Ausgabe 
4.6.1970
Seite
210
 
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RUND UM MONTABAUR Nr. 13/23/70/2

fllptabnut

BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "Große Alberthöhe IV" in den Fluren 38 und 51 einen Bebauungsplan aufgestellt.

Das Plangebiet umfaßt die Grundstücke:

Flur38_:

Flurstücke 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3,

4524/1 (teilweise), 16/4524 (teil­weise), 4512/1,4511/1,4502/1, teilweise die Flurstücke 6054/1 (Feldweg) und 4511/2;

Flu r 51:

Flurstück 251 teilweise (Feldweg).

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung und Begrünungsplan liegt gemäß § 2 Abs. 6 des Bun­desbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl.

I S. 341) in der Zeit vom

29. Juni 1970 bis 31. Juli 1970

jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 1Z00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 (Bauverwaltung) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 27. Mai 1970

STADTVERWALTUNG Montabaur gez.: (Mangels (Bürgermeister)

BEKANNTMACHUNG

Es wird hiermit bekanntgemacht, daß die Ände­rungen des Bebauungsplanes "Alberthöhe" mit Begründungen, und zwar für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

1. im Süden von der Lahnstraße, Flur 15, Flurstück 218,

im Westen von dem Fußweg D 1 - E 1, Flur 51, Flurstück 334,

im Norden von der Siegstraße, Flur 51, Flur 51, Flurstück 259,

im Osten von dem Fußweg D 2 - E 2, Flur 51, Flurstück 229;

2. für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flurstücke 25, 27 und 28

im Sinne der Vorschriften des § 12 BBauG vom 23.6.1960 in der Zeit vom

10. Juni 1970 bis 30. Juni 1970

jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 19 (BauVerwal­tung), öffentlich ausliegen.

Montabaur, den 27. Mai 1970

STADTVERWALTUNG Montabaur gez.: (Mangels)

(Bürgermeister)

BEKANNTMACHUNG

Betr.: Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzai für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.3.1963 (GV- Bl. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflä­chen als Gemeindestraße, Parkstreifen und Bürger­steige (S 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung bis

Steinweg Steinweg alter Gemeindestraße

bis Dillstraße

Albertstr. Brücke Eigen- Parkstreifen und Bür-

dorferstraße gersteige Fröschpfort- Str., Flurstück 21

Wiedstr.

Albertstraße/ Ph.-Gehling- Straße, Flur­stück 72

Parkstreifen und Bür­gersteige

Wiedstr.

Albertstraße/

Lahnstraße

Bürgersteige

Philipp-Geh-

Frh.-v.-Stein-

Parkstreifen und Bür­

lingstr.

Str./Rheinstr. Flurstück 94

gersteige

Lahnstr.

Dillstraße/ Rheinstraße, Flurstück 119

Bürgersteige

Der Tag der Verkehrsübergabe ist jeweils der 11.

Mai 1970.

REC HTSMITTELBEL EH RUNG :

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der-Stadtverwal- tung Montabaur - Bauverwaltung - Zimmer 19 des Rathauses schriftlich oder zur Niederschrift einzule­gen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts­stelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ab­lauf eines Jahres seit der Einleguna des Wider­spruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klage­erhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 7.10.1966 in der Zeit vom 2. Juni 1970 bis 11. Juni 1970 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Westerwälder Zeitung bekanntgemacht.

Montabaur, den 27. Mai 1970

Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels, Bürgermeister

ARZTE-SONNTAGSDIENST

SONNTAG, den 7.6.1970:

Dr. Jakob Schmidt,

543 Montabaur, Herzog-Adolf-Str. 14

Telefon 3855

ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

SONNTAG, den 7.6.1970:

Dr. Stolz,

Montabaur, Kleiner Markt 17 Telefon 3215 ZA Nebgen,

Höhr-Grenzhausen, Parkstr.5 Telefon 7855

APOTHE KEN-DIENST

Von Samstag, dem 6.6.1970, 13.00 Uhr, bis Samstag, dem 13.7.70, 13.00 Uhr: Marien-Apotheke,

Montabaur, Kirchstr. 19 Telefon 4290

KRANKENWAGEN

SAMSTAG/SONNTAG, den 6./7. Juni 1970: Halbritter, Höhr-Grenzhausen

Telefon (02624) 7010

Zentrale, Montabaur

Telefon (02602) 3777

FAMILIENANZEIGEN

inRund um Montabaur sind nicht teuer und errei­chen die breiteste Öffent­lichkeit.

GEBÄUDE

UND

WOHNUNGSZÄHLUNG

1968

Rheinland-Pfalz Montabaur 334160 [

GEBÄUDEARTEN |

1 Wohngebäude ohne Wochenend- und

Ferienhäuser 1055

2 Darin Wohnungen 2050 (

3 Darin Personen 5976

4 Wochenend- und Ferienhäuser mit

50 oder mehr qm - - - -

5 Wochenend- und Ferienhäuser unter

50 qm Wohnfläche 1 i

6 Sonstige Gebäude mit Wohnungen 85 I

7 Darin Wohnungen 122 1

8 Darin Personen 352 '!

9 Bewohnte Unterkünfte 4

10 Darin Wohngelegenheiten 4

11 Darin Personen 8

WOHNGEBÄUDE *) NACH ART DER WASSER­VERSORGUNG

12 Gebäude mit Anschluß an das Wasser­

netz 1052

13 Darin Wohnungen Zahl 2046

14 v.H.v. Ifd. Nr. 2 100

15 Gebäude mit eigener Wasserversorgungs­anlage 2

16 Darin Wohnungen Zahl 3

17 v.H. v. Ifd. Nr. 2

18 Gebäude mit sonstiger oder ohne Was­serversorgung 1

19 Darin Wohnungen Zahl 1

20 v.H. v. Ifd. Nr. 2

WOHNGEBÄUDE *) NACH ART DER FÄKALIEN UND SCHMUTZWASSERBESEITIGUNG 21 Gebäude mit Anschluß an Kanalisation für Fäkalien mit oder ohne Schmutzwas­

ser 897

22 Darin Wohnungen Zahl 1791

23 v.H. v. Ifd. Nr. 2 87

24 Gebäude mit Hauskläranlage 145

25 Darin Wohnungen Zahl 235

26 v.H. v. Ifd. Nr. 2 11

27 Geb. mit sonst. Fäkalien- und Schmutz­wasserbeseitigung 13

28 Darin Wohnungen Zahl 24

29 v.H. v. Ifd. Nr. 2 1 -

WOHNGEBÄUDE *) NACH ART DER GEBÄUDE

30 Nichtlandwirtschaftliche Wohngebäude mit einer Wohnung

31 Mit zwei Wohnungen

32 Mit drei oder mehr Wohnungen

33 Wohnungen in nichtlandwirtschaftli­chen Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen

34 Landwirtschaftliche Wohngebäude

WOHNGEBÄUDE *) NACH BAUALTER

35 Gebäude errichtet bis 1900

36 Gebäude errichtet 1901 -1948

37 Gebäude errichtet 1949 oder später

GEBÄUDE MIT EIGENTUMSWOHNUNGEN

38 Gebäude 2 |

39 Darin Wohnungen 6

GESAMTWOHNUNGSBESTAND

40 Gesamtwohnungsbestand am 25.9.56

41 am 6.6.1961

42 am 25.10.68 2172

510

310

216

896

19

302

263

490

WOHNUNGEN OHNE SOLCHE IN WOCHEN­

END- UND FERIENHÄUSERN

43 Wohnungen ohne solche in Wochen­end- und Ferienhäusem 2172

44 Darunter öffentlich gefördert 505

45 Zahl v.H. v. Ifd. Nr. 43 23

WOHNUNGEN **) NACH BAUALTER DER GE­BÄUDE

46 Wohnungen in Gebäuden errichtet

bis 1900 565

47 Zahl v.H.v. Ifd. Nr. 43 26