Ausgabe 
3.9.1970
Seite
404
 
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M.G.V.FREUNDSCHAFT ELGENDORF

An alle aktiven Sänger !

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Freitag, dem 4. September, 20.15 Uhr unsere Chorproben wieder begin- , nen. Gleichzeitig möchte ich meine Bitte um regelmäßigen und vollzähligen Besuch der angesetzten Proben wiederholen. Die Bilanz des I. Halbjahres war im Durchschnitt gesehen als mit gut zu bezeichnen. Chorleiter wie Vorstand hoffen, daß auch das Ergebnis des II. Halbjahres positiv ausfällt und die gestellten Aufgaben im Sinn unseres Chorleiters sowie des ge­samten Chores erfüllt werden können.

Deshalb, bitte die Entschuldigungen nicht auf die leichte Schulter nehmen.

N. Müller I. Vors.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1) Auf Grund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6.1956 in sei­ner derzeit gültigen Fassung findet am 3. September 1970 re präsentative Schweinezwischenzählung statt.

Die Ergebnisse der Zählung dienen der Beurteilung der Markt­lage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Bestän­de richtig und vollständig erfaßt werden.

Auskunftspßichtig sind die Viehhalter bzw. die mit der Vieh­haltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen usw. zu gestatten. Bei Seuchengefahr pp. sind die Zähler hierauf hinzuweisen.

Wer Auskünfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder falsche bzw. unvollständige Angaben macht usw.ßoandelt ordnungs­widrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden.

2) In der Zeit vom 14.9. bis 19.9.70 führt die Bundeswehr Manöver auch im Unterwesterwaldkreis . durch. Es werden Räder-, Kettenfahrzeuge und Hubschrauber, die Außenlandun­gen vornehmen, eingesetzt.

Die im Übungsraum liegenden Straßen werden voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt.

gez. Merz, Bürgermeister

3) Die Firma Mondorf hat in diesen Tagen mit der Anlegung der Gehwege und der Einsaat des Kinderspielplatzes begonnen. Das Betreten des Platzes ist deshalb ab sofort für jeden Unbe­fugten (alle außer der Gartenbaufirma verboten). Ich bitte al­le Eltern, ihre Kinder entsprechend anzuhalten. Die Fertig­stellung des Platzes ist sonst beim besten Willen nicht möglich. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme. Der Zeitpunkt von dem an eine Benutzung des Platzes wieder erlaubt ist, wird ortsüblich bekanntgemacht.

INFORMATION

Die Einfuhr der staubfreien Müllabfuhr in unserer Gemeinde und die trotz Publikation des Wortlautes der Satzungen noch weithin verbreitete Unkenntnis und Unsicherheit in der Be­völkerung veranlassen mich, nochmals auf die wichtigsten Vor­schriften einzugehen und den Gang des Verfahrens zu erläu­tern.

Der Hausmüll und der in den Haushaltungen anfallende Sperr­müll müssen ab 1.9.1969 in unserer Gemeinde der öffentlichen, staubfreien Müllabfuhr zugeführt werden. Der Hausmüll wird wöchentlich, das Sperrgut einmal monatlich von dem von der Gemeinde beauftragten Müllabfuhrunternehmen abgefahren.

Für die Abfuhr des Hausmülls (Asche, Schlacken, Kehrricht Nahrungsmittel- und Küchenabfälle sowie hauswirtschaftliche Abfälle wie Lumpen, Knochen, Papier, Glas, Scherben, Me­tall, Konservenbüchsen, Blumenabfälle und dergl.) werden ge­normte 35 Liter und 50 Liter Mülltonnen aus Blech oder Kunststoff benutzt. Die über die Gemeindeverwaltung bezoge­nen Blechmülleimer sind numeriert und damit auch unter die­ser Nummer registriert. Sämtliche anderen Mülltonnen (also die über die Gemeinde bezogenen Kunststoffmülleimer und al­le privat beschafften Müllgefäße) müssen mit einer Gebühren­marke versehen sein. Diese Gebührenmarke ist für das Abfuhr- untemehmen der Beweis dafür, daß der bereitgestellte Müll­eimer bei der Gemeindeverwaltung registriert ist. Fehlt die Ge­

bührenmarke, so wird der betr. Eimer nicht entleert. Die Gebührenmarken sind beim Gemeindekassenverwalter kostetj n ^ e ^ anntef

los erhältlich. Koblenzer Str

Jeder selbständige Haushalt ist verpflichtet, mindestens ein , aus e j n tra gfc 35-Litergefäß bereitzustellen.

An Gebühren werden berechnet: \]

a) für ein 35 Litergefäß = 1,45 DM monatlich und

b) für ein 50 Litergefäß = 1,90 DM monatlich. Auf dem Fürs

Die Gebühren werden durch besonderen Bescheid normaler^ e 8 en Nichtb weise für ein ganzes Jahres (in diesem Jahr nur für 4 Monat ersonen wur angefordert und müssen zu den üblichen Fälligkeitszeit-

punkten für Steuern (10.2., 10.5., 10.8. und 10.11. eines Jahres) entrichtet werden. Sie können notfalls zwangsweiserer Haupttra. beigetrieben werden. f risch gestricl

Vom Zeitpunkt der Einfuhr der öffentlichen Müllabfuhr ferne. Nur d< dürfen auf dem gemeindlichen Müllplatz im weißen Weiher juch er wird kein Haus- und Sperrmüll sondern nur noch der in gewerb liehen u. landwirtschaftl. Betrieben anfallende Müll sowie . Aus

Erdaushub, Bauschutt, Gartenabfälle und Holz in zerkleine: ^ tem Zustand abgelagert werden. Dabei ist die Anfuhr von Bauschutt und Erdaushub vorher bei der Gemeindeverwal- m Departem tung anzuzeigen. Diese kann einen anderen geeigneten Plat len am Dorf (beispielsweise zur Geländeauffällung) zur Ablagerung be- eil. In der 4. stimmen. * OOO und 2t

Die Benutzungszeiten werden noch bekanntgemacht. Voreirsten Platz l verbleibt es bei der bestehenden Regelung, wonach nur sart'Q qqq pj^ stags von 13 -16 Uhr der Müllplatz geöffnet ist.

Für die Ablagerung ist eine Gebühr beim AufsichtspersonaÜ u f dem Toi zu entrichten, die von 0,50 DM bis 4,00 DM (vom Hand- 1 } S ° run d 50 wagen bzw. PKW bis zum LKW mit über 3 to Leergewicht ü" rt werden gestaffelt sind. Die Aufsichtsperson erteilt über die Ent- Engs nicht a richtung der Gebühr eine Quittung. Ihren Weisungen ist um u f ® em ^ OSi bedingt Folge zu leisten. KEIN ANGL

Verstöße gegen die Vorschriften der Satzung, insbesondere^^ fi sc ^ re ^ das wilde Ablagern von Müll, die Ablagerung verbotener t p ana [ vo Stoffe, und das Verbrennen von Müll auf dem Müllplatz s h wie das Legen von Feuer können mit einer Geldbuße bis > \- oarten p>i es tausend DM für den Zuwiderhandelnden geahndet werdet Jf ne i n fo a ifo Abschließend ergeht meine herzliche Bitte an die Bevölke p ana i z i e her, rung, sich an die Bestimmungen der Satzungen, die Reinl A rou ^ n tung der Natur und zur Pflege des Landschaftsbildes uni) ?%^ weren Za dingt zu halten, der Gemeindeverwaltung und ihren Bedie \^ and z i e jj en steten unnötigen Ärger und unnötige Arbeit zu ersparen. st au$ '

Jeder von uns hat doch sicher seine Freude an einem sau- *ziehen

beren Orts- und Landschaftsbild. Bei auftretenden Zweifel ^ fragen oder -fällen bin ich gerne bereit, Auskunft zu geh ex

gez. Merz, Bürgermeister AUSSTELLl

Seinen ereign

Zum ersten Mal unter Flutlicht ta g m, om

SG Horressen/Elgendorf Ransbach/Baumbach 7:2 ( 2 : 0 ßt ß Eer ihre t Die SG. hatte am Dienstag Abend die 1. Mannschaft von hei, Haushai SV Ransbach/Baumbach zu einem Freundschaftsspiel zu liehe Produh Gast Unter der neu errichteten Lichtanlage entwickelte sflolizei, das eine faire und schnelle Partie. Zügig wurden die Angriffe 'einem Stanc, vorgetragen. Durch ein Weber-Tor und ein Tor ,,Marke Jiltlospital zi gen Decker stand es zur Halbzeit 2:0. 1870 und V\

Nach Wiederanpfiff setzt die SG. den Torreigen fort. 3 x war ein groj Weber brachte das 5:0. Ransbach/Baumbach verkürzte attjung und eh 5:1, Hans Werner Normann schoß das 6.1 und Ransbachhesucht. Baumbach verkürzte abermals auf 6:2. GEDANKE:

Otto Herz stellte das Endergebnis des Spieles von 7:2 kutßp^SGEFA vor Abpfiff durch Schiedsrichter Krob aus Eigendorf her, , das Spiel gut leitete. Pj ie Mutter

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SG. Horressen/Elgendorf - TuS Diez 1:3 Halbzeitpachteten

Beide Mannschaften begannen sehr nervös. Die TorsituatL ßn an r m J

nen wechselten und es gab Möglichkeiten auf beiden Seitc a ^^ en p 0 ß 2

Leider spielten beide Sturmreihen zu überhastet und es aus ^

stellte sich kein Erfolg ein. : n e j n p ran

Erst in der 30, Min. konnte der Gast in Führung gehen u

sogar 5 Min. später das 0:2 erzielen. HEIDELBE

Jetzt spielte auch die Mannschaft der SG. etwas ruhiger ^ONNE RR

drängte zielstrebiger auf das Tor des Gegners. Leyendeck

paßte in der 38 Min genau auf den gut postierten Dechi n großer 2