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M.G.V. „FREUNDSCHAFT ELGENDORF
An alle aktiven Sänger !
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Freitag, dem 4. September, 20.15 Uhr unsere Chorproben wieder begin- , nen. Gleichzeitig möchte ich meine Bitte um regelmäßigen und vollzähligen Besuch der angesetzten Proben wiederholen. Die Bilanz des I. Halbjahres war im Durchschnitt gesehen als mit gut zu bezeichnen. Chorleiter wie Vorstand hoffen, daß auch das Ergebnis des II. Halbjahres positiv ausfällt und die gestellten Aufgaben im Sinn unseres Chorleiters sowie des gesamten Chores erfüllt werden können.
Deshalb, bitte die Entschuldigungen nicht auf die leichte Schulter nehmen.
N. Müller I. Vors.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
1) Auf Grund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6.1956 in seiner derzeit gültigen Fassung findet am 3. September 1970 re präsentative Schweinezwischenzählung statt.
Die Ergebnisse der Zählung dienen der Beurteilung der Marktlage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Bestände richtig und vollständig erfaßt werden.
Auskunftspßichtig sind die Viehhalter bzw. die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen usw. zu gestatten. Bei Seuchengefahr pp. sind die Zähler hierauf hinzuweisen.
Wer Auskünfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder falsche bzw. unvollständige Angaben macht usw.ßoandelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden.
2) In der Zeit vom 14.9. bis 19.9.70 führt die Bundeswehr Manöver auch im Unterwesterwaldkreis . durch. Es werden Räder-, Kettenfahrzeuge und Hubschrauber, die Außenlandungen vornehmen, eingesetzt.
Die im Übungsraum liegenden Straßen werden voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt.
gez. Merz, Bürgermeister
3) Die Firma Mondorf hat in diesen Tagen mit der Anlegung der Gehwege und der Einsaat des Kinderspielplatzes begonnen. Das Betreten des Platzes ist deshalb ab sofort für jeden Unbefugten (alle außer der Gartenbaufirma verboten). Ich bitte alle Eltern, ihre Kinder entsprechend anzuhalten. Die Fertigstellung des Platzes ist sonst beim besten Willen nicht möglich. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme. Der Zeitpunkt von dem an eine Benutzung des Platzes wieder erlaubt ist, wird ortsüblich bekanntgemacht.
INFORMATION
Die Einfuhr der staubfreien Müllabfuhr in unserer Gemeinde • und die trotz Publikation des Wortlautes der Satzungen noch weithin verbreitete Unkenntnis und Unsicherheit in der Bevölkerung veranlassen mich, nochmals auf die wichtigsten Vorschriften einzugehen und den Gang des Verfahrens zu erläutern.
Der Hausmüll und der in den Haushaltungen anfallende Sperrmüll müssen ab 1.9.1969 in unserer Gemeinde der öffentlichen, staubfreien Müllabfuhr zugeführt werden. Der Hausmüll wird wöchentlich, das Sperrgut einmal monatlich von dem von der Gemeinde beauftragten Müllabfuhrunternehmen abgefahren.
Für die Abfuhr des Hausmülls (Asche, Schlacken, Kehrricht Nahrungsmittel- und Küchenabfälle sowie hauswirtschaftliche Abfälle wie Lumpen, Knochen, Papier, Glas, Scherben, Metall, Konservenbüchsen, Blumenabfälle und dergl.) werden genormte 35 Liter und 50 Liter Mülltonnen aus Blech oder Kunststoff benutzt. Die über die Gemeindeverwaltung bezogenen Blechmülleimer sind numeriert und damit auch unter dieser Nummer registriert. Sämtliche anderen Mülltonnen (also die über die Gemeinde bezogenen Kunststoffmülleimer und alle privat beschafften Müllgefäße) müssen mit einer Gebührenmarke versehen sein. Diese Gebührenmarke ist für das Abfuhr- untemehmen der Beweis dafür, daß der bereitgestellte Mülleimer bei der Gemeindeverwaltung registriert ist. Fehlt die Ge
bührenmarke, so wird der betr. Eimer nicht entleert. Die Gebührenmarken sind beim Gemeindekassenverwalter kostetj n ^ e ^ anntef
los erhältlich. Koblenzer Str
Jeder selbständige Haushalt ist verpflichtet, mindestens ein , aus e j n tra gfc 35-Litergefäß bereitzustellen.
An Gebühren werden berechnet: \]
a) für ein 35 Litergefäß = 1,45 DM monatlich und
b) für ein 50 Litergefäß = 1,90 DM monatlich. Auf dem Fürs
Die Gebühren werden durch besonderen Bescheid normaler^ e 8 en Nichtb weise für ein ganzes Jahres (in diesem Jahr nur für 4 Monat ersonen wur angefordert und müssen zu den üblichen Fälligkeitszeit-
punkten für Steuern (10.2., 10.5., 10.8. und 10.11. eines Jahres) entrichtet werden. Sie können notfalls zwangsweiserer Haupttra. beigetrieben werden. f risch gestricl
Vom Zeitpunkt der Einfuhr der öffentlichen Müllabfuhr ferne. Nur d< dürfen auf dem gemeindlichen Müllplatz im weißen Weiher juch er wird kein Haus- und Sperrmüll sondern nur noch der in gewerb liehen u. landwirtschaftl. Betrieben anfallende Müll sowie . Aus
Erdaushub, Bauschutt, Gartenabfälle und Holz in zerkleine: ^ tem Zustand abgelagert werden. Dabei ist die Anfuhr von Bauschutt und Erdaushub vorher bei der Gemeindeverwal- m Departem tung anzuzeigen. Diese kann einen anderen geeigneten Plat len am Dorf (beispielsweise zur Geländeauffällung) zur Ablagerung be- eil. In der 4. stimmen. * OOO und 2t
Die Benutzungszeiten werden noch bekanntgemacht. Vorei ’rsten Platz l verbleibt es bei der bestehenden Regelung, wonach nur sart'Q qqq pj^ stags von 13 -16 Uhr der Müllplatz geöffnet ist.
Für die Ablagerung ist eine Gebühr beim AufsichtspersonaÜ u f dem Toi zu entrichten, die von 0,50 DM bis 4,00 DM (vom Hand- 1 } S ° run d 50 wagen bzw. PKW bis zum LKW mit über 3 to Leergewicht ü" rt werden gestaffelt sind. Die Aufsichtsperson erteilt über die Ent- Engs nicht a richtung der Gebühr eine Quittung. Ihren Weisungen ist um u f ® em ^ OSi bedingt Folge zu leisten. KEIN ANGL
Verstöße gegen die Vorschriften der Satzung, insbesondere^^ fi sc ^ re ^ das wilde Ablagern von Müll, die Ablagerung verbotener t p ana [ vo Stoffe, und das Verbrennen von Müll auf dem Müllplatz s h wie das Legen von Feuer können mit einer Geldbuße bis > \- oarten p>i es tausend DM für den Zuwiderhandelnden geahndet werdet Jf ne i n fo a ifo Abschließend ergeht meine herzliche Bitte an die Bevölke p ana i z i e her, rung, sich an die Bestimmungen der Satzungen, die Reinl A rou ^ n tung der Natur und zur Pflege des Landschaftsbildes uni) ?%^ weren Za dingt zu halten, der Gemeindeverwaltung und ihren Bedie \^ and z i e jj en steten unnötigen Ärger und unnötige Arbeit zu ersparen. st au$ '
Jeder von uns hat doch sicher seine Freude an einem sau- *ziehen
beren Orts- und Landschaftsbild. Bei auftretenden Zweifel ^ fragen oder -fällen bin ich gerne bereit, Auskunft zu geh ex
gez. Merz, Bürgermeister AUSSTELLl
Seinen ereign
Zum ersten Mal unter Flutlicht ta g m, om
SG Horressen/Elgendorf ■■ Ransbach/Baumbach 7:2 ( 2 : 0 ßt ß Eer ihre t Die SG. hatte am Dienstag Abend die 1. Mannschaft von hei, Haushai SV Ransbach/Baumbach zu einem Freundschaftsspiel zu liehe Produh Gast Unter der neu errichteten Lichtanlage entwickelte sflolizei, das eine faire und schnelle Partie. Zügig wurden die Angriffe 'einem Stanc, vorgetragen. Durch ein Weber-Tor und ein Tor ,,Marke Jiltlospital” zi gen Decker” stand es zur Halbzeit 2:0. 1870 und V\
Nach Wiederanpfiff setzt die SG. den Torreigen fort. 3 x war ein groj Weber brachte das 5:0. Ransbach/Baumbach verkürzte attjung und eh 5:1, Hans Werner Normann schoß das 6.1 und Ransbachhesucht. Baumbach verkürzte abermals auf 6:2. GEDANKE:
Otto Herz stellte das Endergebnis des Spieles von 7:2 kutßp^SGEFA vor Abpfiff durch Schiedsrichter Krob aus Eigendorf her, , das Spiel gut leitete. Pj ie Mutter
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SG. Horressen/Elgendorf - TuS Diez 1:3 Halbzeitpachteten
Beide Mannschaften begannen sehr nervös. Die TorsituatL ßn an r m J
nen wechselten und es gab Möglichkeiten auf beiden Seitc a ^^ en p 0 ß 2
Leider spielten beide Sturmreihen zu überhastet und es aus ^
stellte sich kein Erfolg ein. : n e j n p ran
Erst in der 30, Min. konnte der Gast in Führung gehen u
sogar 5 Min. später das 0:2 erzielen. HEIDELBE
Jetzt spielte auch die Mannschaft der SG. etwas ruhiger ^ONNE RR
drängte zielstrebiger auf das Tor des Gegners. Leyendeck
paßte in der 38 Min genau auf den gut postierten Dechi n großer 2

