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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Landwirtschaftskammerbeitrag 197o
Das Finanzamt Montabaur teilt mit, daß der Landwirtschaftskammerbeitrag 197o am 15. November 197o
fällig wird und bittet um Einhaltung des Termins.
Die Beiträge können unter Angabe der Sollbuch-Nummer auf folgende Konten überwiesen werden:
Landeszentralbank Höhr-Grenzhausen 572ol5oo Kreissparkasse Montabaur 15o
Postscheckamt Ludwigshafen 23429
Am Wolfsturm Flurstück 135 Bürgersteige
Verkehrsübergabe: 1.9.197o
Am Biebrichsbach Flurstück 148 Bürgersteige
Verkehrsübergabe: 1.9.197o
Am Gäuls-
bach Flurstück 15o Bürgersteig
Verkehrsübergabe: 1.9.197o
Rechtsmitte lbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Bauverwaltung - Zimmer 19, des Rathauses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Montabaur, den 29.lo.197o
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mang eis, Bürgermeister
Bekanntm achung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15. Oktober 197o aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ( Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 3o. 11.1961 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - .
Bezeichnung verlaufend von hergestellte Teilein- bis_richtung
Dillstraße
Steinweg
Am Wolfsturm
Am Biebrichsbach Am Gäuls- bach
Philipp-Gehling- Parkstreifen und Bürger-
Str./Rheinstraße, steige
Flurstück lol und 143
Steinweg alter Teil
bis Dillstraße Bürgersteige
Flurstück 135
Bürgersteige
Flurstück 148
Bürgersteige
Flurstück 15o
Bürgersteige
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt für die Dillstraße (von Philipp-Gehling-Straße bis Rheinstraße) der 11. Mai 197o, für den Steinweg ( von Steinweg alter Teil bis Dillstraße ) sowie für die Straßen Am Wolfsturm, Am Biebrichsbach und Am Gäulsbach der 1. September 197o.
Montabaur, den 27. Oktober 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister»
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montanaur vom 7.10.1966 in der Zeit
vom 3o. Okt. 197o bis lo. Nov. 197o
durch Aushang an der Bekänntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Weste rw äld er - Zeitung bek anntge m acht.
Montabaur, den 27. Okt. 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Bekanntm achung
Die Lohnsteuerkarten 1971 werden den Arbeitnehmern ab DONNERSTAG, dem 5.11.70, zugesandt.
Die Lohnsteuerkarten von Kriegsbeschädigten, Körperbehinderten, sowie Arbeitnehmer, die spätestens am 31.8,1971 das 65. Lebensjahr vollenden, werden nach Eintragung des Freibetrages unmittelbar vom Finanzamt Montabaur zugestellt. Auf die öffentliche Bekanntmachung am schwarzen Brett unter dem Rathaus machen wir aufmerksam.
Montabaur, den 2. 11. 197o gez. Mangels, Bürgermeister.
BEKANNTMACHUNG !
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVBl. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Parkstreifen und Bürgersteige ( f 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung
bis
Dillstraße Rheinstraße bis Parkstreifen und
Wiedstraße Bürgersteige
Verkehrsübergabe: 11.5.1970 Dillstraße Philipp-Gehling- Parkstreifen und
Straße/Rheinstraße, Bürgersteige
Flurstücke lol und 143
Verkehrsübergabe: 11.5.197o Steinweg Steinweg alter Teil
bis Dillstraße Bürgersteige
Verkehrsübergabe 1.9.197o
Der Standesbeamte
PERSONENSTANDSFÄLLE VOM MONAT OKTOBER 197o.
a) GEBURTEN:
Ulrich ßöhmer, Montabaur,
Andrea Klein, Höhr-Grenzhausen,
Sandra Catherina Weber, Westerburg,
Timo Schürgers, Freilingen,
Jens Müller, Wirges,
Andrea Dellit, Höhn,
Annette Palik, Oberelbert Claudia de Witt, Montabaur,
Barbara Knebel, Montabaur Jean Gorzelanczyk, Koblenz Nicole Lammert, Selters Dieter Müller, Horbach Carsten Bernd Greb, Montabaur,
Cordula van Well, Holler,
Nicole Geilen, Mendig Nicole Zimmermann, Wirges,
Natascha Jacqueline Katharina Hannappel, Ruppach-Goldhausen,
Diana Anke Schäfer, Montabaur,
Josef Alexander Micillo, Heiligenroth

