Ausgabe 
16.7.1970
Seite
307
 
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EINWEIHUNG DER FRIEDHOFSHALLE

ln elfmonatiger Bauzeit baute die Gemeinde Holler eine sehr ansprechen­de Friedhofshalle. Die Initiative zum Bau geht noch auf Bürgermeister Groß zurück. Es ist sehr zu bedauern, daß er die Einweihung dieses Wer­kes nicht mehr erleben konnte.

Am vergangenen Sonntag wurde in einer Feierstunde das Bauwerk seiner Bestimmung übergeben. Der Musikverein Holler und der Gesangverein Holler gaben mit ihren Darbietungen der Feier den musikalischen Rah­men. Bürgermeister Molzberger dankte allen am Bau beteiligten für die Errichtung und Ausgestaltung des Hauses. Aus der Hand des Architekten G. Adenauer aus Herschbach nahm er den Schlüssel entgegen und deutete durch das Aufschließen der Tür symbolisch an, daß das Werk vollendet

Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir um Mithilfe bei der Ermitt­lung des oder der Täter. Für Hinweise, die zur Ergreifung führen, hat der Verkehrsverein DM 50,00 als Belohnung ausgesetzt.

Infrage kommen evtl, zwei junge Burschen von ca. 14 bis 16 Jahren, die sich etwa gegen ein bis halbzwei Uhr dort aufgehalten haben und dann fluchtartig in Richtung Parkstraße und Eigendorf davonliefen. Alle Hin­weise werden streng vertraulich behandelt.

gez. Günther 1. Vorsitzender

ELGENDORF

Die etwa 900 Einwohner zählende Gemeinde mußte DM 150.000 für die neue Friedhofshalle aufbringen. Im Gegensatz zu anderen, gleich teueren Gebäuden, besitzt die Friedhofshalle Holler eine Kühlanlage, die mit 4000 DM einzusetzen ist. Ausserdem ist sie mit elektrischen Heizkör­pern ausgestattet.

Besonders zu erwähnen ist das große Keramik-Kreuz an der Wand der Einsegnungshalle, meisterlich gestaltet in Alkali-craquelee-Glasuren. Mit etwa vier Zentner Gewicht ist es ein beachtliches Bauelement. Horst Sei­fert aus Arenberg war der Meister, der das Kreuz schuf und an seinem Platz verankerte.

HORBACH

Geselligkeitsabend der Spvgg. Horbach

Am Samstag, dem 18.7.70 um 20.15 Uhr findet im Vereinslokal Gir- mann ein Geselligkeitsabend der Aktiven und Mitglieder der Spvgg. Hor­bach statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird. Alle Helfer bei der Organisation des Festes, auch Nichtmitglieder, sind herzlich willkom­men' Der Abend findet statt aus Anlaß des Aufstieges der I. Mannschaft in die 1. Kreisklasse. Die Ehefrauen der Aktiven u. Mitglieder sind eben­falls gern gesehene Gäste. Gleichzeitig wird jetzt schon bekannt gegeben, daß die ordentliche Generalversammlung auf Samstag, den 1.8.70 festgelegt ist.

Der Vorstand: gez. Meuer, Vorsitzender

AUCH DIE GACKENBACHER SANGEN

ln unserem Bericht vom Jubiläumsfest der Spielvereinigung Horbach hat­ten wir leider vergessen zu berichten, daß auch der Männergesangverein ,,Cäcilia" Gackenbach mit seinen Liedern zur Ausschmückung des Fe­stes beigetragen hat.

HORRESSEN

Gottesdienstordnung Horressen

9. Sonntag nach Pfingsten, 16.d. Jhrs. (19. - 26.7.70)

Samstag

18.30 Uhr Sonntagsmesse

Sonntag

8.30 Uhr Vierwochenamt f. Joh. Sanner

Montag

8.00 Uhr Hl. Messe zu Ehren d.hl. Judas Thaddäus

Dienstag 19.30 Uhr Mittwoch Donnerstag 8.00 Uhr 19.30 Uhr Freitag 8.00 Uhr

Abendmesse: Amt f. Ehel. Wilh. Lötschert

Amt f. Ehel. Wilh. Roos u. Angeh. Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche

Gestift. Amt f. Ehel. Jakob Normann

Samstag

18.00 Uhr Beichtgelegenheit

19.00 Uhr Sonntagsmesse

Sonntag

8.30 Uhr gestiftetes Amt für Eheleute Jakob Herz und ge­

fallenen Sohn Peter.

Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen An alle Bürger von Horressen !

ln der Nacht von Kirmessonntag zum Montag ist von Rowdies das Orts­schildSchönstes Dorf 1969" auf dem Altenplatz gewaltsam aus dem Fundament gerissen und umgeworfen worden. Auch wurde ein wertvol­ler Zierstrauch zerstört. Und im Dorf wurden Blumentöpfe von Simsen und Mauern heruntergestoßen.

Gottesdienstordnung Eigendorf 9. Sonntag n. Pf., 16. d. Jhrs., (19. - 26.7.70) Samstag

17.00 Uhr Sonntag

7.30 Uhr

9.30 Uhr

13.30 Uhr Montag 7.45 Uhr Dienstag 7.45 Uhr Mittwoch 19.00 Uhr

19.30 Uhr

Donnerstag 7.45 Uhr Freitag 7.45 Uhr Samstag 7.45 Uhr Sonntag

7.30 Uhr

9.30 Uhr

Beichtgelegenheit

Frühmesse! Ehel. Jakob Hommen u. verst. Kinder Amt Gestift. Amt f. Ehel. Franz Dupp u. Angehörige Andacht

Hl. Messe f. Marg. Schmidt verst. Angeh. (B).

Hl. Messe f. Ehel. Peter Rüster u. Kinder (B)

Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche Abendmesse Gestift. Jahramt f. Ehel. Jakob Heibel u. Joh. Adam Görg

Hl. Messe f. August Görg (B)

Hl. Messe f. Josef Solbach (B)

Hl. Messe f. Jakob Dupp (Mittelstr.) (B)

Frühmesse als Gestift. Amt f. Frl. Anna Schönberger u. Eltern

Amt f. Ehel. Josef Haas und verst. Kinder (B)

BEKANNTMACHUNG

Das Landratsamt gibt bekannt, daß in der Zeit vom 4. bis 5.8.1970 in der Gemarkung Eigendorf von Fernmeldetruppen Funkübungen durch­geführt werden. Es ist mit Schäden nicht zu rechnen.

Immer wieder wird von Grundstücksbesitzern Klage geführt, daß vor allem die Brachlandparzellen nicht rechtzeitig abgemäht werden und der Samen von Disteln und anderem unliebsamen Unkraut die Um­gebung verpestet. Die Vorschrift lautet:

Verunkrautete Grundstücke sind vor dem Samenflug abzumähen.

Ich bitte, dafür zu sorgen, daß diese berechtigten Klagen abgestellt werden.

Winkenbach, Bgm.

BEKANNTMACHUNG

ln dem Enteignungsverfahren zu Gunsten der Ruhrgas-AG Essen zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für die Verlegung, den Betrieb und die Unterhaltung einer Erdgas-Anschlußleitung von Dern­bach zur Station Bendorf der Energieversorgung Mittelrhein GmbH mit den Anschlußleitungen nach Baumbach und Höhr-Grenzhausen hat die Unternehmerin am 22.6.1970 gemäß § 11 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft *Energiewirtschaftsgesetz - Energ WG) vom 13.12.1935 (RGBl. I S. 1451) in Verbindung mit den §§

28 und 38 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.4.1966 (GVBI. S. 103) den Antrag auf Planfeststellung und vorzeitige Be­sitzeinweisung bezüglich des von der geplanten Maßnahme berührten Grundbesitzes in den Gemarkungen

Dernbach

Landkreis Unterwesterwald

Eigendorf

Landkreis Unterwesterwald

Wirges,

Landkreis Unterwesterwald

Ebernhahn

Landkreis Unterwesterwald

Baumbach

Landkreis Unterwesterwald

Hilgert,

Landkreis Unterwesterwald

Grenzau

Landkreis Unterwesterwald

Grenzhausen

Landkreis Unterwesterwald

Weitersburg

Landkreis Koblenz

Bendorf

Landkreis Koblenz

gestellt.

Gemäß § 28 Abs. 3 LEnteigG wird hiermit darauf hingewiesen, daß die Planunterlagen für die beabsichtigte Maßnahme nach Gemar­kungen getrennt bei der für die jeweilige Gemarkung zuständigen Gemeinde - bzw. Stadtverwaltung in der Zeit von Montag, dem 13. Juli 1970 bis einschließlich Montag, d.10.Aug.197Q