RUND UM MONTABAUR Nr. 5/14/70/10 Die Bevölkerung wird gebeten, mit darauf zu achten, dass die Gifteier nicht ln unbefugte Hände gelangen, nicht unberechtigt vernichtet werden und Haustiere nicht zu Schaden kommen.
c) In der nächsten Zelt werden nach Mitteilung des Landratsamtes wiederum die Fuchs- und Dachsbaue im Kreis begast. Die Begasung erfolgt mit einem schnell wirkenden Giftstoff. Dabei werden alle Röhren der Baue fest verschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass begaste Baue nicht geöffnet werden dürfen.
Das Trinkwasser Ist ab sofort wieder ln unagbekochtem Zustand genlessbar.
DER BÜRGERMEISTER gez.: Merz
HIN WEISE
Nach § 1 der Landesverordnung über die Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 23.12.1969 können von der Rundfünkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehn) auf Antrag befreit werden.
OHNE EINKOMMENSNACHWEIS:
1. Fürsorgeberechtigte im Sinne des § 27c des BundesVersorgungsgesetzes,
2. Blinde, von Blindheit bedrohte oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Personen,
Hörgeschädigte mit einer bereits bestehenden oder drohenden wesentlichen Beeinträchtigung der Hörfähigkeit.
3. Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 80 v.H., die die Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 Satz
2 des Bundessozialhilfegesetzes erfüllen, die also ln Ihrer Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung Ihres Stütz- oder Bewegungssystems nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind oder bei denen wesentliche Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes bestehen.
, 4. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetzes.
5. Empfänger von
a) laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz,
b) laufender ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a Abs. 1 oder laufender Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes.
6. Empfänger von Pflegegeld nach § 558 der Reichsversicherungsordnung.
7. Empfänger von Pflegezulage nach § 267 des Lastenausgleichsgesetzes.
MIT EINKOMMENSNACHWEIS:
8. Minderbemittelte; Personen, deren Einkommen zusammen mit dem Einkommen des mit Ihnen in Haushaitsgemeinschaft lebenden Angehörigen das Doppelte des Regelsatzes der Sozialhilfe für einen Haushaltungsvorstand zuzüglich der Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige, deren Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuschläge usw. nicht übersteigt.
Ein Antrag kann von solchen Rundfunkteilnehmern gestellt werden, die die Bereitstellung eines Rundfunkempfangsgerätes angezeigt haben.
Anträge sind über die Gemeindeverwaltung Horressen einzureichen.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen für eine evtl, notwendig werdende amtsärztliche Be
gutachtung können nicht erstattet werden.
BERICHTIGUNG
Im vorletzten Mitteilungsblatt Nr. 3/12 vom 19.3,1970 Ist beim Artikel des Verkehrsund Verschönerungsvereins bei der Festsetzung des Monatsbeitrages ein Druckfehler festgestellt worden. Der Monatsbeltrag beträgt -,50 DM und nicht 5.— DM.
GROBE SACHBESCHÄDIGUNG
Es wurde festgestellt, dass durch unbekannte Personen, vermutlich schulpflichtige Kinder, Papierkörbe und Bänke beschädigt wurden. Am Altenplatz, wo drei neue Bänke aufgestellt wurden, wurde mutwillig ein Sitzbrett mit einem Messer beschädigt. Drei Papierkörbe auf dem Weg nach Eigendorf wurden gewaltsam aus der Verankerung gerissen. Ein Papierkorb ist spurlos verschwunden. Der Vereinsvorstand bittet alle Bürger mit darauf zu achten, dass solche Schäden am Allgemeingut verhindert .werden. Wir sind für jeden Hinweis dankbar, der dazu führt, dass der Vorstand sich an den Schädiger durch Schadenersatzforderung schadlos halten kann.
“Kirchen
Jpfacftrfcfiten
Kath.Pfarrgemeinde Horressen
WEISSER SONNTAG ( 5. - 12. April 1970)
7.30 Uhr Frühmesse f. Ehel. Peter Kirchem
9.30 Uhr Amt f, Josef Pehl (Erstkommunion ln Eigendorf)
DIENSTAG
15.00 Uhr Kommunionstunde i.d. Kirche MITTWOCH
19.30 Uhr Abendmesse: Vierwochenamt f. Paul Parbel
DONNERSTAG
15.00 Uhr Kommunionstunde, 19.30 Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche FREITAG
7.00 Uhr Amt f. Adam Metternich u. Angeh. 15.00 Uhr Kommunionstunde
SAMSTAG 17,00 Uhr Belchtgelegenhelt 17.00 Uhr Belchtgelegenhelt, 18.00 Uhr Vorbereitungsandacht der Erstkommunikanten und ihrer Eltern, mit Besprechung für die Erstkommunionfeier SONNTAG
7.00 Uhr Frühmesse als Amt f. Lebende und Verstorbene d. Lebendigen Rosenkr., 8.45 Uhr Abholung der Erstkommunikanten im Pfarrheim, 9.00 Uhr Erstkommunionfeier,
14.30 Uhr Dankandacht der Erstkommunikanten, Kollekte bei den Kindern f. d. Diaspora - Kinderhilfe
KOMMUNIONKINDER DER PFARRGEMEINDE HORRESSEN
Karin Diel
Heideweg 2
Christa Escher
Ringstr. 8
Marianne Hübinger
Heideweg
Hartmut Ritz
Wlesenstr. 1
Karin Schmidt
Kirchstr. 18
Bettina Bach
Klrchstr. 13
Detlef Cornelius
Kirchstr. 21
Birgit Hermann
Ringstr. 14
Barbara Klein
Ringstr. 16
Angela Leiendecker
Kirchstr. 22
Peter Noll
Ringstr. 2
Georg Normann
Ringstr. 5
Joachim Olleck
Neustr. 2
Joachim Olleck
Neustr. 7
Claudia Quirmbach
Im Wiesengrund 3
Alfred Roth
Hauptstr. 38
Horst Schmidt
Heideweg 8
Martin Schmidt
Heideweg 20
Ingo Simon
Am Hirtengarten 4
Dietmar Trumm
Koblenzerstr. 7
GEMEINDEVERWALTUNG
ESCHELBACH
Holzversteigerung
Am Samstag, dem 11.4.1970, findet nachmittags um 14.oo Uhr die Holzversteigerung statt.
Treffpunkt:
Weg am Gemeinde - Apfelbaum.
Müllabfuhr
Die Müllabfuhr in der Gemeinde Eigendorf beginnt am Freitag Nachmittag.
HILFSWERK BERLIN
Stiftung des bürgerlichen Rechts
SITZ FRANKFURT AM MAIN AUFRUF an die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland
Erneut wendet sich die Stiftung Hilfswerk Berlin mit der Bitte an alle Bürger, ln diesem Jahr wieder die Arbeit der Stiftung für die Einwohner West-Berlins tatkräftig zu unterstützen. Auch ln Zeiten der Hochkonjunktur und der wachsenden Einkommen sollte nicht vergessen werden, dass die Menschen ln Berlin wegen der politischen Feriendörfer der Stiftung Hilfswerk Berlin zu reisen. Für viele Familien wird es der erste gemeinsame Urlaub sein.
Die besondere Sorge aber wendet das Hilfswerk Berlin alten und bedürftigen Menschen zu. Ihnen soll die Hilfe zuteil werden, die sie dringend benötigen. Ferienaufenthalte, Mittagstische, Stadtranderholung, Lebensmittelspenden, kulturelle Betreuung und der Bau von Clubhelmen sollen den alten Menschen das Gefühl vermitteln, dass man sie nicht vergessen hat.
Die Stiftung Hilfswerk Berlin benötigt für ihre Arbeit erhebliche Mittel. Deshalb er geht der Aufruf an jeden einzelnen Bürger,
und geographischen Lage der Stadt noch immer schwere Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Die Stiftung plant, wieder mehr als 50 000 Berliner Kinder einen Ferienaufenthalt zu vermitteln. Annähernd 5 000 Berliner Familien sollen die Möglichkeit haben, in die aber auch an die Länder, Städte, Kreise und Gemeinden sowie an die Verbände der Wirtschaft und die Organisationen der Sozialpartner, durch Geldspenden und Freiplätze dieses grosse soziale und politische Ziel zu unterstützen.
Geldspenden können überwiesen werden: Postscheckkonten: 1390 Frankfurt / Main 4806 Köln (Bund der Berliner und Freunde Berlins)
Bankkonten: 92777 Stadtsparkasse Frankfurt /Main, 480/2583 Deutsche Bank AG., Frankfurt / Main, 255005 Dresdner Bank AG., Frankfurt / Main.

