Ausgabe 
12.3.1970
Seite
27
 
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RUND UM MONTABAJJR Nr. 2/11/70/11

flächen bis zum 30. Juni 1970 bei der Ge­meindeverwaltung vorgenommen werden müssen, wenn sie noch für das laufende Jahr berücksichtigt werden sollen. Spätere Meldungen wirken sich nur auf die Beitrags­bemessungsgrundlage für das folgende Jahr aus.

Haus- und Strassensammlung

In der Woche vom 16. - 21. März 1970 findet in Horressen eine Haus- und Stras­sensammlung für das Deutsche Jugendher­bergswerk, Landesverband Rheinland-Pfalz in Mainz statt. Der Erlös wird zur Geräte­erneuerung, der Instandsetzung und Verbes­serung der Jugendherbergen verwandt und trägt letztlich dazu bei, dass der Über- nachtungs- und Verpflegungspreis in den Jugendherbergen seit Jahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau gehalten werden kann.

Die Übernachtungs zahlen steigen ständig. Die Häuser werden von allen Jugendlichen, ganz gleich aus welcher sozialen Schicht sie kommen, in Anspruch genommen. Sie dienen zwar vornehmlich der wandernden Jugend, doch weitgehend auch dem Schullandheim­aufenthalt, dem Schulwandern, der Ferien- und Freizeitgestaltung und der Jugendver­bandsarbeit .

Holzversteigerung

Bel der Holzversteigerung am Samstag, dem 7.3.1970, fand nicht das gesamte Angebot einen Käufer. Bevor das restliche Holz an die holzverarbeitende Industrie ver­kauft wird, wird hiermit evtl, weiteren In­teressenten letztmalig bis zum 25. März lO^O Gelegenheit zum Erwerb benötigten Brenn­holzes zu den Mindesgebotspreisen gegeben. Kaufanträge werden bis zum genannten Ter­min während der Dienststunden auf der Ge­meindeverwaltung entgegengenommen, gez. Merz Bürgermeister

Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen 1963 e.V.

Am Freitag, den 13. März 1970 um 20.oo Uhr, findet im Gasthaus Nöller die dies­jährige Jahreshauptversammlung statt. Auf der Tagesordnung stehen:

1. BegrUssung durch den 1. Vorsitzenden Günther

2. Totenehrung

3. Jahresrückblick

4. a) Kässenbericht A. Müller b) Wahl zweier Kassenprüfer

5. Vorhaben des Vereins zur Dorfverschöne­rung

6. Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner wer­den" 1970

7. Das neue Nachrichtenblatt

8. Internationales Trachtenfest in Freirach­dorf

9. Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes für den ausscheidenden Herrn Hermann Heiser

10. Verschiedenes.

Horressen, den 1.3.1970

gez.: Günther

1. Vorsitzender

Bauherren - Unfallversicherung

Betr.: Gesetzliche Unfallversicherung bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungs­bau; hier: Meldepflicht Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber in der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestimmt, dass der Bauherr und seine un­entgeltlichen Helfer unter gewissen Voraus­

setzungen beim Gemeindeunfallversiche­rungsverband

kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzes­bestimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinde von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entlasten. Folgende Bedingungen müssen jedoch gege­ben sein:

1. Bei den Bauvorhaben müssen die Voraus­setzungen für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungs­bau) eines Familienheimes vorliegen.

2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein.

Für den kraft Gesetzes beim Gemeinde­unfallversicherungsverband versicherten Bauherrn besteht nach § 661 RVO eine Meldepflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungsstrafe bis zu 5 000. DM (§ 773 RVO) geahndet werden kann.

Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten (§§ 659 und 661) erfolgen muss, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zustän­digen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufüllen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt. Der Mel­debogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zu­gestellt.

Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz

547 Andernach, Ludwig-Hillesheim-Str. 3

Der Geschäftsführer

TK/rch«n

Nachrichten

HORRESSEN

5. Sonntag ln der Fastenzeit (15.-22.3.70)

SAMSTAG

15.00 Uhr Beichtgelegenheit

19.00 Uhr Sonntagsmesse: f. verst. Toni Roth

SONNTAG

8.30 Uhr Amt f. Angeh.d.FamBast- Schmidt

14.30 Uhr Fastenandacht 15.00 Uhr Taufe

Fastenopfer - Kollekte gegen Hunger und

Krankheit in der Welt

MONTAG

8.00 Uhr Hl. Messe f. Frau Anna Bast 9.00 Uhr Kommunionstunde 9.00 Uhr Kommunionstunde (Schule) DIENSTAG

8.00 Uhr Hl. Messe f. Franz Ritz 9.00 Uhr Kommunionstunde MITTWOCH

19.30 Uhr Abendmesse: Amt f. Nikolaus Hahn u. verst. Kinder DONNERSTAG

Fest des hl. Josef

9.00 Uhr Kommunionstunde

19.30 Uhr Rosenkranz l.d. Anliegen d. Kirche

FREITAG

8.00 Uhr Amt f. Frau Luise Schmidt u. Angeh.

9.00 Uhr Kommunlonstunde

16.00 Uhr - 18.00 Uhr Beichtgelegenh. (Pater)

19.30 Uhr Kreuzweg - Andacht SAMSTAG

9.00 Uhr Kommunlonstunde 19.00 Uhr Sonntagsmesse: Amt f. Alois Fer­dinand

SONNTAG

8.30 Uhr Palmweihe und Amt f. Ehel. Jakob Meurer und Heinrich Klockner

IN SG. HORRES­SEN/ ELGEN­DORF

Durch den starken Schneefall am Freitag und Samstag bedingt, wurden alle Spiele unserer Mannschaft abgesagt. So hatten un­sere Aktiven wieder einmal ein geruhsames Wochenende und Gelegenheit noch anstehen­de Verletzungen auszukurieren. Durch flets- sige Trainingsarbeit rüstet man aber schon für den nächsten Spieltag den 15.3.1970. Die Hürde bei der Eintracht in Höhr dürf­te von der ersten Mannschaft der SG. bei etwas Wohlwollen von Fortuna zu nehmen sein. Im Spiel der Vorrunde gelang den Rot - Weissen der SG ein knapper 2 : 1 Sieg. Trainer Nebgen wird sicher der Mann­schaft die richtige Einstellung mit ins Spiel geben.

Die zweite Mannschaft der SG pausiert am Sonntag.

Der Weg unserer dritten Mannschaft führt zur Res. des VfL Grenzhausen. Auch hier wird man versuchen, ein achtbares Ergeb­nis zu erzielen.

Sollten sich unsere Erwartungen erfüllen, es wäre ein grosser Erfolg, vier Punkte aus der Kannenbäcker-Stadt mit ins heimi­sche Lager zu bringen.

Wollen wir den Wettergott um Nachsicht bitten, dass er die angesetzten Begegnun­gen zulässt und wir nicht wieder ein Wochenende ohne Fussball erleben.

Bekanntmachung

1) Die Praxis zeigt, dass es in der Ge­meinde Eigendorf noch nicht ausreichend bekannt ist, dass zur Zeit das Bürger­meisteramt zweckentfremdet verwendet wird.

Die Zweckentfremdung erfolgte, um den Pri­vatbesitz der Bürger nicht anzutasten.

Die üblichen Sprechstunden des Bürger­meisters müssen daher zwangsweise in der Privatwohnung - Waldstrasse 1 - durchge­führt werden.

2) Aufgrund der'anhaltenden Schneefälle brin­ge ich die Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Strassen in Erinnerung. Die wesentlichen Punkte sind u.a.:

1. Zu den öffentlichen Strassen gehören: Gehwege (Bürgersteige), Strassenrinne und Einflussöffnungen der Strassenkanäle und Fahrbahn.

2. Bei einseitig bebaubaren Strassen hat der Anlieger die gesamte Strasse zu reini­gen, während bei zweiseitig bebaubaren Strassen die Reinigungspflicht sich nur bis zur Hälfte (Mitte Fahrbahn) erstreckt.

3. Gemäss § 5 der Satzung zählt zur Pflicht auch die Schneeräumung und das Bestreuen der Gehwege und der besonders gefährli­chen (Glatteis) Fahrbahnstellen.

Die Verantwortung wird mit dieser Orts­satzung also auf den Anlieger übertragen. Daher wird besonders empfohlen, die Aus­führung der damit übertragenen Aufgaben auch ernst zu nehmen.

3) Das Landratsamt teilt mit, dass die seit­herigen Wildschadenschätzer erneut für die

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