RUND UM MONTABAUR Nr. 11/20/70/3
FOTO-MEISTER
MONTABAUR, Elisabethenstr. 16
18,0 Uhr M-iiand-icht t r^it.a^. 22 5 70
7.10 Uhr Schulgottesdienst f. alle Schulkinder J.A. Paula Setffert 18,15 Uhr Malandach Samstag. 23,5.70
7.10 Uhr J.A» Frau Maria Dommermuth 17,00 Uhr Salve Andacht
18.30 Uhr Samsiagabendmesse als Sonntagmesse J.A. Anton Neuroth und Sohn Alfons Sonntag, 24.5.70
9.30 Uhr Hochamt - Amt Alfred Ferdinand, v.d. Nachbarschaft bestellt Beichtgelegenheit: Samstag v. 16.00 - 18.30 und nach 20.30 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Montabaur
Woche vom 17. bis 23. Mai 1970
17. Mai Pfingstsonntag:
9.00 Uhr Gottesdienst mit anschliessender Feier des Abendmahls in der Lutherkirche (= neue Kirche),
um 10.30 Uhr in der Pauluskirche Keine Kindergottesdienste Die Busse fahren durch alle Dörfer. In die Lutherkirche durch die Dörfer des Lutherbezirks:
Um 8.25 Uhr ab Welschneudorf, dann jeweils 5 Min. später ab O-elbert, N-elbert, Horressen, Eigendorf und Eschelbach.
In die Pauluskirche durch alle Dörfer des Paulusbezirks, um 9.50 Uhr ab Wirzenborn, dann jeweils 5 Min. später ab Reckenthal, Bladernheim, Stahlhofen, Daubach, Unters- hausen, Holler.
Um 9.45 Uhr ab Heiligenroth, dann jeweils 5 Min. später ab Goldhausen/Ruppach, Dahlen, Grossholbach, Kleinholbach und Girod. Die Busse fahren nach der Abendmahlsfeier zurück.
18. Mai, 2. Pfingsttag:
9 Uhr Gottesdienst Lutherkirche
10.30 Uhr Gottesdienst Pauluskirche
20. Mai, Mittwoch:
15 Uhr Religionsunterricht in Ruppach
15.30 Uhr Mädchen jungschar im Gemeindehaus
18.30 Uhr Jugendkreis im Gemeindehaus
21. Mai, Donnerstag:
19.30 Uhr Kirchenchor übt im Gemeindehaus
20 Uhr Bibelstunde übt im Gemeindehaus am 19. Mai, Dienstag:
18 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung in der von-Orsbeck-Str. 12 Vorankündigung:
am Sonntag, den 24. Mai, Trinitatis, werden die diesjährigen Konfirmanden konfirmiert. Der Konfirmationsgottesdienst mit anschliessender Feier des Abendmahls besonders für die Neukonfirmierten und deren Angehörige beginnt um 10 Uhr in der Pauluskirche (= alte Kirche)
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Gewährung von Landes- und Kreismitteln zur Förderung der Musikpflege
Die im Unterwesterwaldkreis beheima L eten Musikverein“, Spielmanns- und Fanfarenzüge sowie Mandolinenorchester haben die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung von Landes- und Kreismitteln zur Förderung der Musikpflege zu stellen.
Die Förderungsmittel sollen zum Ankauf von Instrumenten verwendet werden. Dabei können wie bisher keine Landesmittel für den Ankauf von Saxophonen, Lyren, elektrischen Instrumenten, Notenständern, Uniformen und ähnliches bewilligt werden.
Auch für Reparaturen von Instrumenten und für die Beschaffung von neuem Notenmaterial können diese Landes- und Kreismittel nicht gewährt werden.
Die Vereine, die im Vorjahr keinen Zuschuss erhalten haben, können sofort entsprechende Anträge, falls sie beabsichtigte Anschaffungen in der vorgenannten Art tätigen, beim Landratsamt stellen. Die entsprechenden Vordrucke sollten umgehend bei uns angefordert werden, da die formularmässigen Zuschussanträge bis spätestens 25. Mai 1970 hier beim Landratsamt eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
WILDGRÄBEN IN UNSERER HEIMAT
In dem letzten harten Winter führte man auch in den ausgedehnten Waldungen des unteren Westerwaldes alle die Massnahmen durch, die der Erhaltung und Pflege des heimischen Wildbestandes dienten. Es galt also in diesem Winter mehr, unser Wild vor allzugrossen Verlusten durch den Frost zu bewahren. In Zeiten übergrossen Wildbestandes jedoch waren die Fluren der Ortschaften in der Nähe der Waldungen der Montabaurer Höhe starkem Wildschaden ausgesetzt. Diesen abzuwehren, unterhielt man noch in jüngerer Zeit an besonders gefährdeten Stellen etwa der Gemeinden Nieder- und Oberelbert und Welschneudorf Wildgatter. Man wollte so ein zu starkes Übertreten des Wildes in die Flur verhüten und das Wild innerhalb solcher Gatter hegen. Viel umfassender, aber auch dringlicher, war der Schutz der heimischen Fluren vor dem Wild in kurtrierischer Zeit, der Schutz durch ein in sich geschlossenes System von Wildgräben. Damals war der Wildreichtum in unseren Wäldern ungewöhnlich gross.
Auf einen solchen Wildgraben stösst man, wenn man am Weissen Stein bei Arzbach dem römischen Pfahlgraben folgt. Der Wildgraben stösst hier auf den Limes, man hat in ihm so gelegentlich irrtümlich ein Stück des römischen Pfahlgrabens erkennen wollen. Der Wildgraben zieht hier in einem Stück der Waldschneise nach, die von Osten nach Westen quer über den Höhenrücken geht, der den Weissen Stein mit dem nordöstlichen Dillkopf verbindet. Er schneidet die Schneise, die zwischen den Arzbacher Köpfen hindurch, spitzwinklig; der Piahlgra- ben jedoch zient an der Nordseite des nördlichen dieser Köpfe vorbei.
In Welschneudorf steht das frühere kur-
trierische Jagdzeughaus. Östlich an dieses Gebäude grenzt der früher kurtrieri- sche Tiergarten und westlich des Dorfes Welschneudorf zient der WTdgraben vorbei. Er kommt von dem nördlichen der Arzbacher Köpfe, folgt in einem kurzen Teilstück dem römischen Pfahlgraben und schneidet dann den Arzbach- Welschneu- dorfer Weg an der Stelle, wo er den Pfahlgraben überdeckt hat.
Hier zweigt ein Graben von gleichem Profil wie der Wildgraben ab; er diente sicher auch demselben Zweck: er hatte die Aufgabe, das Wild bei den Arzbacher Köpfen von der Flur über der Augster Kirche fernzuhalten. Der Hauptgraben folgt dann nicht genau der Schneise, die nördlich des Weissen Stein von Westen nach Osten zieht. Er schliesst dann die Fluren der Dörfer Welschneudorf, Ober- und Niederelbert aus, überschreitet die Montabaur- Koblenzer- Strasse und schliesst im weiteren Zug auch die Fluren der Dörfer Horressen und Eigendorf aus. Anschliessend scheint er jenen Wildbann nicht ganz umschlossen zu haben, als dessen Mittelpunkt die Montabaurer Höhe, genauer der Lippersberg, anzusehen ist. Südlich der Montabaur- Koblenzer-Strasse zieht der Wildgraben wieder bei Kadenbach weiter. Er schliesst auch die Flur von Kadenbach aus, führt durch Arzbach und zieht dann in dem Bächelchen zum nördlichen der Arzbacher Köpfe.
Aufgabe der Wildgräben war, das Wild von den Fluren der Dörfer fernzuhalten und es innerhalb dieser Wildgräben, im Wildbann, zu hegen. Man bepflanzte die Krone des Walles mit trockenen und lebenden Zäunen, um das Überspringen des Wildes über die Gräben zu erschweren oder zu verhindern. In der Zeit von Jagden ergänzte man diese Hecken durch das Aufhängen von Lappen und Netzen. Wächter wurden dann aufgestellt, welche Feuer unterhielten, um das Durchbrechen des Wildes bei solchen Jagden zu verhindern. Auf diese Tätigkeit weist auch der Gemarkungsname "an den drei Kreuzen" an der Grenze der Gemarkung zwischen Welschneudorf und Arzbach hin: hier oben sollen drei Wächter des Wildbannes bei ihrer Wache vom Schlaf übermannt und verbrannt sein.
Aus dem Polizeibericht:
Insgesamt ereigneten sich übers Wochenende im Zuständigkeitsbereich des Gendarmerie- Kommandos 14 Verkehrsunfälle.
Wenn TRACHTENKLEIDER - dann zu
BLUM, Deesen, Tel.: 02626/277
FAHRERFLUCHT
Ein bisher noch unbekannter Pkw-Fahrer beschädigte ein auf der Hauptstrasse vor der Gaststätte Waldeslust abgestellten Pkw. Er entfernte sich von der Unfallstelle (beging Fahrerflucht). Vermutlich handelt es sich um einen hellblauen VW. Zeugen, die Angaben über den Fahrer oder das Fahrzeug machen können, werden geoeten, sich beim Gend.-Kommando Montabaur zu melden.

