Ausgabe 
2.4.1970
Seite
80
 
Einzelbild herunterladen

RUND UM MONTABAUR Nr. 5/14/70/10 Die Bevölkerung wird gebeten, mit darauf zu achten, dass die Gifteier nicht ln unbe­fugte Hände gelangen, nicht unberechtigt vernichtet werden und Haustiere nicht zu Schaden kommen.

c) In der nächsten Zelt werden nach Mit­teilung des Landratsamtes wiederum die Fuchs- und Dachsbaue im Kreis begast. Die Begasung erfolgt mit einem schnell wirkenden Giftstoff. Dabei werden alle Röh­ren der Baue fest verschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass begaste Baue nicht geöffnet werden dürfen.

Das Trinkwasser Ist ab sofort wieder ln unagbekochtem Zustand genlessbar.

DER BÜRGERMEISTER gez.: Merz

HIN WEISE

Nach § 1 der Landesverordnung über die Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 23.12.1969 kön­nen von der Rundfünkgebührenpflicht (Hör­funk und Fernsehn) auf Antrag befreit wer­den.

OHNE EINKOMMENSNACHWEIS:

1. Fürsorgeberechtigte im Sinne des § 27c des BundesVersorgungsgesetzes,

2. Blinde, von Blindheit bedrohte oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Personen,

Hörgeschädigte mit einer bereits bestehenden oder drohenden wesentlichen Beeinträchti­gung der Hörfähigkeit.

3. Behinderte mit einer Minderung der Er­werbsfähigkeit von wenigstens 80 v.H., die die Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 Satz

2 des Bundessozialhilfegesetzes erfüllen, die also ln Ihrer Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung Ihres Stütz- oder Bewe­gungssystems nicht nur vorübergehend we­sentlich behindert sind oder bei denen wesent­liche Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes bestehen.

, 4. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetzes.

5. Empfänger von

a) laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz,

b) laufender ergänzender Hilfe zum Lebens­unterhalt nach § 27 a Abs. 1 oder laufender Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundes­versorgungsgesetzes.

6. Empfänger von Pflegegeld nach § 558 der Reichsversicherungsordnung.

7. Empfänger von Pflegezulage nach § 267 des Lastenausgleichsgesetzes.

MIT EINKOMMENSNACHWEIS:

8. Minderbemittelte; Personen, deren Ein­kommen zusammen mit dem Einkommen des mit Ihnen in Haushaitsgemeinschaft le­benden Angehörigen das Doppelte des Regel­satzes der Sozialhilfe für einen Haushaltungs­vorstand zuzüglich der Regelsätze für son­stige Haushaltsangehörige, deren Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuschläge usw. nicht übersteigt.

Ein Antrag kann von solchen Rundfunkteil­nehmern gestellt werden, die die Bereit­stellung eines Rundfunkempfangsgerätes an­gezeigt haben.

Anträge sind über die Gemeindeverwaltung Horressen einzureichen.

Fahrtkosten und sonstige Auslagen für eine evtl, notwendig werdende amtsärztliche Be­

gutachtung können nicht erstattet werden.

BERICHTIGUNG

Im vorletzten Mitteilungsblatt Nr. 3/12 vom 19.3,1970 Ist beim Artikel des Verkehrs­und Verschönerungsvereins bei der Fest­setzung des Monatsbeitrages ein Druckfeh­ler festgestellt worden. Der Monatsbeltrag beträgt -,50 DM und nicht 5. DM.

GROBE SACHBESCHÄDIGUNG

Es wurde festgestellt, dass durch unbekannte Personen, vermutlich schulpflichtige Kinder, Papierkörbe und Bänke beschädigt wurden. Am Altenplatz, wo drei neue Bänke aufge­stellt wurden, wurde mutwillig ein Sitzbrett mit einem Messer beschädigt. Drei Papier­körbe auf dem Weg nach Eigendorf wurden gewaltsam aus der Verankerung gerissen. Ein Papierkorb ist spurlos verschwunden. Der Vereinsvorstand bittet alle Bürger mit darauf zu achten, dass solche Schäden am Allgemeingut verhindert .werden. Wir sind für jeden Hinweis dankbar, der dazu führt, dass der Vorstand sich an den Schädiger durch Schadenersatzforderung schadlos hal­ten kann.

Kirchen

Jpfacftrfcfiten

Kath.Pfarrgemeinde Horressen

WEISSER SONNTAG ( 5. - 12. April 1970)

7.30 Uhr Frühmesse f. Ehel. Peter Kirchem

9.30 Uhr Amt f, Josef Pehl (Erstkommunion ln Eigendorf)

DIENSTAG

15.00 Uhr Kommunionstunde i.d. Kirche MITTWOCH

19.30 Uhr Abendmesse: Vierwochenamt f. Paul Parbel

DONNERSTAG

15.00 Uhr Kommunionstunde, 19.30 Uhr Ro­senkranz i.d. Anliegen d. Kirche FREITAG

7.00 Uhr Amt f. Adam Metternich u. Angeh. 15.00 Uhr Kommunionstunde

SAMSTAG 17,00 Uhr Belchtgelegenhelt 17.00 Uhr Belchtgelegenhelt, 18.00 Uhr Vor­bereitungsandacht der Erstkommunikanten und ihrer Eltern, mit Besprechung für die Erstkommunionfeier SONNTAG

7.00 Uhr Frühmesse als Amt f. Lebende und Verstorbene d. Lebendigen Rosenkr., 8.45 Uhr Abholung der Erstkommunikanten im Pfarrheim, 9.00 Uhr Erstkommunionfeier,

14.30 Uhr Dankandacht der Erstkommuni­kanten, Kollekte bei den Kindern f. d. Dias­pora - Kinderhilfe

KOMMUNIONKINDER DER PFARRGE­MEINDE HORRESSEN

Karin Diel

Heideweg 2

Christa Escher

Ringstr. 8

Marianne Hübinger

Heideweg

Hartmut Ritz

Wlesenstr. 1

Karin Schmidt

Kirchstr. 18

Bettina Bach

Klrchstr. 13

Detlef Cornelius

Kirchstr. 21

Birgit Hermann

Ringstr. 14

Barbara Klein

Ringstr. 16

Angela Leiendecker

Kirchstr. 22

Peter Noll

Ringstr. 2

Georg Normann

Ringstr. 5

Joachim Olleck

Neustr. 2

Joachim Olleck

Neustr. 7

Claudia Quirmbach

Im Wiesengrund 3

Alfred Roth

Hauptstr. 38

Horst Schmidt

Heideweg 8

Martin Schmidt

Heideweg 20

Ingo Simon

Am Hirtengarten 4

Dietmar Trumm

Koblenzerstr. 7

GEMEINDEVERWALTUNG

ESCHELBACH

Holzversteigerung

Am Samstag, dem 11.4.1970, findet nach­mittags um 14.oo Uhr die Holzversteige­rung statt.

Treffpunkt:

Weg am Gemeinde - Apfelbaum.

Müllabfuhr

Die Müllabfuhr in der Gemeinde Eigendorf beginnt am Freitag Nachmittag.

HILFSWERK BERLIN

Stiftung des bürgerlichen Rechts

SITZ FRANKFURT AM MAIN AUFRUF an die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland

Erneut wendet sich die Stiftung Hilfswerk Berlin mit der Bitte an alle Bürger, ln diesem Jahr wieder die Arbeit der Stiftung für die Einwohner West-Berlins tatkräftig zu unterstützen. Auch ln Zeiten der Hoch­konjunktur und der wachsenden Einkommen sollte nicht vergessen werden, dass die Menschen ln Berlin wegen der politischen Feriendörfer der Stiftung Hilfswerk Berlin zu reisen. Für viele Familien wird es der erste gemeinsame Urlaub sein.

Die besondere Sorge aber wendet das Hilfs­werk Berlin alten und bedürftigen Menschen zu. Ihnen soll die Hilfe zuteil werden, die sie dringend benötigen. Ferienaufenthalte, Mittagstische, Stadtranderholung, Lebens­mittelspenden, kulturelle Betreuung und der Bau von Clubhelmen sollen den alten Men­schen das Gefühl vermitteln, dass man sie nicht vergessen hat.

Die Stiftung Hilfswerk Berlin benötigt für ihre Arbeit erhebliche Mittel. Deshalb er geht der Aufruf an jeden einzelnen Bürger,

und geographischen Lage der Stadt noch immer schwere Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Die Stiftung plant, wieder mehr als 50 000 Berliner Kinder einen Ferienaufenthalt zu vermitteln. Annähernd 5 000 Berliner Fa­milien sollen die Möglichkeit haben, in die aber auch an die Länder, Städte, Kreise und Gemeinden sowie an die Verbände der Wirtschaft und die Organisationen der Sozial­partner, durch Geldspenden und Freiplätze dieses grosse soziale und politische Ziel zu unterstützen.

Geldspenden können überwiesen werden: Postscheckkonten: 1390 Frankfurt / Main 4806 Köln (Bund der Berliner und Freunde Berlins)

Bankkonten: 92777 Stadtsparkasse Frankfurt /Main, 480/2583 Deutsche Bank AG., Frank­furt / Main, 255005 Dresdner Bank AG., Frankfurt / Main.