Ausgabe 
6.11.1970
Seite
534
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Landwirtschaftskammerbeitrag 197o

Das Finanzamt Montabaur teilt mit, daß der Landwirt­schaftskammerbeitrag 197o am 15. November 197o

fällig wird und bittet um Einhaltung des Termins.

Die Beiträge können unter Angabe der Sollbuch-Nummer auf folgende Konten überwiesen werden:

Landeszentralbank Höhr-Grenzhausen 572ol5oo Kreissparkasse Montabaur 15o

Postscheckamt Ludwigshafen 23429

Am Wolfsturm Flurstück 135 Bürgersteige

Verkehrsübergabe: 1.9.197o

Am Biebrichs­bach Flurstück 148 Bürgersteige

Verkehrsübergabe: 1.9.197o

Am Gäuls-

bach Flurstück 15o Bürgersteig

Verkehrsübergabe: 1.9.197o

Rechtsmitte lbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Bau­verwaltung - Zimmer 19, des Rathauses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Montabaur, den 29.lo.197o

Stadtverwaltung Montabaur gez. Mang eis, Bürgermeister

Bekanntm achung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15. Oktober 197o aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ( Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 3o. 11.1961 die Fertigstellung nach­stehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erhe­ben - Kostenspaltung - .

Bezeichnung verlaufend von hergestellte Teilein- bis_richtung

Dillstraße

Steinweg

Am Wolfs­turm

Am Bieb­richsbach Am Gäuls- bach

Philipp-Gehling- Parkstreifen und Bürger-

Str./Rheinstraße, steige

Flurstück lol und 143

Steinweg alter Teil

bis Dillstraße Bürgersteige

Flurstück 135

Bürgersteige

Flurstück 148

Bürgersteige

Flurstück 15o

Bürgersteige

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt für die Dillstraße (von Philipp-Gehling-Straße bis Rheinstraße) der 11. Mai 197o, für den Steinweg ( von Steinweg alter Teil bis Dillstraße ) sowie für die Straßen Am Wolfsturm, Am Biebrichsbach und Am Gäulsbach der 1. September 197o.

Montabaur, den 27. Oktober 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister»

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in an­gemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahres­frist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montanaur vom 7.10.1966 in der Zeit

vom 3o. Okt. 197o bis lo. Nov. 197o

durch Aushang an der Bekänntmachungstafel in der Vor­halle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Weste rw äld er - Zeitung bek anntge m acht.

Montabaur, den 27. Okt. 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Bekanntm achung

Die Lohnsteuerkarten 1971 werden den Arbeitnehmern ab DONNERSTAG, dem 5.11.70, zugesandt.

Die Lohnsteuerkarten von Kriegsbeschädigten, Körperbehin­derten, sowie Arbeitnehmer, die spätestens am 31.8,1971 das 65. Lebensjahr vollenden, werden nach Eintragung des Freibetrages unmittelbar vom Finanzamt Montabaur zugestellt. Auf die öffentliche Bekanntmachung am schwarzen Brett unter dem Rathaus machen wir aufmerk­sam.

Montabaur, den 2. 11. 197o gez. Mangels, Bürgermeister.

BEKANNTMACHUNG !

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVBl. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Parkstreifen und Bürgersteige ( f 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffent­lichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung

bis

Dillstraße Rheinstraße bis Parkstreifen und

Wiedstraße Bürgersteige

Verkehrsübergabe: 11.5.1970 Dillstraße Philipp-Gehling- Parkstreifen und

Straße/Rheinstraße, Bürgersteige

Flurstücke lol und 143

Verkehrsübergabe: 11.5.197o Steinweg Steinweg alter Teil

bis Dillstraße Bürgersteige

Verkehrsübergabe 1.9.197o

Der Standesbeamte

PERSONENSTANDSFÄLLE VOM MONAT OKTOBER 197o.

a) GEBURTEN:

Ulrich ßöhmer, Montabaur,

Andrea Klein, Höhr-Grenzhausen,

Sandra Catherina Weber, Westerburg,

Timo Schürgers, Freilingen,

Jens Müller, Wirges,

Andrea Dellit, Höhn,

Annette Palik, Oberelbert Claudia de Witt, Montabaur,

Barbara Knebel, Montabaur Jean Gorzelanczyk, Koblenz Nicole Lammert, Selters Dieter Müller, Horbach Carsten Bernd Greb, Montabaur,

Cordula van Well, Holler,

Nicole Geilen, Mendig Nicole Zimmermann, Wirges,

Natascha Jacqueline Katharina Hannappel, Ruppach-Gold­hausen,

Diana Anke Schäfer, Montabaur,

Josef Alexander Micillo, Heiligenroth