Ausgabe 
16.7.1970
Seite
310
 
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während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegen.

Einwendungen gegen die Maßnahme können ab Beginn der Planoffen­legung bis spätestens Montag, den 24. August 1970, erhoben werden und zwar entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der für die je­weilige Lage des Grundstücks zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtver­waltung oder unmittelbar bei der Bezirksregierung Koblenz (Enteig­nungsbehörde) in Koblenz, Casinostraße 48,54, II. Etage.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß - da es sich bei der Ein­spruchsfrist um eine Ausschlußfrist handelt - nach dem 24. August 1970 vorgebrachte Einwendungen und Anträge nicht mehr berücksich­tigt werden.

Alle während der Einspruchsfrist vorgebrachten Einwendungen werden nachfolgend in einem besonderen Verhandlungstermin mit den Betei­ligten erörtert werden. In diesem Termin selbst können Einwendun­gen nicht mehr erhoben werden. Dieser Termin (Planfeststellungster­min gemäß § 28 Abs. 4 LEnteigG) findet statt:

1. bezüglich der Grundstücke der Gemarkungen Grenzau und Grenzhausen

Dienstag, dem 1. September 1970, vormittags 9.00 Uhr im großen Sitzungssaal der Stadtverwaltung Höhr-Grenzhausen,

2. bezüglich der Grundstücke der Gemarkung Weitersburg am Dienstag, dem 1. September 1970, nachmittags 14.00 Uhr im Gasthaus Josef Hahn in Weitersburg, Hauptstraße

3. bezüglich der Grundstücke der Gemarkung Bendorf am Dienstag, dem 1. September 1970, nachmittags 16.30 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung in Bendorf.

Für die Gemarkungen Dernbach, Eigendorf, Wirges, Ebernhahn, Baum­bach und Hilgert werden die Termine - falls erforderlich - gesondert angesetzt werden.

Gemäß § 28 Abs. 4 LEnteigG werden hiermit alle Personen, die wäh­rend der Einspruchsfrist Einwendungen gegen die Linienführung er­heben, zu dem für sie zutreffenden Verhandlungstermin mit dem Hin­weis geladen, daß das Verfahren auch dann fortgeführt wird, wenn die Beteiligten zu der Verhandlung nicht erscheinen oder nicht ordnungs­gemäß vertreten sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß während der Einspruchs­frist nur Einwendungen gegen die Linienführung erhoben werden kön­nen Einwendungen wegen der Höhe der Entschädigung sind unzuläs­sig, solche Einwendungen bleiben dem nachfolgenden Entschädigungs feststellungsverfahren Vorbehalten

Alle Personen, die keine Einwendungen erheben, sowie Personen, die sich mit der Ruhrgas-AG bereits geeinigt haben oder die sich bis zum Verhandlungstermin noch einigen, brauchen zu dem Verhandlungs­termin nicht zu erscheinen.

Az.: 411-10- 3/70

5400 Koblenz, den 29. Juni 1970 Bezirksregierung Koblenz - Enteignungsbehörde - W i r t z

Schulentlassungsfeier am 27.6.70

Zur Tradition unserer Schule - Verbandsschule Horressen/Elgendorf - gehört es, daß zur Entlassungsfeier nicht nur die Repräsentanten der Gemeinden sondern auch die Eltern der Schulentlassungsschüler zu den geladenen Gästen zählen. Ein besonderer Ehrengast war der ehe­malige Klassenlehrer und vor kurzem in den Ruhestand getretene Herr Rektor Kindel. Für ihn war es eine Selbstverständlichkeit, dieser Einladung zu folgen.

Meine persönlichen Eindrücke über den Verlauf der Feierstunde waren so enorm, daß ich es als meine Pflicht ansehe, unsere Bürger hierüber zu unterrichten. Schon jeher war es bei uns üblich, diese Feierstunde mit einem Gottesdienst zu beginnen. Der Abschied von der Volks­schule bedeutet entweder Beginn einer weiterführenden Schule oder Anfang im Berufsleben. Es ist also ein Meilenstein in dem jungen Men­schenleben, der so gravierend ist, daß man als Christ diesen Schritt in die Zukunft unter sen Segen des Allmächtigen stellt. Die Abgangs­schüler hatten vorher den Wunsch nach einer Beat-Messe geäußert. Sowohl die Schulleitung als auch der Seelsorger hatten Verständnis für diesen Wunsch und so war es möglich, in den beiden letzten Schul­wochen die Beatmesse einzustudieren. Und ich muß sagen, es war zu einem besonderen Erlebnis geworden. Selbst die hartnäckigsten Gegner dieser modernen Musikrichtung - auch unter dem Aspekt der sacralen Kunst - mußten sich belehren lassen. Der Schulleiter hatte allerdings eine besondere glückliche Hand, indem er für jeden Gottes­dienstteilnehmer die Liedertexte bereithielt. Wahrhaft ein erhebendes Erlebnis mit den auf dieser Feierstunde bezogenen Texten unter mo­dernen rhytmischen Klängen. Warum sollte der Jugend auch nicht so Herr Greif - dieser Wunsch in Erfüllung gehen? Letztlich hat sie ein Recht auf moderne und zeitgerechte Ausdrucksform, auch im Dialog mit unserem Herrgott. Selbst unsere protestantischen Gäste lobten diese Art der kirchlichen Feier. Unser Seelsorger - Herr Pfar­rer Hasselbach - hat in seiner Ansprache die Entlassungsschüler ange­sprochen, auf dem bisherigen religiösen Wissen weiter aufzubauen, um nicht später als Erwachsener bekennen zu müssen, auf dem religiösen

Stand eines Kindes stehen geblieben zu sein.

Im 2 Teil der Feierstunde gab die Schule erneut Kostproben vom Geist der Verbandsechule durch die verschiedenen Gedicht- und Liedervor­träge. Begeistert wurden die musikalischen Darbietungen der Schüler aus der 4., 3. und 7. Klasse aufgenommen, die uns die neu angeschaff­tenOrffschen Instrumente" vorführten. Es wurde uns dabei gezeigt, wie das Kind in das Gebiet der Musik und des Rhytmusses eingeführt wird. Für uns Erwachsene und vor allem für die Verantwortlichen der Gemeinden war es eine besondere Genugtuung zu erleben, wie hier bei uns Lehr- und Lernmittel-Geldbeträge gezielt und sinnvoll und vor allem zum Fortschritt der Kinder angewendet werden

Die Festansprache hielt Herr Konrektor Greif. Er zeigte, wie sehr Lehr­person und Schüler eine echte Harmonie bilden. Besonders wies er auf den Werdegang im Laufe der 9 Volksschulafire hin, in denen das Kind zum erwachsen denkenden Menschen herangebildet wird - Schritt für Schritt Als Kind wird der Schüler übergeben, als reifen Menschen gibt die Schule ihn zurück in das Elternhaus und in die freie Gesellschaft.

Herr Greif hatte auch noch die Verabschiedung von Frau Gay vorge­nommen, die ihren Lehrerberuf mit den Pflichten einer Mutter und Haus* frau eintauschen will. Im Namen der Lehrerschaft übergab er ihr ein Abschiedsgeschenk.

Jetzt war für die Schulentlassenen der spannende Augenblick gekom­men. Die Ausgabe der Zeugnisse durch den Schulleiter war Anlaß, um für ein paar Sekunden abzuschalten, um sich über die Wertung der eige­nen Leistungen zu überzeugen. Herr Pfarrer benutzte diese Gelegenheit und überreichte auch im Namen seiner protestantischen Kollegen jedem Entlassenen ein Buchgeschenk. Herr Bürgermeister Merz aus Horressen hat in seiner Festansprache den Sinn dieser Feierstunde für alle Beteilig­ten umrissen und die Tatsache angesprochen, daß in der Zukunft die Verantwortung von diesen jungen Menschen übernommen werden muß; Im Namen aller Gemeinden sagte er das gebührendeDanke schön" dem Lehrerkollegium. Ganz besonders herzlich dankte er der aus dem Lehrerberuf ausscheidenden Lehrperson und übergab zum Abschied einen Blumenstrauss.

Als Vorsitzender des Elternbeirates schloß sich Herr Ing. Knöllinger den Worten seines Vorredners an und überreichte Frau Gay ebenfalls ein Blumengebinde. In seinen weiteren Ausführungen ermahnte er die jungen Damen und Herren, nicht auf dem bisherigen Wissensstand auszuruhen, sondern immer neue Impulse sich selbst fürs Leben zu geben durch eine permanente Weiter- und Fortbildung. Aber er stellte auch an Hand des hervorragenden Schulausstellungsergebnisses und an Hand der Leistun­gen der Schüler bei den Prüfungen an weiterführenden Schulen fest, welch hohes Allgemein-Niveau unserer Verbandsschule hat und nach außen auch unter Beweis stellt. Mit den Worten seines ehemaligen Leh­rersIns Wasser setzen kann ich euch - schwimmen müßt ihr selbst" schloß er seine Ausführungen.

Nun bedankte sich der Klassensprecher bei dem gesamten Lehrerkolle­gium und bei der Verteilung der Geschenke hatten sie auch Herrn Rek­tor Kindel i. R. und den amtierenden Hausmeister nicht vergessen. Das WunschliedNehmt Abschied, Brüder..." beschloß diese Feierstunde, die uns allen deutlich gemacht hat, wie gut unsere Kinder in unserer Verbandsschule aufgehoben sind und daß die gemeindlichen finanziel­len Anstrengungen daserhoffte Echo finden.

Winkenbach, Bürgermeister

RUPPACH -GOLDHAUSEN

Gottesdienstordnung

Kath. Pfarrkirche St. Johannes d.T.

Samstag, 18.7.

19 30 Uhr Samstagabendmesse als Sonntagsmesse: Amt für Christian Wirth

Sonntag, 19.7.

10.30 Uhr 1. Jahramt für Katharina Henkes Montag, 20.7.

19.30 Uhr Amt für Maria Nink, bestellt vom Rosenkranzverein Mittwoch, 22.7.

19.30 Uhr in Goldhausen: Amt für Eheleute Johann und Katharina Bahl Donnerstag, 23.7.

19.30 Uhr Amt für Rudolf Kurtenacker Samstag, 25.7.

19 30 Uhr 4 Wochen Amt für Karl Boddenberg Sonntag, 26 7.

10.30 Uhr Amt für den Schuljahrgang 1920 Goldhausen