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EINWEIHUNG DER FRIEDHOFSHALLE
ln elfmonatiger Bauzeit baute die Gemeinde Holler eine sehr ansprechende Friedhofshalle. Die Initiative zum Bau geht noch auf Bürgermeister Groß zurück. Es ist sehr zu bedauern, daß er die Einweihung dieses Werkes nicht mehr erleben konnte.
Am vergangenen Sonntag wurde in einer Feierstunde das Bauwerk seiner Bestimmung übergeben. Der Musikverein Holler und der Gesangverein Holler gaben mit ihren Darbietungen der Feier den musikalischen Rahmen. Bürgermeister Molzberger dankte allen am Bau beteiligten für die Errichtung und Ausgestaltung des Hauses. Aus der Hand des Architekten G. Adenauer aus Herschbach nahm er den Schlüssel entgegen und deutete durch das Aufschließen der Tür symbolisch an, daß das Werk vollendet
Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir um Mithilfe bei der Ermittlung des oder der Täter. Für Hinweise, die zur Ergreifung führen, hat der Verkehrsverein DM 50,00 als Belohnung ausgesetzt.
Infrage kommen evtl, zwei junge Burschen von ca. 14 bis 16 Jahren, die sich etwa gegen ein bis halbzwei Uhr dort aufgehalten haben und dann fluchtartig in Richtung Parkstraße und Eigendorf davonliefen. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
gez. Günther 1. Vorsitzender
ELGENDORF
Die etwa 900 Einwohner zählende Gemeinde mußte DM 150.000 für die neue Friedhofshalle aufbringen. Im Gegensatz zu anderen, gleich teueren Gebäuden, besitzt die Friedhofshalle Holler eine Kühlanlage, die mit 4000 DM einzusetzen ist. Ausserdem ist sie mit elektrischen Heizkörpern ausgestattet.
Besonders zu erwähnen ist das große Keramik-Kreuz an der Wand der Einsegnungshalle, meisterlich gestaltet in Alkali-craquelee-Glasuren. Mit etwa vier Zentner Gewicht ist es ein beachtliches Bauelement. Horst Seifert aus Arenberg war der Meister, der das Kreuz schuf und an seinem Platz verankerte.
HORBACH
Geselligkeitsabend der Spvgg. Horbach
Am Samstag, dem 18.7.70 um 20.15 Uhr findet im Vereinslokal Gir- mann ein Geselligkeitsabend der Aktiven und Mitglieder der Spvgg. Horbach statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird. Alle Helfer bei der Organisation des Festes, auch Nichtmitglieder, sind herzlich willkommen' Der Abend findet statt aus Anlaß des Aufstieges der I. Mannschaft in die 1. Kreisklasse. Die Ehefrauen der Aktiven u. Mitglieder sind ebenfalls gern gesehene Gäste. Gleichzeitig wird jetzt schon bekannt gegeben, daß die ordentliche Generalversammlung auf Samstag, den 1.8.70 festgelegt ist.
Der Vorstand: gez. Meuer, Vorsitzender
AUCH DIE GACKENBACHER SANGEN
ln unserem Bericht vom Jubiläumsfest der Spielvereinigung Horbach hatten wir leider vergessen zu berichten, daß auch der Männergesangverein ,,Cäcilia" Gackenbach mit seinen Liedern zur Ausschmückung des Festes beigetragen hat.
HORRESSEN
Gottesdienstordnung Horressen
9. Sonntag nach Pfingsten, 16.d. Jhrs. (19. - 26.7.70)
Samstag
18.30 Uhr Sonntagsmesse
Sonntag
8.30 Uhr Vierwochenamt f. Joh. Sanner
Montag
8.00 Uhr Hl. Messe zu Ehren d.hl. Judas Thaddäus
Dienstag 19.30 Uhr Mittwoch Donnerstag 8.00 Uhr 19.30 Uhr Freitag 8.00 Uhr
Abendmesse: Amt f. Ehel. Wilh. Lötschert
Amt f. Ehel. Wilh. Roos u. Angeh. Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche
Gestift. Amt f. Ehel. Jakob Normann
Samstag
18.00 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 Uhr Sonntagsmesse
Sonntag
8.30 Uhr gestiftetes Amt für Eheleute Jakob Herz und ge
fallenen Sohn Peter.
Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen An alle Bürger von Horressen !
ln der Nacht von Kirmessonntag zum Montag ist von Rowdies das Ortsschild „Schönstes Dorf 1969" auf dem Altenplatz gewaltsam aus dem Fundament gerissen und umgeworfen worden. Auch wurde ein wertvoller Zierstrauch zerstört. Und im Dorf wurden Blumentöpfe von Simsen und Mauern heruntergestoßen.
Gottesdienstordnung Eigendorf 9. Sonntag n. Pf., 16. d. Jhrs., (19. - 26.7.70) Samstag
17.00 Uhr Sonntag
7.30 Uhr
9.30 Uhr
13.30 Uhr Montag 7.45 Uhr Dienstag 7.45 Uhr Mittwoch 19.00 Uhr
19.30 Uhr
Donnerstag 7.45 Uhr Freitag 7.45 Uhr Samstag 7.45 Uhr Sonntag
7.30 Uhr
9.30 Uhr
Beichtgelegenheit
Frühmesse! Ehel. Jakob Hommen u. verst. Kinder Amt Gestift. Amt f. Ehel. Franz Dupp u. Angehörige Andacht
Hl. Messe f. Marg. Schmidt verst. Angeh. (B).
Hl. Messe f. Ehel. Peter Rüster u. Kinder (B)
Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche Abendmesse Gestift. Jahramt f. Ehel. Jakob Heibel u. Joh. Adam Görg
Hl. Messe f. August Görg (B)
Hl. Messe f. Josef Solbach (B)
Hl. Messe f. Jakob Dupp (Mittelstr.) (B)
Frühmesse als Gestift. Amt f. Frl. Anna Schönberger u. Eltern
Amt f. Ehel. Josef Haas und verst. Kinder (B)
BEKANNTMACHUNG
Das Landratsamt gibt bekannt, daß in der Zeit vom 4. bis 5.8.1970 in der Gemarkung Eigendorf von Fernmeldetruppen Funkübungen durchgeführt werden. Es ist mit Schäden nicht zu rechnen.
Immer wieder wird von Grundstücksbesitzern Klage geführt, daß vor allem die Brachlandparzellen nicht rechtzeitig abgemäht werden und der Samen von Disteln und anderem unliebsamen Unkraut die Umgebung verpestet. Die Vorschrift lautet:
Verunkrautete Grundstücke sind vor dem Samenflug abzumähen.
Ich bitte, dafür zu sorgen, daß diese berechtigten Klagen abgestellt werden.
Winkenbach, Bgm.
BEKANNTMACHUNG
ln dem Enteignungsverfahren zu Gunsten der Ruhrgas-AG Essen zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für die Verlegung, den Betrieb und die Unterhaltung einer Erdgas-Anschlußleitung von Dernbach zur Station Bendorf der Energieversorgung Mittelrhein GmbH mit den Anschlußleitungen nach Baumbach und Höhr-Grenzhausen hat die Unternehmerin am 22.6.1970 gemäß § 11 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft *Energiewirtschaftsgesetz - Energ WG) vom 13.12.1935 (RGBl. I S. 1451) in Verbindung mit den §§
28 und 38 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.4.1966 (GVBI. S. 103) den Antrag auf Planfeststellung und vorzeitige Besitzeinweisung bezüglich des von der geplanten Maßnahme berührten Grundbesitzes in den Gemarkungen
Dernbach
Landkreis Unterwesterwald
Eigendorf
Landkreis Unterwesterwald
Wirges,
Landkreis Unterwesterwald
Ebernhahn
Landkreis Unterwesterwald
Baumbach
Landkreis Unterwesterwald
Hilgert,
Landkreis Unterwesterwald
Grenzau
Landkreis Unterwesterwald
Grenzhausen
Landkreis Unterwesterwald
Weitersburg
Landkreis Koblenz
Bendorf
Landkreis Koblenz
gestellt.
Gemäß § 28 Abs. 3 LEnteigG wird hiermit darauf hingewiesen, daß die Planunterlagen für die beabsichtigte Maßnahme • nach Gemarkungen getrennt • bei der für die jeweilige Gemarkung zuständigen Gemeinde - bzw. Stadtverwaltung in der Zeit von Montag, dem 13. Juli 1970 bis einschließlich Montag, d.10.Aug.197Q

