RUND UM MONTABAJJR Nr. 2/11/70/11
flächen bis zum 30. Juni 1970 bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden müssen, wenn sie noch für das laufende Jahr berücksichtigt werden sollen. Spätere Meldungen wirken sich nur auf die Beitragsbemessungsgrundlage für das folgende Jahr aus.
Haus- und Strassensammlung
In der Woche vom 16. - 21. März 1970 findet in Horressen eine Haus- und Strassensammlung für das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Rheinland-Pfalz in Mainz statt. Der Erlös wird zur Geräteerneuerung, der Instandsetzung und Verbesserung der Jugendherbergen verwandt und trägt letztlich dazu bei, dass der Über- nachtungs- und Verpflegungspreis in den Jugendherbergen seit Jahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau gehalten werden kann.
Die Übernachtungs zahlen steigen ständig. Die Häuser werden von allen Jugendlichen, ganz gleich aus welcher sozialen Schicht sie kommen, in Anspruch genommen. Sie dienen zwar vornehmlich der wandernden Jugend, doch weitgehend auch dem Schullandheimaufenthalt, dem Schulwandern, der Ferien- und Freizeitgestaltung und der Jugendverbandsarbeit .
Holzversteigerung
Bel der Holzversteigerung am Samstag, dem 7.3.1970, fand nicht das gesamte Angebot einen Käufer. Bevor das restliche Holz an die holzverarbeitende Industrie verkauft wird, wird hiermit evtl, weiteren Interessenten letztmalig bis zum 25. März lO^O Gelegenheit zum Erwerb benötigten Brennholzes zu den Mindesgebotspreisen gegeben. Kaufanträge werden bis zum genannten Termin während der Dienststunden auf der Gemeindeverwaltung entgegengenommen, gez. Merz Bürgermeister
Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen 1963 e.V.
Am Freitag, den 13. März 1970 um 20.oo Uhr, findet im Gasthaus Nöller die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Auf der Tagesordnung stehen:
1. BegrUssung durch den 1. Vorsitzenden Günther
2. Totenehrung
3. Jahresrückblick
4. a) Kässenbericht A. Müller b) Wahl zweier Kassenprüfer
5. Vorhaben des Vereins zur Dorfverschönerung
6. Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1970
7. Das neue Nachrichtenblatt
8. Internationales Trachtenfest in Freirachdorf
9. Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes für den ausscheidenden Herrn Hermann Heiser
10. Verschiedenes.
Horressen, den 1.3.1970
gez.: Günther
1. Vorsitzender
Bauherren - Unfallversicherung
Betr.: Gesetzliche Unfallversicherung bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungsbau; hier: Meldepflicht Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber in der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestimmt, dass der Bauherr und seine unentgeltlichen Helfer unter gewissen Voraus
setzungen beim Gemeindeunfallversicherungsverband
kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbestimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinde von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entlasten. Folgende Bedingungen müssen jedoch gegeben sein:
1. Bei den Bauvorhaben müssen die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungsbau) eines Familienheimes vorliegen.
2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein.
Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeunfallversicherungsverband versicherten Bauherrn besteht nach § 661 RVO eine Meldepflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungsstrafe bis zu 5 000.— DM (§ 773 RVO) geahndet werden kann.
Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten (§§ 659 und 661) erfolgen muss, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufüllen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt. Der Meldebogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zugestellt.
Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz
547 Andernach, Ludwig-Hillesheim-Str. 3
Der Geschäftsführer
TK/rch«n
Nachrichten
HORRESSEN
5. Sonntag ln der Fastenzeit (15.-22.3.70)
SAMSTAG
15.00 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 Uhr Sonntagsmesse: f. verst. Toni Roth
SONNTAG
8.30 Uhr Amt f. Angeh.d.FamBast- Schmidt
14.30 Uhr Fastenandacht 15.00 Uhr Taufe
Fastenopfer - Kollekte gegen Hunger und
Krankheit in der Welt
MONTAG
8.00 Uhr Hl. Messe f. Frau Anna Bast 9.00 Uhr Kommunionstunde 9.00 Uhr Kommunionstunde (Schule) DIENSTAG
8.00 Uhr Hl. Messe f. Franz Ritz 9.00 Uhr Kommunionstunde MITTWOCH
19.30 Uhr Abendmesse: Amt f. Nikolaus Hahn u. verst. Kinder DONNERSTAG
Fest des hl. Josef
9.00 Uhr Kommunionstunde
19.30 Uhr Rosenkranz l.d. Anliegen d. Kirche
FREITAG
8.00 Uhr Amt f. Frau Luise Schmidt u. Angeh.
9.00 Uhr Kommunlonstunde
16.00 Uhr - 18.00 Uhr Beichtgelegenh. (Pater)
19.30 Uhr Kreuzweg - Andacht SAMSTAG
9.00 Uhr Kommunlonstunde 19.00 Uhr Sonntagsmesse: Amt f. Alois Ferdinand
SONNTAG
8.30 Uhr Palmweihe und Amt f. Ehel. Jakob Meurer und Heinrich Klockner
IN SG. HORRESSEN/ ELGENDORF
Durch den starken Schneefall am Freitag und Samstag bedingt, wurden alle Spiele unserer Mannschaft abgesagt. So hatten unsere Aktiven wieder einmal ein geruhsames Wochenende und Gelegenheit noch anstehende Verletzungen auszukurieren. Durch flets- sige Trainingsarbeit rüstet man aber schon für den nächsten Spieltag den 15.3.1970. Die Hürde bei der Eintracht in Höhr dürfte von der ersten Mannschaft der SG. bei etwas Wohlwollen von Fortuna zu nehmen sein. Im Spiel der Vorrunde gelang den Rot - Weissen der SG ein knapper 2 : 1 Sieg. Trainer Nebgen wird sicher der Mannschaft die richtige Einstellung mit ins Spiel geben.
Die zweite Mannschaft der SG pausiert am Sonntag.
Der Weg unserer dritten Mannschaft führt zur Res. des VfL Grenzhausen. Auch hier wird man versuchen, ein achtbares Ergebnis zu erzielen.
Sollten sich unsere Erwartungen erfüllen, es wäre ein grosser Erfolg, vier Punkte aus der Kannenbäcker-Stadt mit ins heimische Lager zu bringen.
Wollen wir den Wettergott um Nachsicht bitten, dass er die angesetzten Begegnungen zulässt und wir nicht wieder ein Wochenende ohne Fussball erleben.
Bekanntmachung
1) Die Praxis zeigt, dass es in der Gemeinde Eigendorf noch nicht ausreichend bekannt ist, dass zur Zeit das Bürgermeisteramt zweckentfremdet verwendet wird.
Die Zweckentfremdung erfolgte, um den Privatbesitz der Bürger nicht anzutasten.
Die üblichen Sprechstunden des Bürgermeisters müssen daher zwangsweise in der Privatwohnung - Waldstrasse 1 - durchgeführt werden.
2) Aufgrund der'anhaltenden Schneefälle bringe ich die Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Strassen in Erinnerung. Die wesentlichen Punkte sind u.a.:
1. Zu den öffentlichen Strassen gehören: Gehwege (Bürgersteige), Strassenrinne und Einflussöffnungen der Strassenkanäle und Fahrbahn.
2. Bei einseitig bebaubaren Strassen hat der Anlieger die gesamte Strasse zu reinigen, während bei zweiseitig bebaubaren Strassen die Reinigungspflicht sich nur bis zur Hälfte (Mitte Fahrbahn) erstreckt.
3. Gemäss § 5 der Satzung zählt zur Pflicht auch die Schneeräumung und das Bestreuen der Gehwege und der besonders gefährlichen (Glatteis) Fahrbahnstellen.
Die Verantwortung wird mit dieser Ortssatzung also auf den Anlieger übertragen. Daher wird besonders empfohlen, die Ausführung der damit übertragenen Aufgaben auch ernst zu nehmen.
3) Das Landratsamt teilt mit, dass die seitherigen Wildschadenschätzer erneut für die
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