Ausgabe 
13.11.1970
Seite
550
 
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Volkstrauertag l97o

ln diesem Jahr entfällt der sonst übliche Zug vom Platz vor dem jetzigen Finanzamt aus zum Friedhof.

Die kurze Gedenkfeier beginnt um 18.oo Uhr am M Ehrenhain Westerwald ".

Sie wird vorwiegend musikalisch gestaltet. Mitwirkende sind der Musikverein Wirges und der Kath. Kirchenchor St. Cacilia Montabaur. Die Bevölkerung der Stadt, die Vertreter der Behör­den, die Vereine und Organisationen sind herzlich eingeladen zur Teilnahme.

PROGRAMM

1. Eröffnung: Mitten in dem Leben sind wir vom Tod umpfangen (Kapelle)

2. Wohin soll ich mich wenden ( Kirchenchor )

3. Die Ausziehenden ( Sprecher )

4. Wenn ich einmal soll scheiden (Kirchenchor)

5. Suite in 3 Sätzen ( Kapelle )

6. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

7. Ich hatt' einen Kameraden.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

An alle Versicherten

DER JAHRGÄNGE 19o8 und 19o9 UND AN ALLE ARBEIT­GEBER !

Altersruhegeld - künftig noch schneller

Die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz will die Be­

arbeitung der Anträge auf Altersruhegeld wegen Vollen­dung des 65. Lebensjahres weiter beschleunigen. Sie will durch den Einsatz ihrer elektronischen Datenverarbeitungs­anlage für jeden Versicherten den gesamten Versicherungs­verlauf auf einem maschinell geführten Konto speichern.

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres sollen alle bedeut­samen Daten gespeichert sein, damit das Altersruhegeld möglichst schnell berechnet werden kann. Mit der Speiche­rung wird die Landesversicherungsanstalt bei den Versicher­ten der Geburtsjahrgänge 19o8 und 19o9 beginnen. Es kommen sowohl die Pflichtversicherten als auch die frei­willig Versicherten in Betracht.

Was soll der Versicherte tun ?

Die Landesversicherungsanstalt kann den Versicherungsver­lauf nur speichern, wenn die Versicherten dabei mithel­fen. Sie bittet daher alle Versicherten der Jahrgänge 19o8 und 19o9, die noch keine Rente aus der Rentenver­sicherung beziehen und an die noch keine Versicherungs­nummer vergeben worden ist, ihre Versicherungskarte bei der zuständigen Ausgabestelle ( Städtisches Versicherungs­amt, Stadt- oder Gemeindeverwaltung ) unverzüglich aufrechnen zu lassen. Wird die Versicherungskarte beim Arbeitgeber aufbewahrt, soll sich der Versicherte an sei­nen Arbeitgeber wenden, damit dieser den Umtausch der Versicherungskarte veranlaßt.

Was soll der Arbeitgeber tun ?

Die Arbeitgeber werden gebeten, die Aktion im Interesse der Versicherten zu unterstützen und zu veranlassen, daß die Versicherungskarten für die Versicherten der Jahrgänge 19o8 und 19o9 - ohne Rücksicht auf das Ausstellungsdatum- unverzüglich umgetauscht werden. In den umzutauschen­den Versicherungskarten sollen die Arbeitsentgelte für das

abgelaufene Kalenderjahr bescheinigt sein. Versicherungs- karten mit einer Versicherungsnummer werden von dieser Aktion nicht berührt.

Das weitere Verfahren

Beim Umtausch der Versicherungskarte muß ein Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer ausgefüllt werden.

Die Ausgabestelle leitet diesen Antrag mit der aufgerech­neten Versicherungskarte an die Landesversicherungsanstalt weiter. Die Landesversicherungsanstalt wird eine Versiche­rungsnummer vergeben und eine neue Versicherungskarte ausstellen. Die neue Karte wird dem Versicherten über­sandt. Versicherte, die beschäftigt sind, werden gebeten, diese Versicherungskarte sofort ihrem Arbeitgeber auszuhän­digen.

Durchführung der Schluckimpfung

gegen Kinderlähmung mit Oral - Im pfst off Typ 1/11/ III ( trivalent) im Winter 19 7o/71

Nach dem Erlaß des MdI vom 8.9.l97o ist in der Zeit

vom 3.11.1970 - 1.3.1971 eine erneute Schluckimpfung in 2 Impfgängen durchzuführen.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos . Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgeruien:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. die Kinder des Geburtsjahrganges 1969, s oweit sie noch nicht vollstän­dig geimpft wurdenT ~ und der Jahrgang 197o vom

4. Lebensmonat an.

b) alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Per­sonen bis zum 2o. Lebensjahr,

c) alle Kinder des 4. Schuljahres sollen an einer Wieder­holungsimpfung ( Auffrischungsimpfiing) teilnehmen,d .h. nur bei einem Impfgang ( 1. oder 2. Imptgang ).

Für die Gemeinde Montabaur findet die 1. Impfung am Donnerstag, dem 19.11.197o von lo.oo - 12.oo Unr und von 14.oo - I 6.00 Uhr und die 2. Impfung am Mittwoch, dem 20.1.1971 zu den gleichen Zeiten im Gesundheitsamt Montabaur, Tiergartenstr. statt.

Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen

Achtung, Redaktionsschluß J

Wegen des Feiertages u Buß- und Bettag in der kommenden Woche wird der Redaktions­schluß um 24 Stunden vorverlegt.

Wir bitten um Beachtung !

Besten Dank 1

DER VERLAG