RUND UM MONTABAUR Nr. 13/23/70/2
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BEKANNTMACHUNG
Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "Große Alberthöhe IV" in den Fluren 38 und 51 einen Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet umfaßt die Grundstücke:
Flur38_:
Flurstücke 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3,
4524/1 (teilweise), 16/4524 (teilweise), 4512/1,4511/1,4502/1, teilweise die Flurstücke 6054/1 (Feldweg) und 4511/2;
Flu r 51:
Flurstück 251 teilweise (Feldweg).
Der Entwurf dieses Planes mit Begründung und Begrünungsplan liegt gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl.
I S. 341) in der Zeit vom
29. Juni 1970 bis 31. Juli 1970
jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 1Z00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 (Bauverwaltung) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Montabaur, den 27. Mai 1970
STADTVERWALTUNG Montabaur gez.: (Mangels (Bürgermeister)
BEKANNTMACHUNG
Es wird hiermit bekanntgemacht, daß die Änderungen des Bebauungsplanes "Alberthöhe" mit Begründungen, und zwar für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
1. im Süden von der Lahnstraße, Flur 15, Flurstück 218,
im Westen von dem Fußweg D 1 - E 1, Flur 51, Flurstück 334,
im Norden von der Siegstraße, Flur 51, Flur 51, Flurstück 259,
im Osten von dem Fußweg D 2 - E 2, Flur 51, Flurstück 229;
2. für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flurstücke 25, 27 und 28
im Sinne der Vorschriften des § 12 BBauG vom 23.6.1960 in der Zeit vom
10. Juni 1970 bis 30. Juni 1970
jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 19 (BauVerwaltung), öffentlich ausliegen.
Montabaur, den 27. Mai 1970
STADTVERWALTUNG Montabaur gez.: (Mangels)
(Bürgermeister)
BEKANNTMACHUNG
Betr.: Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzai für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.3.1963 (GV- Bl. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraße, Parkstreifen und Bürgersteige (S 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung bis
Steinweg Steinweg alter Gemeindestraße
bis Dillstraße
Albertstr. Brücke Eigen- Parkstreifen und Bür-
dorferstraße gersteige Fröschpfort- Str., Flurstück 21
Wiedstr.
Albertstraße/ Ph.-Gehling- Straße, Flurstück 72
Parkstreifen und Bürgersteige
Wiedstr.
Albertstraße/
Lahnstraße
Bürgersteige
Philipp-Geh-
Frh.-v.-Stein-
Parkstreifen und Bür
lingstr.
Str./Rheinstr. Flurstück 94
gersteige
Lahnstr.
Dillstraße/ Rheinstraße, Flurstück 119
Bürgersteige
Der Tag der Verkehrsübergabe ist jeweils der 11.
Mai 1970.
REC HTSMITTELBEL EH RUNG :
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der-Stadtverwal- tung Montabaur - Bauverwaltung - Zimmer 19 des Rathauses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einleguna des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 7.10.1966 in der Zeit vom 2. Juni 1970 bis 11. Juni 1970 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Westerwälder Zeitung bekanntgemacht.
Montabaur, den 27. Mai 1970
Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels, Bürgermeister
ARZTE-SONNTAGSDIENST
SONNTAG, den 7.6.1970:
Dr. Jakob Schmidt,
543 Montabaur, Herzog-Adolf-Str. 14
Telefon 3855
ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST
SONNTAG, den 7.6.1970:
Dr. Stolz,
Montabaur, Kleiner Markt 17 Telefon 3215 ZA Nebgen,
Höhr-Grenzhausen, Parkstr.5 Telefon 7855
APOTHE KEN-DIENST
Von Samstag, dem 6.6.1970, 13.00 Uhr, bis Samstag, dem 13.7.70, 13.00 Uhr: Marien-Apotheke,
Montabaur, Kirchstr. 19 Telefon 4290
KRANKENWAGEN
SAMSTAG/SONNTAG, den 6./7. Juni 1970: Halbritter, Höhr-Grenzhausen
Telefon (02624) 7010
Zentrale, Montabaur
Telefon (02602) 3777
FAMILIENANZEIGEN
in “Rund um Montabaur” sind nicht teuer und erreichen die breiteste Öffentlichkeit.
GEBÄUDE
UND
WOHNUNGSZÄHLUNG
1968
Rheinland-Pfalz Montabaur 334160 [
GEBÄUDEARTEN |
1 Wohngebäude ohne Wochenend- und
Ferienhäuser 1055
2 Darin Wohnungen 2050 (
3 Darin Personen 5976
4 Wochenend- und Ferienhäuser mit
50 oder mehr qm - - - -
5 Wochenend- und Ferienhäuser unter
50 qm Wohnfläche 1 i
6 Sonstige Gebäude mit Wohnungen 85 I
7 Darin Wohnungen 122 1
8 Darin Personen 352 '!
9 Bewohnte Unterkünfte 4
10 Darin Wohngelegenheiten 4
11 Darin Personen 8
WOHNGEBÄUDE *) NACH ART DER WASSERVERSORGUNG
12 Gebäude mit Anschluß an das Wasser
netz 1052
13 Darin Wohnungen Zahl 2046
14 v.H.v. Ifd. Nr. 2 100
15 Gebäude mit eigener Wasserversorgungsanlage 2
16 Darin Wohnungen Zahl 3
17 v.H. v. Ifd. Nr. 2
18 Gebäude mit sonstiger oder ohne Wasserversorgung 1
19 Darin Wohnungen Zahl 1
20 v.H. v. Ifd. Nr. 2
WOHNGEBÄUDE *) NACH ART DER FÄKALIEN UND SCHMUTZWASSERBESEITIGUNG 21 Gebäude mit Anschluß an Kanalisation für Fäkalien mit oder ohne Schmutzwas
ser 897
22 Darin Wohnungen Zahl 1791
23 v.H. v. Ifd. Nr. 2 87
24 Gebäude mit Hauskläranlage 145
25 Darin Wohnungen Zahl 235
26 v.H. v. Ifd. Nr. 2 11
27 Geb. mit sonst. Fäkalien- und Schmutzwasserbeseitigung 13
28 Darin Wohnungen Zahl 24
29 v.H. v. Ifd. Nr. 2 1 -
WOHNGEBÄUDE *) NACH ART DER GEBÄUDE
30 Nichtlandwirtschaftliche Wohngebäude mit einer Wohnung
31 Mit zwei Wohnungen
32 Mit drei oder mehr Wohnungen
33 Wohnungen in nichtlandwirtschaftlichen Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen
34 Landwirtschaftliche Wohngebäude
WOHNGEBÄUDE *) NACH BAUALTER
35 Gebäude errichtet bis 1900
36 Gebäude errichtet 1901 -1948
37 Gebäude errichtet 1949 oder später
GEBÄUDE MIT EIGENTUMSWOHNUNGEN
38 Gebäude 2 |
39 Darin Wohnungen 6
GESAMTWOHNUNGSBESTAND
40 Gesamtwohnungsbestand am 25.9.56
41 am 6.6.1961
42 am 25.10.68 2172
510
310
216
896
19
302
263
490
WOHNUNGEN OHNE SOLCHE IN WOCHEN
END- UND FERIENHÄUSERN
43 Wohnungen ohne solche in Wochenend- und Ferienhäusem 2172
44 Darunter öffentlich gefördert 505
45 Zahl v.H. v. Ifd. Nr. 43 23
WOHNUNGEN **) NACH BAUALTER DER GEBÄUDE
46 Wohnungen in Gebäuden errichtet
bis 1900 565
47 Zahl v.H.v. Ifd. Nr. 43 26

