an landw. Erzeuger | und für die Antragstellung sind verlängert worden.

Den landw. Erzeugern, die bisher Fristen versäumt haben, i wird empfohlen, sich möglichst umgehend an die I

Landw. Alterskasse, Hessen-Nassau, 35 Kassel, Murhard- | straße 18, zu wenden.

Im einzelnen ist besonders zu beachten:

A) Alterskassenmitglieder ( auch solche Personen, die von

der Beitragspflicht befreit sind), die im Sommer dieses

Jahres schon von der Alterskasse einen Erhebungsbogen I

erhalten haben. '

1. Alterskassenmitglieder, die den Erhebungsbogen I ausgefüllt und verspätet bei der Alterskasse einge­reicht haben, brauchen jetzt nicht erneut einen ; Erhebungsbogen einzureichen. Nach der Fristver­längerung kann die Alterskasse diesen Leistungs­fall bearbeiten.

2. Alterskassenmitglieder, die von der Alterskasse von Amts wegen einen Erhebungsbogen zugesandt erhalten, diesen aber bisher nicht ausgefüllt

und bei der Alterskasse eingereicht haben, soll- . ten jetzt umgehend den Erhebungsbogen ausfüllen und bei der Alterskasse einreichen. Ist der Erhe­bungsbogen nicht mehr vorhanden, wird empfoh­len, umgehend bei der Alterskasse die Zusen­dung eines neuen Erhebungsbogens zu beantra­gen.

3. Es wird besonders eindringlich darauf hingewie­sen, daß die endgültige Ausschlußfrist am Mon­tag, dem 7. Dezember 197o, endet.

Ein Anspruch auf Ausgleichsleistung ist daher in jedem Fall nur möglich, wenn ein jetzt erst einzureichender Erhebungsbogen spätestens am Montag, dem 7. Dez. 197o bei der Alterskasse eingeht oder auf dem Postweg mit einem Brief mit Poststempel des 7. Dezember 197o abgesandt ist.

B) Landw. Erzeuger, die nicht Mitglieder der landw.

Alterskasse sind:

1. Wer aufgrund eines rechtzeitigen Antrags bei der Alterskasse einen Erhebungsbogen erhalten und diesen Erhebungsbogen bei der Alterskasse, wenn . auch verspätet, eingereicht hat, braucht nicht jetzt erneut einen Erhebungsbogen einzureichen.

2. Wer auf seinen rechtzeitig eingereichten Antrag hin einen Erhebungsbogen von der Alterskasse zugesandt erhalten, diesen aber nicht ausgefüllt und bei der Alterskasse eingereicht hat, soll jetzt umgehend den Erhebungsbogen ausfüllen und bei der Alterskasse einreichen. Ist der Erhe­bungsbogen nicht mehr vorhanden, wird empfoh­len, umgehend bei der Alterskasse die Zusendung eines neuen Erhebungsbogens zu beantragen.

3. Wer schon früher - jedoch verspätet - einen An­trag auf Ausgleichsleistungen bei der Alterskasse gestellt, wegen der verspäteten Antragstellung jedoch keinen Erhebungsbogen erhalten hat, braucht jetzt keinen neuen Antrag zu stellen.

Die Alterskasse wird ihm jetzt auf seinen vor­liegenden Antrag hin den Erhebungsbogen zusen­den. Es empfiehlt sich, diesen Erhebungsbogen dann möglichst umgehend auszufüllen und an die j A lterskasse einzureichen.

4. Wer bisher keinen Antrag bei der Alterskasse gestellt hat, kann nunmehr formlos (einfache Postkarte ge­nügt ) einen solchen Antrag stellen, damit die Alters­kasse ihm dann einen Erhebungsbogen zusendet. Es empfiehlt sich, diesen formlosen Antrag umgehend

zu stellen.

5. Es wird besonders eindringlich darauf hingewiesen, daß die endgültige Ausschluß ff ist am Montag, dem 7. Dezember 197o, endet. Ein Anspruch auf Aus­gleichsleistungen ist daher in jedem Fall nur mög­lich, wenn ein jetzt erstmalig zu stellender Antrag spätestens am Montag, dem 7. Dezember 197o, bei der Alterskasse eingeht oder auf dem Postweg ( mit Postkarte oder Brief) mit Poststempel des 7. Dezem­ber 197o abgesandt ist.

C) Es liegt im Interesse der landw. Erzeuger, ungeach­tet der oben angegebenen Fristen den ausgefüllten Erhebungsbogen oder den erstmaligen Antrag mög­lichst umgehend bei der Alterskasse einzureichen.

Je früher dieses geschieht, je schneller kann die Alterskasse nach Erlaß der Änderungsverordnung die Arbeiten zur Feststellung der Ausgleichsleistungen abschließen.

Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen-Nassau 35 Kassel, Murhardstraße 18

Gesundheitsamt

für den Unterwesterwaldkreis

Am DIENSTAG, dem 1.12.197o um 14.oo Uhr, findet in Montabaur Gesundheitsamt Mütterberatung statt.

Der Amtsarzt: Dr. Blaufuß Medizinaldirektor.

Bekanntmachung

durch den Be z . Sch or n s t e i n f e g e r m e is t e r Sol- bach.

In den nächsten Tagen beginnt in der Stadt Montabaur, Alleestraße - Allmannshausen - Sauertalstraße die Brand - verhütungs- und Feuerstättenschau.

Dabei ist dem Bez. Schornsteinfegermeister der Zutritt zu allen Räumen zu gestatten und möglich zu machen. Schlüssel von abgeschlossenen Räumen sind bereitzuhalten.

Baupolizeiliche Genehmigungen über neuerstellte Heizungs­und Feuerungsanlagen sowie über Heizöllagerräume sind auf Verlangen vorzulegen.

Es ist zweckmäßig, daß der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person an der Brandverhütungsschau teilnimmt, um eventuell Vorgefundene Mängel an Ort und Stelle zu besprechen.

Eigendorf, den 24. Nov. 197o

Bez.Schornsteinfegermeister Solbach

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte-Sonntagsdienst

SONNTAG, den 29. November 197o:

Dr. Hermann Ebert, Montabaur, Wallstr. 2, Tel. 3643

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

SONNTAG, den 29. November 197o:

ZA. Nederkorn, Selters, Karlstraße 3 Tel. 41o ZA. Käfferbitz, Hillscheid, Franz-Schu- bert-Straße 9 Tel. 7694

Apotheken - Dienst

v. Samstag, den 28.11. 13. oo Uhr bis Samstag, den 5.12.197o 13.oo Uhr

RATHAUS-APOTHEKE, Großer Markt 8 Tel. 3426

Krankenwagen

Samstag/Sonntag, |en 28./29. November 197o Greschner, Selters*» Tel. (o2626) 5583

Zentrale Montabaur ^ ' Tel. (o26o2) 3777