Ausgabe 
27.8.1970
Seite
391
 
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und hatten den Gegner fest im Griff. Trotz klar herausgespielter Tor­chancen gelang kein Treffer. Entweder rettete der pfosten oder der aus­gezeichnete Torhüter.

Durch ein Selbsttor kamen die Gastgeber bei einem ihrer wenigen Vor­stöße zur 1:0 Führung. Theuer glich diese Führung aus. Postwendend ka­men die Irlicher zu einem weiteren Treffer. Nach Wiederanpfiff war es wiederum Theuer, der durch ein herrliches Tor zum 2:2 einschoß. Als da­nach bei einem Angriff der Gastgeber die Hintermannschaft des TUS ver geblich auf den Abseitspfiff des Schiedsrichters wartete, konnte der Mit­telstürmer ungehindert zum 3:2 einschießen. Trotz vieler Gelegenheiten gelang es den TUS-Fußballern nicht, den Ausgleichstreffer zu erzielen.

Als zum Schluß auch die Verteidiger mitstürmten, konnten die Stürmer der Gastgeber leicht 3 weitere Treffer unterbringen.

Die Niederlage braucht nicht tragisch genommen zu werden. Alle Spieler haben gezeigt, daß sie spielen können. Die Mannschaft wird ihren Weg gehen. Am kommenden Sonntag trifft sie um 15.00 Uhr im Stadion Mons-Tabor auf die Elf des SV Feldkirchen. Sie wird durch einen Sieg ver­suchen, die Niederlage in Irlich vergessen zu lassen. Die TUS-Anhänger werden gebeten, die Mannschaft durch den Besuch des Spieles zu unter­stützen.

SG Horressen/Elgendorf II - Montabaur II 2:1 Die 2. Mannschaft des TUS mußte in Horressen ebenfalls unglücklich 2 Punkte abgeben. Obwohl die Mannschaft zeitweise feldüberlegen spielte, konnte sie einen Sieg nicht landen.

Am kommenden Sonntag spielt die II. Mannschaft bereits um 13.00 Uhr Gegner im Stadion Mons Tabor ist die I. Mannschaft des SV Simmern.

Im Rauschen der alten Linden

Im Rauschen der alten Linden versinken Welt und Zeit.

Gern wollte ich Ausruhen finden in der Heimat Seligkeit.

Mein Städtchen träumt überm Tale.

Ich sah, ich suchte nicht lang -,

am Raine die Wegemale,

die Linden beschatten die Bank.

Die Zweige mit grünlichtem Schwingen, sie laden mich freundlich zur Ruh.

In Lüften die Lerchen singen.

Rings Mohnblüten flammen dazu.

Getaucht in die lachende Sonne, genieß ich den leuchtenden Raum, das Wunder der Weiten und Wonne.

Erfüllt wird Sehnsucht und Traum.

Die Stunden der Heimat zählen verdoppelt: dem Glücke geweiht ihr goldenes Weben und Wellen, ihr Glanz, der ganz mich befreit.

Will wieder ich fühlen und finden der Heimat Seligkeit: im Rauschen der alten Linden jung werden mir Welt und Zeit.

Walter Kalb

Die Nassauische Kulturstiftung verkündet die Verleihung des JUGEND-MUSIKPREI­SES 1970 für die Jugend des Regierungs­bezirks Montabaur

Der Jugendmusikpreis wird im Jahr 1970 nur in Abteilung I - Einzelspiel und in Abteilung II - Einzelgesang ausgetragen.

Willst Du Dich um einen Preis bewerben?

(Bestimmungen)

Es können sich bewerben:

Mädchen und Jungen des Regierungsbezirks Montabaur, die

a) wenigstens seit einem Jahr im Bezirk wohnhaft sind,

b) am Tage der Meldung das Alter von 10 Jahren und das Alter von 20 Jahren nicht überschritten haben. Bei Spiel- und Singkreisen gelten diese Zahlen für den Altersdurchschnitt.

Die Preisbewerbung ist in vier Abteilungen möglich.

I. Einzelspiel

II. Einzelgesang

III. Spiel kreise

IV. Singkreise

Die Preisbewerber wählen drei Werke, die sie zum Vortrag zu bringen ge­denken. Daneben verzeichnen sie etwa 5 bis 7 Werke, die sie erarbeitet haben.

Mindestforderungen sind

für Abt. I: Drei einfache Originalkompositionen für das gewählte Instru­

ment (keine Bearbeitungen)

für Abt. II: Drei einfache Kunstlieder

frür Abt. III: Sinngemäß wie I

für Abt. IV: Drei einfache, kunstvolle Volksliedsätze.

Der Nachweis einer besonderen Pflege alter und neuer deutscher Volks­lieder und neuer Lieder der Gemeinschaft ist zusätzliche Bedingung, die auch für die Spiel- und Singkreise gilt. Die Wahl landschaftseigener Volkslieder wird begrüßt.

Die Meldung muß auf einem vorgeschriebenen Meldeformular bis spä - testens 15. Oktober beim zuständigen Kreisjugendamt (Landratsamt) eingereicht sein. Formulare sind dort erhältlich.

Hausmusikgemeinschaften sind besonders willkommen. Für Jugendliche, die sich mit ihren Eltern oder einem Elternteil bewerben, steht ein Son­derpreis (Sachpreis) fürMusizierende Familien" zur Verfügung. Musi­zierende Familien werden nur von der Bezirkskommission geprüft. Mel­dung an die Geschäftsstelle der Naussaischen Kulturstiftung.

Zur Bewerbung in den Abt. III und IV werden Spielgemeinschaften und Jugendchöre, auch Spiel- und Singgemeinschaften im Zusammen­wirken in jeder Musizierform zugelassen. Schulchöre und -spielgemein- schaften können sich bewerben, sofern die Zugehörigkeit auf freiwilli­ger Basis beruht. Gemeinschaften, die spielend und singend Zusammen­wirken, müssen sich bei der Meldung je nach dem Schwergewicht ihrer musikalischen Betätigung entweder für die Abt. III oder IV entschei­den. Auch modernen Spielensembles (Jazz) steht der Weg zur Preisbe­werbung offen, jedoch wird die Fähigkeit zur Improvisation nach ge­gebenem Thema zur Bedingung gemacht.

Zur organisatorischen Erleichterung wird die Prüfung der Sing- und Spielkreise durch eine besondere Kommission am Wohnort durchgeführt. Preisträger vorausgegangener Jahre werden zur Bewerbung zugelassen, wenn sie die Bestimmungen des Abs. 1 erfüllen. Preisträger des 1. Prei­ses der Abt. I und II sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Für sie sind besondere Förderungen vorgesehen. Zum Erweis ihres Fortschrittes sind sie in der Bezirksprüfung willkommen. Meldung unmittelbar bei der Geschäftsstelle der Nassauischen Kulturstiftung. Preisträger des 1. Prei­ses der Abt. III und IV werden zur Bewerbung nach 3 Jahren wieder zugelassen.

Die zum Auswahlspiel und -singen zugelassenen Bewerber müssen sich zur angesetzten Zeit vor der Kreiskommission zum Vortrag einfinden. Die Bewerber der Abt. III und IV müssen an vorher vereinbarten Orten zur angekündigten Zeit vortragsbereit die Prüfungskommission erwar­ten.

Die in der Kreisprüfung ermittelten Bewerber treten vor der Bezirks­kommission in die eigentliche Preisbewerbung ein. Aus ihren Reihen werden die drei besten einer jeden Abteilung als Preisträger ausgelesen. Sie erhalten nach dem Leistungsgrad gestaffelte Geldpreise, die übrigen Bewerber Sachpreise.

Die Bewertung der Vorträge erfolgt nach einem Punktsystem. Zur Ge­winnung eines Geldpreises muß die Punktzahl 80 erreicht sein.

Sämtliche Prüfungen sind öffentlich.

Die Meldung erfolgt unter Benutzung eines besonderen Meldeformulars beim Kreisjugendamt (Landratsamt). Dort sind neben dem Meldeformu­lar auch dieBestimmungen", derOrganisationsplan" und diePrü­fungsrichtlinien" erhältlich. Bekanntgaben erfolgen in der Presse.

Rauchsäulen - Wahrzeichen unserer Heimat

R auchsäulen seien den Fremden nicht willkommene Wahrzeichen unserer Heimat. Das stellte Verkehrsdirektor Alvensleben kürzlich ein­mal zu Recht fest. In der Tat: Wenn man an Wochenenden durch die Dörfer rund um Montabaur fährt, so qualmt es überall aus den Schutt­halden hervor. Ein übelriechender Gestank verbreitet sich und wirkt bei Windstille besonders penetrant.

In diesen Tagen aber haben die Müllfeuer einen Bundesgenossen bekom­men. Nicht nur verdorbenes Heu wurde unter großer Rauchentwicklung verbrannt, auch des Strohs scheinen viele Landwirte bei verringertem Viehbestand überdrüssig. Überall sieht man , wie es auf den Feldern verbrannt wird. Vermutlich die brauchbarste Lösung, aber kein Mittel zur Förderung des Fremdenverkehrs.

BODEN

Kath. Kirche Maria Himmelfahrt

Sonntag, 30.8.

9.00 Uhr Jahramt für Eheleute Josef Kurzenacker 14.15 Uhr Andacht

Dienstag, 1.9. ,

19.30 Uhr Jahramt für Erich Josef Herz Freitag, 4.9. Herz-Jesu- Freitag

19.30 Uhr Amt für die Lebenden und Verstorbenen des Rosenkranz­vereins, vorher Krankenkommunion

Sonntag, 6.9.

9.00 Uhr Jahramt für Frau Margarete Görg